Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

43Fälle aus 10 Jurisdiktionen
398,5 Mio. €Summe der Geldbeträge (41 Fälle mit Betrag)
272,8 Mio. €Größter Einzelfall: zwei australische Kasinobetreiber
249.415 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202311322,8 Mio. €
2024642,8 Mio. €
20251625,9 Mio. €
2026106,98 Mio. €

43 Fälle

20.08.2026 QuinnBet (Gibraltar) LimitedQuinnBet: 415.986 £ wegen Mängeln bei Geldwäscheprävention und Finanzchecks Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 485.256 €

Die Betreiberin von quinnbet.com zahlt im Rahmen einer Vereinbarung 415.986 GBP anstelle einer Geldbuße an den Consolidated Fund (Staatskasse) und leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten. Die Vereinbarung umfasst zusätzlich eine Abschöpfung (disgorgement) von 193.118 GBP; dieser Betrag ist nicht im ausgewiesenen Betrag enthalten. Eine Compliance-Prüfung ergab Verstöße gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1 Abs. 2 und 3 (März 2023 bis August 2025) und gegen die Pflichten zur Kundeninteraktion nach SRCP 3.4.3; nach einem Fehler bei einer Plattformmigration unterblieben zudem von Februar bis Mai 2025 teils die vorgeschriebenen Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit nach SRCP 3.4.4. Es ist die erste Durchsetzungsmaßnahme gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit sind eine Lizenzpflicht, die auch bei technischen Umstellungen lückenlos weiterlaufen muss.

Bezug zu Schulung und Awareness

Prüfungen finanzieller Verwundbarkeit und AML-Kontrollen bei Online-Wetten

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 2 und 3, SRCP 3.4.3 und SRCP 3.4.4 Abs. 1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine früheren Durchsetzungsmaßnahmen, zügiger Maßnahmenplan, volle Kooperation, frühe freiwillige Meldung einiger Mängel, freiwillige Abgabe der daraus erzielten Mittel und frühe Anerkennung der Mängel.
Veröffentlicht
20.08.2026

Originalbetrag 415.986 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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11.08.2026 Panzer Norge ASPanzer Norge AS: 100.000 NOK für Geldwäsche-Mängel eines Buchhaltungsbüros NorwegenKundensorgfalt 9.115 €

Finanstilsynet verhängte gegen das Buchhaltungsunternehmen Panzer Norge AS aus Alta ein Bußgeld von 100.000 NOK nach dem Geldwäschegesetz. Die Aufsicht stellte Mängel bei der unternehmensweiten Risikobewertung und bei den Kundensorgfaltsmaßnahmen sowie weitere Verstöße im Risiko- und Qualitätsmanagement und bei Auftragsvereinbarungen fest; das Unternehmen mit fünf Beschäftigten bestritt die Verstöße im Wesentlichen nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Buchhaltungsbüros sind geldwäscherechtlich verpflichtet und brauchen eine dokumentierte Risikobewertung sowie nachweisbare Kundensorgfaltsmaßnahmen für jeden Auftrag.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäschepflichten für Buchhaltungs- und Beratungsunternehmen

Behörde / Gericht
Finanstilsynet
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§§ 7, 8, 9, 12 Abs. 4, 13 Abs. 1, 3 und 4, 14, 24 und 49 hvitvaskingsloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 100.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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24.07.2026 The New Brunswick Lotteries and Gaming CorporationFINTRAC: Geldbuße von 399.712,50 CAD gegen The New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation wegen eines Verstoßes gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 249.415 €

The New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Fredericton (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 24. Juli 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 399.712,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen einen Verstoß gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Der Verstoß betraf nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on the New Brunswick Lotteries and Gaming Corporation“, veröffentlicht am 03.09.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-09-03-2-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
03.09.2026

Originalbetrag 399.712,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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23.07.2026 Evolution Malta Holding LimitedEvolution: 4,75 Mio. £, weil eigene Spiele auf nicht lizenzierten Seiten in GB liefen Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 5,57 Mio. €

Der Spieleanbieter zahlt im Rahmen einer Regulierungsvereinbarung 4.750.000 GBP anstelle einer Geldbuße, leistet einen Beitrag zu den Verfahrenskosten und akzeptiert eine zusätzliche Lizenzauflage mit unabhängigem Audit binnen zwölf Monaten. Fünf echte Evolution-Spiele waren über sechs Websites zweier Betreiber ohne Lizenz der Gambling Commission für Verbraucher in Großbritannien in großem Umfang erreichbar; zwischen April 2024 und Januar 2025 erfassten Risikobewertung, Richtlinien und Kontrollen zur Geldwäscheprävention insbesondere Risiken durch Geschäftspartner nicht ausreichend (LC 12.1.1, LC 12.1.2). Nach dem Hinweis der Kommission im Dezember 2024 sperrte Evolution die Spiele sofort und dauerhaft für Nutzer in Großbritannien.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

B2B-Anbieter müssen überwachen, wo ihre Produkte tatsächlich angeboten werden, und die Nutzung durch nicht lizenzierte Betreiber unterbinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrolle über den Vertrieb eigener Produkte an nicht lizenzierte Anbieter

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
s. 116 Gambling Act 2005; LC 12.1.1 Abs. 1–3 und LC 12.1.2 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); Reg. 18, 19(1)(a) und 28(1) Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Zügiger Maßnahmenplan mit Fortschrittsberichten, volle Kooperation mit der Untersuchung und frühe Anerkennung der Mängel.
Veröffentlicht
23.07.2026

Originalbetrag 4.750.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.07.2026 Nova Scotia Gaming CorporationFINTRAC: 231.826 CAD gegen Nova Scotia Gaming wegen fehlender Verdachtsmeldungen KanadaVerdachtsmeldungen 144.584 €

FINTRAC verhängte gegen die Glücksspielgesellschaft aus Halifax (Casino-Sektor) 231.826 CAD, weil sie bei versuchten Transaktionen trotz begründeten Verdachts keine Verdachtsmeldungen abgab, ihre Compliance-Richtlinien nicht aktuell und von einer leitenden Person genehmigt hielt und das Geldwäscherisiko nicht vorschriftsgemäß bewertete. Die Strafe wurde vollständig bezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch abgebrochene oder nur versuchte Transaktionen können meldepflichtig sein – Personal an der Kasse muss das wissen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen auch bei nur versuchten Transaktionen

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
03.09.2026

Originalbetrag 231.826 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.07.2026 Goldwin LtdMalta: 80.907 Euro gegen Online-Casino Goldwin wegen fehlender Kundenrisikobewertung MaltaKundensorgfalt 80.907 €

Die Prüfung von 2022 ergab, dass der Remote-Gaming-Anbieter über mehr als zwei Jahre für nahezu seinen gesamten Spielerbestand keine ordnungsgemäße Kundenrisikobewertung hatte; die vorgelegten Bewertungen waren eigens für die Prüfung erstellt worden. Zudem prüfte er Spieler nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 Euro nicht fristgerecht darauf, ob sie politisch exponierte Personen sind. Die FIAU verhängte 80.907 Euro; die Buße war bei Veröffentlichung noch anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikobewertungen, die erst für die Prüfung erstellt werden, entlarven Aufsichtsbehörden – sie müssen im Tagesgeschäft gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundenbewertung im Glücksspiel

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 5(5)(a)(ii), 11(5), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures Part I und II (Remote Gaming)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.05.2026 Atlantic Lottery Corporation Inc.FINTRAC: Geldbuße von 212.025 CAD gegen Atlantic Lottery Corporation Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 131.906 €

Atlantic Lottery Corporation Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Moncton (New Brunswick). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 29. Mai 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 212.025 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Atlantic Lottery Corporation Inc.“, veröffentlicht am 09.07.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-07-09-1-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.07.2026

Originalbetrag 212.025 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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24.04.2026 Anwaltskanzlei aus Hamilton (anonymisiert)Anwaltskanzlei aus Hamilton: 60.000 NZD Strafe wegen Geldwäsche-Pflichtverstößen NeuseelandInterne Sicherungsmaßnahmen 30.092 €

Eine Anwaltskanzlei aus Hamilton verstieß zwischen März 2022 und März 2025 wiederholt gegen den AML/CFT Act: Es fehlten eine ordnungsgemäße Risikobewertung, ein umgesetztes Geldwäsche-Präventionsprogramm und ordentliche Aufzeichnungen. Zudem beantwortete sie Auskunftsverlangen des Department of Internal Affairs nicht oder nur teilweise und behinderte damit dessen Ermittler. Nach ihrem Schuldbekenntnis verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 60.000 NZD und berücksichtigte dabei Größe und Finanzkraft der Kanzlei.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Kanzleien müssen Risikobewertung, AML-Programm und Aufzeichnungen tatsächlich umsetzen und Auskunftsverlangen der Aufsicht vollständig beantworten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Geldwäsche-Pflichten in Kanzleien und Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Strafgericht, in der Quelle nicht benannt (Anklage: Department of Internal Affairs)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Anti-Money Laundering and Countering Financing of Terrorism Act 2009
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Laut Department of Internal Affairs hatten die Partner der Kanzlei als Anwälte zusätzlich berufsrechtliche Pflichten, das Recht einzuhalten.
Veröffentlicht
24.04.2026

Originalbetrag 60.000 NZD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.04.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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23.03.2026 Stanleybet Malta LimitedMalta: 225.730 Euro gegen Wettanbieter Stanleybet wegen fehlender Kundenprüfung in Wettshops MaltaKundensorgfalt 225.730 €

Die maltesische FIU verhängte gegen den lizenzierten Glücksspielanbieter, der über ein Netz unabhängig betriebener Wettshops in einem EU-Staat arbeitet, 225.730 Euro, ein Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Tag und eine Folgeanordnung. Das Unternehmen konnte kumulierte Einzahlungen von Kunden über verschiedene Shops nicht verknüpfen und prüfte Kunden erst ab einer Einzeleinzahlung von 2.000 Euro, sodass die Schwelle umgangen werden konnte. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwellenwerte müssen kundenbezogen über alle Kanäle und Filialen kumuliert werden – sonst lädt das System zur Stückelung ein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen gestückelter Einzahlungen unterhalb der Prüfschwelle

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PMLFTR; Verstöße gegen Regulations 5(5)(a)(ii), 7, 9(1) PMLFTR und FIAU Implementing Procedures
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.04.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.03.2026 Northern Isga FoundationFINTRAC: Geldbuße von 91.162,50 CAD gegen Northern Isga Foundation wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 57.009 €

Northern Isga Foundation ist nach Angaben von FINTRAC eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Glenevis (Alberta), die einen Teil der Einnahmen eines Casinos erhält und deshalb meldepflichtig ist. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. März 2026 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 91.162,50 CAD gegen die Stiftung. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging die Stiftung 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC hat die Stiftung gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Northern Isga Foundation“, veröffentlicht am 26.03.2026, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2026-03-26-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
26.03.2026

Originalbetrag 91.162,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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28.11.2025 Institute of Certified BookkeepersFCA: Öffentliche Rüge für Institute of Certified Bookkeepers wegen mangelhafter Geldwäscheaufsicht Vereinigtes KönigreichGeldwäsche und Terrorismusfinanzierung Verwarnung

Die FCA sprach über ihre Aufsichtsstelle OPBAS gegenüber dem Institute of Certified Bookkeepers eine öffentliche Rüge aus. Der Berufsverband ist für die Geldwäscheaufsicht über mehr als 3.000 Buchhalter im Vereinigten Königreich zuständig. Nach den Feststellungen der FCA überwachte er zwischen Januar 2022 und Juli 2023 seine Mitglieder nicht wirksam und nicht risikobasiert; unter anderem setzte er Prüfungen für über neun Monate aus und führte keine ausreichenden Aufzeichnungen über seine Aufsicht.

Behörde / Gericht
Financial Conduct Authority (FCA)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Rechtsgrundlage
Regulation 16 Oversight of Professional Body AML and CTF Supervision Regulations 2017; Regulations 17 und 46 MLRs 2017
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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24.11.2025 FWS Group LtdADGM: mutmaßlich 51.000 USD gegen Business-Center-Betreiber FWS Group wegen fehlender Kundenprüfung Vereinigte Arabische EmirateKundensorgfalt 44.179 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen den als Unternehmensdienstleister (Company Service Provider) registrierten Betreiber eines Business-Centers mutmaßlich eine Geldbuße von 51.000 USD wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention zwischen Dezember 2022 und Dezember 2023. Das Unternehmen hatte keine Geschäftsrisikoanalyse erstellt und konnte für keinen seiner 104 Kunden (Mieter) eine Risikobewertung nachweisen und keinen verifizieren, weil sein ausgelagerter Compliance-Dienstleister nur den externen Betreiber des Centers als Kunden ansah; zudem wurde nach längerer Abwesenheit des Geldwäschebeauftragten (MLRO) erst nach rund zehn Monaten ein neuer bestellt und die Aufsicht nicht umgehend informiert. Ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 63.750 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Betrieb und Compliance auslagert, bleibt selbst für die Sorgfaltspflichten gegenüber allen eigenen Kunden verantwortlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kundenbegriff und Sorgfaltspflichten bei ausgelagertem Betrieb und ausgelagerter Compliance

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (d), 6.1.1, 7.1.1(1)(a) und (b), 7.1.2(1)(a), 8.3.1(1)(d), 8.3.2, 8.4.1(c), 12.1.1(1), 15.6.1(d)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße, Kooperation und Umsetzung eines Abhilfeprogramms; 20 % Nachlass für frühe Einigung.

Originalbetrag 51.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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20.11.2025 Caesars Entertainment, Inc. / Desert Palace, LLC (Caesars Palace)Nevada: 7,8 Mio. US-Dollar gegen Caesars wegen Spielbetrieb eines illegalen Buchmachers USA, NVKundensorgfalt 6,77 Mio. €

Das Nevada Gaming Control Board erhob am 13.11.2025 eine Disziplinarbeschwerde wegen ungeeigneter Betriebsmethoden im Zusammenhang mit einem illegalen Buchmacher und schloss zugleich einen Vergleich über 7,8 Mio. US-Dollar mit Auflagen für die Glücksspielgenehmigungen. Die Auflagen betreffen vor allem die Verbesserung des AML-Programms sowie zusätzliche Schulungen und Sensibilisierung der Beschäftigten; die Nevada Gaming Commission übernahm den Vergleich am 20.11.2025 als ihre Anordnung (Case No. 25-03).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Casino-Mitarbeitende müssen Hochrisiko-Spieler und ungeklärte Mittelherkunft erkennen – Umsatzinteresse darf die AML-Pflichten nicht überstimmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herkunft von Spielgeldern prüfen, Hochrisikokunden erkennen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Nevada Gaming Commission (NGC) auf Beschwerde des Nevada Gaming Control Board (NGCB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Glücksspielrecht Nevada (unsuitable methods of operation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Zahlreiche bereits umgesetzte Abhilfemaßnahmen
Veröffentlicht
13.11.2025

Originalbetrag 7.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 27.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.09.2025 Platinum Gaming LimitedPlatinum Gaming (Unibet): 10 Mio. £ Geldbuße wegen AML- und Spielerschutzmängeln Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 11,5 Mio. €

Die Gambling Commission verhängte gegen die Betreiberin von unibet.co.uk und uk.bingo.com eine Geldbuße von 10.000.000 GBP, eine Verwarnung und eine zusätzliche Lizenzauflage mit externem Audit. Zwischen Januar 2023 und Mai 2024 berücksichtigte die Geldwäsche-Risikobewertung früher wegen Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsverdacht geschlossene Konten nicht, sodass gesperrte Kunden neue Konten eröffnen konnten; die AML-Richtlinie ließ offen, wann welche Sorgfaltsprüfung gilt, und Kunden mit deutlichen Schadensanzeichen wurden nicht angesprochen. Es ist nach 2023 die zweite Maßnahme gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Konten wegen Geldwäscheverdachts schließt, muss technisch verhindern, dass dieselben Kunden mit neuen Konten zurückkehren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Wiedererkennung gesperrter Kunden und rechtzeitige Kundeninteraktion bei Schadensanzeichen

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
LC 12.1.1 Abs. 1–3 und LC 12.1.2 sowie SRCP 3.4.3 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); s. 117(1)(a) und (b) Gambling Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Unternehmen kooperierte während der gesamten Untersuchung.
Veröffentlicht
22.10.2025

Originalbetrag 10.000.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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28.08.2025 Saskatchewan Indian Gaming AuthorityFINTRAC: Geldbuße von 1.175.000 CAD gegen Saskatchewan Indian Gaming Authority wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 731.540 €

Saskatchewan Indian Gaming Authority ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 28. August 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 1.175.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen und schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC vier Verdachtsmeldungen, drei abgegebene Meldungen enthielten keine Verdachtsindikatoren, und bei der Risikoeinstufung der Spieler stellte die Behörde in 41 von 100 geprüften Fällen Mängel fest. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Saskatchewan Indian Gaming Authority“, veröffentlicht am 12.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-12-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9(1), 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
12.09.2025

Originalbetrag 1.175.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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26.08.2025 UHY James Chartered AccountantsADGM: mutmaßlich 20.400 USD gegen Prüfungsgesellschaft UHY James wegen ungeklärter Screening-Treffer Vereinigte Arabische EmirateInterne Sicherungsmaßnahmen 17.502 €

Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die im ADGM registrierte Abschlussprüferin, eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft, mutmaßlich eine Geldbuße von 20.400 USD wegen Mängeln in der Geldwäscheprävention zwischen Februar 2022 und Februar 2024. In sieben geprüften von 28 Kundenakten blieben nach einem Wechsel der Screening-Software 397 Treffer zu vier Kunden ungeklärt, positive Treffer wurden ohne ausreichende Begründung verworfen, bei einem Kunden wurden Presseberichte über Vorwürfe möglicher Umgehung nicht-emiratischer Sanktionen übersehen, die Geschäftsrisikoanalyse enthielt keine Bewertung der Risiken gezielter Finanzsanktionen, und bei politisch exponierten Personen wurde die Herkunft von Geldern und Vermögen nicht verifiziert. Ohne 20 % Nachlass für die frühe Einigung hätte die Buße 25.500 USD betragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Screening-Treffer müssen nachvollziehbar geklärt und begründet geschlossen werden, gerade nach einem Systemwechsel.

Bezug zu Schulung und Awareness

Namens- und Sanktionsscreening: Treffer klären und dokumentieren

Behörde / Gericht
Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (d), 6.1.1, 7.1.1, 7.1.2(1)(a), 7.1.3, 8.3.1(1)(b), 8.3.2, 8.4.1(c), 8.6.1, 11.2.1(1); Art. 21 Cabinet Decision No. 74 of 2020
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße gegen die AML-Regeln, Kooperation und umfangreiche Abhilfe (15 % Minderung); 20 % Nachlass für frühe Einigung; die Mängel betrafen nur die ADGM-Einheit, keine anderen Gesellschaften der UHY-Gruppe.

Originalbetrag 20.400 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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25.07.2025 DMCL Chartered Professional AccountantsFINTRAC: Buchhaltungskanzlei DMCL ohne Compliance-Programm – 72.750 CAD KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 45.370 €

Gegen die Wirtschaftsprüfungs- und Buchhaltungskanzlei mit vier Standorten in British Columbia verhängte FINTRAC 72.750 CAD: Es fehlten genehmigte schriftliche Compliance-Richtlinien, eine dokumentierte Risikobewertung und die vorgeschriebene zweijährliche Wirksamkeitsprüfung. Die Strafe wurde bezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kanzleien, die Geldbewegungen für Mandanten abwickeln, sind selbst Verpflichtete und brauchen ein eigenes AML-Programm.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.10.2025

Originalbetrag 72.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.07.2025 British Columbia Lottery CorporationFINTRAC: Geldbuße von 1.075.000 CAD gegen British Columbia Lottery Corporation wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaVerdachtsmeldungen 674.531 €

British Columbia Lottery Corporation ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Kamloops (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 17. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 1.075.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren und verstärkte Sorgfaltsmaßnahmen bei hohem Risiko. Im Einzelnen fehlten nach FINTRAC zwei Verdachtsmeldungen; zudem stufte die Gesellschaft einen Spieler trotz Spielfrequenz und Geldvolumen nicht als hohes Risiko ein und wandte keine verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen an. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on British Columbia Lottery Corporation“, veröffentlicht am 28.08.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-08-28-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 7, 9.6(1), 9.6(3); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 157; Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
28.08.2025

Originalbetrag 1.075.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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11.07.2025 Canadian National Exhibition AssociationFINTRAC: Geldbuße von 199.000 CAD gegen Canadian National Exhibition Association wegen 2 Verstößen gegen Geldwäschepflichten KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 124.321 €

Canadian National Exhibition Association ist nach Angaben von FINTRAC ein meldepflichtiger Betreiber im Casino- und Glücksspielsektor mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 11. Juli 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 199.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 2 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC hat das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung beim kanadischen Bundesgericht (Federal Court) eingelegt. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on CNE Casino“, veröffentlicht am 04.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-04-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(c), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
04.09.2025

Originalbetrag 199.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink

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07.05.2025 Spreadex LimitedSpreadex: 2,02 Mio. £ Geldbuße wegen Geldwäsche- und Spielerschutzverstößen Vereinigtes KönigreichInterne Sicherungsmaßnahmen 2,38 Mio. €

Die Gambling Commission verhängte gegen den Wettanbieter eine Geldbuße von 2.022.000 GBP, eine Verwarnung und eine zusätzliche Lizenzauflage. Zwischen September 2022 und November 2023 verstieß das Unternehmen gegen die Geldwäsche-Lizenzbedingung LC 12.1.1, gegen eine Pflicht zur Kundeninteraktion (SRCP 3.4.3 Abs. 9c) und gegen eine besondere Auflage seiner Lizenz; zudem hatte es die AML-Leitlinie OCP 2.1.1 nicht ausreichend berücksichtigt. Bereits im August 2022 hatte die Kommission eine Zahlung von Spreadex gemeldet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Besondere Lizenzauflagen aus früheren Verfahren müssen nachweisbar erfüllt werden; ihre Verletzung verschärft die Folgen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einhaltung besonderer Lizenzauflagen nach früheren Verfahren

Behörde / Gericht
Gambling Commission
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
LC 12.1.1 Abs. 1–3, SRCP 3.4.3 Abs. 9c, besondere Lizenzauflage und OCP 2.1.1 der Licence Conditions and Codes of Practice (LCCP); s. 117(1)(a) und (b) Gambling Act 2005
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Unternehmen kooperierte während der gesamten Untersuchung.
Veröffentlicht
15.05.2025

Originalbetrag 2.022.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

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