Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

10Fälle aus 5 Jurisdiktionen
175,2 Mio. €Summe der Geldbeträge
108,1 Mio. €Größter Einzelfall: Xeltox Enterprises Ltd. (Cryptomus)
3,7 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20231130.215 €
Q1 202414,01 Mio. €
Q2 202419,2 Mio. €
Q3 20240—
Q4 20241831.716 €
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 202527,39 Mio. €
Q4 20252153,1 Mio. €
Q1 20261434.295 €
Q2 20260—
Q3 20261144.584 €

10 Fälle

23.07.2026 Nova Scotia Gaming CorporationFINTRAC: 231.826 CAD gegen Nova Scotia Gaming wegen fehlender Verdachtsmeldungen KanadaVerdachtsmeldungen 144.584 €

FINTRAC verhängte gegen die Glücksspielgesellschaft aus Halifax (Casino-Sektor) 231.826 CAD, weil sie bei versuchten Transaktionen trotz begründeten Verdachts keine Verdachtsmeldungen abgab, ihre Compliance-Richtlinien nicht aktuell und von einer leitenden Person genehmigt hielt und das Geldwäscherisiko nicht vorschriftsgemäß bewertete. Die Strafe wurde vollständig bezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch abgebrochene oder nur versuchte Transaktionen können meldepflichtig sein – Personal an der Kasse muss das wissen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen auch bei nur versuchten Transaktionen

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
03.09.2026

Originalbetrag 231.826 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.03.2026 13010431 Canada Inc. (Necosmart)FINTRAC: 693.742 CAD gegen Krypto-Dienstleister Necosmart wegen fehlender Verdachtsmeldungen KanadaVerdachtsmeldungen 434.295 €

Gegen den Money Services Business aus Edmonton, der auch virtuelle Währungen tauscht, verhängte FINTRAC 693.742,50 CAD wegen fünf Verstößen: mehrfach unterlassene Verdachtsmeldungen, fehlende schriftliche Compliance-Richtlinien, unzureichende verstärkte Maßnahmen bei Hochrisiko-Transaktionen, fehlende Risikobewertung und unvollständige Aufzeichnungen zu Beruf und Transaktionen bei Krypto-Tauschgeschäften.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kleine Krypto-Wechselstuben brauchen dasselbe Grundgerüst wie Banken: Risikoanalyse, Richtlinien, verstärkte Prüfung und Meldewesen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmomente beim Krypto-Tausch erkennen und melden

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
14.05.2026

Originalbetrag 693.742,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.10.2025 Xeltox Enterprises Ltd. (Cryptomus)FINTRAC: Rekordstrafe von 177 Mio. CAD gegen Krypto-Zahlungsdienst Cryptomus KanadaVerdachtsmeldungen 108,1 Mio. €

FINTRAC verhängte 176.960.190 CAD gegen den in British Columbia eingetragenen Krypto-Zahlungsdienst. Allein im Juli 2024 unterblieben 1.068 Verdachtsmeldungen – u. a. zu Transaktionen mit Bezug zu Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, Betrug, Ransomware und Sanktionsumgehung – sowie 1.518 Meldungen großer Krypto-Transaktionen; hinzu kamen Verstöße gegen eine Ministerialanordnung, fehlende Richtlinien und Risikobewertung. Das Unternehmen hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kryptodienste ohne funktionierendes Meldewesen werden pro unterlassener Meldung sanktioniert – die Summe kann existenzbedrohend werden.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
22.10.2025

Originalbetrag 176.960.190 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.10.2025 J.P. Morgan SEBaFin: 45 Mio. Euro gegen J.P. Morgan SE wegen verspäteter Verdachtsmeldungen DeutschlandVerdachtsmeldungen 45 Mio. €

Die BaFin setzte gegen die J.P. Morgan SE mit Bescheid vom 13. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 30. Oktober 2025) eine Geldbuße von 45 Mio. Euro fest, weil das Institut seine Aufsichtspflicht bei den internen Prozessen zur Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen schuldhaft verletzt hatte; vom 4. Oktober 2021 bis 30. September 2022 wurden Verdachtsmeldungen systematisch nicht rechtzeitig abgegeben. Die BaFin weist darauf hin, dass sich die Bußgeldhöhe bei systematischen Verstößen nach dem Gesamtumsatz des Instituts richten kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich erfolgen – systematische Rückstaus im Meldeprozess sind selbst ein Verstoß, und das Bußgeld kann sich dann am Gesamtumsatz des Instituts bemessen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unverzügliche Abgabe von Geldwäscheverdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
§ 130 Abs. 1 OWiG (Aufsichtspflichtverletzung) i. V. m. Pflichten nach dem GwG (Verdachtsmeldungen); Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
06.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.08.2025 Varengold Bank AGBaFin: 3,3 Mio. Euro Bußgeld und Zwangsgeld gegen Varengold Bank DeutschlandVerdachtsmeldungen 3,8 Mio. €

Die BaFin setzte mit Bescheid vom 22. August 2025 eine Geldbuße von 3,3 Mio. Euro fest, weil die Bank von Juni 2023 bis März 2025 Verdachtsmeldungen systematisch verspätet abgab; bereits im Februar 2025 war ein Zwangsgeld von 500.000 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anordnung von 2023 zu iranbezogenen Transaktionen festgesetzt worden (Summe 3,8 Mio. Euro). Zusätzlich ordnete die BaFin im Juli 2025 die umfassende Beseitigung der Mängel in der Geldwäscheprävention mit Maßnahmenplan und Berichtspflichten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine aufsichtliche Anordnung nicht umsetzt, riskiert neben dem Bußgeld Zwangsgelder und ein umfassendes Maßnahmenpaket.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen und Umgang mit Hochrisiko-Transaktionen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Bußgeld: § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 69, Abs. 3 GwG; Anordnung: § 51 Abs. 2 GwG, § 44 Abs. 1 KWG; Zwangsgeld: § 14 VwVG i. V. m. § 17 FinDAG; Bekanntmachung nach § 57 Abs. 1 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
16.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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09.07.2025 Wise US, Inc.Sechs US-Bundesstaaten: 4,2 Mio. US-Dollar gegen Wise US wegen AML-Programmmängeln USA, NYVerdachtsmeldungen 3,59 Mio. €

In einem koordinierten Multistate-Verfahren von sechs Bundesstaaten muss der Geldtransferdienst 4,2 Mio. US-Dollar zahlen. Eine Prüfung (Juli 2022 bis September 2023) ergab u. a. fehlende unabhängige AML-Prüfungen in angemessener Frequenz, verspätete Verdachtsmeldungen, Datenqualitätsprobleme im Transaktionsmonitoring und nicht behobene frühere Feststellungen; Wise erkennt keine Rechtsverstöße an und muss einen Lookback durchführen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Feststellungen aus früheren Prüfungen und Audits müssen fristgerecht behoben werden – sonst werden sie zum eigenen Sanktionsgrund.

Behörde / Gericht
New York State Department of Financial Services (NYDFS) mit den Aufsichtsbehörden von CA, MN, NE, TX und MA
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Bundes- und einzelstaatliches Recht zu Geldtransfer und BSA/AML (u. a. 31 CFR 1022.320)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Bereits eingeleitete Abhilfemaßnahmen und Lookback
Veröffentlicht
09.07.2025

Originalbetrag 4.200.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.10.2024 Sahara Dunes Casino, LP (Lake Elsinore Hotel and Casino)FinCEN: 900.000 US-Dollar gegen Kartenclub Lake Elsinore wegen fehlender Meldungen USAVerdachtsmeldungen 831.716 €

FinCEN verhängte 900.000 US-Dollar gegen den kalifornischen Kartenclub, der vorsätzliche Verstöße über mehr als viereinhalb Jahre einräumte: kein wirksames AML-Programm, fehlende Bargeld- (CTR) und Verdachtsmeldungen (SAR) sowie Aufzeichnungsmängel. Die Verstöße gingen auf Entscheidungen des Managements zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Casinos und Kartenclubs müssen Bargeldmeldungen und Verdachtsmeldungen lückenlos abgeben – Managemententscheidungen dagegen gelten als vorsätzlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bargeld- und Verdachtsmeldungen im Glücksspielbetrieb

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Bank Secrecy Act (BSA) und Durchführungsbestimmungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Verstöße beruhten laut FinCEN auf Entscheidungen des Managements
Veröffentlicht
23.10.2024

Originalbetrag 900.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2024.

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24.04.2024 N26 Bank AGBaFin: 9,2 Mio. Euro gegen N26 wegen systematisch verspäteter Verdachtsmeldungen DeutschlandVerdachtsmeldungen 9,2 Mio. €

Die BaFin verhängte gegen die Neobank mit rechtskräftigem Bescheid vom 24. April 2024 eine Geldbuße von 9,2 Mio. Euro, weil sie im Jahr 2022 Geldwäscheverdachtsmeldungen systematisch verspätet abgegeben hatte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich an die FIU gehen – wer Meldungen systematisch verspätet abgibt, riskiert Bußgelder in Millionenhöhe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unverzügliche Verdachtsmeldungen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 Nr. 69, Abs. 3 GwG (verspätete Verdachtsmeldungen, § 43 Abs. 1 GwG); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
21.05.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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25.03.2024 Banque Audi (Suisse) SAFINMA zieht 3,9 Mio. Franken Gewinn bei Banque Audi (Suisse) ein SchweizVerdachtsmeldungen 4,01 Mio. €

Die FINMA stellte schwere Verstöße gegen die Geldwäschereiprävention bei PEP-Beziehungen fest: ungenügende Abklärung der Vermögensherkunft, unterlassene Meldungen an die Meldestelle trotz ungeklärter Transaktionszwecke sowie eine schwere Verletzung der Auskunftspflicht, weil ein kritischer interner Revisionsbericht nicht übergeben wurde. Sie zog 3,9 Mio. Franken Gewinn ein, verhängte einen Eigenmittelzuschlag von 19 Mio. Franken und ein zweijähriges Verbot neuer PEP- und Hochrisikobeziehungen (Datum der Mitteilung als Entscheidungsdatum).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer der Aufsicht kritische Revisionsberichte vorenthält, verschärft einen Geldwäschereifall erheblich.

Bezug zu Schulung und Awareness

PEP-Abklärungen und Offenheit gegenüber der Aufsicht

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Schweizer Geldwäschereirecht; Gewinneinziehung und Auskunftspflicht nach Finanzmarktaufsichtsrecht (laut FINMA)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
25.03.2024

Originalbetrag 3.900.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.03.2024.

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21.11.2023 OTP Bank Nyrt.OTP Bank: 49,4 Mio. HUF wegen verspäteter Geldwäsche-Verdachtsmeldungen UngarnVerdachtsmeldungen 130.215 €

Die Bank meldete mehrere Verdachtsfälle nicht unverzüglich an die Finanzermittlungseinheit, ihr Monitoring lieferte wegen falsch eingestellter Filterparameter verspätete Treffer, und Risikobewertung, Kundensorgfalt sowie der Nachweis von Geldwäscheschulungen wiesen Mängel auf. Die Zentralbank verhängte insgesamt 49,375 Mio. HUF und setzte Fristen zur Behebung bis August 2024.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Monitoring-Parameter müssen regelmäßig validiert werden – und Schulungen gehören ausdrücklich zu den geprüften Pflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen und fristgerechtes Melden von Geldwäscheverdacht

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Magyar Nemzeti Bank (MNB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Ungarisches Geldwäschegesetz (Pmt.); Beschluss H-PM-I-B-76/2023
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die Bank hatte zu mehreren Verstößen bereits Abhilfemaßnahmen eingeleitet.
Veröffentlicht
21.11.2023

Originalbetrag 49.375.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2023.

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