Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Employment Tribunal 82.264 € 100 % · 2 Fälle
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach UnternehmenWann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 1 | 82.264 € |
| Q3 2026 | 1 | — |
2 Fälle
08.07.2026 Hutchison Technologies LtdTribunal: Hutchison Technologies kündigte Mitarbeiterin nach Hinweis auf Urlaubsentgelt Sonstiges
Eine Mitarbeiterin des Dundeer Elektrodienstleisters für Fitnessstudios (rund 140 Beschäftigte) hatte auf die fehlerhafte Berechnung des Urlaubsentgelts der Techniker hingewiesen; wenige Tage später wurde ihr das Homeoffice gestrichen, am 11.06.2025 wurde sie entlassen. Das Tribunal gab den Klagen wegen automatisch unfairer Kündigung (s. 103A) und Benachteiligung (s. 47B) statt; über die Entschädigung wird gesondert entschieden.
Wer kurz nach einem Hinweis Arbeitsbedingungen verschlechtert, muss einen belegten, hinweisunabhängigen Grund nachweisen können.
Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, ss. 43B, 47B, 103A
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
- Ms J Cameron v Hutchison Technologies Ltd: 8002526/2025 Gerichtsentscheidung
- Ms J Cameron v Hutchison Technologies Ltd: 8002526/2025 – Urteil (PDF) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.06.2026 Sonus Public Relations LtdTribunal: PR-Agentur Sonus muss nach Hinweisgeber-Benachteiligung 71.052 Pfund zahlen 82.264 €
Die nicht erschienene PR-Agentur unterlag mit allen Klagen: Benachteiligung wegen Whistleblowing (20.000 Pfund für verletzte Gefühle), vertragswidrige Beendigung ohne Kündigungsfristentgelt (3.547,60 Pfund) und konstruktive unfaire Kündigung (Grund- und Ausgleichsbetrag inkl. 25 % ACAS-Aufschlag). Insgesamt wurden 71.051,82 Pfund zugesprochen.
Wer sich am Verfahren nicht beteiligt, riskiert neben der Hinweisgeber-Entschädigung einen Aufschlag wegen Missachtung des ACAS-Verfahrenskodex.
Umgang von Führungskräften mit internen Hinweisen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung); konstruktive unfaire Kündigung; wrongful dismissal
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 22.07.2026
Originalbetrag 71.051,82 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.06.2026.
- R Ashwell v Sonus Public Relations Ltd: 2404668/2024 Gerichtsentscheidung
- R Ashwell v Sonus Public Relations Ltd: 2404668/2024 – Urteil (PDF) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink