Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Financial Conduct Authority (FCA) 355,5 Mio. € 83 % · 21 Fälle
- Gambling Commission 72,9 Mio. € 17 % · 13 Fälle
- HM Revenue & Customs (HMRC) 396.639 € 0 % · 2 Fälle
Wofür?
nach Unterthema- Interne Sicherungsmaßnahmen 220,4 Mio. € 51 % · 20 Fälle
- Kundensorgfalt 208,4 Mio. € 49 % · 15 Fälle
- ohne Unterthema – 0 % · 1 Fall
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 2 | 126,8 Mio. € |
| 2023 | 11 | 93,2 Mio. € |
| 2024 | 5 | 59,9 Mio. € |
| 2025 | 14 | 142,8 Mio. € |
| 2026 | 4 | 6,05 Mio. € |
36 Fälle
20.08.2026 QuinnBet (Gibraltar) LimitedQuinnBet: 415.986 £ wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention und Finanzchecks 485.256 €
Die Betreiberin von quinnbet.com zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 415.986 GBP anstelle einer Geldbuße an den Consolidated Fund (Staatskasse) und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (disgorgement) von 193.118 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Eine Compliance-Prüfung ergab Verstöße gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1 Abs. 2 und 3 (März 2023 bis August 2025) und gegen die Pflichten zur Kundeninteraktion nach SRCP 3.4.3; nach einem Fehler bei einer Plattformmigration unterblieben zudem von Februar bis Mai 2025 teils die vorgeschriebenen Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit nach SRCP 3.4.4. Es ist die erste Durchsetzungsmaßnahme gegen das Unternehmen.
Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit sind eine Lizenzpflicht, die auch bei technischen Umstellungen lückenlos weiterlaufen muss.
Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit und AML-Kontrollen bei Online-Wetten
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 2 und 3, SRCP 3.4.3 und SRCP 3.4.4 Abs. 1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine früheren Durchsetzungsmaßnahmen, zügiger Maßnahmenplan, volle Kooperation, frühe freiwillige Meldung einiger Mängel, freiwillige Abgabe der daraus erzielten Mittel und frühe Anerkennung der Mängel.
- Veröffentlicht
- 20.08.2026
Originalbetrag 415.986 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.
- Gambling Commission, Register of regulatory actions: QuinnBet (Gibraltar) Limited (Settlement 20.08.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: QuinnBet (Gibraltar) Limited Public Statement Entscheidung einer Behörde
- Gambling Commission: QuinnBet (Gibraltar) Limited to pay £609,104 for regulatory failures (20.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.07.2026 Evolution Malta Holding LimitedEvolution: 4,75 Mio. £, weil eigene Spiele auf nicht lizenzierten Seiten in GB liefen 5,57 Mio. €
Der Spieleanbieter zahlt im Rahmen einer Regulierungsvereinbarung 4.750.000 GBP anstelle einer Geldbuße, leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten und akzeptiert eine zusätzliche Lizenzauflage mit unabhängigem Audit binnen zwölf Monaten. Fünf echte Evolution-Spiele waren über sechs Websites zweier Betreiber ohne Lizenz der Gambling Commission für Verbraucher in Großbritannien in großem Umfang erreichbar; zwischen April 2024 und Januar 2025 erfassten Risikobewertung, Richtlinien und Kontrollen zur Geldwäscheprävention insbesondere Risiken durch Geschäftspartner nicht ausreichend (LC 12.1.1, LC 12.1.2). Nach dem Hinweis der Kommission im Dezember 2024 sperrte Evolution die Spiele sofort und dauerhaft für Nutzer in Großbritannien.
B2B-Anbieter müssen überwachen, wo ihre Produkte tatsächlich angeboten werden, und die Nutzung durch nicht lizenzierte Betreiber unterbinden.
Kontrolle über den Vertrieb eigener Produkte an nicht lizenzierte Anbieter
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 1–3 und LC 12.1.2 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); Reg. 18, 19(1)(a) und 28(1) Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Mildernde Umstände
- Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten, volle Kooperation mit der Untersuchung und frühe Anerkennung der Mängel.
- Veröffentlicht
- 23.07.2026
Originalbetrag 4.750.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.
- Gambling Commission, Register of regulatory actions: Evolution Malta Holding Limited (Settlement 23.07.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: Evolution Malta Holding Limited Public Statement Entscheidung einer Behörde
- Gambling Commission: Evolution Malta Holding Limited to pay £4.75m (23.07.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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19.06.2026 CACEIS Bank (UK Branch)FCA: Öffentliche Rüge für CACEIS UK wegen mangelhafter Prüfung eines Depotkunden Verwarnung
Die FCA sprach eine öffentliche Rüge aus, weil die Londoner Niederlassung Konten für den Vermögensverwalter WealthTek eröffnete und betrieb, obwohl eigene Registerabfragen fehlende Erlaubnisse zum Halten von Kundenvermögen zeigten, und eine im Register vermerkte Beschränkung übersah; 16 Monitoring-Alerts wurden über zwei Jahre nicht aufgearbeitet, über die Konten flossen mehr als 314 Mio. Pfund. Wegen Kooperation und einer freiwilligen Zahlung von 31,7 Mio. Pfund an WealthTek-Kunden verzichtete die FCA auf eine Geldbuße (sonst 23,1 Mio. Pfund nach Rabatt).
Wer eine Unstimmigkeit im Register bemerkt, muss sie klären und dokumentieren, bevor Konten freigeschaltet werden.
Registerabgleich und Nachverfolgung erkannter KYC-Lücken
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Section 205 FSMA (Public Censure) wegen Verstoßes gegen FCA Principle 2; Maßstab u. a. SYSC 6.1.1R, 6.3.1R, 6.3.3R und Regulations 18, 27, 28 MLR 2017
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Anerkennung der Mängel und freiwillige Zahlung von 31.714.068 Pfund an Geschädigte
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- Final Notice 2026: CACEIS Bank (UK Branch) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.06.2026 Euro Exchange Securities UK LtdFCA stoppt E-Geld-Institut Euro Exchange Securities UK wegen Geldwäscherisiken Anordnung
Die FCA untersagte dem E-Geld-Institut Euro Exchange Securities UK Ltd mit sofortiger Wirkung alle E-Geld- und Zahlungsdienste, verbot ohne ihre Zustimmung Verfügungen über Kundengelder und verlangte einen unabhängigen Dritten für deren Rückzahlung. Anlass waren nach der FCA systemische Schwächen bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität – bei Kundenrisikobewertung, Kundensorgfalt und verstärkter Sorgfalt, Screening, Transaktionsüberwachung und Governance – sowie Anzeichen, dass die Pflichten zur Sicherung von Kundengeldern nicht eingehalten wurden. Auf Antrag der FCA setzte das Gericht am 4. Juni 2026 vorläufige Verwalter ein und bestätigte am 11. Juni 2026 die Sonderverwaltung.
Zahlungsinstitute müssen Kundensorgfalt, Transaktionsüberwachung und die Trennung von Kundengeldern jederzeit belegen können, sonst droht die sofortige Stilllegung.
Geldwäscheprävention und Sicherung von Kundengeldern bei Zahlungsdienstleistern
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- reg. 11(1) Electronic Money Regulations 2011 i. V. m. regs. 6(5)(b), 6(5)(c), 6(6)(d), 20 und 37 EMRs; Money Laundering Regulations 2017
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 05.06.2026
- FCA First Supervisory Notice to Euro Exchange Securities UK Ltd, 2 June 2026 Entscheidung einer Behörde
- FCA press release: FCA imposes requirements on Euro Exchange Securities UK Limited and interim managers appointed by Court (5 June 2026) Pressemitteilung einer Behörde
- FCA press release: Court orders appointment of special administrators for Euro Exchange Securities UK Limited (11 June 2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.12.2025 BeAccount Ltd (Handelsname Payine)FCA untersagt E-Geld-Institut BeAccount das Geschäft wegen Mängeln bei Kundensorgfalt Anordnung
Die FCA untersagte der BeAccount Ltd (Handelsname Payine), einem zugelassenen E-Geld-Institut, mit sofortiger Wirkung alle E-Geld- und Zahlungsdienste einschließlich neuer Kunden und neuer Kundengelder und verpflichtete sie, Kundengelder zurückzuzahlen und Kunden sowie Öffentlichkeit zu informieren. Nach Prüfung von Kundenakten hatte die FCA ernste Zweifel, dass das Institut die Geldwäschevorschriften einhält – bei Risikobewertung, internen Richtlinien, Kundensorgfalt und verstärkter Sorgfalt bei politisch exponierten Personen – und seine Risiken wirksam steuert.
Risikoeinstufungen von Kunden müssen nachvollziehbar gepflegt und regelmäßig überprüft werden; wer Hochrisikokunden als geringes Risiko führt, gefährdet die Zulassung.
Kundensorgfalt und Risikoeinstufung von Kunden
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- reg. 11(1) Electronic Money Regulations 2011; Money Laundering Regulations 2017 (regs. 18, 19, 27, 28 und 35)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- FCA First Supervisory Notice to BeAccount Ltd, 17 December 2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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11.12.2025 Nationwide Building SocietyFCA: 44 Mio. Pfund gegen Nationwide wegen Finanzkriminalitäts-Kontrollen 50,4 Mio. €
Die FCA verhängte 44.078.500 Pfund (nach 30 % Rabatt), weil die Bausparkasse von Oktober 2016 bis Juli 2021 keine wirksamen Systeme hatte, um Sorgfaltsprüfungen und Risikobewertungen bei Privatkunden aktuell zu halten, und geschäftlich genutzte Privatkonten nicht erkannte. Ein Kunde erhielt so 24 betrügerische Corona-Kurzarbeitszahlungen über 27,3 Mio. Pfund.
Kundenprofile müssen laufend aktualisiert werden – wer bekannte Schwächen jahrelang aufschiebt, zahlt am Ende für den Missbrauch.
Erkennen geschäftlich genutzter Privatkonten
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- FCA Principle 3; SYSC 6.1.1R und 6.3.1R
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- 30 % Vergleichsrabatt
- Veröffentlicht
- 12.12.2025
Originalbetrag 44.078.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.
- FCA fines Nationwide £44m for failings in financial crime controls Pressemitteilung einer Behörde
- 2025 fines | FCA Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Final Notice: Nationwide Building Society (11.12.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.11.2025 Institute of Certified BookkeepersFCA: Öffentliche Rüge für Institute of Certified Bookkeepers wegen mangelhafter Geldwäscheaufsicht Verwarnung
Die FCA sprach über ihre Aufsichtsstelle OPBAS gegenüber dem Institute of Certified Bookkeepers eine öffentliche Rüge aus. Der Berufsverband ist für die Geldwäscheaufsicht über mehr als 3.000 Buchhalter im Vereinigten Königreich zuständig. Nach den Feststellungen der FCA überwachte er zwischen Januar 2022 und Juli 2023 seine Mitglieder nicht wirksam und nicht risikobasiert; unter anderem setzte er Prüfungen für über neun Monate aus und führte keine ausreichenden Aufzeichnungen über seine Aufsicht.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Rechtsgrundlage
- Regulation 16 Oversight of Professional Body AML and CTF Supervision Regulations 2017; Regulations 17 und 46 MLRs 2017
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- FCA Final Notice: Institute of Certified Bookkeepers (28 November 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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07.10.2025 Paywiser LimitedFCA stoppt E-Geld-Institut Paywiser und untersagt nicht registriertes Kryptogeschäft Anordnung
Die FCA untersagte der Paywiser Limited, einem zugelassenen E-Geld-Institut, mit sofortiger Wirkung E-Geld- und Zahlungsdienste für neue und bestehende Kunden und verbot ihr zusätzlich per Anordnung nach den Geldwäschevorschriften, ohne Registrierung ein Kryptowerte-Geschäft zu betreiben. Die FCA hatte ernste Zweifel an Risikosteuerung und internen Kontrollen, hielt den Alleingesellschafter nicht für geeignet, sah Anzeichen für ein nicht registriertes Kryptogeschäft und bemängelte fehlende Offenheit gegenüber der Aufsicht.
Neue Geschäftsfelder wie Kryptowerte-Dienste brauchen vor dem Start die eigene Registrierung – eine bestehende E-Geld-Zulassung deckt sie nicht ab.
Registrierungspflichten für Kryptowerte-Dienste
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- reg. 11(1) Electronic Money Regulations 2011; regs. 56(1)(f) und 74C Money Laundering Regulations 2017; Principle 11 der FCA Principles for Businesses
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- FCA First Supervisory Notice to Paywiser Limited, 7 October 2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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22.09.2025 Platinum Gaming LimitedPlatinum Gaming (Unibet): 10 Mio. £ Geldbuße wegen AML- und Spielerschutzmängeln 11,5 Mio. €
Die Gambling Commission verhängte gegen die Betreiberin von unibet.co.uk und uk.bingo.com eine Geldbuße von 10.000.000 GBP, eine Verwarnung und eine zusätzliche Lizenzauflage mit externem Audit. Zwischen Januar 2023 und Mai 2024 berücksichtigte die Geldwäsche-Risikobewertung früher wegen Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsverdacht geschlossene Konten nicht, sodass gesperrte Kunden neue Konten eröffnen konnten; die AML-Richtlinie ließ offen, wann welche Sorgfaltsprüfung gilt, und Kunden mit deutlichen Schadensanzeichen wurden nicht angesprochen. Es ist nach 2023 die zweite Maßnahme gegen das Unternehmen.
Wer Konten wegen Geldwäscheverdachts schließt, muss technisch verhindern, dass dieselben Kunden mit neuen Konten zurückkehren.
Wiedererkennung gesperrter Kunden und rechtzeitige Kundeninteraktion bei Schadensanzeichen
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- LC 12.1.1 Abs. 1–3 und LC 12.1.2 sowie SRCP 3.4.3 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); s. 117(1)(a) und (b) Gambling Act 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen kooperierte während der gesamten Untersuchung.
- Veröffentlicht
- 22.10.2025
Originalbetrag 10.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.
- Gambling Commission, Public register: Platinum Gaming Limited – regulatory actions (Entscheidung 22.09.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: £10m fine for online operator Platinum Gaming Limited (22.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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14.07.2025 Barclays Bank PlcFCA: 39,3 Mio. Pfund gegen Barclays Bank Plc wegen Geldwäscherisiken bei Firmenkunden 45,4 Mio. €
Die FCA verhängte am 14. Juli 2025 gegen Barclays Bank Plc eine Geldbuße von 39.314.700 Pfund wegen eines Verstoßes gegen Principle 2 (Sorgfaltspflicht). Nach den Feststellungen der FCA hat die Bank zwischen Januar 2015 und April 2021 die Geldwäscherisiken eines Firmenkunden nicht angemessen ermittelt, bewertet und überwacht: Sie stufte den Kunden, abgesehen von März 2019 bis Mai 2020, als geringes Risiko ein, ohne ausreichend über sein Geschäft sowie die Herkunft von Vermögen und Mitteln informiert zu sein, und überprüfte die Einstufung trotz neuer Hinweise nicht. Barclays einigte sich mit der FCA und erhielt dafür 30 % Nachlass; ohne Nachlass hätte die Buße 56.163.900 Pfund betragen.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- FCA Principle 2; section 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 39.314.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.07.2025.
- FCA Final Notice: Barclays Bank Plc (14 July 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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14.07.2025 Barclays Bank UK PLCFCA: 3,1 Mio. Pfund gegen Barclays Bank UK wegen Eröffnung eines Kundengeldkontos für eine Vermögensverwaltung 3,57 Mio. €
Die FCA verhängte gegen Barclays Bank UK PLC eine Geldbuße von 3.093.600 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA hatte die Bank zwischen Januar 2021 und April 2023 vor und nach der Eröffnung eines Kundengeldkontos für eine Vermögensverwaltung nicht genügend Informationen über den Zweck des Kontos und die Risiken eingeholt; auf das Konto flossen rund 34 Mio. Pfund. Die FCA sah darin Anzeichen für breitere Mängel beim Eröffnen solcher Konten. Zusätzlich sagte die Bank eine freiwillige Zahlung von rund 6,3 Mio. Pfund an Kunden der Vermögensverwaltung zu.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- FCA Principle 3; SYSC 6.1.1R; section 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 3.093.600 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.07.2025.
- FCA Final Notice: Barclays Bank UK PLC (14 July 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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07.07.2025 Monzo Bank LimitedFCA: 21 Mio. Pfund gegen Monzo wegen laxer Kontoeröffnung für Hochrisikokunden 24,5 Mio. €
Die FCA verhängte 21.091.300 Pfund (nach 30 % Rabatt), weil Monzo 2018 bis 2020 Kunden auf Basis spärlicher und teils offensichtlich unplausibler Angaben eröffnete – etwa bekannte Londoner Sehenswürdigkeiten als Adresse. Trotz einer Auflage, keine Hochrisikokunden mehr aufzunehmen, eröffnete die Bank bis 2022 über 34.000 solcher Konten. Laut beim britischen Unternehmensregister hinterlegtem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2026 hatte das Unternehmen rund 4.591 Beschäftigte.
Automatisiertes Onboarding braucht Plausibilitätsprüfungen – und aufsichtliche Auflagen müssen technisch wirksam umgesetzt werden.
Plausibilitätsprüfung beim Kunden-Onboarding
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- FCA Principle 3 (PRIN 3); s. 55L FSMA (Verstoß gegen Auflage)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Mildernde Umstände
- 30 % Vergleichsrabatt
- Veröffentlicht
- 08.07.2025
Originalbetrag 21.091.300 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.07.2025.
- FCA fines Monzo £21m for failings in financial crime controls Pressemitteilung einer Behörde
- 2025 fines | FCA Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Final Notice: Monzo Bank Limited (07.07.2025) Entscheidung einer Behörde
- Companies House: Registereintrag Monzo Bank Limited (09446231) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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26.06.2025 DYS 44 Art Gallery LimitedKunsthändler DYS 44 Art Gallery: 158.679 £ Geldbuße wegen Geldwäsche-Mängeln 185.916 €
HMRC verhängte gegen die Galerie, die als Kunstmarktteilnehmerin (art market participant) der Geldwäscheaufsicht unterliegt, eine Geldbuße von 158.679 GBP nach den Money Laundering Regulations 2017. Beanstandet wurden Mängel bei Risikobewertung, Richtlinien und Kontrollen, Mitarbeiterschulung, Sorgfaltsprüfung, dem Zeitpunkt der Identitätsprüfung und der Aufbewahrung von Unterlagen; ein Rechtsbehelf wurde nicht eingelegt.
Auch Kunsthändler müssen Käufer rechtzeitig identifizieren und jede Prüfung dokumentieren.
Geldwäschepflichten im Kunsthandel, insbesondere rechtzeitige Identitätsprüfung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- HM Revenue & Customs (HMRC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Reg. 18, 19, 24, 28, 30, 40 und 41 Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 26.06.2025
Originalbetrag 158.679 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2025.
- HMRC: Businesses that have not complied with the money laundering regulations (2024 to 2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- HMRC: Businesses not complying with money laundering regulations (Übersicht mit Änderungshistorie) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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07.05.2025 Spreadex LimitedSpreadex: 2,02 Mio. £ Geldbuße wegen Geldwäsche- und Spielerschutzverstößen 2,38 Mio. €
Die Gambling Commission verhängte gegen den Wettanbieter eine Geldbuße von 2.022.000 GBP, eine Verwarnung und eine zusätzliche Lizenzauflage. Zwischen September 2022 und November 2023 verstieß das Unternehmen gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1, gegen eine Pflicht zur Kundeninteraktion (SRCP 3.4.3 Abs. 9c) und gegen eine besondere Auflage seiner Lizenz; zudem hatte es die AML-Leitlinie OCP 2.1.1 nicht ausreichend berücksichtigt. Bereits im August 2022 hatte die Kommission eine Zahlung von Spreadex gemeldet.
Besondere Lizenzauflagen aus früheren Verfahren müssen nachweisbar erfüllt werden; ihre Verletzung verschärft die Folgen.
Einhaltung besonderer Lizenzauflagen nach früheren Verfahren
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- LC 12.1.1 Abs. 1–3, SRCP 3.4.3 Abs. 9c, besondere Lizenzauflage und OCP 2.1.1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); s. 117(1)(a) und (b) Gambling Act 2005
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Das Unternehmen kooperierte während der gesamten Untersuchung.
- Veröffentlicht
- 15.05.2025
Originalbetrag 2.022.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2025.
- Gambling Commission, Register of regulatory actions: Spreadex Limited (Entscheidung 07.05.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: £2m fine for online operator Spreadex Limited (15.05.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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17.02.2025 Mako Financial Markets Partnership LLPFCA: 1,66 Mio. Pfund gegen Mako wegen Kontrollmängeln bei außerbörslichem Aktienhandel 2 Mio. €
Die FCA verhängte gegen Mako Financial Markets Partnership LLP eine Geldbuße von 1.662.700 Pfund, davon 1.137.283 Pfund als Gewinnabschöpfung. Nach den Feststellungen der FCA hatte Mako zwischen Dezember 2013 und November 2015 für Kunden, die eine andere Brokergruppe eingeführt hatte, außerbörsliche Geschäfte ausgeführt, ohne angemessene Systeme und Kontrollen gegen Betrug und Geldwäsche zu haben. Kundenprüfung und Transaktionsüberwachung waren nach Auffassung der FCA unzureichend, und Warnsignale bei bestimmten Aktiengeschäften wurden übersehen. Die Buße enthält einen Nachlass für die frühe Einigung.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- FCA Principles 2 und 3; section 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 1.662.700 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.02.2025.
- FCA Final Notice: Mako Financial Markets Partnership LLP (17 February 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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04.02.2025 AG Communications LimitedAG Communications: 1.187.500 £ wegen AML-, Spielerschutz- und Selbstausschlussmängeln 1,43 Mio. €
Die Online-Betreiberin zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 1.187.500 GBP anstelle einer Geldbuße und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (divestment) von 220.334 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Eine Compliance-Prüfung ergab Verstöße zwischen Mai 2023 und Oktober 2024 gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1 Abs. 3 sowie gegen Pflichten zu Kundeninteraktion, Kundenidentifizierung, Kundeninformation, Meldung wesentlicher Ereignisse und Anzeige der Spielregeln; die Pflichten zum Selbstausschluss waren von Oktober 2022 bis Mai 2024 verletzt, sodass etwa ein selbst ausgeschlossener Kunde mehr als 100 Konten anlegen konnte. Bereits 2022 hatte die Kommission eine Geldbuße gegen das Unternehmen gemeldet.
Selbstausschlüsse und Verlustlimits müssen technisch verbindlich durchgesetzt werden, nicht nur angeboten.
Technische Durchsetzung von Selbstausschluss und Verlustlimits
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 3, SRCP 3.4.3, SRCP 3.9.1, LC 4.2.1, LC 15.2.1, SRCP 4.2.6 und SRCP 3.5.3 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Maßnahmenplan nach der Prüfung im Dezember 2023, volle Kooperation mit regelmäßigen Berichten, frühe Anerkennung der Mängel und ein freiwillig vereinbartes externes Audit zu Geldwäscheprävention und Spielerschutz, auch zur Verbesserung der internen Schulung.
- Veröffentlicht
- 04.03.2025
Originalbetrag 1.187.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.02.2025.
- Gambling Commission, Register of regulatory actions: AG Communications Limited (Settlement 04.02.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: AG Communications Limited Public Statement Entscheidung einer Behörde
- Gambling Commission: AG Communications Limited to pay £1.4m for regulatory failures (04.03.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.01.2025 Greentube Alderney LimitedGreentube Alderney: 977.887 £ wegen Geldwäsche- und Kundeninteraktionsmängeln 1,17 Mio. €
Die Betreiberin von admiralcasino.co.uk zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 977.887 GBP anstelle einer Geldbuße und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (divestment) von 22.113 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Zwischen September 2022 und Juni 2023 setzte sie ihre Geldwäsche-Kontrollen nicht wirksam um – ein als Adressnachweis eingereichter Kontoauszug mit auffälligen Umsätzen wurde erst vier Monate später geprüft –, und zwischen Dezember 2022 und Juni 2023 genügte die Kundeninteraktion nicht den Anforderungen. Bereits 2021 hatte die Kommission eine Regulierungsvereinbarung mit dem Unternehmen geschlossen.
Unterlagen aus der Kontoeröffnung sind sofort auf Geldwäscherisiken auszuwerten, nicht erst beim nächsten Schwellenwert.
Sofortige Auswertung von Kundenunterlagen auf Geldwäscherisiken
- Behörde / Gericht
- Gambling Commission
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 3 und SRCP 3.4.3 Abs. 1 und 8 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten, volle Kooperation mit fristgerechten Auskünften und frühe Anerkennung der Mängel.
- Veröffentlicht
- 09.01.2025
Originalbetrag 977.887 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2025.
- Gambling Commission, Register of regulatory actions: Greentube Alderney Limited (Settlement 09.01.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Gambling Commission: Greentube Alderney Limited Public Statement Entscheidung einer Behörde
- Gambling Commission: Greentube Alderney Limited to pay £1m for regulatory failures (09.01.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.01.2025 ein kleiner britischer BrokerFCA: Kleiner Broker wegen Cum-Ex-Geldwäscherisiken gebüßt 344.791 €
Der Broker hatte von Januar bis September 2015 keine wirksamen Systeme gegen Finanzkriminalität und war damit dem Risiko ausgesetzt, betrügerischen Handel und Geldwäsche im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften zu unterstützen. Nach einem Verfahren vor dem Upper Tribunal setzte die FCA die Geldbuße auf 288.962,53 Pfund statt der ursprünglich beabsichtigten 744.745 Pfund fest.
Auch kleine Broker müssen ungewöhnlich lukrative, zirkuläre Handelsmuster hinterfragen, bevor sie sie ausführen.
Warnsignale bei ungewöhnlichen Handelsstrukturen erkennen
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- FCA Principles 2 und 3 (PRIN 2, PRIN 3)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- Unter 50
- Mildernde Umstände
- Reduzierung durch das Upper Tribunal
- Veröffentlicht
- 10.01.2025
Originalbetrag 288.962,53 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 09.01.2025.
- FCA, Final Notices (Übersicht) (Entscheidung 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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20.11.2024 Harvey Nichols and Company LtdHarvey Nichols: 175.701 £ Geldbuße wegen Geldwäsche-Mängeln als Händler hochwertiger Güter 210.723 €
HMRC verhängte gegen das Unternehmen, das als Händler hochwertiger Güter (high value dealer) der Geldwäscheaufsicht unterliegt, eine Geldbuße von 175.701 GBP nach den Money Laundering Regulations 2017. Beanstandet wurden Mängel bei der Risikobewertung, bei Richtlinien, Kontrollen und Verfahren, bei der Mitarbeiterschulung, der Sorgfaltsprüfung und der Aufbewahrung von Unterlagen; ein Rechtsbehelf wurde nicht eingelegt.
Wer als Händler hochwertiger Güter registriert ist, braucht Risikobewertung, Schulung und Kundenprüfung wie ein Finanzinstitut.
Geldwäschepflichten für Händler hochwertiger Güter
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- HM Revenue & Customs (HMRC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Reg. 18, 19, 24, 28, 35 und 40 Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 20.11.2024
Originalbetrag 175.701 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2024.
- HMRC: Businesses that have not complied with the regulations (2023 to 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- HMRC: Businesses not complying with money laundering regulations (Übersicht mit Änderungshistorie) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.11.2024 Metro Bank PlcFCA: 16,7 Mio. Pfund gegen Metro Bank wegen Lücken in der Transaktionsüberwachung 20,1 Mio. €
Die FCA verhängte gegen Metro Bank Plc eine Geldbuße von 16.675.200 Pfund. Nach den Feststellungen der FCA wurden zwischen Juni 2016 und Dezember 2020 wegen eines Datenfehlers über 60 Millionen Transaktionen im Wert von mehr als 51 Mrd. Pfund nicht vom automatisierten Geldwäsche-Überwachungssystem der Bank erfasst. Die Bank prüfte lange nicht, ob die Daten vollständig ins System gelangten. Die Buße enthält einen Nachlass von 30 % für die frühe Einigung.
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- FCA Principle 3; section 206 FSMA 2000
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Originalbetrag 16.675.200 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.11.2024.
- FCA Final Notice: Metro Bank Plc (12 November 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink