Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

10Fälle aus 8 Jurisdiktionen
25,5 Mio. €Summe der Geldbeträge (8 Fälle mit Betrag)
21,5 Mio. €Größter Einzelfall: Coinbase Europe Limited
598.063 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20231790.000 €
Q1 202411,68 Mio. €
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20251—
Q2 202531,12 Mio. €
Q3 20250—
Q4 2025221,5 Mio. €
Q1 20261406.125 €
Q2 20260—
Q3 20261—

10 Fälle

16.09.2026 Wallester ASFinanzaufsicht verpflichtet Wallester zur Behebung von Governance- und AML-Mängeln EstlandInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Nach einer Vor-Ort-Prüfung verpflichtete die Finanzaufsicht das Zahlungsinstitut Wallester per Anordnung, Mängel bei Governance und Kontrollfunktionen (Trennung der Verteidigungslinien, interne Regeln), bei der Sicherung von Kundengeldern sowie beim personellen Unterbau der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention bis 31. Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schnell wachsende Zahlungsdienstleister müssen Compliance-, AML- und Revisionsfunktionen personell und organisatorisch mitwachsen lassen.

Behörde / Gericht
Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Aufsichtsrechtliche Anordnung (ettekirjutus) der Finantsinspektsioon
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
16.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.01.2026 CCV Group B.V.Niederlande: Zahlungsinstitut CCV ohne Integritätsrisikoanalyse – 406.125 Euro Bußgeld NiederlandeInterne Sicherungsmaßnahmen 406.125 €

Das Zahlungsinstitut hatte bis März 2018 keine systematische Integritätsrisikoanalyse (SIRA) und damit keine systematische Erkennung und Analyse von Integritätsrisiken für seine Gatekeeper-Funktion. Die DNB verhängte das Bußgeld 2020; nach Einspruch und Berufungsverfahren steht es seit der Entscheidung vom 28.01.2026 in reduzierter Höhe von 406.125 Euro fest und wurde im Juli 2026 veröffentlicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ohne dokumentierte Integritätsrisikoanalyse fehlt jeder Geldwäscheprävention das Fundament – das allein ist bußgeldbewehrt.

Behörde / Gericht
De Nederlandsche Bank (DNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 3:10 Wet op het financieel toezicht (Wft); Art. 10 Besluit prudentiële regels Wft (Bpr)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bußgeld im Einspruchs- und Berufungsverfahren herabgesetzt
Veröffentlicht
21.07.2026
Quellen

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05.11.2025 Coinbase Europe LimitedIrland: 21,5 Mio. Euro gegen Coinbase Europe – 30 Mio. Transaktionen ungeprüft IrlandInterne Sicherungsmaßnahmen 21,5 Mio. €

Die Zentralbank verhängte im Vergleich vom 5. November 2025 eine Rüge und 21.464.734 Euro (nach 30 % Rabatt auf 30.663.906 Euro) wegen Verstößen gegen die Pflichten zur Transaktionsüberwachung zwischen April 2021 und März 2025: Wegen Konfigurationsfehlern im Monitoringsystem wurden über einen Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 30 Mio. Transaktionen im Wert von über 176 Mrd. Euro – rund 31 % aller Transaktionen – nicht ordnungsgemäß überwacht. Die Nachprüfung dauerte fast drei Jahre und führte zu 2.708 Verdachtsmeldungen; der High Court bestätigte die Sanktion am 12. Januar 2026, es ist die erste Maßnahme der Zentralbank im Kryptosektor.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Monitoring-Regeln müssen regelmäßig auf vollständige Abdeckung getestet werden – ein stiller Konfigurationsfehler kann Jahre unentdeckt bleiben.

Behörde / Gericht
Central Bank of Ireland
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Criminal Justice (Money Laundering and Terrorist Financing) Act 2010
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
30 % Vergleichsrabatt
Veröffentlicht
06.11.2025
Quellen

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28.10.2025 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba)BaFin: Bußgeld gegen Helaba wegen unzureichender Monitoring-Systeme zur Geldwäscheprävention DeutschlandInterne Sicherungsmaßnahmen 20.000 €

Die BaFin setzte mit Bescheid vom 28. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 7. November 2025) eine Geldbuße von 20.000 Euro fest, weil die Landesbank von Oktober 2022 bis September 2023 Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention betrieb, die nur eingeschränkt angemessen waren. Nach dem KWG müssen die Kriterien, nach denen das Monitoring auffällige Transaktionen erkennt, dokumentiert sein und die Systeme regelmäßig von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert werden.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Transaktionsmonitoring braucht dokumentierte Indizien und eine regelmäßige unabhängige Qualitätsprüfung – die bloße Existenz einer Software genügt nicht.

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 2 Nr. 11b KWG (Betrieb angemessener Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
10.12.2025

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24.06.2025 Banca Privata Leasing SpaBanca d'Italia: 60.000 Euro gegen Banca Privata Leasing wegen Mängeln in der AML-Organisation ItalienInterne Sicherungsmaßnahmen 60.000 €

Eine Vor-Ort-Prüfung von Februar bis Mai 2024 ergab Mängel in Organisation und internen Kontrollen bei Kundenprofilierung, Sorgfaltspflichten und aktiver Mitwirkung (Verdachtsmeldungen). Die Banca d'Italia verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 60.000 Euro unter Berücksichtigung der ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine saubere Kundenprofilierung ist die Grundlage für risikogerechte Sorgfaltspflichten und Meldungen.

