Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik und Naher Osten: 1.929 Fälle aus 40 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

5Fälle aus 1 Jurisdiktion
3,12 Mio. €Summe der Geldbeträge
1,06 Mio. €Größter Einzelfall: Xinhu International Futures (Hong Kong) Co., Limited
485.944 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Hong Kong Monetary Authority (HKMA) 4 Fälle 80 % · 2,06 Mio. €
  2. Securities and Futures Commission (SFC) 1 Fall 20 % · 1,06 Mio. €

Wofür?

nach Unterthema
  1. Interne Sicherungsmaßnahmen 4 Fälle 80 % · 2,95 Mio. €
  2. Kundensorgfalt 1 Fall 20 % · 174.222 €

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Finanzdienstleistungen und Versicherungen 5 Fälle 100 % · 3,12 Mio. €

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 202432,02 Mio. €
Q1 20250–
Q2 20250–
Q3 202521,1 Mio. €
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

5 Fälle

22.07.2025 Indian Overseas Bank, Hong Kong BranchIndian Overseas Bank (Hongkong): 8,5 Mio. HKD und Auflagen wegen Monitoring-Mängeln HongkongInterne Sicherungsmaßnahmen 925.553 €

Die Hongkonger Niederlassung der Indian Overseas Bank wurde gerügt, mit einer Geldbuße von 8.500.000 HKD belegt und verpflichtet, die Alarme ihrer Transaktionsüberwachung rückwirkend zu prüfen, einen Abhilfeplan vorzulegen und dessen Wirksamkeit von einem externen Berater bewerten zu lassen. Zwischen Mai 2021 und Januar 2024 wurden Alarme nicht ordnungsgemäß bearbeitet, ungewöhnliche Transaktionen von zehn Kunden nicht untersucht und dokumentiert, und die Geschäftsleitung führte die Geldwäschekontrollen nicht wirksam; es fehlten ein fachkundiger Compliance Officer, klare Zuständigkeiten und ausreichende Schulung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Monitoring-System schützt nur, wenn die Geschäftsleitung dafür sorgt, dass seine Alarme von fachkundigem Personal bearbeitet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Monitoring-Alarmen und Verantwortung der Geschäftsleitung für Geldwäscheprävention

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 21(2)(a), (b), (c) AMLO (Cap. 615); Schedule 2 ss. 5(1)(c), 19(3), 23 AMLO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine frühere Disziplinarmaßnahme nach der AMLO, Kooperation mit der Aufsicht.
Haftung von Führungskräften
Die Aufsicht stellte fest, dass die Geschäftsleitung keine klare Führungsrolle bei der Geldwäscheprävention wahrnahm und keinen fachkundigen Compliance Officer bestellte; Maßnahmen gegen Einzelpersonen enthält die Entscheidung nicht.
Veröffentlicht
22.07.2025

Originalbetrag 8.500.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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22.07.2025 33 Financial Services LimitedHKMA: Rüge und 1,6 Mio. HKD für 33 Financial Services wegen Mängeln bei Geschenkkarten HongkongKundensorgfalt 174.222 €

Die HKMA rügte den lizenzierten Anbieter gespeicherter Werte (Stored Value Facility) 33 Financial Services und verhängte eine Geldbuße von 1,6 Mio. HKD. Zwischen Dezember 2019 und August 2023 kaufte eine Gruppe aus einem Firmen- und fünf Privatkunden über 49.000 Geschenkkarten für rund 25 Mio. HKD, ohne dass das Unternehmen Zweck und Art der Geschäftsbeziehung ausreichend klärte; bei zehn Kunden, von denen es wusste, dass sie für Unternehmen kauften, unterblieb die Prüfung dieser Unternehmen. Zudem stellte es nicht sicher, dass Vertriebspartner die Identität nicht in Hongkong ansässiger Kunden persönlich prüften und dokumentierten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch bei Geschenkkarten gilt: Wer erkennbar für ein Unternehmen kauft, bringt dieses Unternehmen als Kunden mit, und ausgelagerte Identitätsprüfungen müssen kontrolliert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt beim Verkauf von Geschenk- und Wertkarten

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Sections 33Q(2)(a) und 33Q(2)(b)(iii), Section 8Q Payment Systems and Stored Value Facilities Ordinance (Cap. 584) i. V. m. Section 6(2)(b) Part 2 Schedule 3; Guideline on AML/CFT (For Stored Value Facility Licensees)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen zur Verbesserung der Kontrollen und Kooperation mit der HKMA.
Veröffentlicht
22.07.2025

Originalbetrag 1.600.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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06.12.2024 China CITIC Bank International LimitedHKMA: 4 Mio. HKD Geldbuße für China CITIC Bank International wegen fehlerhafter Regeln HongkongInterne Sicherungsmaßnahmen 485.944 €

Die HKMA verhängte gegen China CITIC Bank International eine Geldbuße von 4 Mio. HKD, weil in ihrem ab November 2015 eingesetzten Transaktionsüberwachungssystem 13 von 33 Erkennungsregeln und zwei Kernmodellregeln bis Juli 2018 nicht wie vorgesehen umgesetzt waren und deshalb weniger Alarme entstanden. Bei 12 von 30 Stichprobenkunden prüfte die Bank ungewöhnliche Transaktionen nicht auf Hintergrund und Zweck. Als Ursachen nannte die HKMA fehlendes Vier-Augen-Prinzip bei der Eingabe der Systemwerte und unzureichende Abnahmetests.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Parameter eines Überwachungssystems gehören unter Vier-Augen-Kontrolle und müssen vor dem Echtbetrieb gegen die fachlichen Vorgaben getestet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vier-Augen-Prinzip und Tests bei der Konfiguration von Überwachungssystemen

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 21(2)(c) Anti-Money Laundering and Counter-Terrorist Financing Ordinance (Cap. 615); Sections 5(1)(c) und 19(3) Schedule 2 AMLO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Abhilfemaßnahmen, keine Vorbelastung nach der AMLO und Kooperation mit der HKMA.
Veröffentlicht
06.12.2024

Originalbetrag 4.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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08.11.2024 Fubon Bank (Hong Kong) LimitedHKMA: 4 Mio. HKD Geldbuße für Fubon Bank (Hong Kong) wegen Überwachungslücken HongkongInterne Sicherungsmaßnahmen 477.640 €

Die HKMA verhängte gegen Fubon Bank (Hong Kong) eine Geldbuße von 4 Mio. HKD, weil die Bank zwischen April 2019 und Juli 2022 keine wirksamen Verfahren für Änderungen an ihrer Transaktionsüberwachung hatte: Die Datenübertragung aus dem Kernbankensystem war mangelhaft kontrolliert, die Abnahmetests waren unwirksam, und es fehlten Verfahren, um einem starken Rückgang der Alarme ab Juni 2019 nachzugehen und den Überwachungsumfang regelmäßig zu überprüfen. Die Transaktionen von rund 64.000 Kunden wurden nicht angemessen geprüft, und bei rund 1.500 von ihnen unterblieb nach der Reaktivierung ruhender Geschäftsbeziehungen die anlassbezogene Überprüfung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein plötzlicher Rückgang von Überwachungsalarmen ist selbst ein Warnsignal und muss nach jeder Systemänderung untersucht werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Änderungsmanagement und Plausibilitätskontrolle in der Transaktionsüberwachung

Behörde / Gericht
Hong Kong Monetary Authority (HKMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 21(2)(c) Anti-Money Laundering and Counter-Terrorist Financing Ordinance (Cap. 615); Sections 19(3) und 5(1) Schedule 2 AMLO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Selbstanzeige, Kooperation, Behebung der Mängel und keine disziplinarische Vorbelastung.
Veröffentlicht
08.11.2024

Originalbetrag 4.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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09.10.2024 Xinhu International Futures (Hong Kong) Co., LimitedXinhu International Futures: 9 Mio. HKD wegen Geldwäsche-Kontrollmängeln HongkongInterne Sicherungsmaßnahmen 1,06 Mio. €

Der Futures-Broker Xinhu International Futures (Hong Kong) wurde öffentlich gerügt und mit 9.000.000 HKD gebüßt. Zwischen Dezember 2016 und März 2019 prüfte er die von 84 Kunden genutzte kundeneigene Handelssoftware nicht, hinterfragte Einzahlungen auf sechs Konten nicht angemessen, die nicht zum angegebenen Finanzprofil passten, und erkannte mangels wirksamer Überwachung 12.413 Geschäfte in zehn Kundenkonten nicht, bei denen Käufer und Verkäufer identisch waren (self-matched trades).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden eigene Handelssoftware anbinden lässt, muss deren Risiken prüfen und Einzahlungen wie Handelsmuster laufend mit dem Kundenprofil abgleichen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäscheprävention im Brokerage: Kundensoftware, Einzahlungen und Handelsmuster

Behörde / Gericht
Securities and Futures Commission (SFC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 194 SFO (Cap. 571); Schedule 2 ss. 5(1)(a)–(c), 23 AMLO (Cap. 615); AML Guideline paras. 2.1–2.3, 4.7.12, 5.1, 5.10, 5.11; Code of Conduct GP 2, GP 3, paras. 4.3, 5.1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Kooperation mit der Aufsicht, sonst keine Disziplinarmaßnahmen.
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.10.2024

Originalbetrag 9.000.000 HKD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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