Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

9Fälle aus 3 Jurisdiktionen
4,77 Mio. €Summe der Geldbeträge (8 Fälle mit Betrag)
3,2 Mio. €Größter Einzelfall: J.P. Morgan (Suisse) SA
283.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 2024212.866 €
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20251800 €
Q2 20250—
Q3 202513,2 Mio. €
Q4 20251379.504 €
Q1 20262944.000 €
Q2 20260—
Q3 20262240.000 €

9 Fälle

20.08.2026 Steuerberater nutzt Kanzleikonto für fremde Zahlungen: 30.000 Euro FMA-Strafe bestätigt ÖsterreichKundensorgfalt 30.000 €

Ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wickelte ab Dezember 2022 über das als Eigenkonto geführte Bankkonto seiner Steuerberatungsgesellschaft Zahlungen einer anderen GmbH von insgesamt rund 1,26 Mio. Euro ab, ohne dies der Bank offenzulegen – laut Gericht bewusst, um eine Compliance-Prüfung zu vermeiden. Das BVwG bestätigte die FMA-Geldstrafe von 30.000 Euro gegen ihn als Geschäftsführer der kontoinhabenden Gesellschaft, die für die Strafe haftet; die ordentliche Revision ist nicht zulässig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kunden haben GwG-Pflichten: Wer über ein Eigenkonto fremde Gelder leitet, muss das der Bank offenlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Offenlegungspflichten als Bankkunde bei Treuhand- und Durchlaufzahlungen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 27.11.2025
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 3 FM-GwG (Offenlegung des Handelns auf fremde Rechnung) i. V. m. § 34 Abs. 5 FM-GwG; § 9 Abs. 1 und 7 VStG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Geldstrafe gegen den Geschäftsführer persönlich; Haftung der Gesellschaft nach § 9 Abs. 7 VStG
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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10.07.2026 Volksbank Düsseldorf Neuss eGBaFin: 210.000 Euro gegen Volksbank Düsseldorf Neuss wegen Monitoring- und Meldelücken DeutschlandKundensorgfalt 210.000 €

Die BaFin verhängte Bußgelder von insgesamt 210.000 Euro gegen die Genossenschaftsbank: Geschäftsbeziehungen wurden nicht kontinuierlich und nicht verstärkt überwacht, zusätzliche Informationen nicht eingeholt und Verdachtsmeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Die Funktion des Geldwäschebeauftragten war an einen externen Dienstleister mit mehreren Mandanten ausgelagert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Geldwäschefunktion auslagert, bleibt für laufende Überwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen selbst verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen

Behörde / Gericht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 20, 36, 38 und 69 GwG; Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.02.2026 BVwG senkt FMA-Strafe gegen Privatbank wegen ungeklärter wirtschaftlicher Eigentümer ÖsterreichKundensorgfalt 356.000 €

Eine auf Privat- und Investment Banking spezialisierte österreichische Bank hatte von 2017 bis 2020 die Eigentums- und Kontrollstruktur einer Offshore-Holding-Kundin trotz fehlender Nachweise zu Anteilsinhabern, Treuhandverhältnissen und wirtschaftlichen Eigentümern nicht ausreichend geprüft. Das BVwG bestätigte den Verstoß, setzte die von der FMA verhängte Zusatzstrafe aber von 476.000 auf 356.000 Euro herab (Gesamtstrafe 436.000 Euro abzüglich bereits bezahlter FMA-Strafen), weil die FMA die Schwere der Tat doppelt gewertet hatte und die Bank kooperierte, ihre Fehler einräumte und die Kundenbeziehung beendet hatte; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei Offshore-Holdings mit Treuhändern ist der wirtschaftliche Eigentümer mit Belegen nachzuweisen – eine Selbstauskunft genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer bei Holding- und Treuhandstrukturen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17.12.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 1 erster Satz i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 2 FM-GwG; § 35 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 FM-GwG; § 22 Abs. 9 FMABG (Zusatzstrafe)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Herabsetzung durch das Gericht wegen Doppelverwertung des Unrechtsgehalts, Kooperation, Tat- und Schuldeingeständnis und Beendigung der Kundenbeziehung
Quellen

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17.02.2026 BVwG bestätigt 588.000 Euro FMA-Strafe gegen Großbank wegen falscher Risikoeinstufung ÖsterreichKundensorgfalt 588.000 €

Das BVwG wies die Beschwerde einer börsennotierten österreichischen Großbank ab und bestätigte die FMA-Geldstrafe von 588.000 Euro (zzgl. 58.800 Euro Verfahrenskosten). Die Bank hatte von 2017 bis 2020 drei Geschäftsbeziehungen nicht angemessen risikoeingestuft und Branchenrisiken wie Glücksspiel und Edelmetallhandel sowie Bargeldintensität unberücksichtigt gelassen; die Revision ist zugelassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kunden aus Glücksspiel oder Edelmetallhandel mit hohem Bargeldanteil gehören in eine erhöhte Risikoklasse – sonst fehlen die verstärkten Pflichten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikoeinstufung bargeldintensiver Hochrisikobranchen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.11.2024
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und § 35 Abs. 1–3 FM-GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.12.2025 Hardeck Möbel GmbH & Co. KGMöbelhändler Hardeck: 379.503 Euro Bußgeld wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten DeutschlandKundensorgfalt 379.504 €

Die Bezirksregierung Arnsberg setzte gegen den Möbelhändler als Güterhändler einen seit 16.12.2025 rechtskräftigen Bußgeldbescheid über 379.503,50 Euro wegen Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz fest. Als verantwortliche Person wird Karl-Ernst Hardeck für die Gesellschaft genannt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Möbelhändler sind als Güterhändler Verpflichtete nach dem GwG – Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können sechsstellige Bußgelder auslösen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identifizierung bei Barzahlungen im Güterhandel

Behörde / Gericht
Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Haftung von Führungskräften
Bekanntmachung nennt Karl-Ernst Hardeck als für den Verstoß verantwortliche Person
Quellen

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22.08.2025 J.P. Morgan (Suisse) SAJ.P. Morgan (Suisse): 3 Mio. CHF Busse im 1MDB-Komplex wegen mangelhafter Geldwäscheabwehr SchweizKundensorgfalt 3,2 Mio. €

Zwischen Oktober 2014 und Juli 2015 liefen rund 174 Mio. CHF aus Vortaten im 1MDB-Komplex in 43 Überweisungen über die Bank, obwohl öffentlich negative Informationen über die beteiligten Petrosaudi-Manager vorlagen. Die Bundesanwaltschaft verurteilte die Bank per Strafbefehl zu 3 Mio. CHF; auf eine Ersatzforderung wurde verzichtet, weil der 1MDB-Fonds als Privatkläger entschädigt wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentlich verfügbare Negativinformationen über Kunden müssen in die Risikobewertung einfließen und Transaktionen stoppen können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundensorgfalt und Negativpresse-Screening

Behörde / Gericht
Bundesanwaltschaft
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis Abs. 1 und 2 StGB
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Seit der Tat verstrichene Zeit, sehr gute Mitwirkung am Verfahren, Entschädigung der Privatklägerschaft (1MDB).
Veröffentlicht
22.08.2025

Originalbetrag 3.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.

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15.01.2025 Sachsen: Bußgeld gegen Immobilienmakler wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten DeutschlandKundensorgfalt 800 €

Gegen einen anonymisiert bekannt gemachten Immobilienmakler setzte die Landesdirektion Sachsen ein Bußgeld von 800 Euro wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten nach dem GwG fest. Die Bekanntmachungsliste zeigt zahlreiche weitere Bußgelder und Verwarnungen gegen Makler im Bereich von 50 bis 5.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Makler müssen beide Vertragsparteien rechtzeitig identifizieren – auch kleine Büros stehen unter aktiver Geldwäscheaufsicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identifizierung von Vertragsparteien bei Immobilienvermittlung

Behörde / Gericht
Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien

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18.06.2024 HSBC Private Bank (Suisse) SAFINMA: HSBC Private Bank (Suisse) verletzte Geldwäschereiregeln bei zwei PEP SchweizKundensorgfalt Anordnung

Die FINMA stellte fest, dass die Bank bei zwei politisch exponierten Personen Herkunft und Zweck von Vermögenswerten – Transaktionen von über 300 Mio. US-Dollar aus einer libanesischen staatlichen Institution zwischen 2002 und 2015 – ungenügend abklärte und erst im September 2020 an die Meldestelle meldete. Sie ordnete eine Überprüfung aller PEP-Beziehungen, ein Verbot neuer PEP-Beziehungen bis zu deren Abschluss und einen Prüfbeauftragten an; der Entscheid war bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig (Datum der Mitteilung als Entscheidungsdatum).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei PEP-Beziehungen müssen Herkunft und Zweck großer Zahlungen belegt werden; eine Meldung Jahre später ist keine Meldung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit politisch exponierten Personen (PEP)

Behörde / Gericht
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Schweizer Geldwäschereirecht (laut FINMA)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.06.2024

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05.06.2024 CarXclusive GmbHAutohändler CarXclusive: 12.866 Euro Bußgeld wegen GwG-Sorgfaltspflichtverstoß DeutschlandKundensorgfalt 12.866 €

Gegen den Kfz-Händler wurde ein seit 05.06.2024 rechtskräftiger Bußgeldbescheid über 12.866 Euro wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten des Geldwäschegesetzes erlassen und namentlich bekannt gemacht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Autohäuser müssen Käufer bei Barzahlungen ab 10.000 Euro identifizieren und dokumentieren – Verkaufspersonal muss die Schwelle kennen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenidentifizierung beim Fahrzeugverkauf gegen Bargeld

Behörde / Gericht
Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Quellen

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