Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

111Fälle aus 28 Jurisdiktionen
610 Mio. €Summe der Geldbeträge (104 Fälle mit Betrag)
69,2 Mio. €Größter Einzelfall: Canaccord Genuity LLC
607.500 €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2022619,2 Mio. €
20232384,8 Mio. €
20242598,5 Mio. €
202532252,3 Mio. €
202625155,1 Mio. €

111 Fälle

11.09.2026 Capitec Bank LimitedCapitec Bank: 28 Mio. ZAR wegen Mängeln bei Kundensorgfalt und Schulung SüdafrikaKundensorgfalt 1,49 Mio. €

Nach einer Prüfung 2023 bemängelte die Aufsicht unzureichende Kundensorgfalt sowie verstärkte und laufende Sorgfaltsprüfungen in Stichproben, fehlende laufende Schulungen stichprobenartig geprüfter Beschäftigter und Lücken im Risikomanagement- und Compliance-Programm, etwa Handbücher zum Namens- und Zahlungs-Screening, die vor ihrer Einführung nicht von der Leitung genehmigt worden waren, und unzureichend dokumentierte Regelungen zur Meldung terroristischen Vermögens und zu Finanzsanktionen. Verhängt wurden fünf Verwarnungen und Geldbußen von 28 Mio. ZAR, davon 5,5 Mio. ZAR ab 13. Oktober 2025 für 36 Monate ausgesetzt; die Bank war bereits im Dezember 2024 mit 56,25 Mio. ZAR sanktioniert worden. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bereits sanktioniert wurde, wird bei der nächsten Prüfung an der vollständigen Umsetzung gemessen – Sorgfaltspflichten und Schulungen müssen nachweisbar laufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Sorgfaltspflichten und regelmäßige Geldwäsche-Schulungen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Prudential Authority (PA) der South African Reserve Bank
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Sections 21, 21A und 21C i. V. m. 42(1), 42(2)(d), (e), (g) sowie Sections 42 und 43 Financial Intelligence Centre Act 38 of 2001
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Kooperation bei der Behebung der Mängel; 5,5 Mio. ZAR für 36 Monate ausgesetzt.
Veröffentlicht
11.09.2026

Originalbetrag 28.000.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

27.08.2026 MiFinity Malta LimitedMalta: MiFinity zahlt 160.099 Euro nach Geldwäscheprüfung MaltaKundensorgfalt 160.099 €

Bei dem Zahlungsinstitut war die Kundenrisikobewertung erst nach Geschäftsstart eingeführt worden, ein Teil der Kunden blieb ohne Bewertung, und Kundenprofile richteten sich nach Transaktionsschwellen statt nach dem Risiko. Die FIAU setzte 266.833 Euro und eine Folgeanordnung fest; im Vergleich wurde die Buße um 40 % auf 160.099 Euro reduziert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Kundenrisikobewertung gehört vor den Geschäftsstart, nicht in ein späteres Nachbesserungsprojekt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundenprofile und Herkunft von Mitteln

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 2(1), 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(2)(a), 21, 22 PMLFTR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Vergleich mit 40 % Reduktion; Nachbesserungen belegt
Veröffentlicht
02.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

25.08.2026 Wise Europe SAWise Europe: NBB-Anordnung und öffentliche Rüge wegen Mängeln der Kundensorgfalt BelgienKundensorgfalt Anordnung

Die Nationalbank stellte bei Wise Europe SA ernsthafte Mängel der Geldwäsche-Sorgfaltspflichten fest, u. a. bei der Identifizierung und Überprüfung von Kunden und wirtschaftlich Berechtigten, der laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen, der Analyse atypischer Vorgänge und dem gruppeninternen Informationsaustausch. Sie machte öffentlich, dass Wise Europe eine Anordnung vom 8. Juli 2025, diese Pflichten bis 31. März 2026 zu erfüllen, nicht eingehalten hatte, und ordnete die vollständige Umsetzung bis spätestens 31. Januar 2027 an; eine Geldbuße wurde nicht veröffentlicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine aufsichtsrechtliche Frist zur Behebung von KYC-Mängeln verstreichen lässt, riskiert neue Anordnungen und die öffentliche Nennung.

Bezug zu Schulung und Awareness

KYC und Transaktionsüberwachung bei Zahlungsdienstleistern

Behörde / Gericht
Banque nationale de Belgique / Nationale Bank van België (BNB/NBB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 13 § 1, 23, 26, 27, 35 § 1 und 45 Gesetz vom 18. September 2017 zur Verhinderung von Geldwäsche; Anordnung nach Art. 93 § 1 1°, Veröffentlichung nach Art. 93 § 2 1° und Art. 98/1 i. V. m. 135 § 3
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
25.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

21.08.2026 Bank oder Finanzinstitut (anonymisiert)Liechtenstein: 50.000 CHF Buße wegen Mängeln bei Sorgfalt und Sanktionsprüfung LiechtensteinKundensorgfalt 53.459 €

Die FMA verhängte gegen eine nicht namentlich genannte juristische Person eine Buße von 50.000 CHF wegen Verstößen gegen das Sorgfaltspflichtgesetz – Geschäftsprofile nicht vorschriftsgemäß erstellt oder aktualisiert, gruppenweite Anwendung des Sorgfaltspflichtstandards nicht sichergestellt – und gegen das Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG). Die herangezogene ISG-Bestimmung bedroht es mit Buße, wenn die sanktionsrechtliche Überprüfung von Kunden- und Transaktionsunterlagen nicht, nicht vorschriftsgemäß oder nicht rechtzeitig vorgenommen wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Sanktionsprüfungen von Kunden und Transaktionen müssen vollständig und rechtzeitig erfolgen, und in Gruppen muss der Sorgfaltspflichtstandard auch bei Zweigstellen und Tochtergesellschaften greifen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sanktions-Screening von Kunden und Transaktionen sowie gruppenweite Sorgfaltsstandards

Behörde / Gericht
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 31 Abs. 1 Bst. e und k Sorgfaltspflichtgesetz (SPG); Art. 11 Abs. 1a Bst. c Gesetz über die Durchsetzung internationaler Sanktionen (ISG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 50.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

12.08.2026 Banco Genial S.A.Banco Genial: 21,56 Mio. BRL wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention im Devisengeschäft BrasilienKundensorgfalt 3,62 Mio. €

Das Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador (COPAS) des Banco Central do Brasil verhängte gegen die Banco Genial S.A. Geldbußen von insgesamt 21.560.000,00 BRL: 4.200.000,00 BRL für unzureichende Richtlinien, Verfahren und Kontrollen zur Geldwäscheprävention, 8.920.000,00 BRL, weil die Bank die Qualifikation von Devisenkunden nicht geprüft hatte, und 8.440.000,00 BRL für nicht form- und fristgerechte Verdachtsmeldungen an die Finanzermittlungsstelle Coaf. Der Meldevorwurf betraf laut den Verfahrensunterlagen 1.364 Devisengeschäfte zum Erwerb virtueller Vermögenswerte mit fünf Kunden von November 2020 bis Oktober 2021 über insgesamt 744.341.982,45 USD.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Devisengeschäfte zum Kauf von Kryptowerten erfordern eine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kunden und fristgerechte Verdachtsmeldungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenprüfung und Verdachtsmeldungen im Devisen- und Kryptogeschäft

Behörde / Gericht
Banco Central do Brasil (Comitê de Decisão de Processo Administrativo Sancionador – COPAS)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Lei nº 9.613/1998, Art. 10 III, Art. 11 und 12; Lei nº 13.506/2017; Circular BCB nº 3.978/2020; Resolução CMN nº 3.568/2008
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.

Originalbetrag 21.560.000 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

11.08.2026 Panzer Norge ASPanzer Norge AS: 100.000 NOK für Geldwäsche-Mängel eines Buchhaltungsbüros NorwegenKundensorgfalt 9.115 €

Finanstilsynet verhängte gegen das Buchhaltungsunternehmen Panzer Norge AS aus Alta ein Bußgeld von 100.000 NOK nach dem Geldwäschegesetz. Die Aufsicht stellte Mängel bei der unternehmensweiten Risikobewertung und bei den Kundensorgfaltsmaßnahmen sowie weitere Verstöße im Risiko- und Qualitätsmanagement und bei Auftragsvereinbarungen fest; das Unternehmen mit fünf Beschäftigten bestritt die Verstöße im Wesentlichen nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Buchhaltungsbüros sind geldwäscherechtlich verpflichtet und brauchen eine dokumentierte Risikobewertung sowie nachweisbare Kundensorgfaltsmaßnahmen für jeden Auftrag.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten für Buchhaltungs- und Beratungsunternehmen

