Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

8Fälle aus 1 Jurisdiktion
187.200 €Summe der Geldbeträge
90.000 €Größter Einzelfall: ein slowakisches Ministerium
6.500 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2024399.000 €
2025588.200 €
20260–

8 Fälle

10.10.2025 Ministerstvo vnútra Slovenskej republikySlowakei: erneut 70.000 EUR gegen Innenministerium wegen Versetzung von Hinweisgebern SlowakeiRepressalien gegen Hinweisgeber 70.000 €

Das slowakische Amt für Hinweisgeberschutz verhängte erneut eine Geldbuße gegen das Innenministerium, diesmal 70.000 EUR. Ab Ende August 2024 hatte das Ministerium ohne Zustimmung des Amtes Personalbefehle gegen fünf geschützte Hinweisgeber im Polizeidienst erlassen, mit denen diese versetzt und aus ihren Funktionen abberufen wurden. Die Präsidentin des Amtes wies die Berufung am 24. November 2025 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bereits wegen Maßnahmen gegen Hinweisgeber sanktioniert wurde, braucht einen verbindlichen Freigabeprozess, der jede Personalentscheidung gegen das Schutzregister prüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zustimmungspflicht vor Personalmaßnahmen gegen geschützte Hinweisgeber

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 1, § 19 Abs. 3 Zákon č. 54/2019 Z. z. (Hinweisgeberschutzgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Wiederholungsfall
ja
Haftung von Führungskräften
Die Geldbuße traf die Stelle als Arbeitgeber.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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24.07.2025 Slovenský pozemkový fondSlowakischer Bodenfonds: 6.000 EUR für verspätete Prüfung einer Hinweisgebermeldung SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 6.000 €

Der staatliche Bodenfonds prüfte eine Meldung vom September 2022 erst nach 128 Tagen und informierte Beschäftigte bis November 2024 nicht ausreichend über Meldeverfahren, Schutzmöglichkeiten und die zuständige Person. Die Hinweisgeberschutzbehörde verhängte 6.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hinweisgebermeldungen haben gesetzliche Prüffristen – wer sie reißt und das Verfahren nicht bekannt macht, wird sanktioniert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristen und Transparenz im internen Meldesystem

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakei)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 5 und 8, § 19 Gesetz Nr. 54/2019 über den Schutz von Hinweisgebern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Verschulden
fahrlässig

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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16.06.2025 Ústredie práce, sociálnych vecí a rodinyZentralamt ÚPSVaR: 5.000 EUR – Meldestelle für Kinderheime nicht wahrgenommen SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 5.000 €

Die Zentralbehörde nahm die Aufgaben der Meldestelle für drei ihr unterstellte Zentren für Kinder und Familien über Monate nicht wahr und machte die verantwortliche Person den Beschäftigten nicht bekannt. Das Amt verhängte 5.000 EUR; die Berufungsentscheidung vom 12.09.2025 fasste den Spruch neu, beließ die Geldbuße aber bei 5.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Meldestelle für nachgeordnete Einheiten führt, muss sie dort auch sichtbar machen und Meldungen von dort bearbeiten.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 3 und 5, § 19 Abs. 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.04.2025 Slovenské národné múzeumSlowakisches Nationalmuseum: 7.000 EUR – Beschäftigte nicht über Meldesystem informiert SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 7.000 €

Das Museum veröffentlichte weder Informationen zu den Schutzmöglichkeiten noch zum externen Meldeweg und konnte nicht nachweisen, dass die Beschäftigten die interne Meldeordnung kannten – es fehlten Unterschriftenlisten und ein Nachweis des Intranetzugangs. Das Amt verhängte 7.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Information der Beschäftigten über das Meldesystem muss dokumentiert werden – ohne Nachweis gilt sie als nicht erfolgt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Beschäftigte über interne und externe Meldewege informieren

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 5, § 19 Abs. 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.02.2025 Obec SološnicaGemeinde Sološnica: 200 EUR – widersprüchliche Meldeordnungen und fehlende Schutzhinweise SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 200 €

Die Gemeinde veröffentlichte keine Informationen über die Schutzmöglichkeiten für Hinweisgeber und hatte zeitweise zwei gültige, sich widersprechende Regelungen zum internen Meldeverfahren ohne Angabe ihrer Geltung online. Das Amt verhängte eine Geldbuße von 200 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldeordnungen müssen eindeutig und aktuell sein – veraltete Fassungen gehören aus dem Netz.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 5, § 19 Abs. 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.11.2024 Správa účelových zariadeníStaatliche Einrichtung SÚZ: 2.000 EUR – keine eigene Meldestelle, Wege unveröffentlicht SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 2.000 €

Die dem Außenministerium unterstellte Einrichtung mit mindestens 50 Beschäftigten hatte statt einer eigenen verantwortlichen Person den Generalsekretär des Ministeriums benannt und die Meldewege nicht für alle Beschäftigten zugänglich veröffentlicht. Das Amt verhängte 2.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jede verpflichtete Organisation braucht eine eigene, intern bekannte Meldestelle – die Zuständigkeit der Muttereinrichtung reicht nicht.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 1 und 5, § 19 Abs. 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.06.2024 ein slowakisches MinisteriumSlowakei: 90.000 EUR gegen Ministerium wegen Maßnahmen gegen geschützte Hinweisgeber SlowakeiRepressalien gegen Hinweisgeberanonymisiert 90.000 €

Das slowakische Amt für Hinweisgeberschutz verhängte gegen ein Ministerium der Slowakischen Republik eine Geldbuße von 90.000 EUR. Das Ministerium hatte im Oktober und November 2023 ohne die gesetzlich erforderliche Zustimmung des Amtes Personalbefehle gegen geschützte Hinweisgeber im Polizeidienst erlassen, im Erstbescheid zehn Personen, etwa vorläufige Dienstenthebungen, Versetzungen und Abberufungen aus Führungsfunktionen. Die Präsidentin des Amtes bestätigte die Geldbuße am 23. Oktober 2024 in voller Höhe und stellte das Verfahren nur für einen Teilakt ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor jeder arbeits- oder dienstrechtlichen Maßnahme gegen geschützte Hinweisgeber muss die Personalabteilung prüfen, ob die Zustimmung der Behörde nötig ist, und diese einholen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zustimmungspflicht vor Personalmaßnahmen gegen geschützte Hinweisgeber

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 1, § 19 Abs. 3 Zákon č. 54/2019 Z. z. (Hinweisgeberschutzgesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Haftung von Führungskräften
Die Geldbuße traf die Stelle als Arbeitgeber.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.06.2026 · Direktlink

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12.01.2024 ein slowakisches MinisteriumSlowakisches Ministerium: 7.000 EUR – Meldestelle nur auf dem Papier SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelleanonymisiert 7.000 €

Das Ministerium hatte von Februar 2021 bis Juli 2023 als zuständige Stelle für Hinweise ein „Referat Korruptionsprävention“ bestimmt, das in der Organisationsstruktur gar nicht existierte. Eine Meldung vom April 2022 war bei der Kontrolle im Mai 2023 noch immer nicht geprüft; die Berufung des Ministeriums blieb am 22.04.2024 erfolglos.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Meldestelle muss tatsächlich besetzt sein – eine Zuständigkeit auf dem Papier erfüllt die gesetzliche Pflicht nicht.

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakisches Amt für Hinweisgeberschutz)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
Zákon č. 54/2019 Z. z. o ochrane oznamovateľov protispoločenskej činnosti, § 10 Abs. 1, 4, 5 und 7, § 19 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.01.2026 · Direktlink

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