Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
2.000 €Summe der Geldbeträge
2.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
1.000 €2.000 €Q3 2023: 0 FälleQ3 2023Q4 2023: 0 FälleQ1 2024: 0 FälleQ1 2024Q2 2024: 0 FälleQ3 2024: 0 FälleQ3 2024Q4 2024: 0 FälleQ1 2025: 1 Fall, 2.000 €Q1 2025Q2 2025: 0 FälleQ3 2025: 0 FälleQ3 2025Q4 2025: 0 FälleQ1 2026: 0 FälleQ1 2026Q2 2026: 0 FälleQ3 2026: 0 FälleQ3 2026
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 202512.000 €
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

1 Fall

21.03.2025 Východoslovenská vodárenská spoločnosť, a.s.Ostslowakische Wasserwerke: 2.000 EUR für fehlende Infos zu externen Meldewegen SlowakeiFehlende oder mangelhafte Meldestelle 2.000 €

Die Hinweisgeberschutzbehörde verhängte zunächst 10.000 EUR, weil das Wasserversorgungsunternehmen in seiner Richtlinie eine seit Oktober 2022 stillgelegte E-Mail-Adresse als rund um die Uhr erreichbaren Meldekanal nannte und Beschäftigte nicht verständlich über externe Meldewege informierte. Im Berufungsverfahren strich die Behördenleitung den E-Mail-Vorwurf aus Verfahrensgründen, hob den Teil zur unterbliebenen Bestätigung einer Meldung auf und setzte 2.000 EUR allein für die fehlende Information über Meldewege an die zuständigen Behörden (September 2023 bis September 2024) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Meldekanäle regelmäßig testen: Eine nicht zustellbare Whistleblower-Adresse ist so gut wie gar keine.

Bezug zu Schulung und Awareness

Funktionierende interne Meldekanäle für Hinweisgeber

Behörde / Gericht
Úrad na ochranu oznamovateľov (Slowakei)
Rechtsgebiet
Hinweisgeberschutz · Fehlende oder mangelhafte Meldestelle
Rechtsgrundlage
§ 10 Abs. 5, § 19 Abs. 3 Gesetz Nr. 54/2019 über den Schutz von Hinweisgebern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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