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§§ 7, 8, 9, 12 Abs. 4, 13 Abs. 1, 3 und 4, 14, 24 und 49 hvitvaskingsloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 100.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.07.2026 Shelbit General Trading L.L.CVARA bestraft Shelbit erneut wegen Kryptohandel ohne Lizenz, fehlender KYC und Werbung Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt Bußgeld

Trotz einer Unterlassungsanordnung und Durchsetzungsmaßnahme vom 2. Januar 2025 erbrachte Shelbit General Trading L.L.C (Shelbit Exchange) nach Feststellung der Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) weiterhin ohne Lizenz Dienstleistungen mit virtuellen Vermögenswerten in und aus Dubai, nahm Nutzer ohne vorgeschriebene KYC-Prüfungen auf und bewarb seine Dienste ohne Genehmigung. VARA verhängte erneut Geldbußen in nicht veröffentlichter Höhe und ordnete die sofortige Einstellung an; das festgestellte Risiko betraf nach Angaben der Behörde auch grenzüberschreitende Transaktionen mit möglichen Folgen für die Integrität des Finanzsystems der VAE.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Unterlassungsanordnung missachtet, wird erneut sanktioniert – die Aufsicht beobachtet den Markt auch nach der ersten Maßnahme weiter.

Bezug zu Schulung und Awareness

Befolgung von Unterlassungsanordnungen und KYC-Pflichten

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Federal Decree-Law No. (10) of 2025 (AML/CFT/PF); Cabinet Resolution No. (111) of 2022; Dubai Law No. (4) of 2022 Regulating Virtual Assets in the Emirate of Dubai; VARA Regulations and Rulebooks
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
24.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

14.07.2026 Goldwin LtdMalta: 80.907 Euro gegen Online-Casino Goldwin wegen fehlender Kundenrisikobewertung MaltaKundensorgfalt 80.907 €

Die Prüfung von 2022 ergab, dass der Remote-Gaming-Anbieter über mehr als zwei Jahre für nahezu seinen gesamten Spielerbestand keine ordnungsgemäße Kundenrisikobewertung hatte; die vorgelegten Bewertungen waren eigens für die Prüfung erstellt worden. Zudem prüfte er Spieler nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 Euro nicht fristgerecht darauf, ob sie politisch exponierte Personen sind. Die FIAU verhängte 80.907 Euro; die Buße war bei Veröffentlichung noch anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikobewertungen, die erst für die Prüfung erstellt werden, entlarven Aufsichtsbehörden – sie müssen im Tagesgeschäft gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundenbewertung im Glücksspiel

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 5(5)(a)(ii), 11(5), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures Part I und II (Remote Gaming)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.07.2026 Volksbank Düsseldorf Neuss eGBaFin: 210.000 Euro gegen Volksbank Düsseldorf Neuss wegen Monitoring- und Meldelücken DeutschlandKundensorgfalt 210.000 €

Die BaFin verhängte Bußgelder von insgesamt 210.000 Euro gegen die Genossenschaftsbank: Geschäftsbeziehungen wurden nicht kontinuierlich und nicht verstärkt überwacht, zusätzliche Informationen nicht eingeholt und Verdachtsmeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Die Funktion des Geldwäschebeauftragten war an einen externen Dienstleister mit mehreren Mandanten ausgelagert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Geldwäschefunktion auslagert, bleibt für laufende Überwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen selbst verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 20, 36, 38 und 69 GwG; Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.06.2026 Banca Popolare Commerciale SpaBanca d'Italia: 40.000 Euro gegen Banca Popolare Commerciale wegen AML-Mängeln ItalienKundensorgfalt 40.000 €

Nach einer Vor-Ort-Prüfung von Februar bis April 2025 stellte die Banca d'Italia Mängel bei der Kundensorgfalt, der aktiven Mitwirkung (Verdachtsmeldewesen) und den Geldwäschekontrollen fest und verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 40.000 Euro. Berücksichtigt wurden die Dauer der Mängel und die eingeleiteten Korrekturmaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Lücken bei Kundensorgfalt und Verdachtsmeldewesen werden nach Vor-Ort-Prüfungen auch bei kleineren Beträgen konsequent sanktioniert – Korrekturmaßnahmen mindern, ersetzen die Sanktion aber nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–19, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Eingeleitete Korrekturmaßnahmen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

