Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
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Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | 6,13 Mio. € |
| 2023 | 6 | 257,2 Mio. € |
| 2024 | 3 | 145,2 Mio. € |
| 2025 | 6 | 107,8 Mio. € |
| 2026 | 3 | 180,9 Mio. € |
19 Fälle
03.08.2026 UBS Financial Services Inc.FinCEN: 125 Mio. US-Dollar gegen UBS Financial Services als Wiederholungstäter 108,4 Mio. €
FinCEN verhängte gegen den Broker-Dealer 125 Mio. US-Dollar – die bisher höchste BSA-Strafe gegen einen Broker-Dealer. UBSFS räumte vorsätzliche Verstöße ein: Das AML-Programm genügte nicht, über 50.000 Fremdwährungsüberweisungen von mehr als 10 Mrd. US-Dollar wurden nicht angemessen überwacht und Verdachtsmeldungen unterblieben; es ist bereits die zweite Maßnahme nach 2018.
Nicht behobene Monitoring-Lücken aus einer früheren Maßnahme führen beim zweiten Mal zu einem Vielfachen der ursprünglichen Strafe.
- Behörde / Gericht
- Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Bank Secrecy Act (BSA)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Bis zu 15 Mio. US-Dollar (bis 31.05.2028 fälliger Restbetrag) können erlassen werden, soweit UBSFS Kosten für die unabhängige Prüfung ihres AML-Programms trägt und deren Empfehlungen umsetzt
- Veröffentlicht
- 03.08.2026
Originalbetrag 125.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.08.2026.
- FinCEN Assesses Historic $125 Million Penalty Against UBS Financial Services Inc. for Recidivist BSA Violations Pressemitteilung einer Behörde
- FinCEN Consent Order Imposing Civil Money Penalty – UBS Financial Services Inc. (Number 2026-02) Entscheidung einer Behörde
- FinCEN Enforcement Actions Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.03.2026 Canaccord Genuity LLCFinCEN: 80 Mio. US-Dollar gegen Canaccord Genuity wegen AML- und Korrespondenzmängeln 69,2 Mio. €
FinCEN verhängte 80 Mio. US-Dollar gegen den Broker-Dealer, der vorsätzliche BSA-Verstöße einräumte: kein wirksames AML-Programm, keine Sorgfaltsprüfung bei Korrespondenzkonten ausländischer Finanzinstitute und unterlassene Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Wertpapierbetrug. Zugesagte Abhilfemaßnahmen wurden über Jahre nicht umgesetzt.
Schriftlich zugesagte Abhilfe gegenüber der Aufsicht muss tatsächlich und zügig umgesetzt werden – jahrelange Verzögerung verschärft die spätere Sanktion.
- Behörde / Gericht
- Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Bank Secrecy Act (BSA)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 06.03.2026
Originalbetrag 80.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.03.2026.
- FinCEN Assesses Historic $80 Million Penalty Against Canaccord Genuity LLC for Securities Fraud-Related Bank Secrecy Act Violations Pressemitteilung einer Behörde
- FinCEN Consent Order Imposing Civil Money Penalty – Canaccord Genuity LLC (Number 2026-01) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.02.2026 Paxful Holdings Inc.Kryptoplattform Paxful: 4 Mio. US-Dollar Strafe nach Schuldbekenntnis zu BSA-Verstößen 3,36 Mio. €
Die Peer-to-Peer-Kryptoplattform wurde nach Schuldbekenntnis u. a. wegen Verschwörung zum Betrieb eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts und zur Verletzung der AML-Pflichten des Bank Secrecy Act zu einer Strafe von 4 Mio. US-Dollar verurteilt. Angemessen wären 112,5 Mio. US-Dollar gewesen, das DOJ stellte jedoch fehlende Zahlungsfähigkeit fest; FinCEN hatte im Dezember 2025 zusätzlich eine zivilrechtliche Strafe von 3,5 Mio. US-Dollar verhängt.
Kryptoplattformen ohne Registrierung und KYC haften strafrechtlich – bis an die Grenze der Zahlungsfähigkeit.
- Behörde / Gericht
- U.S. Department of Justice
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Travel Act; Verschwörung zum Betrieb eines nicht lizenzierten Geldtransfergeschäfts und zur Verletzung der AML-Pflichten des Bank Secrecy Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Strafe wegen nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit von 112,5 Mio. auf 4 Mio. US-Dollar begrenzt
- Veröffentlicht
- 11.02.2026
Originalbetrag 4.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.02.2026.
- Virtual Asset Trading Platform Sentenced for Violating the Travel Act and Other Federal Criminal Charges Pressemitteilung einer Behörde
- FinCEN Assesses $3.5 Million Penalty Against Paxful for Facilitating Suspicious Activity Involving Illicit Actors Pressemitteilung einer Behörde
- FinCEN Consent Order Imposing Civil Money Penalty – Paxful, Inc. and Paxful USA, Inc. (Number 2025-02) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.12.2025 Paxful, Inc. und Paxful USA, Inc.FinCEN: 3,5 Mio. USD gegen Kryptoplattform Paxful wegen fehlender Registrierung und AML 3,01 Mio. €
FinCEN verhängte gegen die Peer-to-Peer-Handelsplattform für virtuelle Währungen Paxful, Inc. und Paxful USA, Inc. eine Civil Money Penalty von 3,5 Mio. USD. Zwischen Februar 2015 und April 2023 unterhielt Paxful kein wirksames AML-Programm für Handelsplattform und gehostete Wallets und meldete verdächtige Transaktionen nicht korrekt und rechtzeitig; zudem ließ das Unternehmen seine Registrierung als Geldtransferdienstleister auslaufen und war von Januar 2017 bis September 2019 (974 Tage) unregistriert tätig. Auf die Strafe werden 1,75 Mio. USD an Zahlungen an das DOJ angerechnet, an FinCEN sind 1,75 Mio. USD zu zahlen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Krypto-Marktplätze müssen Registrierung samt fristgerechter Erneuerung, Kundenprüfung und Verdachtsmeldungen von Beginn an sicherstellen und mit dem Wachstum mitführen.
AML-Pflichten von Kryptoplattformen: Registrierung, KYC und Verdachtsmeldungen
- Behörde / Gericht
- Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), U.S. Department of the Treasury
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- 31 U.S.C. § 5330, § 5318(h)(1), § 5318(g)(1); 31 C.F.R. §§ 1022.380, 1022.210, 1022.320
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- FinCEN berücksichtigte, dass Paxful bei der Untersuchung entgegenkommend war, Auskunftsersuchen vollständig und fristgerecht beantwortete und einer Hemmung der Verjährung zustimmte.
Originalbetrag 3.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.12.2025.
- FinCEN, Consent Order Imposing Civil Money Penalty, In the Matter of Paxful, Inc. and Paxful USA, Inc., Number 2025-02 Entscheidung einer Behörde
- FinCEN Enforcement Actions Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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20.11.2025 Caesars Entertainment, Inc. / Desert Palace, LLC (Caesars Palace)Nevada: 7,8 Mio. US-Dollar gegen Caesars wegen Spielbetrieb eines illegalen Buchmachers 6,77 Mio. €
Das Nevada Gaming Control Board erhob am 13.11.2025 eine Disziplinarbeschwerde wegen ungeeigneter Betriebsmethoden im Zusammenhang mit einem illegalen Buchmacher und schloss zugleich einen Vergleich über 7,8 Mio. US-Dollar mit Auflagen für die Glücksspielgenehmigungen. Die Auflagen betreffen vor allem die Verbesserung des AML-Programms sowie zusätzliche Schulungen und Sensibilisierung der Beschäftigten; die Nevada Gaming Commission übernahm den Vergleich am 20.11.2025 als ihre Anordnung (Case No. 25-03).
Casino-Mitarbeitende müssen Hochrisiko-Spieler und ungeklärte Mittelherkunft erkennen – Umsatzinteresse darf die AML-Pflichten nicht überstimmen.
Herkunft von Spielgeldern prüfen, Hochrisikokunden erkennen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Nevada Gaming Commission (NGC) auf Beschwerde des Nevada Gaming Control Board (NGCB)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Glücksspielrecht Nevada (unsuitable methods of operation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Zahlreiche bereits umgesetzte Abhilfemaßnahmen
- Veröffentlicht
- 13.11.2025
Originalbetrag 7.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.
- Nevada Gaming Control Board and Caesars Entertainment, Inc. Enter into Proposed Stipulation for Settlement Regarding Disciplinary Complaint Pressemitteilung einer Behörde
- Nevada Gaming Commission – Disposition, November 2025 Agenda (20.11.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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07.08.2025 Paxos Trust Company, LLCNYDFS: 26,5 Mio. US-Dollar gegen Paxos wegen AML-Mängeln im Binance-Geschäft 22,8 Mio. €
Das NYDFS verhängte gegen den Krypto-Trust eine Strafe von 26,5 Mio. US-Dollar, weil Paxos vor 2023 kein wirksames BSA/AML-Programm unterhielt: KYC-Prüfungen und Risikoeinstufungen waren unzureichend, Transaktionsmonitoring und Verdachtsmeldeverfahren lückenhaft, u. a. im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu Binance, entgegen einer Vereinbarung von 2020. Zusätzlich muss Paxos mindestens 22 Mio. US-Dollar in sein Compliance-Programm investieren.
Wer Produkte über Partnerplattformen vertreibt, muss deren Kunden- und Transaktionsrisiken in das eigene AML-Programm einbeziehen.
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- New York Banking Law §§ 39, 44; AML-Vorschriften des NYDFS und Bank Secrecy Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 07.08.2025
Originalbetrag 26.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.08.2025.
- In the Matter of Paxos Trust Company, LLC – Consent Order Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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09.07.2025 Wise US, Inc.Sechs US-Bundesstaaten: 4,2 Mio. US-Dollar gegen Wise US wegen AML-Programmmängeln 3,59 Mio. €
In einem koordinierten Multistate-Verfahren von sechs Bundesstaaten muss der Geldtransferdienst 4,2 Mio. US-Dollar zahlen. Eine Prüfung (Juli 2022 bis September 2023) ergab u. a. fehlende unabhängige AML-Prüfungen in angemessener Frequenz, verspätete Verdachtsmeldungen, Datenqualitätsprobleme im Transaktionsmonitoring und nicht behobene frühere Feststellungen; Wise erkennt keine Rechtsverstöße an und muss einen Lookback durchführen.
Feststellungen aus früheren Prüfungen und Audits müssen fristgerecht behoben werden – sonst werden sie zum eigenen Sanktionsgrund.
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS) mit den Aufsichtsbehörden von CA, MN, NE, TX und MA
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- Bundes- und einzelstaatliches Recht zu Geldtransfer und BSA/AML (u. a. 31 CFR 1022.320)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Bereits eingeleitete Abhilfemaßnahmen und Lookback
- Veröffentlicht
- 09.07.2025
Originalbetrag 4.200.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.07.2025.
- Consent Order – Wise US, Inc. (Multi-State) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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10.04.2025 Block, Inc.NYDFS: 40 Mio. US-Dollar gegen Block (Cash App) wegen AML-Mängeln 36,1 Mio. €
Das NYDFS verhängte gegen den Betreiber von Cash App 40 Mio. US-Dollar wegen gravierender Lücken im BSA/AML-Programm, u. a. unzureichender Kundensorgfalt, fehlender risikobasierter Kontrollen und nicht rechtzeitiger Transaktionsüberwachung. Das schnelle Wachstum 2019/2020 führte zu einem erheblichen Alert-Rückstau; ein unabhängiger Monitor wird eingesetzt.
Wachstum muss mit Compliance-Kapazität skaliert werden – ein Alert-Rückstau ist ein eigenständiger Aufsichtsverstoß.
