Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Hong Kong Monetary Authority (HKMA) 8,39 Mio. € 100 % · 11 Fälle
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | 1,44 Mio. € |
| 2023 | 3 | 2,53 Mio. € |
| 2024 | 5 | 3,33 Mio. € |
| 2025 | 2 | 1,1 Mio. € |
| 2026 | 0 | – |
11 Fälle
22.07.2025 Indian Overseas Bank, Hong Kong BranchIndian Overseas Bank (Hongkong): 8,5 Mio. HKD und Auflagen wegen Monitoring-Mängeln 925.553 €
Die Hongkonger Niederlassung der Indian Overseas Bank wurde gerügt, mit einer Geldbuße von 8.500.000 HKD belegt und verpflichtet, die Alarme ihrer Transaktionsüberwachung rückwirkend zu prüfen, einen Abhilfeplan vorzulegen und dessen Wirksamkeit von einem externen Berater bewerten zu lassen. Zwischen Mai 2021 und Januar 2024 wurden Alarme nicht ordnungsgemäß bearbeitet, ungewöhnliche Transaktionen von zehn Kunden nicht untersucht und dokumentiert, und die Geschäftsleitung führte die Geldwäschekontrollen nicht wirksam; es fehlten ein fachkundiger Compliance Officer, klare Zuständigkeiten und ausreichende Schulung.
Ein Monitoring-System schützt nur, wenn die Geschäftsleitung dafür sorgt, dass seine Alarme von fachkundigem Personal bearbeitet werden.
Bearbeitung von Monitoring-Alarmen und Verantwortung der Geschäftsleitung für Geldwäscheprävention
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- s. 21(2)(a), (b), (c) AMLO (Cap. 615); Schedule 2 ss. 5(1)(c), 19(3), 23 AMLO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine frühere Disziplinarmaßnahme nach der AMLO, Kooperation mit der Aufsicht.
- Haftung von Führungskräften
- Die Aufsicht stellte fest, dass die Geschäftsleitung keine klare Führungsrolle bei der Geldwäscheprävention wahrnahm und keinen fachkundigen Compliance Officer bestellte; Maßnahmen gegen Einzelpersonen enthält die Entscheidung nicht.
- Veröffentlicht
- 22.07.2025
Originalbetrag 8.500.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.07.2025.
- HKMA press release: Monetary Authority takes disciplinary actions against three banks for contraventions of AMLO (22.07.2025) Pressemitteilung einer Behörde
- HKMA Statement of Disciplinary Action Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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22.07.2025 33 Financial Services LimitedHKMA: Rüge und 1,6 Mio. HKD für 33 Financial Services wegen Mängeln bei Geschenkkarten 174.222 €
Die HKMA rügte den lizenzierten Anbieter gespeicherter Werte (Stored Value Facility) 33 Financial Services und verhängte eine Geldbuße von 1,6 Mio. HKD. Zwischen Dezember 2019 und August 2023 kaufte eine Gruppe aus einem Firmen- und fünf Privatkunden über 49.000 Geschenkkarten für rund 25 Mio. HKD, ohne dass das Unternehmen Zweck und Art der Geschäftsbeziehung ausreichend klärte; bei zehn Kunden, von denen es wusste, dass sie für Unternehmen kauften, unterblieb die Prüfung dieser Unternehmen. Zudem stellte es nicht sicher, dass Vertriebspartner die Identität nicht in Hongkong ansässiger Kunden persönlich prüften und dokumentierten.
Auch bei Geschenkkarten gilt: Wer erkennbar für ein Unternehmen kauft, bringt dieses Unternehmen als Kunden mit, und ausgelagerte Identitätsprüfungen müssen kontrolliert werden.
Kundensorgfalt beim Verkauf von Geschenk- und Wertkarten
- Behörde / Gericht
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Sections 33Q(2)(a) und 33Q(2)(b)(iii), Section 8Q Payment Systems and Stored Value Facilities Ordinance (Cap. 584) i. V. m. Section 6(2)(b) Part 2 Schedule 3; Guideline on AML/CFT (For Stored Value Facility Licensees)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen zur Verbesserung der Kontrollen und Kooperation mit der HKMA.
- Veröffentlicht
- 22.07.2025
Originalbetrag 1.600.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.07.2025.
- Monetary Authority takes disciplinary action against 33 Financial Services Limited for contravention of the PSSVFO Pressemitteilung einer Behörde
- Statement of Disciplinary Action – 33 Financial Services Limited Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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06.12.2024 China CITIC Bank International LimitedHKMA: 4 Mio. HKD Geldbuße für China CITIC Bank International wegen fehlerhafter Regeln 485.944 €
Die HKMA verhängte gegen China CITIC Bank International eine Geldbuße von 4 Mio. HKD, weil in ihrem ab November 2015 eingesetzten Transaktionsüberwachungssystem 13 von 33 Erkennungsregeln und zwei Kernmodellregeln bis Juli 2018 nicht wie vorgesehen umgesetzt waren und deshalb weniger Alarme entstanden. Bei 12 von 30 Stichprobenkunden prüfte die Bank ungewöhnliche Transaktionen nicht auf Hintergrund und Zweck. Als Ursachen nannte die HKMA fehlendes Vier-Augen-Prinzip bei der Eingabe der Systemwerte und unzureichende Abnahmetests.
Die Parameter eines Überwachungssystems gehören unter Vier-Augen-Kontrolle und müssen vor dem Echtbetrieb gegen die fachlichen Vorgaben getestet werden.
Vier-Augen-Prinzip und Tests bei der Konfiguration von Überwachungssystemen
- Behörde / Gericht
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Section 21(2)(c) Anti-Money Laundering and Counter-Terrorist Financing Ordinance (Cap. 615); Sections 5(1)(c) und 19(3) Schedule 2 AMLO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen, keine Vorbelastung nach der AMLO und Kooperation mit der HKMA.
- Veröffentlicht
- 06.12.2024
Originalbetrag 4.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.12.2024.
- Monetary Authority takes disciplinary action against China CITIC Bank International Limited for contraventions of the AMLO Pressemitteilung einer Behörde
- Statement of Disciplinary Action – China CITIC Bank International Limited Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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08.11.2024 Fubon Bank (Hong Kong) LimitedHKMA: 4 Mio. HKD Geldbuße für Fubon Bank (Hong Kong) wegen Überwachungslücken 477.640 €
Die HKMA verhängte gegen Fubon Bank (Hong Kong) eine Geldbuße von 4 Mio. HKD, weil die Bank zwischen April 2019 und Juli 2022 keine wirksamen Verfahren für Änderungen an ihrer Transaktionsüberwachung hatte: Die Datenübertragung aus dem Kernbankensystem war mangelhaft kontrolliert, die Abnahmetests waren unwirksam, und es fehlten Verfahren, um einem starken Rückgang der Alarme ab Juni 2019 nachzugehen und den Überwachungsumfang regelmäßig zu überprüfen. Die Transaktionen von rund 64.000 Kunden wurden nicht angemessen geprüft, und bei rund 1.500 von ihnen unterblieb nach der Reaktivierung ruhender Geschäftsbeziehungen die anlassbezogene Überprüfung.
Ein plötzlicher Rückgang von Überwachungsalarmen ist selbst ein Warnsignal und muss nach jeder Systemänderung untersucht werden.
Änderungsmanagement und Plausibilitätskontrolle in der Transaktionsüberwachung
- Behörde / Gericht
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Section 21(2)(c) Anti-Money Laundering and Counter-Terrorist Financing Ordinance (Cap. 615); Sections 19(3) und 5(1) Schedule 2 AMLO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Selbstanzeige, Kooperation, Behebung der Mängel und keine disziplinarische Vorbelastung.
- Veröffentlicht
- 08.11.2024
Originalbetrag 4.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.11.2024.
- Monetary Authority takes disciplinary action against Fubon Bank (Hong Kong) Limited for contravention of the AMLO Pressemitteilung einer Behörde
- Statement of Disciplinary Action – Fubon Bank (Hong Kong) Limited Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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30.08.2024 ein Hongkonger E-Wallet-AnbieterE-Wallet-Anbieter (Hongkong): 875.000 HKD wegen Lücken bei der Kundensorgfalt 101.209 €
Der E-Wallet-Anbieter, Lizenznehmer für Stored Value Facilities, muss eine Geldbuße von 875.000 HKD zahlen. Von August 2016 bis Oktober 2021 fehlten angemessene Kontrollsysteme, um bei Auslöseereignissen die Kundensorgfalt erneut zu prüfen und in Situationen mit hohem Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen anzuwenden. Das Unternehmen hatte die Mängel selbst gemeldet.
Wallet-Anbieter müssen Auslöseereignisse verlässlich in eine erneute Kundenprüfung überführen und Hochrisikofälle gesondert behandeln.
Kundensorgfalt bei E-Wallets: Auslöseereignisse und Hochrisikofälle
- Behörde / Gericht
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- ss. 8Q, 33Q(2)(a) PSSVFO (Cap. 584); Schedule 3 Part 2 s. 6(2)(b) PSSVFO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Selbstmeldung, Abhilfemaßnahmen, keine frühere Disziplinarmaßnahme, Kooperation.
- Veröffentlicht
- 30.08.2024
Originalbetrag 875.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.08.2024.
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.08.2026 · Direktlink
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05.07.2024 eine Hongkonger GeschäftsbankGeschäftsbank (Hongkong): 10 Mio. HKD wegen Verstößen gegen Sorgfaltspflichten 1,18 Mio. €
Die Geschäftsbank muss eine Geldbuße von 10.000.000 HKD zahlen, weil sie in verschiedenen Zeiträumen zwischen April 2012 und April 2019 gegen Sorgfaltspflichten der AMLO verstieß. Unter anderem prüfte sie bis Juli 2017 die Identität von 609 Personen nicht, die 477 Firmenkunden als Freigabeberechtigte im Firmen-Onlinebanking registriert hatten, schloss anlassbezogene Überprüfungen bei 23 Kunden nicht ab, erkannte bei Alarmen der Transaktionsüberwachung für 15 Kunden keine auffälligen Geschäfte und klärte bei Hochrisikokunden die Herkunft von Vermögen und Mitteln nicht; hinzu kamen Aufzeichnungs- und Verfahrensmängel.
Auch Personen, die für Firmenkunden Zahlungen freigeben, gehören in die Identitätsprüfung.
Kundensorgfalt im Firmenkundengeschäft und Bearbeitung von Monitoring-Alarmen
- Behörde / Gericht
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- s. 21(2)(c) AMLO (Cap. 615); Schedule 2 ss. 5(1)(a), 5(1)(c), 15(a), 19(3), 20(3) AMLO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen und Verbesserung der AML-Kontrollen, keine frühere Disziplinarmaßnahme nach der AMLO, Kooperation.
- Veröffentlicht
- 05.07.2024
Originalbetrag 10.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.07.2024.
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.07.2026 · Direktlink
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19.04.2024 eine taiwanische Geschäftsbank (Hongkonger Zweigstelle)HKMA: 9 Mio. HKD Geldbuße für taiwanische Geschäftsbank wegen unbearbeiteter Alarme 1,08 Mio. €
Die HKMA verhängte gegen die Hongkonger Zweigstelle einer taiwanischen Geschäftsbank eine Geldbuße von 9 Mio. HKD. Zwischen April 2012 und Juli 2018 blieben die meisten Alarme des 2011 eingeführten Transaktionsüberwachungssystems unbearbeitet; nach der Entdeckung 2018 prüfte die Bank über 2.200 Kunden nach und erstattete nachträglich 304 Verdachtsmeldungen zu 504 Kunden. Zudem fehlten von März bis Juli 2018 bei einer Reihe grenzüberschreitender Überweisungen die Empfängernamen.
Ein neues Überwachungssystem ersetzt keine Kontrolle – ob seine Alarme tatsächlich bearbeitet werden, muss laufend geprüft werden.
Bearbeitung von Alarmen der Transaktionsüberwachung
- Behörde / Gericht
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Section 21(2)(c) Anti-Money Laundering and Counter-Terrorist Financing Ordinance (Cap. 615); Sections 5(1)(c), 19(3), 12(3) und 12(5) Schedule 2 AMLO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Die Bank erkannte die Mängel selbst und meldete sie, ergriff Abhilfemaßnahmen, hatte keine Vorbelastung nach der AMLO und kooperierte im Verfahren.
- Veröffentlicht
- 19.04.2024
Originalbetrag 9.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.04.2024.
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.04.2026 · Direktlink
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18.12.2023 ein Hongkonger E-Geld-AnbieterE-Geld-Anbieter: Rüge und 1,575 Mio. HKD wegen AML- und Governance-Mängeln 185.000 €
Der Lizenznehmer für Stored Value Facilities wurde gerügt und muss eine Geldbuße von 1.575.000 HKD zahlen. Von Februar 2019 bis Mitte Juli 2020 fehlten angemessene Kontrollen zur Transaktionsüberwachung nach der AML-Leitlinie für SVF-Lizenznehmer, und von August 2016 bis August 2020 fehlten eine solide Governance, ein wirksamer Risikomanagementrahmen und ein robustes internes Kontrollsystem. Damit erfüllte das Unternehmen Mindestanforderungen für die Lizenz nicht.
Zahlungs- und E-Geld-Anbieter müssen Transaktionsmonitoring, Governance und interne Kontrollen gleichermaßen als Lizenzvoraussetzung behandeln.
Geldwäscheprävention und Risikosteuerung bei Zahlungs- und E-Geld-Diensten
- Behörde / Gericht
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- ss. 8Q, 33Q(2)(a), 33Q(2)(b)(iii) PSSVFO (Cap. 584); Schedule 3 Part 2 ss. 5(1)(d), 6(2)(b) PSSVFO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Abhilfemaßnahmen (teils auf Verlangen der Aufsicht), keine frühere Disziplinarmaßnahme, Kooperation.
- Veröffentlicht
- 18.12.2023
Originalbetrag 1.575.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.12.2023.
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.12.2025 · Direktlink
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15.08.2023 eine Hongkonger Niederlassung einer Schweizer PrivatbankPrivatbank (Hongkong): 16 Mio. HKD wegen unzureichender Identitäts- und Kundenprüfung 1,87 Mio. €
Die Hongkonger Niederlassung einer Schweizer Privatbank muss eine Geldbuße von 16.000.000 HKD zahlen. Trotz bekannter Warnsignale verifizierte sie von Februar 2016 bis Januar 2018 die Identität von 147 von einem anderen Institut übernommenen Kunden und ihrer wirtschaftlich Berechtigten nicht zeitnah; von April 2012 bis Oktober 2018 prüfte sie zudem die wirtschaftlich Berechtigten von 33 Kunden mit höherem Risiko nicht angemessen, beendete 23 dieser Beziehungen nicht rechtzeitig und unterließ anlassbezogene Überprüfungen bei ungewöhnlich hohen Transaktionen von 33 Kunden.
Wer einen Kundenbestand von einem anderen Institut übernimmt, muss die Identitätsprüfung samt wirtschaftlich Berechtigter zügig selbst nachholen.
Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter und Umgang mit übernommenen Kundenbeständen
- Behörde / Gericht
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- s. 21(2)(c) AMLO (Cap. 615); Schedule 2 ss. 3(1), 3(3), 3(4)(b), 5(1)(a), 19(3) AMLO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Abhilfe- und Verbesserungsmaßnahmen, keine frühere Disziplinarmaßnahme nach der AMLO, Kooperation mit der Aufsicht.
- Veröffentlicht
- 15.08.2023
Originalbetrag 16.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.08.2023.
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.08.2025 · Direktlink
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31.01.2023 eine australische Großbank (Hongkonger Zweigstelle)HKMA: 4 Mio. HKD Geldbuße für australische Großbank wegen verspäteter Kundenüberprüfungen 471.154 €
Die HKMA verhängte gegen die Hongkonger Zweigstelle einer australischen Großbank eine Geldbuße von 4 Mio. HKD, weil die Bank zwischen Juni 2016 und Mai 2017 bei 121 von 143 fälligen periodischen Kundenüberprüfungen in Verzug war, darunter 58 Kunden mit hohem Risiko, bei 27 davon um mehr als ein Jahr. Obwohl die Verzögerungen bekannt waren, fehlten wirksame Verfahren, um die Überprüfungen fristgerecht durchzuführen.
Bekannte Rückstände bei Kundenüberprüfungen müssen mit Ressourcen und Eskalation abgebaut werden, gerade bei Hochrisikokunden.
Fristgerechte periodische Überprüfung von Hochrisikokunden
- Behörde / Gericht
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Section 21(2)(c) Anti-Money Laundering and Counter-Terrorist Financing Ordinance (Cap. 615); Sections 5(1)(a) und 19(3) Schedule 2 AMLO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Mängel behoben, keine Vorbelastung nach der AMLO und Kooperation mit der HKMA.
- Veröffentlicht
- 31.01.2023
Originalbetrag 4.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.01.2023.
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.01.2025 · Direktlink
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23.09.2022 eine Hongkonger Niederlassung einer taiwanischen BankBank (Hongkong): 11 Mio. HKD wegen Mängeln bei der Kundensorgfalt 1,44 Mio. €
Die Hongkonger Niederlassung einer taiwanischen Bank muss eine Geldbuße von 11.000.000 HKD zahlen. Zwischen April 2012 und Februar 2016 überprüfte sie die Kundendaten von 249 Kunden nicht wirksam – anlassbezogene Überprüfungen bestanden meist nur aus einer telefonischen Abfrage weniger Angaben – und ergriff bei 17 Hochrisikokunden keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen wie die Zustimmung der Geschäftsleitung oder die Klärung der Herkunft von Vermögen und Mitteln. Zudem fehlten wirksame Verfahren und Schutzvorkehrungen gegen diese Verstöße.
Periodische und anlassbezogene Kundenüberprüfungen brauchen Substanz; eine telefonische Kurzabfrage ersetzt bei Hochrisikokunden keine verstärkte Sorgfaltsprüfung.
Kundensorgfalt und verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikokunden
- Behörde / Gericht
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- s. 21(2)(c) AMLO (Cap. 615); Schedule 2 ss. 5(1)(a), 5(3)(c), 15(b), 19(3), 23 AMLO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Abhilfe- und Verbesserungsmaßnahmen der Bank, keine frühere Disziplinarmaßnahme nach der AMLO, Kooperation mit der Aufsicht.
- Veröffentlicht
- 23.09.2022
Originalbetrag 11.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.09.2022.
- Hong Kong Monetary Authority (HKMA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2022) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.09.2024 · Direktlink