Behörde / Gericht
Banca d'Italia
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–20, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Ergriffene Korrekturmaßnahmen

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20.06.2025 Sachsen: 7.000 Euro Bußgeld gegen Kunsthändler wegen Sorgfaltspflichten und Risikomanagement DeutschlandInterne Sicherungsmaßnahmen 7.000 €

Die Landesdirektion Sachsen verhängte gegen einen anonymisiert bekannt gemachten Kunsthändler ein Bußgeld von 7.000 Euro wegen Verstößen gegen die GwG-Sorgfaltspflichten und das Risikomanagement. Zuvor hatte die Behörde im Kunsthandel mehrfach Anordnungen zum Risikomanagement mit Zwangsgeldandrohung erlassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunsthändler brauchen eine schriftliche Risikoanalyse und müssen Käufer ab 10.000 Euro Transaktionswert identifizieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

GwG-Pflichten im Kunsthandel

Behörde / Gericht
Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten, Risikomanagement); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce

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01.04.2025 OKCoin Europe LimitedMalta: 1,05 Mio. Euro gegen Kryptobörse OKCoin Europe wegen Geldwäschemängeln MaltaInterne Sicherungsmaßnahmen 1,05 Mio. €

Bei einer Vor-Ort-Prüfung 2023 fand die FIAU bei dem Krypto-Dienstleister Mängel in der Geschäftsrisikobewertung (u. a. Produktrisiken), der Kundenrisikobewertung, bei Kundenprofilen, laufender Überwachung, Verdachtsmeldungen und Aufzeichnungen. Sie verhängte 1.054.269 Euro und eine Folgeanordnung; die Buße war bei Veröffentlichung anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Krypto-Anbieter werden an denselben Sorgfaltsmaßstäben gemessen wie Banken – die Risikoanalyse muss die eigenen Produkte abdecken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention bei Kryptowerten

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Reg. 5(1), 5(4), 5(5), 7, 11, 15(3), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.04.2025

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04.03.2025 MAKI podjetje za turizem, trgovino in storitve d.o.o. KoperWechselstube MAKI: Transaktionslimit von 1.000 EUR wegen ungelöster Geldwäschemängel SlowenienInterne Sicherungsmaßnahmen Anordnung

Bei einer Nachprüfung stellte die Zentralbank fest, dass das Unternehmen die 2023 angeordneten Mängel bei der Geldwäscheprävention nicht behoben hatte; einige Verstöße gelten als schwer. Sie begrenzte Transaktionen auf 1.000 EUR je Kunde und Tag, ordnete monatliche Berichte an und setzte eine Frist bis 30. Juni 2025.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Nicht umgesetzte Aufsichtsanordnungen führen zu Geschäftsbeschränkungen – Abarbeitung braucht Verantwortliche und Fristenkontrolle.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention in kleinen Finanzdienstleistern

Behörde / Gericht
Banka Slovenije
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Art. 164 ZPPDFT-2, Art. 280 ZBan-3, Art. 42.a ZBS-1
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja

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10.01.2024 Lombard International Assurance S.A.Lombard International Assurance: 1,68 Mio. EUR wegen fehlender Geldwäsche-Gesamtrisikoanalyse LuxemburgInterne Sicherungsmaßnahmen 1,68 Mio. €

Bei einer Prüfung 2021/2022 stellte der CAA fest, dass der Lebensversicherer keine Gesamtbewertung seiner Geldwäscherisiken erstellt hatte, Vorgaben für Beschäftigte zu Sorgfaltspflichten (wirtschaftlich Berechtigte, Hochrisikoländer, PEP) unzureichend waren und nicht geprüft wurde, ob eingesetzte Vermittler ihre Sorgfaltspflichten erfüllten. Er verhängte 1.682.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ohne dokumentierte Gesamtrisikoanalyse lässt sich kein risikobasierter Ansatz belegen – auch Vermittler müssen kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfaltspflichten zu wirtschaftlich Berechtigten und PEP

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 2-2, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.03.2024

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16.10.2023 Swiss Life (Luxembourg)Swiss Life (Luxembourg): 790.000 EUR wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention LuxemburgInterne Sicherungsmaßnahmen 790.000 €

Eine Prüfung 2021 ergab, dass der Lebensversicherer keine Gesamtbewertung seiner Geldwäscherisiken durchgeführt hatte und die Vorgaben für Beschäftigte zu Sorgfaltspflichten (wirtschaftlich Berechtigte, Hochrisikoländer, PEP) unzureichend waren. Der CAA verhängte 790.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Geldwäsche-Gesamtrisikoanalyse ist Grundlage aller Sorgfaltspflichten und muss vor neuen Geschäftsbeziehungen stehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfaltspflichten im Versicherungsvertrieb

Behörde / Gericht
Commissariat aux Assurances (CAA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 2-2, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
03.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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