Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach Behörde- Employment Tribunal 113.504 € 100 % · 5 Fälle
Wofür?
nach Maßnahme- Sonstiges 113.504 € 100 % · 5 Fälle
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 1 | 23.018 € |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 2 | 82.264 € |
| Q3 2026 | 2 | 8.222 € |
5 Fälle
16.07.2026 Royal Mail Group LtdTribunal: Royal Mail benachteiligte Hinweisgeberin – 6.978 Pfund Entschädigung 8.222 €
Das Tribunal in Manchester stellte fest, dass die Klägerin wegen einer geschützten Offenlegung benachteiligt wurde, und sprach ihr den vereinbarten Betrag von 6.978,20 Pfund zu. Die Klagen wegen Behinderungsdiskriminierung und konstruktiver Kündigung wurden abgewiesen.
Auch in Großorganisationen muss sichergestellt sein, dass Hinweisgebende im Arbeitsalltag keine Nachteile erfahren.
Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 07.09.2026
Originalbetrag 6.978,2 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.07.2026.
- Ms S Hamilton v Royal Mail Group Ltd: 2407434/2024 and 2401368/2024 Gerichtsentscheidung
- Ms S Hamilton v Royal Mail Group Ltd: 2407434/2024 and 2401368/2024 – Urteil (PDF) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
08.07.2026 Hutchison Technologies LtdTribunal: Hutchison Technologies kündigte Mitarbeiterin nach Hinweis auf Urlaubsentgelt Sonstiges
Eine Mitarbeiterin des Dundeer Elektrodienstleisters für Fitnessstudios (rund 140 Beschäftigte) hatte auf die fehlerhafte Berechnung des Urlaubsentgelts der Techniker hingewiesen; wenige Tage später wurde ihr das Homeoffice gestrichen, am 11.06.2025 wurde sie entlassen. Das Tribunal gab den Klagen wegen automatisch unfairer Kündigung (s. 103A) und Benachteiligung (s. 47B) statt; über die Entschädigung wird gesondert entschieden.
Wer kurz nach einem Hinweis Arbeitsbedingungen verschlechtert, muss einen belegten, hinweisunabhängigen Grund nachweisen können.
Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, ss. 43B, 47B, 103A
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- Ms J Cameron v Hutchison Technologies Ltd: 8002526/2025 Gerichtsentscheidung
- Ms J Cameron v Hutchison Technologies Ltd: 8002526/2025 – Urteil (PDF) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
03.06.2026 Sonus Public Relations LtdTribunal: PR-Agentur Sonus muss nach Hinweisgeber-Benachteiligung 71.052 Pfund zahlen 82.264 €
Die nicht erschienene PR-Agentur unterlag mit allen Klagen: Benachteiligung wegen Whistleblowing (20.000 Pfund für verletzte Gefühle), vertragswidrige Beendigung ohne Kündigungsfristentgelt (3.547,60 Pfund) und konstruktive unfaire Kündigung (Grund- und Ausgleichsbetrag inkl. 25 % ACAS-Aufschlag). Insgesamt wurden 71.051,82 Pfund zugesprochen.
Wer sich am Verfahren nicht beteiligt, riskiert neben der Hinweisgeber-Entschädigung einen Aufschlag wegen Missachtung des ACAS-Verfahrenskodex.
Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung); konstruktive unfaire Kündigung; wrongful dismissal
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
Originalbetrag 71.051,82 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.06.2026.
- R Ashwell v Sonus Public Relations Ltd: 2404668/2024 Gerichtsentscheidung
- R Ashwell v Sonus Public Relations Ltd: 2404668/2024 – Urteil (PDF) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
19.05.2026 Jusan Technologies LtdTribunal: Jusan Technologies und CEO haften für zurückgehaltene 600.000 US-Dollar Sonstiges
Ein Beschäftigter hatte im August 2023 auf eine mögliche Umleitung von für gemeinnützige Zwecke bestimmten Geldern zur Selbstbereicherung und auf Pflichtverletzungen des CEO hingewiesen. Das Tribunal London South befand, dass das Unternehmen und dessen CEO persönlich ihm deshalb eine bei Vertragsende geschuldete Zahlung von 600.000 US-Dollar vorenthielten (s. 47B Abs. 1 und 1A); die Entschädigung wird gesondert festgesetzt.
Führungskräfte haften im Vereinigten Königreich persönlich, wenn sie Hinweisgebende benachteiligen – etwa durch Zurückhalten vertraglicher Zahlungen.
Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, ss. 43B, 43C, 43G, 47B(1) und (1A)
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Haftung von Führungskräften
- Der CEO (im Urteil als „controlling mind“ benannt) haftet persönlich nach s. 47B(1A) ERA 1996.
- Veröffentlicht
- 10.07.2026
- Mr I Seitayev v Jusan Technologies Ltd and Mr M R Wahid: 6003675/2024 Gerichtsentscheidung
- Mr I Seitayev v Jusan Technologies Ltd and Mr M R Wahid: 6003675/2024 – Urteil (PDF) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
22.10.2025 Gate GourmetTribunal: Gate Gourmet ohne Klageerwiderung – 20.000 Pfund an Hinweisgeber 23.018 €
Weil Gate Gourmet trotz mehrfacher Aufforderung keine Klageerwiderung einreichte, stellte das Tribunal Manchester die Benachteiligung wegen einer geschützten Offenlegung fest und sprach im Januar 2026 15.000 Pfund für Verdienstausfall und 5.000 Pfund für verletzte Gefühle zu. Ein Antrag auf Überprüfung, gestützt auf ein nicht mehr überwachtes E-Mail-Postfach, wurde abgelehnt.
Behördliche und gerichtliche Post muss an überwachte Adressen gehen – verpasste Fristen machen aus einer verteidigbaren Klage ein Versäumnisurteil.
Fristen- und Posteingangsmanagement bei Klagen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung); Employment Tribunal Procedure Rules 2024, Rule 22
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 07.01.2026
Originalbetrag 20.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2025.
- Mr S Farrell v Gate Gourmet: 2401441/2024 Gerichtsentscheidung
- Mr S Farrell v Gate Gourmet: 2401441/2024 – Urteil (PDF) Gerichtsentscheidung
- Mr S Farrell v Gate Gourmet: 2401441/2024 – Judgment (Rule 22), 22.10.2025 Gerichtsentscheidung
- Mr S Farrell v Gate Gourmet: 2401441/2024 – Reconsideration Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink