Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Maßnahme- Bußgeld 230,4 Mio. € 100 % · 26 Fälle
- Anordnung — 0 % · 1 Fall
- Verwarnung — 0 % · 1 Fall
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 1 | 840.000 € |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 2 | 12.866 € |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 1 | 66.504 € |
| Q1 2025 | 1 | 800 € |
| Q2 2025 | 3 | 36,8 Mio. € |
| Q3 2025 | 4 | 50,5 Mio. € |
| Q4 2025 | 4 | 57,8 Mio. € |
| Q1 2026 | 5 | 71 Mio. € |
| Q2 2026 | 3 | 12,9 Mio. € |
| Q3 2026 | 4 | 481.006 € |
28 Fälle
06.03.2026 Canaccord Genuity LLCFinCEN: 80 Mio. US-Dollar gegen Canaccord Genuity wegen AML- und Korrespondenzmängeln 69,2 Mio. €
FinCEN verhängte 80 Mio. US-Dollar gegen den Broker-Dealer, der vorsätzliche BSA-Verstöße einräumte: kein wirksames AML-Programm, keine Sorgfaltsprüfung bei Korrespondenzkonten ausländischer Finanzinstitute und unterlassene Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Wertpapierbetrug. Zugesagte Abhilfemaßnahmen wurden über Jahre nicht umgesetzt.
Schriftlich zugesagte Abhilfe gegenüber der Aufsicht muss tatsächlich und zügig umgesetzt werden – jahrelange Verzögerung verschärft die spätere Sanktion.
- Behörde / Gericht
- Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Bank Secrecy Act (BSA)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Veröffentlicht
- 06.03.2026
Originalbetrag 80.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.03.2026.
- FinCEN Assesses Historic $80 Million Penalty Against Canaccord Genuity LLC for Securities Fraud-Related Bank Secrecy Act Violations Pressemitteilung einer Behörde
- FinCEN Consent Order Imposing Civil Money Penalty – Canaccord Genuity LLC (Number 2026-01) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.08.2026 MiFinity Malta LimitedMalta: MiFinity zahlt 160.099 Euro nach Geldwäscheprüfung 160.099 €
Bei dem Zahlungsinstitut war die Kundenrisikobewertung erst nach Geschäftsstart eingeführt worden, ein Teil der Kunden blieb ohne Bewertung, und Kundenprofile richteten sich nach Transaktionsschwellen statt nach dem Risiko. Die FIAU setzte 266.833 Euro und eine Folgeanordnung fest; im Vergleich wurde die Buße um 40 % auf 160.099 Euro reduziert.
Eine Kundenrisikobewertung gehört vor den Geschäftsstart, nicht in ein späteres Nachbesserungsprojekt.
Risikobasierte Kundenprofile und Herkunft von Mitteln
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 2(1), 5(5)(a)(ii), 7(1)(c), 7(2)(a), 21, 22 PMLFTR
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Vergleich mit 40 % Reduktion; Nachbesserungen belegt
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Settlement Agreement Publication Notice – MiFinity Malta Limited Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.08.2026 Steuerberater nutzt Kanzleikonto für fremde Zahlungen: 30.000 Euro FMA-Strafe bestätigt 30.000 €
Ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wickelte ab Dezember 2022 über das als Eigenkonto geführte Bankkonto seiner Steuerberatungsgesellschaft Zahlungen einer anderen GmbH von insgesamt rund 1,26 Mio. Euro ab, ohne dies der Bank offenzulegen – laut Gericht bewusst, um eine Compliance-Prüfung zu vermeiden. Das BVwG bestätigte die FMA-Geldstrafe von 30.000 Euro gegen ihn als Geschäftsführer der kontoinhabenden Gesellschaft, die für die Strafe haftet; die ordentliche Revision ist nicht zulässig.
Auch Kunden haben GwG-Pflichten: Wer über ein Eigenkonto fremde Gelder leitet, muss das der Bank offenlegen.
Offenlegungspflichten als Bankkunde bei Treuhand- und Durchlaufzahlungen
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 27.11.2025
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- § 6 Abs. 3 FM-GwG (Offenlegung des Handelns auf fremde Rechnung) i. V. m. § 34 Abs. 5 FM-GwG; § 9 Abs. 1 und 7 VStG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Geldstrafe gegen den Geschäftsführer persönlich; Haftung der Gesellschaft nach § 9 Abs. 7 VStG
- BVwG W607 2331234-1 vom 20.08.2026 Gerichtsentscheidung
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14.07.2026 Goldwin LtdMalta: 80.907 Euro gegen Online-Casino Goldwin wegen fehlender Kundenrisikobewertung 80.907 €
Die Prüfung von 2022 ergab, dass der Remote-Gaming-Anbieter über mehr als zwei Jahre für nahezu seinen gesamten Spielerbestand keine ordnungsgemäße Kundenrisikobewertung hatte; die vorgelegten Bewertungen waren eigens für die Prüfung erstellt worden. Zudem prüfte er Spieler nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 Euro nicht fristgerecht darauf, ob sie politisch exponierte Personen sind. Die FIAU verhängte 80.907 Euro; die Buße war bei Veröffentlichung noch anfechtbar.
Risikobewertungen, die erst für die Prüfung erstellt werden, entlarven Aufsichtsbehörden – sie müssen im Tagesgeschäft gelebt werden.
Risikobasierte Kundenbewertung im Glücksspiel
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Reg. 5(5)(a)(ii), 11(5), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures Part I und II (Remote Gaming)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.07.2026
- Administrative Measure Publication Notice – Goldwin Ltd Entscheidung einer Behörde
- Publication of AML/CFT Administrative Penalties and Measures – FIAU Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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10.07.2026 Volksbank Düsseldorf Neuss eGBaFin: 210.000 Euro gegen Volksbank Düsseldorf Neuss wegen Monitoring- und Meldelücken 210.000 €
Die BaFin verhängte Bußgelder von insgesamt 210.000 Euro gegen die Genossenschaftsbank: Geschäftsbeziehungen wurden nicht kontinuierlich und nicht verstärkt überwacht, zusätzliche Informationen nicht eingeholt und Verdachtsmeldungen nicht oder verspätet abgegeben. Die Funktion des Geldwäschebeauftragten war an einen externen Dienstleister mit mehreren Mandanten ausgelagert.
Wer die Geldwäschefunktion auslagert, bleibt für laufende Überwachung und fristgerechte Verdachtsmeldungen selbst verantwortlich.
Laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen
- Behörde / Gericht
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 S. 1 Nr. 20, 36, 38 und 69 GwG; Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.09.2026
- Volksbank Düsseldorf Neuss eG: Bafin setzt Bußgelder fest Pressemitteilung einer Behörde
- Bekanntmachung zur Volksbank Düsseldorf Neuss eG (§ 57 GwG) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.06.2026 Banca Popolare Commerciale SpaBanca d'Italia: 40.000 Euro gegen Banca Popolare Commerciale wegen AML-Mängeln 40.000 €
Nach einer Vor-Ort-Prüfung von Februar bis April 2025 stellte die Banca d'Italia Mängel bei der Kundensorgfalt, der aktiven Mitwirkung (Verdachtsmeldewesen) und den Geldwäschekontrollen fest und verhängte eine Verwaltungsgeldbuße von 40.000 Euro. Berücksichtigt wurden die Dauer der Mängel und die eingeleiteten Korrekturmaßnahmen.
Lücken bei Kundensorgfalt und Verdachtsmeldewesen werden nach Vor-Ort-Prüfungen auch bei kleineren Beträgen konsequent sanktioniert – Korrekturmaßnahmen mindern, ersetzen die Sanktion aber nicht.
Kundensorgfalt und Verdachtsmeldungen
- Behörde / Gericht
- Banca d'Italia
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Art. 62 d.lgs. 231/2007; Verstöße gegen Art. 7, 16–19, 24, 25, 35, 36 d.lgs. 231/2007
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Eingeleitete Korrekturmaßnahmen
- Banca Popolare Commerciale Spa – Provvedimento n. 190 del 23 giugno 2026 (AML) Entscheidung einer Behörde
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19.06.2026 CACEIS Bank (UK Branch)FCA: Öffentliche Rüge für CACEIS UK wegen mangelhafter Prüfung eines Depotkunden Verwarnung
Die FCA sprach eine öffentliche Rüge aus, weil die Londoner Niederlassung Konten für den Vermögensverwalter WealthTek eröffnete und betrieb, obwohl eigene Registerabfragen fehlende Erlaubnisse zum Halten von Kundenvermögen zeigten, und eine im Register vermerkte Beschränkung übersah; 16 Monitoring-Alerts wurden über zwei Jahre nicht aufgearbeitet, über die Konten flossen mehr als 314 Mio. Pfund. Wegen Kooperation und einer freiwilligen Zahlung von 31,7 Mio. Pfund an WealthTek-Kunden verzichtete die FCA auf eine Geldbuße (sonst 23,1 Mio. Pfund nach Rabatt).
Wer eine Unstimmigkeit im Register bemerkt, muss sie klären und dokumentieren, bevor Konten freigeschaltet werden.
Registerabgleich und Nachverfolgung erkannter KYC-Lücken
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Section 205 FSMA (Public Censure) wegen Verstoßes gegen FCA Principle 2; Maßstab u. a. SYSC 6.1.1R, 6.3.1R, 6.3.3R und Regulations 18, 27, 28 MLR 2017
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Anerkennung der Mängel und freiwillige Zahlung von 31.714.068 Pfund an Geschädigte
- Veröffentlicht
- 25.06.2026
- Final Notice 2026: CACEIS Bank (UK Branch) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.06.2026 Ikano Bank ABIkano Bank: 140 Mio. SEK wegen Mängeln bei Geldwäsche-Risikoanalyse und Kundenprüfung 12,9 Mio. €
Die Finanzaufsicht stellte für den Zeitraum April 2022 bis Mai 2023 fest, dass die allgemeine Risikoanalyse der Bank die Terrorismusfinanzierungsrisiken ihrer Firmenprodukte nicht realistisch bewertete und bei Hochrisiko-Firmenkunden keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen wurden. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 140 Mio. SEK; die Bank hat Klage beim Verwaltungsgericht erhoben.
Die Geldwäsche-Risikoanalyse muss die tatsächlichen Kunden und Produkte abbilden – eine generische Analyse macht die gesamte Kundenprüfung angreifbar.
Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikokunden
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Penningtvättslagen (2017:630)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 17.06.2026
Originalbetrag 140.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.06.2026.
- FI ger Ikano Bank en anmärkning och en sanktionsavgift (17.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
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23.03.2026 Stanleybet Malta LimitedMalta: 225.730 Euro gegen Wettanbieter Stanleybet wegen fehlender Kundenprüfung in Wettshops 225.730 €
Die maltesische FIU verhängte gegen den lizenzierten Glücksspielanbieter, der über ein Netz unabhängig betriebener Wettshops in einem EU-Staat arbeitet, 225.730 Euro, ein Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Tag und eine Folgeanordnung. Das Unternehmen konnte kumulierte Einzahlungen von Kunden über verschiedene Shops nicht verknüpfen und prüfte Kunden erst ab einer Einzeleinzahlung von 2.000 Euro, sodass die Schwelle umgangen werden konnte. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.
Schwellenwerte müssen kundenbezogen über alle Kanäle und Filialen kumuliert werden – sonst lädt das System zur Stückelung ein.
Erkennen gestückelter Einzahlungen unterhalb der Prüfschwelle
- Behörde / Gericht
- Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Regulation 21 PMLFTR; Verstöße gegen Regulations 5(5)(a)(ii), 7, 9(1) PMLFTR und FIAU Implementing Procedures
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 16.04.2026
- Administrative Measure Publication Notice – Stanleybet Malta Limited Entscheidung einer Behörde
- Administrative Measures – FIAU Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
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20.02.2026 BVwG senkt FMA-Strafe gegen Privatbank wegen ungeklärter wirtschaftlicher Eigentümer 356.000 €
Eine auf Privat- und Investment Banking spezialisierte österreichische Bank hatte von 2017 bis 2020 die Eigentums- und Kontrollstruktur einer Offshore-Holding-Kundin trotz fehlender Nachweise zu Anteilsinhabern, Treuhandverhältnissen und wirtschaftlichen Eigentümern nicht ausreichend geprüft. Das BVwG bestätigte den Verstoß, setzte die von der FMA verhängte Zusatzstrafe aber von 476.000 auf 356.000 Euro herab (Gesamtstrafe 436.000 Euro abzüglich bereits bezahlter FMA-Strafen), weil die FMA die Schwere der Tat doppelt gewertet hatte und die Bank kooperierte, ihre Fehler einräumte und die Kundenbeziehung beendet hatte; die Revision ist zugelassen.
Bei Offshore-Holdings mit Treuhändern ist der wirtschaftliche Eigentümer mit Belegen nachzuweisen – eine Selbstauskunft genügt nicht.
Feststellung wirtschaftlicher Eigentümer bei Holding- und Treuhandstrukturen
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 17.12.2024
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- § 9 Abs. 1 erster Satz i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 2 FM-GwG; § 35 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 FM-GwG; § 22 Abs. 9 FMABG (Zusatzstrafe)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Herabsetzung durch das Gericht wegen Doppelverwertung des Unrechtsgehalts, Kooperation, Tat- und Schuldeingeständnis und Beendigung der Kundenbeziehung
- BVwG W204 2306222-1 vom 20.02.2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.02.2026 BVwG bestätigt 588.000 Euro FMA-Strafe gegen Großbank wegen falscher Risikoeinstufung 588.000 €
Das BVwG wies die Beschwerde einer börsennotierten österreichischen Großbank ab und bestätigte die FMA-Geldstrafe von 588.000 Euro (zzgl. 58.800 Euro Verfahrenskosten). Die Bank hatte von 2017 bis 2020 drei Geschäftsbeziehungen nicht angemessen risikoeingestuft und Branchenrisiken wie Glücksspiel und Edelmetallhandel sowie Bargeldintensität unberücksichtigt gelassen; die Revision ist zugelassen.
Kunden aus Glücksspiel oder Edelmetallhandel mit hohem Bargeldanteil gehören in eine erhöhte Risikoklasse – sonst fehlen die verstärkten Pflichten.
Risikoeinstufung bargeldintensiver Hochrisikobranchen
- Behörde / Gericht
- Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 19.11.2024
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- § 6 Abs. 5 i. V. m. § 34 Abs. 1 Z 2 und § 35 Abs. 1–3 FM-GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- BVwG W204 2304676-1 vom 17.02.2026 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.01.2026 Cardif Lux Vie S.A.Cardif Lux Vie: 615.000 EUR wegen Mängeln bei Geldwäsche-Fragebögen und Kundenakten 615.000 €
Eine Vor-Ort-Prüfung 2023 ergab, dass der Lebensversicherer die vorgeschriebenen Fragebögen zur Geldwäsche-Risikobewertung teils nicht regelkonform behandelte, die zuständigen Beschäftigten keine ausreichend präzisen Anweisungen hatten und in Kundenakten viele fehlerhafte Antworten standen. Der CAA verhängte 615.000 EUR.
Risikofragebögen sind nur so gut wie die Anleitung derer, die sie ausfüllen – klare Arbeitsanweisungen und Schulung gehören dazu.
Geldwäsche-Risikobewertung durch Beschäftigte
- Behörde / Gericht
- Commissariat aux Assurances (CAA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Loi modifiée du 12 novembre 2004 (LBC/FT), Art. 2-1, 8-4, 8-5; Règlement CAA 20/03
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Enge Kooperation mit dem CAA während und nach der Prüfung; umgehend vorgelegter Abhilfeplan für sämtliche Mängel.
- Veröffentlicht
- 01.07.2026
- CAA – Sanction administrative Cardif Lux Vie S.A. (01.07.2026) Entscheidung einer Behörde
- CAA – Sanctions et autres mesures administratives Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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16.12.2025 Hardeck Möbel GmbH & Co. KGMöbelhändler Hardeck: 379.503 Euro Bußgeld wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten 379.504 €
Die Bezirksregierung Arnsberg setzte gegen den Möbelhändler als Güterhändler einen seit 16.12.2025 rechtskräftigen Bußgeldbescheid über 379.503,50 Euro wegen Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz fest. Als verantwortliche Person wird Karl-Ernst Hardeck für die Gesellschaft genannt.
Auch Möbelhändler sind als Güterhändler Verpflichtete nach dem GwG – Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können sechsstellige Bußgelder auslösen.
Identifizierung bei Barzahlungen im Güterhandel
- Behörde / Gericht
- Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Haftung von Führungskräften
- Bekanntmachung nennt Karl-Ernst Hardeck als für den Verstoß verantwortliche Person
- Bekanntmachung nach § 57 GwG – Bezirksregierung Arnsberg Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.12.2025 Nationwide Building SocietyFCA: 44 Mio. Pfund gegen Nationwide wegen Finanzkriminalitäts-Kontrollen 50,4 Mio. €
Die FCA verhängte 44.078.500 Pfund (nach 30 % Rabatt), weil die Bausparkasse von Oktober 2016 bis Juli 2021 keine wirksamen Systeme hatte, um Sorgfaltsprüfungen und Risikobewertungen bei Privatkunden aktuell zu halten, und geschäftlich genutzte Privatkonten nicht erkannte. Ein Kunde erhielt so 24 betrügerische Corona-Kurzarbeitszahlungen über 27,3 Mio. Pfund.
Kundenprofile müssen laufend aktualisiert werden – wer bekannte Schwächen jahrelang aufschiebt, zahlt am Ende für den Missbrauch.
Erkennen geschäftlich genutzter Privatkonten
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- FCA Principle 3; SYSC 6.1.1R und 6.3.1R
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- 30 % Vergleichsrabatt
- Veröffentlicht
- 12.12.2025
Originalbetrag 44.078.500 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.
- FCA fines Nationwide £44m for failings in financial crime controls Pressemitteilung einer Behörde
- 2025 fines | FCA Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Final Notice: Nationwide Building Society (11.12.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.11.2025 Caesars Entertainment, Inc. / Desert Palace, LLC (Caesars Palace)Nevada: 7,8 Mio. US-Dollar gegen Caesars wegen Spielbetrieb eines illegalen Buchmachers 6,77 Mio. €
Das Nevada Gaming Control Board erhob am 13.11.2025 eine Disziplinarbeschwerde wegen ungeeigneter Betriebsmethoden im Zusammenhang mit dem illegalen Buchmacher Mathew Bowyer und schloss zugleich einen Vergleich über 7,8 Mio. US-Dollar mit Auflagen für die Glücksspielgenehmigungen. Die Auflagen betreffen vor allem die Verbesserung des AML-Programms sowie zusätzliche Schulungen und Sensibilisierung der Beschäftigten; die Nevada Gaming Commission übernahm den Vergleich am 20.11.2025 als ihre Anordnung (Case No. 25-03).
Casino-Mitarbeitende müssen Hochrisiko-Spieler und ungeklärte Mittelherkunft erkennen – Umsatzinteresse darf die AML-Pflichten nicht überstimmen.
Herkunft von Spielgeldern prüfen, Hochrisikokunden erkennen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Nevada Gaming Commission (NGC) auf Beschwerde des Nevada Gaming Control Board (NGCB)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Glücksspielrecht Nevada (unsuitable methods of operation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Zahlreiche bereits umgesetzte Abhilfemaßnahmen
- Veröffentlicht
- 13.11.2025
Originalbetrag 7.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.
- Nevada Gaming Control Board and Caesars Entertainment, Inc. Enter into Proposed Stipulation for Settlement Regarding Disciplinary Complaint Pressemitteilung einer Behörde
- Nevada Gaming Commission – Disposition, November 2025 Agenda (20.11.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.10.2025 Zimpler ABZimpler: 3 Mio. SEK wegen Geldwäsche-Mängeln bei Zahlungsdienst mit Glücksspielbezug 272.245 €
Der Zahlungsdienstleister, dessen Geschäft zu einem wesentlichen Teil mit der Glücksspielbranche verbunden ist, hatte zwischen Juli 2023 und April 2024 Lücken in der allgemeinen Risikobewertung (u. a. fehlende Bewertung des Devisenwechseldienstes), in der Kundenrisikobewertung und bei der Kundenprüfung. FI erteilte eine Anmerkung und verhängte 3 Mio. SEK.
Jedes neue Produkt – auch ein Nebendienst wie Devisenwechsel – gehört vor dem Start in die Geldwäsche-Risikoanalyse.
Geldwäscherisiken im Glücksspielumfeld
- Behörde / Gericht
- Finansinspektionen (FI)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Penningtvättslagen (2017:630)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 15.10.2025
Originalbetrag 3.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.10.2025.
- Zimpler får en anmärkning och sanktionsavgift (15.10.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.08.2025 J.P. Morgan (Suisse) SAJ.P. Morgan (Suisse): 3 Mio. CHF Busse im 1MDB-Komplex wegen mangelhafter Geldwäscheabwehr 3,2 Mio. €
Zwischen Oktober 2014 und Juli 2015 liefen rund 174 Mio. CHF aus Vortaten im 1MDB-Komplex in 43 Überweisungen über die Bank, obwohl öffentlich negative Informationen über die beteiligten Petrosaudi-Manager vorlagen. Die Bundesanwaltschaft verurteilte die Bank per Strafbefehl zu 3 Mio. CHF; auf eine Ersatzforderung wurde verzichtet, weil der 1MDB-Fonds als Privatkläger entschädigt wird.
Öffentlich verfügbare Negativinformationen über Kunden müssen in die Risikobewertung einfließen und Transaktionen stoppen können.
Kundensorgfalt und Negativpresse-Screening
- Behörde / Gericht
- Bundesanwaltschaft
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Art. 102 Abs. 2 StGB i. V. m. Art. 305bis Abs. 1 und 2 StGB
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Seit der Tat verstrichene Zeit, sehr gute Mitwirkung am Verfahren, Entschädigung der Privatklägerschaft (1MDB).
- Veröffentlicht
- 22.08.2025
Originalbetrag 3.000.000 CHF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.08.2025.
- Fall 1MDB: Bank JP Morgan Suisse mit Strafbefehl verurteilt Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.08.2025 Paxos Trust Company, LLCNYDFS: 26,5 Mio. US-Dollar gegen Paxos wegen AML-Mängeln im Binance-Geschäft 22,8 Mio. €
Das NYDFS verhängte gegen den Krypto-Trust eine Strafe von 26,5 Mio. US-Dollar, weil Paxos vor 2023 kein wirksames BSA/AML-Programm unterhielt: KYC-Prüfungen und Risikoeinstufungen waren unzureichend, Transaktionsmonitoring und Verdachtsmeldeverfahren lückenhaft, u. a. im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zu Binance, entgegen einer Vereinbarung von 2020. Zusätzlich muss Paxos mindestens 22 Mio. US-Dollar in sein Compliance-Programm investieren.
Wer Produkte über Partnerplattformen vertreibt, muss deren Kunden- und Transaktionsrisiken in das eigene AML-Programm einbeziehen.
- Behörde / Gericht
- New York State Department of Financial Services (NYDFS)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- New York Banking Law §§ 39, 44; AML-Vorschriften des NYDFS und Bank Secrecy Act
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Veröffentlicht
- 07.08.2025
Originalbetrag 26.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.08.2025.
- In the Matter of Paxos Trust Company, LLC – Consent Order Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.07.2025 Monzo Bank LimitedFCA: 21 Mio. Pfund gegen Monzo wegen laxer Kontoeröffnung für Hochrisikokunden 24,5 Mio. €
Die FCA verhängte 21.091.300 Pfund (nach 30 % Rabatt), weil Monzo 2018 bis 2020 Kunden auf Basis spärlicher und teils offensichtlich unplausibler Angaben eröffnete – etwa bekannte Londoner Sehenswürdigkeiten als Adresse. Trotz einer Auflage, keine Hochrisikokunden mehr aufzunehmen, eröffnete die Bank bis 2022 über 34.000 solcher Konten.
Automatisiertes Onboarding braucht Plausibilitätsprüfungen – und aufsichtliche Auflagen müssen technisch wirksam umgesetzt werden.
Plausibilitätsprüfung beim Kunden-Onboarding
- Behörde / Gericht
- Financial Conduct Authority (FCA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- FCA Principle 3 (PRIN 3); s. 55L FSMA (Verstoß gegen Auflage)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- 30 % Vergleichsrabatt
- Veröffentlicht
- 08.07.2025
Originalbetrag 21.091.300 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.07.2025.
- FCA fines Monzo £21m for failings in financial crime controls Pressemitteilung einer Behörde
- 2025 fines | FCA Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Final Notice: Monzo Bank Limited (07.07.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.07.2025 Swilly Mulroy Credit Union LimitedIrland: Kleine Kreditgenossenschaft nahm Bargeld von Nichtmitgliedern ohne Prüfung an 36.273 €
Die Kreditgenossenschaft warb zwischen 2014 und 2021 Bargeld von Personen ohne Konto ein und nahm 2.329 Bareinzahlungen über 8,75 Mio. Euro ohne die vorgeschriebenen Geldwäscheprüfungen an; der Vorstand kannte das Risiko seit 2015, und es erfolgte keine Selbstanzeige. Die Zentralbank verhängte eine Rüge und 36.273 Euro (nach 30 % Rabatt auf 51.819 Euro).
Auch kleine Genossenschaftsbanken müssen Bargeld von Nichtkunden identifizieren – und bekannte Risiken besser selbst melden.
Identifizierung bei Bareinzahlungen von Nichtkunden
- Behörde / Gericht
- Central Bank of Ireland
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Criminal Justice (Money Laundering and Terrorist Financing) Act 2010; Credit Union Act 1997
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- 30 % Vergleichsrabatt
- Haftung von Führungskräften
- Vorstand kannte die Risiken seit 2015, ohne Abhilfe zu schaffen
- Veröffentlicht
- 02.07.2025
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink