Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

8Fälle aus 4 Jurisdiktionen
8,2 Mio. €Summe der Geldbeträge
112.746 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20242898.220 €
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 2025145.370 €
Q4 202516,77 Mio. €
Q1 20261225.730 €
Q2 20260—
Q3 20263255.491 €

8 Fälle

20.08.2026 Steuerberater nutzt Kanzleikonto für fremde Zahlungen: 30.000 Euro FMA-Strafe bestätigt ÖsterreichKundensorgfalt 30.000 €

Ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wickelte ab Dezember 2022 über das als Eigenkonto geführte Bankkonto seiner Steuerberatungsgesellschaft Zahlungen einer anderen GmbH von insgesamt rund 1,26 Mio. Euro ab, ohne dies der Bank offenzulegen – laut Gericht bewusst, um eine Compliance-Prüfung zu vermeiden. Das BVwG bestätigte die FMA-Geldstrafe von 30.000 Euro gegen ihn als Geschäftsführer der kontoinhabenden Gesellschaft, die für die Strafe haftet; die ordentliche Revision ist nicht zulässig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Kunden haben GwG-Pflichten: Wer über ein Eigenkonto fremde Gelder leitet, muss das der Bank offenlegen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Offenlegungspflichten als Bankkunde bei Treuhand- und Durchlaufzahlungen

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (BVwG); Straferkenntnis der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 27.11.2025
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
§ 6 Abs. 3 FM-GwG (Offenlegung des Handelns auf fremde Rechnung) i. V. m. § 34 Abs. 5 FM-GwG; § 9 Abs. 1 und 7 VStG
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Geldstrafe gegen den Geschäftsführer persönlich; Haftung der Gesellschaft nach § 9 Abs. 7 VStG
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.07.2026 Nova Scotia Gaming CorporationFINTRAC: 231.826 CAD gegen Nova Scotia Gaming wegen fehlender Verdachtsmeldungen KanadaVerdachtsmeldungen 144.584 €

FINTRAC verhängte gegen die Glücksspielgesellschaft aus Halifax (Casino-Sektor) 231.826 CAD, weil sie bei versuchten Transaktionen trotz begründeten Verdachts keine Verdachtsmeldungen abgab, ihre Compliance-Richtlinien nicht aktuell und von einer leitenden Person genehmigt hielt und das Geldwäscherisiko nicht vorschriftsgemäß bewertete. Die Strafe wurde vollständig bezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch abgebrochene oder nur versuchte Transaktionen können meldepflichtig sein – Personal an der Kasse muss das wissen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verdachtsmeldungen auch bei nur versuchten Transaktionen

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
03.09.2026

Originalbetrag 231.826 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.07.2026 Goldwin LtdMalta: 80.907 Euro gegen Online-Casino Goldwin wegen fehlender Kundenrisikobewertung MaltaKundensorgfalt 80.907 €

Die Prüfung von 2022 ergab, dass der Remote-Gaming-Anbieter über mehr als zwei Jahre für nahezu seinen gesamten Spielerbestand keine ordnungsgemäße Kundenrisikobewertung hatte; die vorgelegten Bewertungen waren eigens für die Prüfung erstellt worden. Zudem prüfte er Spieler nach Erreichen der Einzahlungsschwelle von 2.000 Euro nicht fristgerecht darauf, ob sie politisch exponierte Personen sind. Die FIAU verhängte 80.907 Euro; die Buße war bei Veröffentlichung noch anfechtbar.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Risikobewertungen, die erst für die Prüfung erstellt werden, entlarven Aufsichtsbehörden – sie müssen im Tagesgeschäft gelebt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Risikobasierte Kundenbewertung im Glücksspiel

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 5(5)(a)(ii), 11(5), 21 PMLFTR; FIAU Implementing Procedures Part I und II (Remote Gaming)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.03.2026 Stanleybet Malta LimitedMalta: 225.730 Euro gegen Wettanbieter Stanleybet wegen fehlender Kundenprüfung in Wettshops MaltaKundensorgfalt 225.730 €

Die maltesische FIU verhängte gegen den lizenzierten Glücksspielanbieter, der über ein Netz unabhängig betriebener Wettshops in einem EU-Staat arbeitet, 225.730 Euro, ein Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Tag und eine Folgeanordnung. Das Unternehmen konnte kumulierte Einzahlungen von Kunden über verschiedene Shops nicht verknüpfen und prüfte Kunden erst ab einer Einzeleinzahlung von 2.000 Euro, sodass die Schwelle umgangen werden konnte. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Schwellenwerte müssen kundenbezogen über alle Kanäle und Filialen kumuliert werden – sonst lädt das System zur Stückelung ein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen gestückelter Einzahlungen unterhalb der Prüfschwelle

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PMLFTR; Verstöße gegen Regulations 5(5)(a)(ii), 7, 9(1) PMLFTR und FIAU Implementing Procedures
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
16.04.2026
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.11.2025 Caesars Entertainment, Inc. / Desert Palace, LLC (Caesars Palace)Nevada: 7,8 Mio. US-Dollar gegen Caesars wegen Spielbetrieb eines illegalen Buchmachers USA, NVKundensorgfalt 6,77 Mio. €

Das Nevada Gaming Control Board erhob am 13.11.2025 eine Disziplinarbeschwerde wegen ungeeigneter Betriebsmethoden im Zusammenhang mit dem illegalen Buchmacher Mathew Bowyer und schloss zugleich einen Vergleich über 7,8 Mio. US-Dollar mit Auflagen für die Glücksspielgenehmigungen. Die Auflagen betreffen vor allem die Verbesserung des AML-Programms sowie zusätzliche Schulungen und Sensibilisierung der Beschäftigten; die Nevada Gaming Commission übernahm den Vergleich am 20.11.2025 als ihre Anordnung (Case No. 25-03).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Casino-Mitarbeitende müssen Hochrisiko-Spieler und ungeklärte Mittelherkunft erkennen – Umsatzinteresse darf die AML-Pflichten nicht überstimmen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herkunft von Spielgeldern prüfen, Hochrisikokunden erkennen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Nevada Gaming Commission (NGC) auf Beschwerde des Nevada Gaming Control Board (NGCB)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Glücksspielrecht Nevada (unsuitable methods of operation)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Zahlreiche bereits umgesetzte Abhilfemaßnahmen
Veröffentlicht
13.11.2025

Originalbetrag 7.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2025.

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25.07.2025 DMCL Chartered Professional AccountantsFINTRAC: Buchhaltungskanzlei DMCL ohne Compliance-Programm – 72.750 CAD KanadaInterne Sicherungsmaßnahmen 45.370 €

Gegen die Wirtschaftsprüfungs- und Buchhaltungskanzlei mit vier Standorten in British Columbia verhängte FINTRAC 72.750 CAD: Es fehlten genehmigte schriftliche Compliance-Richtlinien, eine dokumentierte Risikobewertung und die vorgeschriebene zweijährliche Wirksamkeitsprüfung. Die Strafe wurde bezahlt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kanzleien, die Geldbewegungen für Mandanten abwickeln, sind selbst Verpflichtete und brauchen ein eigenes AML-Programm.

Behörde / Gericht
Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
Rechtsgrundlage
Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
09.10.2025

Originalbetrag 72.750 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 25.07.2025.

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13.11.2024 Integritas Consulting LtdMalta: 66.504 Euro gegen Corporate-Services-Firma Integritas wegen fehlender Überwachung MaltaKundensorgfalt 66.504 €

Der Corporate-Services-Anbieter hinterfragte nicht, warum eine sieben Jahre ruhende Kundengesellschaft plötzlich über 4 Mio. Euro empfing und fast gleich hohe Beträge an ihren Gesellschafter weiterleitete, und hielt Kundeninformationen nicht aktuell. Die FIAU verhängte 66.504 Euro; eine Nachbesserung war nicht mehr möglich, da die Firma ihre Lizenz zurückgegeben hatte und aufgelöst wird.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plötzliche Millionenflüsse bei ruhenden Gesellschaften sind ein Auslöser für aktualisierte Sorgfaltspflichten und gegebenenfalls eine Verdachtsmeldung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auffällige Transaktionen bei ruhenden Gesellschaften erkennen

Behörde / Gericht
Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
Rechtsgrundlage
Reg. 7(2)(a), 7(2)(b), 11(9), 15(3) PMLFTR
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
13.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.10.2024 Sahara Dunes Casino, LP (Lake Elsinore Hotel and Casino)FinCEN: 900.000 US-Dollar gegen Kartenclub Lake Elsinore wegen fehlender Meldungen USAVerdachtsmeldungen 831.716 €

FinCEN verhängte 900.000 US-Dollar gegen den kalifornischen Kartenclub, der vorsätzliche Verstöße über mehr als viereinhalb Jahre einräumte: kein wirksames AML-Programm, fehlende Bargeld- (CTR) und Verdachtsmeldungen (SAR) sowie Aufzeichnungsmängel. Die Verstöße gingen auf Entscheidungen des Managements zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Casinos und Kartenclubs müssen Bargeldmeldungen und Verdachtsmeldungen lückenlos abgeben – Managemententscheidungen dagegen gelten als vorsätzlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bargeld- und Verdachtsmeldungen im Glücksspielbetrieb

Behörde / Gericht
Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN)
Rechtsgebiet
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
Rechtsgrundlage
Bank Secrecy Act (BSA) und Durchführungsbestimmungen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Verstöße beruhten laut FinCEN auf Entscheidungen des Managements
Veröffentlicht
23.10.2024

Originalbetrag 900.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.10.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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