19.06.2026 CACEIS Bank (UK Branch)FCA: Öffentliche Rüge für CACEIS UK wegen mangelhafter Prüfung eines Depotkunden Vereinigtes KönigreichKundensorgfalt Verwarnung

Die FCA sprach eine öffentliche Rüge aus, weil die Londoner Niederlassung Konten für den Vermögensverwalter WealthTek eröffnete und betrieb, obwohl eigene Registerabfragen fehlende Erlaubnisse zum Halten von Kundenvermögen zeigten, und eine im Register vermerkte Beschränkung übersah; 16 Monitoring-Alerts wurden über zwei Jahre nicht aufgearbeitet, über die Konten flossen mehr als 314 Mio. Pfund. Wegen Kooperation und einer freiwilligen Zahlung von 31,7 Mio. Pfund an WealthTek-Kunden verzichtete die FCA auf eine Geldbuße (sonst 23,1 Mio. Pfund nach Rabatt).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Unstimmigkeit im Register bemerkt, muss sie klären und dokumentieren, bevor Konten freigeschaltet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Registerabgleich und Nachverfolgung erkannter KYC-Lücken

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 205 FSMA (Public Censure) wegen Verstoßes gegen FCA Principle 2; Maßstab u. a. SYSC 6.1.1R, 6.3.1R, 6.3.3R und Regulations 18, 27, 28 MLR 2017
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Kooperation, Anerkennung der Mängel und freiwillige Zahlung von 31.714.068 Pfund an Geschädigte
Veröffentlicht
25.06.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.06.2026 Ikano Bank ABIkano Bank: 140 Mio. SEK wegen Mängeln bei Geldwäsche-Risikoanalyse und Kundenprüfung SchwedenKundensorgfalt 12,9 Mio. €

Die Finanzaufsicht stellte für den Zeitraum April 2022 bis Mai 2023 fest, dass die allgemeine Risikoanalyse der Bank die Terrorismusfinanzierungsrisiken ihrer Firmenprodukte nicht realistisch bewertete und bei Hochrisiko-Firmenkunden keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen wurden. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 140 Mio. SEK; die Bank hat Klage beim Verwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Geldwäsche-Risikoanalyse muss die tatsächlichen Kunden und Produkte abbilden – eine generische Analyse macht die gesamte Kundenprüfung angreifbar.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Finansinspektionen (FI)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Penningtvättslagen (2017:630)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.06.2026

Originalbetrag 140.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.06.2026 MX Global Ltd (MEXC)VARA verhängt Geldbuße gegen MX Global (MEXC) wegen Kryptohandel ohne Lizenz und KYC Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt Bußgeld

Nach Ermittlungen der Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) erbrachte MX Global Ltd, die unter der Marke MEXC auftritt, von 2022 bis April 2026 ohne Lizenz Broker-Dealer- und/oder Börsendienstleistungen für Kunden in Dubai und nahm Nutzer ohne die gesetzlich vorgeschriebenen KYC-Prüfungen auf. VARA verhängte Geldbußen in nicht veröffentlichter Höhe und ordnete die sofortige Einstellung aller nicht lizenzierten Tätigkeiten in und aus Dubai an; andere Gesellschaften der Gruppe waren ausdrücklich nicht betroffen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden in einem Markt bedient, braucht dort eine Lizenz – und muss unabhängig davon die lokalen KYC-Pflichten erfüllen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Lizenzpflicht und KYC bei grenzüberschreitenden Kryptodiensten

Behörde / Gericht
Virtual Assets Regulatory Authority (VARA), Dubai
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Federal Decree-Law No. (10) of 2025 (AML/CFT/PF); Dubai Law No. (4) of 2022 Regulating Virtual Assets in the Emirate of Dubai; Cabinet Resolution No. 111/2022; VARA Regulations and Rulebooks
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Volle Kooperation, Befolgung der Unterlassungsanordnungen und erklärte Absicht, eine VARA-Lizenz zu beantragen.
Veröffentlicht
22.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

05.06.2026 Caisse populaire Alliance limitéeFINTRAC: Geldbuße von 82.500 CAD gegen Caisse populaire Alliance limitée wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfalt 51.055 €

Caisse populaire Alliance limitée ist nach Angaben von FINTRAC eine provinziell regulierte Kreditgenossenschaft mit Sitz in North Bay (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 5. Juni 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 82.500 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Im Einzelnen wurden nach FINTRAC 46 von 118 Hochrisikokunden entgegen den eigenen Richtlinien nicht jährlich überprüft. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Caisse populaire Alliance limitée“, veröffentlicht am 24.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-24-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f), 156(2), 156(3), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
24.09.2026

Originalbetrag 82.500 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.05.2026 Československá obchodní banka, a. s.ČNB: 30 Mio. CZK gegen ČSOB wegen Mängeln bei Kundenkontrolle und Geldwäscheprävention TschechienKundensorgfalt 1,23 Mio. €

Die Česká národní banka (ČNB) verhängte gegen die Československá obchodní banka eine Geldbuße von 30.000.000 CZK nach dem tschechischen Geldwäschegesetz. Die Bank hatte bei intern als hochriskant eingestuften Kunden, darunter ein Kreditinstitut, Zweck und Hintergrund von Transaktionen wie 58 Barabhebungen nicht ausreichend geprüft und die Eigentümer- und Leitungsstrukturen nicht vollständig mit den Sanktionslisten abgeglichen. Zudem fehlten wirksame interne Verfahren für die laufende Kundenkontrolle und für verstärkte Sorgfalt bei Geschäften mit Hochrisiko-Drittländern; bei 8.414 juristischen Personen mit komplexer Struktur unterblieb die Sanktionsprüfung der gesamten Struktur.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hochrisikokunden, gerade andere Finanzinstitute, brauchen eine laufende, dokumentierte Prüfung ihrer Transaktionen und ihrer gesamten Eigentümerkette einschließlich Sanktionsabgleich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Transaktionsmonitoring bei Hochrisikokunden

Behörde / Gericht
Česká národní banka (ČNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 lit. c, § 9a Abs. 1, § 21 Abs. 1, § 44 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 lit. d, § 48 Abs. 1 Zákon č. 253/2008 Sb. (AML-Gesetz)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 30.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.03.2026 Stanleybet Malta LimitedMalta: 225.730 Euro gegen Wettanbieter Stanleybet wegen fehlender Kundenprüfung in Wettshops MaltaKundensorgfalt 225.730 €

Die maltesische FIU verhängte gegen den lizenzierten Glücksspielanbieter, der über ein Netz unabhängig betriebener Wettshops in einem EU-Staat arbeitet, 225.730 Euro, ein Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Tag und eine Folgeanordnung. Das Unternehmen konnte kumulierte Einzahlungen von Kunden über verschiedene Shops nicht verknüpfen und prüfte Kunden erst ab einer Einzeleinzahlung von 2.000 Euro, sodass die Schwelle umgangen werden konnte. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwellenwerte müssen kundenbezogen über alle Kanäle und Filialen kumuliert werden – sonst lädt das System zur Stückelung ein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen gestückelter Einzahlungen unterhalb der Prüfschwelle

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PMLFTR; Verstöße gegen Regulations 5(5)(a)(ii), 7, 9(1) PMLFTR und FIAU Implementing Procedures
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.04.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.03.2026 Bithumb Co., Ltd.Bithumb: Teilsperre und 36,9 Mrd. KRW Bußgeld wegen Geldwäsche-Verstößen SüdkoreaKundensorgfalt 21,5 Mio. €

Die KoFIU stellte fest, dass die Kryptobörse Bithumb von August 2022 bis April 2025 45.772 Übertragungen von Kryptowerten mit 18 Kryptodienstleistern abwickelte, die ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen waren, und in großer Zahl Pflichten zur Kundenidentifizierung und die daran geknüpften Transaktionsbeschränkungen verletzte; hinzu kamen Mängel bei Verdachtsmeldungen, Aufbewahrung und der Risikobewertung neuer Produkte. Sie ordnete am 17. März 2026 eine sechsmonatige teilweise Geschäftssperre an (keine Übertragung von Kryptowerten für Neukunden vom 27. März bis 26. September 2026) und verhängte eine Geldbuße von 36.873,5 Mio. KRW. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kryptobörsen müssen Gegenparteien bei Ein- und Auszahlungen gegen das Register gemeldeter Anbieter abgleichen, bevor sie Übertragungen zulassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfung von Gegenparteien und Kundenidentifizierung bei Kryptotransfers

Behörde / Gericht
Korea Financial Intelligence Unit (KoFIU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 4, 5, 5-2, 5-4 und 8 Act on Reporting and Using Specified Financial Transaction Information; Art. 9, 10-6, 10-9 und 10-20 Durchführungsverordnung (Teilsperre wegen Art. 8 i. V. m. Art. 10-20 DVO: Geschäfte mit nicht gemeldeten Anbietern)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
17.03.2026

Originalbetrag 36.873.500.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

17.03.2026 Hakrinbank N.V.; Finabank N.V.; De Surinaamsche Bank N.V.OM: Vergleiche mit drei surinamischen Banken wegen fahrlässiger Geldwäsche NiederlandeKundensorgfalt 415.000 €

Die Hakrinbank N.V., die Finabank N.V. und De Surinaamsche Bank N.V. schlossen mit dem Openbaar Ministerie Transaktionen (außergerichtliche Vergleiche) wegen des Verdachts fahrlässiger Geldwäsche (schuldwitwassen) im Jahr 2018 und zahlen zusammen 415.000 Euro (Hakrinbank 166.000 Euro, Finabank und De Surinaamsche Bank je 124.500 Euro). Anlass war die Beschlagnahme von 19,5 Mio. Euro Bargeld der drei Banken auf dem Weg nach Hongkong am Flughafen Schiphol im April 2018; das OM warf ihnen vor, in Suriname die Herkunft des Bargelds nicht ausreichend geprüft zu haben, insbesondere wer die Kunden der Wechselstuben unter ihren Kunden waren. Vorsatz stellte das OM nicht fest; berücksichtigt wurden das Alter der Sache und der geringere Schweregrad fahrlässiger Geldwäsche, das beschlagnahmte Geld wird zurückgegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Banken, die Bargeld von Wechselstuben annehmen und international versenden, müssen auch die Kunden ihrer Kunden in die Herkunftsprüfung einbeziehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herkunftsprüfung bei Bargeldlieferungen und Kunden von Wechselstuben

Behörde / Gericht
Openbaar Ministerie (OM), Arrondissementsparket Noord-Holland
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Schuldwitwassen (fahrlässige Geldwäsche nach niederländischem Strafrecht); Transaktion des OM
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Kein Vorsatz festgestellt; Alter der Sache; Banken haben inzwischen Verbesserungen bei Bargeldkontrollen, KYC und Governance umgesetzt.
Veröffentlicht
17.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.03.2026 Canaccord Genuity LLCFinCEN: 80 Mio. US-Dollar gegen Canaccord Genuity wegen AML- und Korrespondenzmängeln USAKundensorgfalt 69,2 Mio. €

FinCEN verhängte 80 Mio. US-Dollar gegen den Broker-Dealer, der vorsätzliche BSA-Verstöße einräumte: kein wirksames AML-Programm, keine Sorgfaltsprüfung bei Korrespondenzkonten ausländischer Finanzinstitute und unterlassene Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Wertpapierbetrug. Zugesagte Abhilfemaßnahmen wurden über Jahre nicht umgesetzt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schriftlich zugesagte Abhilfe gegenüber der Aufsicht muss tatsächlich und zügig umgesetzt werden – jahrelange Verzögerung verschärft die spätere Sanktion.

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Bank Secrecy Act (BSA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
vorsätzlich
Veröffentlicht
06.03.2026

Originalbetrag 80.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.02.2026 VersaBankFINTRAC: Geldbuße von 42.075 CAD gegen VersaBank wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaKundensorgfalt 26.082 €

VersaBank ist nach Angaben von FINTRAC eine Bank mit Sitz in London (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 23. Februar 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 42.075 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko. Im Einzelnen stufte die Bank nach FINTRAC in mindestens sieben Fällen Kunden mit erhöhtem oder hohem Risiko nicht richtig ein und wandte keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen an. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on VersaBank“, veröffentlicht am 05.05.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-05-05-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
05.05.2026

Originalbetrag 42.075 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20 weitere von 91 laden

Bereit für Schulungen, die ankommen?

Testen Sie die Kombination kostenlos: automatisierte Verwaltung für Sie, passende Lernformate für Ihr Team – ohne Mindestvolumen oder Kreditkarte.

14 Tage kostenlos testen