Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Bundesanwaltschaft 3,2 Mio. € 100 % · 1 Fall
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) — 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach Maßnahme- Bußgeld 3,2 Mio. € 100 % · 1 Fall
- Anordnung — 0 % · 1 Fall
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 1 | — |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 1 | 3,2 Mio. € |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
2 Fälle
22.08.2025 J.P. Morgan (Suisse) SAJ.P. Morgan (Suisse): 3 Mio. CHF Busse im 1MDB-Komplex wegen mangelhafter Geldwäscheabwehr 3,2 Mio. €
Zwischen Oktober 2014 und Juli 2015 liefen rund 174 Mio. CHF aus Vortaten im 1MDB-Komplex in 43 Überweisungen über die Bank, obwohl öffentlich negative Informationen über die beteiligten Petrosaudi-Manager vorlagen. Die Bundesanwaltschaft verurteilte die Bank per Strafbefehl zu 3 Mio. CHF; auf eine Ersatzforderung wurde verzichtet, weil der 1MDB-Fonds als Privatkläger entschädigt wird.
Öffentlich verfügbare Negativinformationen über Kunden müssen in die Risikobewertung einfließen und Transaktionen stoppen können.
Kundensorgfalt und Negativpresse-Screening
- Behörde / Gericht
- Bundesanwaltschaft
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis Abs. 1 und 2 StGB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Seit der Tat verstrichene Zeit, sehr gute Mitwirkung am Verfahren, Entschädigung der Privatklägerschaft (1MDB).
- Veröffentlicht
- 22.08.2025
Originalbetrag 3.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.
- Fall 1MDB: Bank JP Morgan Suisse mit Strafbefehl verurteilt Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.06.2024 HSBC Private Bank (Suisse) SAFINMA: HSBC Private Bank (Suisse) verletzte Geldwäschereiregeln bei zwei PEP Anordnung
Die FINMA stellte fest, dass die Bank bei zwei politisch exponierten Personen Herkunft und Zweck von Vermögenswerten – Transaktionen von über 300 Mio. US-Dollar aus einer libanesischen staatlichen Institution zwischen 2002 und 2015 – ungenügend abklärte und erst im September 2020 an die Meldestelle meldete. Sie ordnete eine Überprüfung aller PEP-Beziehungen, ein Verbot neuer PEP-Beziehungen bis zu deren Abschluss und einen Prüfbeauftragten an; der Entscheid war bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig (Datum der Mitteilung als Entscheidungsdatum).
Bei PEP-Beziehungen müssen Herkunft und Zweck großer Zahlungen belegt werden; eine Meldung Jahre später ist keine Meldung.
Umgang mit politisch exponierten Personen (PEP)
- Behörde / Gericht
- Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Schweizer Geldwäschereirecht (laut FINMA)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 18.06.2024
- FINMA-Verfahren: HSBC Private Bank (Suisse) SA hat gegen Geldwäschereiregeln verstossen Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink