Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Maßnahme- Bußgeld 19 Fälle 86 % · 265,1 Mio. €
- Anordnung 3 Fälle 14 % ·
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 1 | 7,48 Mio. € |
| Q4 2023 | 1 | 790.000 € |
| Q1 2024 | 1 | 1,68 Mio. € |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 1 | 113 Mio. € |
| Q1 2025 | 3 | 1,41 Mio. € |
| Q2 2025 | 4 | 3,25 Mio. € |
| Q3 2025 | 2 | 3,78 Mio. € |
| Q4 2025 | 3 | 21,6 Mio. € |
| Q1 2026 | 4 | 3,8 Mio. € |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 2 | 108,4 Mio. € |
22 Fälle
16.09.2026 Wallester ASFinanzaufsicht verpflichtet Wallester zur Behebung von Governance- und AML-Mängeln Anordnung
Nach einer Vor-Ort-Prüfung verpflichtete die Finanzaufsicht das Zahlungsinstitut Wallester per Anordnung, Mängel bei Governance und Kontrollfunktionen (Trennung der Verteidigungslinien, interne Regeln), bei der Sicherung von Kundengeldern sowie beim personellen Unterbau der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention bis 31. Dezember zu beheben. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung.
Schnell wachsende Zahlungsdienstleister müssen Compliance-, AML- und Revisionsfunktionen personell und organisatorisch mitwachsen lassen.
- Behörde / Gericht
- Finantsinspektsioon (Estnische Finanzaufsicht)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Aufsichtsrechtliche Anordnung (ettekirjutus) der Finantsinspektsioon
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Finantsinspektsioon tegi Wallester AS-ile ettekirjutuse (16.09.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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03.08.2026 UBS Financial Services Inc.FinCEN: 125 Mio. US-Dollar gegen UBS Financial Services als Wiederholungstäter 108,4 Mio. €
FinCEN verhängte gegen den Broker-Dealer 125 Mio. US-Dollar – die bisher höchste BSA-Strafe gegen einen Broker-Dealer. UBSFS räumte vorsätzliche Verstöße ein: Das AML-Programm genügte nicht, über 50.000 Fremdwährungsüberweisungen von mehr als 10 Mrd. US-Dollar wurden nicht angemessen überwacht und Verdachtsmeldungen unterblieben; es ist bereits die zweite Maßnahme nach 2018.
Nicht behobene Monitoring-Lücken aus einer früheren Maßnahme führen beim zweiten Mal zu einem Vielfachen der ursprünglichen Strafe.
- Behörde / Gericht
- Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Bank Secrecy Act (BSA)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Bis zu 15 Mio. US-Dollar (bis 31.05.2028 fälliger Restbetrag) können erlassen werden, soweit UBSFS Kosten für die unabhängige Prüfung ihres AML-Programms trägt und deren Empfehlungen umsetzt
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
Originalbetrag 125.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.08.2026.
- FinCEN Assesses Historic $125 Million Penalty Against UBS Financial Services Inc. for Recidivist BSA Violations Pressemitteilung einer Behörde
- FinCEN Consent Order Imposing Civil Money Penalty – UBS Financial Services Inc. (Number 2026-02) Entscheidung einer Behörde
- FinCEN Enforcement Actions Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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11.03.2026 Birks Group Inc.FINTRAC: Juwelier Birks wegen fehlender Risikobewertung und Compliance-Prüfung sanktioniert 32.755 €
Die landesweit tätige Juwelierkette (Händler von Edelmetallen und Edelsteinen) erhielt eine Strafe von 51.562,50 CAD, weil schriftliche Compliance-Richtlinien fehlten bzw. nicht angewendet wurden, das Geldwäscherisiko nicht bewertet und dokumentiert und die vorgeschriebene zweijährliche Wirksamkeitsprüfung nicht durchgeführt wurde. Birks hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.
Auch Juweliere müssen ein dokumentiertes Compliance-Programm mit Risikobewertung und regelmäßiger Wirksamkeitsprüfung vorhalten.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
Originalbetrag 51.562,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.03.2026.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on Birks Group Inc. Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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27.02.2026 MBaer Merchant Bank AGFINMA entzieht MBaer Merchant Bank die Bewilligung wegen schwerer Geldwäschereimängel Anordnung
Nach einem Enforcementverfahren stellte die FINMA schwere, systematische Mängel bei den Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereibekämpfung, in der Organisation und im Risikomanagement fest; die Bank ermöglichte Kunden, behördliche Vermögenssperren zu umgehen, und führte Transaktionen für sanktionierte Personen aus. Die FINMA hatte der Bank die Bewilligung entzogen und die Liquidation angeordnet; mit dem Rückzug der Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht wurden die Anordnungen am 27.02.2026 wirksam. Tags zuvor hatte FinCEN vorgeschlagen, die Bank als Institut von primärem Geldwäschereibedenken einzustufen.
Systematische Geldwäscherei- und Sanktionsmängel können eine Bank die Lizenz kosten – nicht nur Geld.
- Behörde / Gericht
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Schweizer Geldwäschereirecht und Bankenaufsichtsrecht (laut FINMA)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Veröffentlicht
- 27.02.2026
- FINMA-Verfahren: MBaer Merchant Bank AG in Liquidation Pressemitteilung einer Behörde
- Massnahmen bei MBaer Merchant Bank AG Pressemitteilung einer Behörde
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10.02.2026 Paxful Holdings Inc.Kryptoplattform Paxful: 4 Mio. US-Dollar Strafe nach Schuldbekenntnis zu BSA-Verstößen 3,36 Mio. €
Die Peer-to-Peer-Kryptoplattform wurde nach Schuldbekenntnis u. a. wegen Verschwörung zum Betrieb eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts und zur Verletzung der AML-Pflichten des Bank Secrecy Act zu einer Strafe von 4 Mio. US-Dollar verurteilt. Angemessen wären 112,5 Mio. US-Dollar gewesen, das DOJ stellte jedoch fehlende Zahlungsfähigkeit fest; FinCEN hatte im Dezember 2025 zusätzlich eine zivilrechtliche Strafe von 3,5 Mio. US-Dollar verhängt.
Kryptoplattformen ohne Registrierung und KYC haften strafrechtlich – bis an die Grenze der Zahlungsfähigkeit.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Travel Act; Verschwörung zum Betrieb eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts und zur Verletzung der AML-Pflichten des Bank Secrecy Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Strafe wegen nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit von 112,5 Mio. auf 4 Mio. US-Dollar begrenzt
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
Originalbetrag 4.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.02.2026.
- Virtual Asset Trading Platform Sentenced for Violating the Travel Act and Other Federal Criminal Charges Pressemitteilung einer Behörde
- FinCEN Assesses $3.5 Million Penalty Against Paxful for Facilitating Suspicious Activity Involving Illicit Actors Pressemitteilung einer Behörde
- FinCEN Consent Order Imposing Civil Money Penalty – Paxful, Inc. and Paxful USA, Inc. (Number 2025-02) Entscheidung einer Behörde
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28.01.2026 CCV Group B.V.Niederlande: Zahlungsinstitut CCV ohne Integritätsrisikoanalyse – 406.125 Euro Bußgeld 406.125 €
Das Zahlungsinstitut hatte bis März 2018 keine systematische Integritätsrisikoanalyse (SIRA) und damit keine systematische Erkennung und Analyse von Integritätsrisiken für seine Gatekeeper-Funktion. Die DNB verhängte das Bußgeld 2020; nach Einspruch und Berufungsverfahren steht es seit der Entscheidung vom 28.01.2026 in reduzierter Höhe von 406.125 Euro fest und wurde im Juli 2026 veröffentlicht.
Ohne dokumentierte Integritätsrisikoanalyse fehlt jeder Geldwäscheprävention das Fundament – das allein ist bußgeldbewehrt.
- Behörde / Gericht
- De Nederlandsche Bank (DNB)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Art. 3:10 Wet op het financieel toezicht (Wft); Art. 10 Besluit prudentiële regels Wft (Bpr)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Bußgeld im Einspruchs- und Berufungsverfahren herabgesetzt
- Veröffentlicht
- 21.07.2026
- Fine for CCV Group B.V. for lack of SIRA Pressemitteilung einer Behörde
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27.11.2025 Manor Windsor Realty Ltd.FINTRAC: Immobilienmakler Manor Windsor Realty ohne AML-Schulungsprogramm – 107.250 CAD 65.907 €
Das Maklerbüro in Windsor (Ontario) erhielt 107.250 CAD Strafe wegen vier Verstößen: keine aktuellen, genehmigten Compliance-Richtlinien, keine Bewertung des Geldwäscherisikos, kein schriftliches laufendes Schulungsprogramm und keine Wirksamkeitsprüfung des Compliance-Programms. Das Unternehmen hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.
Ein fehlendes schriftliches Schulungsprogramm ist für Immobilienmakler ein eigener, bußgeldbewehrter Verstoß.
AML-Schulungsprogramm für Maklerinnen und Makler
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 12.02.2026
Originalbetrag 107.250 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.11.2025.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on Manor Windsor Realty Ltd. Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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05.11.2025 Coinbase Europe LimitedIrland: 21,5 Mio. Euro gegen Coinbase Europe – 30 Mio. Transaktionen ungeprüft 21,5 Mio. €
Die Zentralbank verhängte im Vergleich vom 5. November 2025 eine Rüge und 21.464.734 Euro (nach 30 % Rabatt auf 30.663.906 Euro) wegen Verstößen gegen die Pflichten zur Transaktionsüberwachung zwischen April 2021 und März 2025: Wegen Konfigurationsfehlern im Monitoringsystem wurden über einen Zeitraum von zwölf Monaten mehr als 30 Mio. Transaktionen im Wert von über 176 Mrd. Euro – rund 31 % aller Transaktionen – nicht ordnungsgemäß überwacht. Die Nachprüfung dauerte fast drei Jahre und führte zu 2.708 Verdachtsmeldungen; der High Court bestätigte die Sanktion am 12. Januar 2026, es ist die erste Maßnahme der Zentralbank im Kryptosektor.
Monitoring-Regeln müssen regelmäßig auf vollständige Abdeckung getestet werden – ein stiller Konfigurationsfehler kann Jahre unentdeckt bleiben.
- Behörde / Gericht
- Central Bank of Ireland
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Criminal Justice (Money Laundering and Terrorist Financing) Act 2010
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- 30 % Vergleichsrabatt
- Veröffentlicht
- 06.11.2025
- Enforcement Action against Coinbase Europe Limited Pressemitteilung einer Behörde
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28.10.2025 Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba)BaFin: Bußgeld gegen Helaba wegen unzureichender Monitoring-Systeme zur Geldwäscheprävention 20.000 €
Die BaFin setzte mit Bescheid vom 28. Oktober 2025 (rechtskräftig seit 7. November 2025) eine Geldbuße von 20.000 Euro fest, weil die Landesbank von Oktober 2022 bis September 2023 Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention betrieb, die nur eingeschränkt angemessen waren. Nach dem KWG müssen die Kriterien, nach denen das Monitoring auffällige Transaktionen erkennt, dokumentiert sein und die Systeme regelmäßig von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert werden.
Transaktionsmonitoring braucht dokumentierte Indizien und eine regelmäßige unabhängige Qualitätsprüfung – die bloße Existenz einer Software genügt nicht.
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 2 Nr. 11b KWG (Betrieb angemessener Datenverarbeitungssysteme zur Geldwäscheprävention)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 10.12.2025
- Mangelhafte Geldwäscheprävention: BaFin setzt Bußgeld gegen die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale fest Pressemitteilung einer Behörde
- Bekanntmachung zur Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Amtliches Register oder Bekanntmachung
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22.08.2025 Bank J. Safra Sarasin AGBank J. Safra Sarasin: 3,5 Mio. CHF Busse wegen Geldwäscherei im Petrobras-Komplex 3,73 Mio. €
Die Bank traf zwischen 2011 und 2014 nicht alle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen, sodass über mehrere Kontobeziehungen Bestechungsgelder an Petrobras-Führungskräfte flossen (rund 71 Mio. USD versuchte oder vollendete qualifizierte Geldwäscherei). Busse 3,5 Mio. CHF; wegen eines Vergleichs über 16 Mio. CHF mit Petrobras verzichtete die BA auf eine Ersatzforderung. Eine ehemalige Vermögensverwalterin wurde separat zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
Auffällige Zahlungsströme bei PEP-nahen Kunden müssen eskaliert und notfalls abgelehnt werden – die Verantwortung trifft die Bank als Organisation.
Geldwäscheprävention und PEP-Kunden
- Behörde / Gericht
- Bundesanwaltschaft
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis Abs. 1 und 2 StGB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Seit der Tat verstrichene Zeit, organisatorische Korrekturmaßnahmen nach Bekanntwerden der Affäre; wegen Zahlung von 16 Mio. CHF an Petrobras keine Ersatzforderung.
- Haftung von Führungskräften
- Eine ehemalige Vermögensverwalterin wurde separat wegen qualifizierter Geldwäscherei (Taten bei einem anderen Schweizer Bankinstitut) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
- Veröffentlicht
- 22.08.2025
Originalbetrag 3.500.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.
- Bundesanwaltschaft verurteilt Bank J. Safra Sarasin AG (Strafbefehl) Pressemitteilung einer Behörde
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25.07.2025 DMCL Chartered Professional AccountantsFINTRAC: Buchhaltungskanzlei DMCL ohne Compliance-Programm – 72.750 CAD 45.370 €
Gegen die Wirtschaftsprüfungs- und Buchhaltungskanzlei mit vier Standorten in British Columbia verhängte FINTRAC 72.750 CAD: Es fehlten genehmigte schriftliche Compliance-Richtlinien, eine dokumentierte Risikobewertung und die vorgeschriebene zweijährliche Wirksamkeitsprüfung. Die Strafe wurde bezahlt.
Kanzleien, die Geldbewegungen für Mandanten abwickeln, sind selbst Verpflichtete und brauchen ein eigenes AML-Programm.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
Originalbetrag 72.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.07.2025.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on DMCL Chartered Professional Accountants Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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24.06.2025 Banca Privata Leasing SpaBanca d'Italia: 60.000 Euro gegen Banca Privata Leasing wegen Mängeln in der AML-Organisation 60.000 €
Eine Vor-Ort-Prüfung von Februar bis Mai 2024 ergab Mängel in Organisation und internen Kontrollen bei Kundenprofilierung, Sorgfaltspflichten und aktiver Mitwirkung (Verdachtsmeldungen). Die Banca d'Italia verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 60.000 Euro unter Berücksichtigung der ergriffenen Korrekturmaßnahmen.
Eine saubere Kundenprofilierung ist die Grundlage für risikogerechte Sorgfaltspflichten und Meldungen.
- Behörde / Gericht
- Banca d'Italia
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–20, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Ergriffene Korrekturmaßnahmen
- Banca Privata Leasing Spa – Provvedimento n. 197 del 24 giugno 2025 (AML) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.06.2025 Sachsen: 7.000 Euro Bußgeld gegen Kunsthändler wegen Sorgfaltspflichten und Risikomanagement 7.000 €
Die Landesdirektion Sachsen verhängte gegen einen anonymisiert bekannt gemachten Kunsthändler ein Bußgeld von 7.000 Euro wegen Verstößen gegen die GwG-Sorgfaltspflichten und das Risikomanagement. Zuvor hatte die Behörde im Kunsthandel mehrfach Anordnungen zum Risikomanagement mit Zwangsgeldandrohung erlassen.
Kunsthändler brauchen eine schriftliche Risikoanalyse und müssen Käufer ab 10.000 Euro Transaktionswert identifizieren.
GwG-Pflichten im Kunsthandel
- Behörde / Gericht
- Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten, Risikomanagement); Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Bekanntmachungen gemäß § 57 GwG – Landesdirektion Sachsen (lfd. Nr. 36) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.06.2025 Banque Pictet et Cie SABanque Pictet: 2 Mio. CHF Busse wegen Geldwäscherei von Petrobras-Bestechungsgeldern 2,13 Mio. €
Zwischen 2010 und 2013 validierte ein Vermögensverwalter der Bank 54 Überweisungen, über die rund 4,1 Mio. USD Bestechungsgelder im Zusammenhang mit Charterverträgen von SBM Offshore mit Petrobras verschleiert wurden. Die Bank hatte Hochrisikokonten nicht als solche eingestuft und Transfers unzureichend überwacht; Busse 2 Mio. CHF, der frühere Mitarbeiter erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe.
Risikoeinstufung und Transaktionsüberwachung müssen greifen, bevor einzelne Kundenberater Zahlungen freigeben.
Hochrisikokunden und Transaktionsmonitoring
- Behörde / Gericht
- Bundesanwaltschaft
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis und Art. 322septies StGB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Seit der Tat verstrichene Zeit, sehr gute Kooperation, organisatorische Korrekturmaßnahmen nach Bekanntwerden der Petrobras-Affäre.
- Haftung von Führungskräften
- Früherer Vermögensverwalter: bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten (Probezeit zwei Jahre).
- Veröffentlicht
- 17.06.2025
Originalbetrag 2.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2025.
- Banque Pictet et Cie SA und ehemaliger Vermögensverwalter per Strafbefehl verurteilt Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.04.2025 OKCoin Europe LimitedMalta: 1,05 Mio. Euro gegen Kryptobörse OKCoin Europe wegen Geldwäschemängeln 1,05 Mio. €
Bei einer Vor-Ort-Prüfung 2023 fand die FIAU bei dem Krypto-Dienstleister Mängel in der Geschäftsrisikobewertung (u. a. Produktrisiken), der Kundenrisikobewertung, bei Kundenprofilen, laufender Überwachung, Verdachtsmeldungen und Aufzeichnungen. Sie verhängte 1.054.269 Euro und eine Folgeanordnung; die Buße war bei Veröffentlichung anfechtbar.
Krypto-Anbieter werden an denselben Sorgfaltsmaßstäben gemessen wie Banken – die Risikoanalyse muss die eigenen Produkte abdecken.
Geldwäscheprävention bei Kryptowerten
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Reg. 5(1), 5(4), 5(5), 7, 11, 15(3), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 03.04.2025
- Administrative Measure Publication Notice – OKCoin Europe Limited Entscheidung einer Behörde
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04.03.2025 MAKI podjetje za turizem, trgovino in storitve d.o.o. KoperWechselstube MAKI: Transaktionslimit von 1.000 EUR wegen ungelöster Geldwäschemängel Anordnung
Bei einer Nachprüfung stellte die Zentralbank fest, dass das Unternehmen die 2023 angeordneten Mängel bei der Geldwäscheprävention nicht behoben hatte; einige Verstöße gelten als schwer. Sie begrenzte Transaktionen auf 1.000 EUR je Kunde und Tag, ordnete monatliche Berichte an und setzte eine Frist bis 30. Juni 2025.
Nicht umgesetzte Aufsichtsanordnungen führen zu Geschäftsbeschränkungen – Abarbeitung braucht Verantwortliche und Fristenkontrolle.
Geldwäscheprävention in kleinen Finanzdienstleistern
- Behörde / Gericht
- Banka Slovenije
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Art. 164 ZPPDFT-2, Art. 280 ZBan-3, Art. 42.a ZBS-1
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Razkritje informacij o izrečenem ukrepu subjektu nadzora – MAKI d.o.o. Koper Entscheidung einer Behörde
- Banka Slovenije – Informacije o izrečenih ukrepih Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.02.2025 Morgan Stanley (Switzerland) GmbHMorgan Stanley (Schweiz): 1 Mio. CHF Busse wegen Organisationsmangel bei Geldwäscherei 1,06 Mio. €
Die Rechtsvorgängerin der Gesellschaft traf 2010 nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass ein Kundenberater qualifizierte Geldwäscherei mit Vermögenswerten aus Bestechungsdelikten in Griechenland beging. Die Bundesanwaltschaft schloss das Verfahren mit einem Strafbefehl über 1 Mio. CHF ab.
Organisationsmängel verjähren im Unternehmensstrafrecht nicht mit dem Weggang des Mitarbeiters – Kontrollen müssen nachweisbar wirken.
- Behörde / Gericht
- Bundesanwaltschaft
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis StGB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 27.02.2025
Originalbetrag 1.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.02.2025.
- Bundesanwaltschaft schliesst Strafuntersuchung gegen Morgan Stanley (Switzerland) GmbH mit Strafbefehl ab Pressemitteilung einer Behörde
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09.01.2025 Arian Financial LLPFCA: Kleiner Broker Arian Financial wegen Cum-Ex-Geldwäscherisiken gebüßt 344.791 €
Der Broker hatte von Januar bis September 2015 keine wirksamen Systeme gegen Finanzkriminalität und war damit dem Risiko ausgesetzt, betrügerischen Handel und Geldwäsche im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu unterstützen. Nach einem Verfahren vor dem Upper Tribunal setzte die FCA die Geldbuße auf 288.962,53 Pfund statt der ursprünglich beabsichtigten 744.745 Pfund fest.
Auch kleine Broker müssen ungewöhnlich lukrative, zirkuläre Handelsmuster hinterfragen, bevor sie sie ausführen.
Warnsignale bei ungewöhnlichen Handelsstrukturen erkennen
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- FCA Principles 2 und 3 (PRIN 2, PRIN 3)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Reduzierung durch das Upper Tribunal
- Veröffentlicht
- 10.01.2025
Originalbetrag 288.962,53 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2025.
- FCA fines Arian Financial LLP for failings relating to cum-ex trading Pressemitteilung einer Behörde
- 2025 fines | FCA Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Final Notice: Arian Financial LLP (09.01.2025) Entscheidung einer Behörde
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10.10.2024 The Toronto-Dominion BankFederal Reserve: 123,5 Mio. US-Dollar gegen Toronto-Dominion Bank wegen AML-Aufsichtsversagen 113 Mio. €
Die Federal Reserve verhängte 123,5 Mio. US-Dollar gegen die kanadische Mutter, weil sie Risikomanagement und Aufsicht über ihr US-Retailgeschäft vernachlässigte, sodass eine US-Tochter zur Wäsche von Hunderten Millionen Dollar genutzt wurde. TD muss das AML-Programm in die USA verlagern und eine unabhängige Überprüfung von Board und Management beauftragen; die Sanktionen aller beteiligten Behörden (DOJ, FinCEN, OCC) summieren sich auf rund 3,09 Mrd. US-Dollar.
Konzernmütter haften für eine wirksame AML-Aufsicht über ihr Auslandsgeschäft – Versäumnisse dort können zu Sanktionen in Milliardenhöhe führen.
- Behörde / Gericht
- Board of Governors of the Federal Reserve System
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- US-Anti-Geldwäschegesetze (laut Federal Reserve)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Haftung von Führungskräften
- Unabhängige Überprüfung von Board und Management angeordnet
- Veröffentlicht
- 10.10.2024
Originalbetrag 123.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.10.2024.
- Federal Reserve Board fines Toronto-Dominion Bank $123.5 million for violations related to anti-money laundering laws Pressemitteilung einer Behörde
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10.01.2024 Lombard International Assurance S.A.Lombard International Assurance: 1,68 Mio. EUR wegen fehlender Geldwäsche-Gesamtrisikoanalyse 1,68 Mio. €
Bei einer Prüfung 2021/2022 stellte der CAA fest, dass der Lebensversicherer keine Gesamtbewertung seiner Geldwäscherisiken erstellt hatte, Vorgaben für Beschäftigte zu Sorgfaltspflichten (wirtschaftlich Berechtigte, Hochrisikoländer, PEP) unzureichend waren und nicht geprüft wurde, ob eingesetzte Vermittler ihre Sorgfaltspflichten erfüllten. Er verhängte 1.682.000 EUR.
Ohne dokumentierte Gesamtrisikoanalyse lässt sich kein risikobasierter Ansatz belegen – auch Vermittler müssen kontrolliert werden.
Sorgfaltspflichten zu wirtschaftlich Berechtigten und PEP
- Behörde / Gericht
- Commissariat aux Assurances (CAA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 2-2, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 20.03.2024
- CAA – Sanction administrative Lombard International Assurance S.A. (20.03.2024) Entscheidung einer Behörde
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