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- BSA/AML-, Geldtransfer- und Virtual-Currency-Vorschriften des NYDFS
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Kooperation und bereits eingeleitete Abhilfemaßnahmen
- Veröffentlicht
- 10.04.2025
Originalbetrag 40.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.04.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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31.01.2025 Brink’s Global Services USA, Inc.FinCEN: 37 Mio. USD gegen Brink's wegen Bargeldtransporten ohne AML-Programm 35,6 Mio. €
FinCEN verhängte gegen Brink’s Global Services USA, Inc. eine Civil Money Penalty von 37 Mio. USD. Das Unternehmen hatte von Oktober 2018 bis Oktober 2020 Bargeld aus Mexiko an Dritte in den USA und Spanien transportiert und damit als Geldtransferdienstleister (MSB) gehandelt, ohne sich bei FinCEN zu registrieren, ein AML-Programm einzurichten oder Verdachtsmeldungen abzugeben; die Transporte entsprachen rund 800 Mio. USD. Auf die Strafe werden 20 Mio. USD angerechnet, die Brink’s im Rahmen eines Non-Prosecution Agreement an das DOJ zahlt; an FinCEN sind 17 Mio. USD zu zahlen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Wer für Dritte Bargeld grenzüberschreitend bewegt, muss prüfen, ob er als Geldtransferdienstleister registrierungs- und meldepflichtig ist.
Registrierungs- und Meldepflichten für Bargeldtransport und Geldtransfer
- Behörde / Gericht
- Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), U.S. Department of the Treasury
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- 31 U.S.C. § 5330 und § 5318(h)(1), (g); 31 C.F.R. §§ 1022.380, 1022.210 sowie Pflicht zu Verdachtsmeldungen nach 31 C.F.R. Part 1022
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- FinCEN berücksichtigte, dass das Unternehmen mit der Behörde kooperierte und einer Hemmung der Verjährung zustimmte.
- Veröffentlicht
- 06.02.2025
Originalbetrag 37.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.01.2025.
- FinCEN, Consent Order Imposing Civil Money Penalty, In the Matter of Brink’s Global Services USA, Inc., Number 2025-01 Entscheidung einer Behörde
- FinCEN Announces $37,000,000 Civil Money Penalty Against Brink’s Global Services USA, Inc. Pressemitteilung einer Behörde
- FinCEN Enforcement Actions Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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22.10.2024 Sahara Dunes Casino, LP (Lake Elsinore Hotel and Casino)FinCEN: 900.000 US-Dollar gegen Kartenclub Lake Elsinore wegen fehlender Meldungen 831.716 €
FinCEN verhängte 900.000 US-Dollar gegen den kalifornischen Kartenclub, der vorsätzliche Verstöße über mehr als viereinhalb Jahre einräumte: kein wirksames AML-Programm, fehlende Bargeld- (CTR) und Verdachtsmeldungen (SAR) sowie Aufzeichnungsmängel. Die Verstöße gingen auf Entscheidungen des Managements zurück.
Auch kleine Casinos und Kartenclubs müssen Bargeldmeldungen und Verdachtsmeldungen lückenlos abgeben – Managemententscheidungen dagegen gelten als vorsätzlich.
Bargeld- und Verdachtsmeldungen im Glücksspielbetrieb
- Behörde / Gericht
- Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- Bank Secrecy Act (BSA) und Durchführungsbestimmungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Verstöße beruhten laut FinCEN auf Entscheidungen des Managements
- Veröffentlicht
- 23.10.2024
Originalbetrag 900.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2024.
- FinCEN Assesses $900,000 Civil Money Penalty Against Lake Elsinore Hotel and Casino for Violations of the Bank Secrecy Act Pressemitteilung einer Behörde
- FinCEN Consent Order – Sahara Dunes Casino, LP d/b/a Lake Elsinore Hotel and Casino (Number 2024-03) Entscheidung einer Behörde
- FinCEN Enforcement Actions Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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10.10.2024 eine kanadische GroßbankFederal Reserve: 123,5 Mio. US-Dollar gegen kanadische Großbank wegen AML-Aufsichtsversagen 113 Mio. €
Die Federal Reserve verhängte 123,5 Mio. US-Dollar gegen eine kanadische Großbank als Konzernmutter, weil sie Risikomanagement und Aufsicht über ihr US-Retailgeschäft vernachlässigte, sodass eine US-Tochter zur Wäsche von Hunderten Millionen Dollar genutzt wurde. Die Bank muss das AML-Programm in die USA verlagern und eine unabhängige Überprüfung von Board und Management beauftragen; die Sanktionen aller beteiligten Behörden (DOJ, FinCEN, OCC) summieren sich auf rund 3,09 Mrd. US-Dollar.
Konzernmütter haften für eine wirksame AML-Aufsicht über ihr Auslandsgeschäft; Versäumnisse dort können zu Sanktionen in Milliardenhöhe führen.
- Behörde / Gericht
- Board of Governors of the Federal Reserve System
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- US-Anti-Geldwäschegesetze (laut Federal Reserve)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Haftung von Führungskräften
- Unabhängige Überprüfung von Board und Management angeordnet
- Veröffentlicht
- 10.10.2024
Originalbetrag 123.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.10.2024.
- Federal Reserve, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Unternehmensname anonymisiert seit 10.10.2026 · Direktlink
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27.08.2024 eine europäische GroßbankNYDFS: 35 Mio. USD gegen eine europäische Großbank wegen AML-Mängeln in Auslandsfilialen 31,4 Mio. €
Das NYDFS verhängte gegen eine europäische Großbank und ihre New Yorker Niederlassung eine Geldstrafe von mutmaßlich 35 Mio. USD. Die Bank hatte in mehreren Auslandsfilialen kein wirksames AML-Programm unterhalten, Korrespondenzbank- und RMA-Beziehungen nicht ausreichend geprüft und keine angemessene Transaktionsüberwachung betrieben; zudem half sie Kunden bei der Einrichtung Hunderter Offshore-Konten.
AML-Schwächen einzelner Auslandseinheiten fallen auf den ganzen Konzern zurück und müssen konzernweit gesteuert werden.
Konzernweite Geldwäscheprävention und Due Diligence bei Korrespondenzbanken
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- 3 N.Y.C.R.R. § 116.2; 3 N.Y.C.R.R. § 504.3 (so zitiert); New York Banking Law §§ 39, 44
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Das NYDFS gewichtete die umfassende Kooperation der Bank während der Untersuchung und ihre Sanierungsbemühungen, einschließlich erheblicher Investitionen in Compliance-Ressourcen, erheblich.
- Veröffentlicht
- 27.08.2024
Originalbetrag 35.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 27.08.2024.
- New York State Department of Financial Services, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 27.08.2026 · Direktlink
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16.10.2023 eine US-amerikanische GeschäftsbankFederal Reserve: 14,5 Mio. USD gegen US-Geschäftsbank wegen Prepaid-Konten 13,7 Mio. €
Die Federal Reserve erließ gegen eine US-amerikanische Geschäftsbank eine Unterlassungsanordnung und eine Civil Money Penalty von 14.478.676 USD. Die Bank hatte 2020 über einen externen Programmmanager Prepaid-Kartenkonten eröffnet, ohne die Identität der Antragsteller nach der Customer-Identification-Program-Regel ausreichend zu prüfen, und dieses Drittanbieterprogramm nicht angemessen überwacht. Täter nutzten die Konten mit gestohlenen Identitäten, um mehr als 300 Mio. USD an staatlichen Arbeitslosenleistungen zu erlangen.
Bei Fintech-Partnerschaften bleibt die Bank für Identitätsprüfung und Betrugsabwehr verantwortlich, auch wenn ein Programmmanager die Konten vertreibt.
Identitätsprüfung und Drittanbieter-Risikomanagement bei Fintech-Programmen
- Behörde / Gericht
- Board of Governors of the Federal Reserve System
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Customer Identification Program Rule, 31 C.F.R. § 1020.220; Federal Deposit Insurance Act (12 U.S.C. § 1818(b) und (i))
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 19.10.2023
Originalbetrag 14.478.676 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 16.10.2023.
- Board of Governors of the Federal Reserve System, Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 16.10.2025 · Direktlink
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29.09.2023 die US-Tochterbank einer ausländischen BankFinCEN: 15 Mio. USD gegen US-Tochter einer ausländischen Bank wegen Monitoring-Rückständen 14,2 Mio. €
FinCEN verhängte gegen die US-Tochterbank einer ausländischen Bank eine Civil Money Penalty von mutmaßlich 15 Mio. USD. Zwischen April 2016 und März 2021 unterhielt die Bank kein ausreichendes AML-Programm, baute zeitweise erhebliche Rückstände in der Transaktionsüberwachung auf und meldete verdächtige Transaktionen nicht korrekt und rechtzeitig.
Wachsende Alert-Rückstände in der Transaktionsüberwachung sind ein Warnsignal, auf das Leitung und Aufsichtsgremium mit zusätzlichen Ressourcen reagieren müssen.
Rückstände in der Transaktionsüberwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen
- Behörde / Gericht
- Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), U.S. Department of the Treasury
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- 31 U.S.C. § 5318(h), § 5318(g); 31 C.F.R. §§ 1020.210, 1020.320
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 29.09.2023
Originalbetrag 15.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.09.2023.
- FinCEN, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.09.2025 · Direktlink
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15.09.2023 eine AuslandsbankFinCEN: 15 Mio. USD gegen eine Auslandsbank wegen Korrespondenzbank- und SAR-Mängeln 14,1 Mio. €
FinCEN verhängte gegen eine Auslandsbank eine Civil Money Penalty von mutmaßlich 15 Mio. USD. Zwischen Oktober 2015 und Mai 2022 meldete die Bank verdächtige Transaktionen nicht, unterhielt kein ausreichendes Due-Diligence-Programm für Korrespondenzkonten ausländischer Finanzinstitute und ab März 2021 kein wirksames AML-Programm. Die in Abwicklung befindliche Bank muss zudem ihre Lizenz zurückgeben.
Korrespondenzbeziehungen zu ausländischen Instituten in Hochrisikoregionen verlangen eine eigene, tatsächlich gelebte Due-Diligence und laufende Überwachung.
Sorgfaltspflichten bei Korrespondenzbankbeziehungen in Hochrisikoregionen
- Behörde / Gericht
- Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), U.S. Department of the Treasury
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- 31 U.S.C. § 5318(g), (h), (i); 31 C.F.R. §§ 1020.320, 1010.610, 1020.210
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 15.09.2023
Originalbetrag 15.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.09.2023.
- FinCEN, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.09.2025 · Direktlink
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13.07.2023 eine deutsche Großbank mit ihren US-GesellschaftenFederal Reserve: 186 Mio. USD gegen deutsche Großbank wegen verschleppter AML-Sanierung 166,7 Mio. €
Die Federal Reserve erließ gegen eine deutsche Großbank, ihre New Yorker Niederlassung und US-Gesellschaften eine Unterlassungsanordnung und eine Civil Money Penalty von 186.392.035 USD. Davon entfallen 140.192.035 USD auf Verstöße gegen die Aufsichtsanordnungen von 2015 (Sanktions-Compliance) und 2017 (Geldwäsche), bei deren Umsetzung die Bank zu wenig Fortschritt gemacht hatte, und 46.200.000 USD auf Governance- und AML-Kontrollmängel in der früheren Korrespondenzbeziehung zur estnischen Filiale einer dänischen Großbank, für die die US-Tochter von 2007 bis 2015 Transaktionen über mehr als 267 Mrd. USD abwickelte.
Wer unter einer Aufsichtsanordnung steht, muss die Sanierung nachweisbar abschließen – fehlender Fortschritt wird selbst zum Sanktionsgrund.
Umsetzung aufsichtlicher Sanierungsauflagen und Korrespondenzbank-Risiken
- Behörde / Gericht
- Board of Governors of the Federal Reserve System
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Section 8(b) und 8(i)(2) Federal Deposit Insurance Act (12 U.S.C. § 1818); Anordnungen des Board of Governors vom 04.11.2015 und 26.05.2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 19.07.2023
Originalbetrag 186.392.035 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.07.2023.
- Board of Governors of the Federal Reserve System, Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 13.07.2025 · Direktlink
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26.04.2023 eine US-Treuhand- und VerwahrgesellschaftFinCEN: 1,5 Mio. USD gegen Treuhandgesellschaft wegen unterlassener Verdachtsmeldungen 1,36 Mio. €
FinCEN verhängte gegen eine Treuhand- und Verwahrgesellschaft eine Civil Money Penalty von mutmaßlich 1,5 Mio. USD. Zwischen Februar 2016 und März 2021 hatte sie ein Geschäftsfeld mit internationalen Kunden erhöhten Geldwäscherisikos aufgebaut, verdächtige Vorgänge aber nur manuell geprüft und zu Hunderten auffälligen Transaktionen keine Verdachtsmeldung abgegeben.
Wer in ein risikoreicheres Geschäftsfeld expandiert, muss die Prozesse für Verdachtsmeldungen vorher auf das neue Volumen und Risiko auslegen.
Verdachtsmeldungen bei Expansion in risikoreichere Geschäftsfelder
- Behörde / Gericht
- Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), U.S. Department of the Treasury
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- 31 U.S.C. § 5318(g); 31 C.F.R. § 1020.320
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 50 bis 249
- Mildernde Umstände
- Bei der Höhe der Strafe berücksichtigte FinCEN die finanziellen Mittel des Unternehmens.
- Veröffentlicht
- 26.04.2023
Originalbetrag 1.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.04.2023.
- FinCEN, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.04.2025 · Direktlink
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04.01.2023 ein US-amerikanischer FinanzdienstleisterNYDFS: 50 Mio. USD Strafe und Compliance-Auflagen für einen Finanzdienstleister 47,2 Mio. €
Das New York State Department of Financial Services verhängte gegen einen US-amerikanischen Finanzdienstleister eine Geldstrafe von mutmaßlich 50 Mio. USD, weil ihr BSA/AML-Programm und ihre Transaktionsüberwachung unzureichend waren, sie damit unsicher und unsolide wirtschaftete und einen Cybersicherheitsvorfall nicht ordnungsgemäß meldete. Zusätzlich verpflichtete sich das Unternehmen zu weiteren Investitionen in sein Compliance-Programm.
Wächst ein Unternehmen schneller als ihre Compliance, drohen neben Bußgeldern verbindliche Investitionspflichten in Kontrollen.
AML-Programm und Meldung von Cybervorfällen bei Finanzdienstleistern
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- New York Banking Law §§ 39, 44; Financial Services Law § 408; 23 NYCRR § 200.15, § 504.3, § 500.17; 3 NYCRR § 417.2
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Als mildernd wertete das NYDFS die Kooperation während der Untersuchung, die Bereitschaft zu einer Vereinbarung (MOU) mit der Behörde, die Zusammenarbeit mit unabhängigem Berater und Monitor sowie erhebliche Investitionen in die Sanierung des Compliance-Programms.
- Veröffentlicht
- 04.01.2023
Originalbetrag 50.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.01.2023.
- New York State Department of Financial Services, Enforcement Actions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.01.2025 · Direktlink
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19.12.2022 ein US-Futures-BrokerFutures-Broker: 6,5 Mio. USD wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention und Risikolimits 6,13 Mio. €
Die CFTC verhängte gegen einen Futures-Broker aus Minnesota eine Geldbuße von 6,5 Mio. USD. Von 2017 bis 2020 nahm der Broker von einem Kunden, der ein Ranch-Unternehmen kontrollierte, Nachschusszahlungen von netto mehr als 147 Mio. USD an, ohne die Herkunft der Mittel ausreichend zu prüfen oder eine Verdachtsmeldung abzugeben, und setzte keine zu dessen Finanzkraft passenden Handelslimits durch. Zudem bewahrte das Unternehmen bestimmte Aufzeichnungen über Kommunikation vor Geschäftsabschlüssen nicht auf und legte Unterlagen nicht rechtzeitig vor.
Auffällig hohe Zahlungen eines Kunden verlangen eine Prüfung der Mittelherkunft; ein Geldwäscheprogramm muss auch auf einzelne Konten tatsächlich angewendet werden.
Mittelherkunft prüfen und Verdachtsmeldungen abgeben
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Section 4g(a) Commodity Exchange Act (7 U.S.C. § 6g(a)); CFTC Regulations 1.11(c)(1), (d), (e)(4), 1.31(b)(4), (d)(3)(ii), 1.73(a)(1), (2), 42.2 und 166.3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 20.12.2022
Originalbetrag 6.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2022.
- U.S. Commodity Futures Trading Commission (CFTC), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.12.2024 · Direktlink