Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach Unternehmen- Gate Gourmet 23.018 € 57 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 17.658 € 43 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2024 | 1 | 17.658 € |
| 2025 | 1 | 23.018 € |
| 2026 | 0 | – |
2 Fälle
22.10.2025 Gate GourmetTribunal: Gate Gourmet ohne Klageerwiderung – 20.000 Pfund an Hinweisgeber 23.018 €
Weil Gate Gourmet trotz mehrfacher Aufforderung keine Klageerwiderung einreichte, stellte das Tribunal Manchester die Benachteiligung wegen einer geschützten Offenlegung fest und sprach im Januar 2026 15.000 Pfund für Verdienstausfall und 5.000 Pfund für verletzte Gefühle zu. Ein Antrag auf Überprüfung, gestützt auf ein nicht mehr überwachtes E-Mail-Postfach, wurde abgelehnt.
Behördliche und gerichtliche Post muss an überwachte Adressen gehen – verpasste Fristen machen aus einer verteidigbaren Klage ein Versäumnisurteil.
Fristen- und Posteingangsmanagement bei Klagen
- Behörde / Gericht
- Employment Tribunal
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Employment Rights Act 1996, s. 47B (Benachteiligung wegen geschützter Offenlegung); Employment Tribunal Procedure Rules 2024, Rule 22
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 07.01.2026
Originalbetrag 20.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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09.09.2024 ein kleiner US-amerikanischer Hersteller von ErnährungsproduktenSEC: Ernährungsmittelhersteller zahlt 19.500 US-Dollar wegen Verzicht auf Whistleblower-Prämien 17.658 €
Der Hersteller von Ernährungs- und Wellnessprodukten ließ zwei ausscheidende Beschäftigte in Aufhebungsvereinbarungen (Mai 2022 und Juni 2023) auf mögliche Prämien für Hinweise an Behörden verzichten. Im Rahmen einer Sammelaktion gegen sieben börsennotierte Unternehmen zahlte der Hersteller 19.500 US-Dollar; die SEC berücksichtigte dabei auch die angespannte Finanzlage des Unternehmens.
Aufhebungs- und Arbeitsverträge dürfen weder Meldungen an Behörden noch den Anspruch auf Whistleblower-Prämien einschränken.
Hinweisgeberschutz in Vertragsvorlagen (HR/Legal)
- Behörde / Gericht
- U.S. Securities and Exchange Commission
- Rechtsgebiet
- Hinweisgeberschutz · Repressalien gegen Hinweisgeber
- Rechtsgrundlage
- Securities Exchange Act of 1934, Rule 21F-17(a)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Anpassung der Vorlagen und Information der Betroffenen nach Kontakt durch die SEC, Kooperation und angespannte Finanzlage
- Veröffentlicht
- 09.09.2024
Originalbetrag 19.500 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.09.2024.
- SEC, Pressemitteilungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
- SEC, Administrative Proceedings (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
- SEC, EDGAR Unternehmensberichte (Suche) (Entscheidung 2024) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.09.2026 · Direktlink