Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Unterthema- Kundensorgfalt 879.504 € 51 % · 2 Fälle
- Interne Sicherungsmaßnahmen 636.258 € 37 % · 7 Fälle
- Verdachtsmeldungen 180.485 € 10 % · 2 Fälle
- ohne Unterthema 23.071 € 1 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- Louis Vuitton BV 500.000 € 29 % · 1 Fall
- Hardeck Möbel GmbH & Co. KG 379.504 € 22 % · 1 Fall
- Harvey Nichols and Company Ltd 210.723 € 12 % · 1 Fall
- DYS 44 Art Gallery Limited 185.916 € 11 % · 1 Fall
- Spence Diamonds Ltd. 168.217 € 10 % · 1 Fall
- Anonymisierte Unternehmen 103.765 € 6 % · 3 Fälle
- HRA Group Holdings 84.383 € 5 % · 1 Fall
- Griffin Jewellery Designs Inc. 47.055 € 3 % · 1 Fall
- Birks Group Inc. 32.755 € 2 % · 1 Fall
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 3 | 103.765 € |
| 2024 | 1 | 210.723 € |
| 2025 | 6 | 872.075 € |
| 2026 | 2 | 532.755 € |
12 Fälle
11.03.2026 Birks Group Inc.FINTRAC: Juwelier Birks wegen fehlender Risikobewertung und Compliance-Prüfung sanktioniert 32.755 €
Die landesweit tätige Juwelierkette (Händler von Edelmetallen und Edelsteinen) erhielt eine Strafe von 51.562,50 CAD, weil schriftliche Compliance-Richtlinien fehlten bzw. nicht angewendet wurden, das Geldwäscherisiko nicht bewertet und dokumentiert und die vorgeschriebene zweijährliche Wirksamkeitsprüfung nicht durchgeführt wurde. Birks hat Rechtsmittel beim Federal Court eingelegt.
Auch Juweliere müssen ein dokumentiertes Compliance-Programm mit Risikobewertung und regelmäßiger Wirksamkeitsprüfung vorhalten.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Proceeds of Crime (Money Laundering) and Terrorist Financing Act, Part 1, und zugehörige Verordnungen
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 05.05.2026
Originalbetrag 51.562,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.03.2026.
- FINTRAC imposes an administrative monetary penalty on Birks Group Inc. Pressemitteilung einer Behörde
- Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
12.02.2026 Louis Vuitton BVOM: 500.000 Euro Strafbefehl gegen Louis Vuitton BV wegen mangelnder Kundenprüfung 500.000 €
Das Openbaar Ministerie verhängte gegen die niederländische Louis Vuitton BV einen Strafbefehl über 500.000 Euro wegen Verstößen gegen das Wwft, weil das Unternehmen über längere Zeit nicht ausreichend prüfte, wer die Kunden waren, die wiederholt hohe Beträge in bar ausgaben. Anlass ist ein laufendes Geldwäscheverfahren, in dem nach Auffassung des OM eine Käuferin von August 2021 bis Februar 2023 unter verschiedenen Namen insgesamt mehr als 2 Mio. Euro aus Straftaten für Luxusgüter in Geschäften wie denen von Louis Vuitton ausgab und die Taschen zum Weiterverkauf nach China schickte; ein damaliger Verkaufsmitarbeiter soll ihr geholfen und sie gewarnt haben, wenn sie über eines ihrer Kundenkonten mehr als 10.000 Euro im Monat auszugeben drohte. Das OM erledigte die Sache ohne Gericht, um knappe Sitzungskapazitäten bei der Rechtbank Rotterdam freizuhalten.
Luxushändler müssen wiederholte Barkäufe derselben Person unter wechselnden Namen erkennen und Beschäftigte gegen das Umgehen von Meldeschwellen sensibilisieren.
Bargeschäfte im Luxushandel, Stückelung und Mitwirkung von Beschäftigten
- Behörde / Gericht
- Openbaar Ministerie (OM), Landelijk Parket
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme (Wwft), Kundenprüfung; Strafbefehl des OM
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 12.02.2026
- OM: OM legt Louis Vuitton strafbeschikking op van 500.000 euro Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
16.12.2025 Hardeck Möbel GmbH & Co. KGMöbelhändler Hardeck: 379.503 Euro Bußgeld wegen verletzter GwG-Sorgfaltspflichten 379.504 €
Die Bezirksregierung Arnsberg setzte gegen den Möbelhändler als Güterhändler einen seit 16.12.2025 rechtskräftigen Bußgeldbescheid über 379.503,50 Euro wegen Verstoßes gegen Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz fest.
Auch Möbelhändler sind als Güterhändler Verpflichtete nach dem GwG – Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten können sechsstellige Bußgelder auslösen.
Identifizierung bei Barzahlungen im Güterhandel
- Behörde / Gericht
- Bezirksregierung Arnsberg (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Kundensorgfalt
- Rechtsgrundlage
- Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten); Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Bekanntmachung nach § 57 GwG – Bezirksregierung Arnsberg Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
Fehler melden
17.10.2025 Griffin Jewellery Designs Inc.FINTRAC: Geldbuße von 77.137,50 CAD gegen Griffin Jewellery Designs Inc. wegen 3 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 47.055 €
Griffin Jewellery Designs Inc. ist nach Angaben von FINTRAC ein Händler für Edelmetalle und Edelsteine. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 17. Oktober 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 77.137,50 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 3 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC zahlt das Unternehmen die Geldbuße vollständig; das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Griffin Jewellery Designs Inc.“, veröffentlicht am 04.12.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-12-04-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1), 9.6(2); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 04.12.2025
Originalbetrag 77.137,5 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.10.2025.
- Administrative monetary penalty on Griffin Jewellery Designs Inc. (04.12.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
Fehler melden
26.06.2025 DYS 44 Art Gallery LimitedKunsthändler DYS 44 Art Gallery: 158.679 £ Geldbuße wegen Geldwäsche-Mängeln 185.916 €
HMRC verhängte gegen die Galerie, die als Kunstmarktteilnehmerin (art market participant) der Geldwäscheaufsicht unterliegt, eine Geldbuße von 158.679 GBP nach den Money Laundering Regulations 2017. Beanstandet wurden Mängel bei Risikobewertung, Richtlinien und Kontrollen, Mitarbeiterschulung, Sorgfaltsprüfung, dem Zeitpunkt der Identitätsprüfung und der Aufbewahrung von Unterlagen; ein Rechtsbehelf wurde nicht eingelegt.
Auch Kunsthändler müssen Käufer rechtzeitig identifizieren und jede Prüfung dokumentieren.
Geldwäschepflichten im Kunsthandel, insbesondere rechtzeitige Identitätsprüfung
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- HM Revenue & Customs (HMRC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Reg. 18, 19, 24, 28, 30, 40 und 41 Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 26.06.2025
Originalbetrag 158.679 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2025.
- HMRC: Businesses that have not complied with the money laundering regulations (2024 to 2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- HMRC: Businesses not complying with money laundering regulations (Übersicht mit Änderungshistorie) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
20.06.2025 Sachsen: 7.000 Euro Bußgeld gegen Kunsthändler wegen Sorgfaltspflichten und Risikomanagement 7.000 €
Die Landesdirektion Sachsen verhängte gegen einen anonymisiert bekannt gemachten Kunsthändler ein Bußgeld von 7.000 Euro wegen Verstößen gegen die GwG-Sorgfaltspflichten und das Risikomanagement. Zuvor hatte die Behörde im Kunsthandel mehrfach Anordnungen zum Risikomanagement mit Zwangsgeldandrohung erlassen.
Kunsthändler brauchen eine schriftliche Risikoanalyse und müssen Käufer ab 10.000 Euro Transaktionswert identifizieren.
GwG-Pflichten im Kunsthandel
- Behörde / Gericht
- Landesdirektion Sachsen (Geldwäscheaufsicht Nichtfinanzsektor)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Geldwäschegesetz (Sorgfaltspflichten, Risikomanagement); Bekanntmachung nach § 57 GwG
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Bekanntmachungen gemäß § 57 GwG – Landesdirektion Sachsen (lfd. Nr. 36) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
02.06.2025 HRA Group HoldingsFINTRAC: Geldbuße von 132.000 CAD gegen HRA Group Holdings wegen 4 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 84.383 €
HRA Group Holdings ist nach Angaben von FINTRAC ein Händler für Edelmetalle und Edelsteine mit Sitz in Vancouver (British Columbia). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 2. Juni 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 132.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 4 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Nach Angaben von FINTRAC wurde die Geldbuße vollständig bezahlt und das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on HRA Group Holdings“, veröffentlicht am 02.10.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-10-02-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 02.10.2025
Originalbetrag 132.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.06.2025.
- Administrative monetary penalty on HRA Group Holdings (02.10.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
Fehler melden
08.05.2025 Spence Diamonds Ltd.FINTRAC: Geldbuße von 264.000 CAD gegen Spence Diamonds Ltd. wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 168.217 €
Spence Diamonds Ltd. ist nach Angaben von FINTRAC ein Händler für Edelmetalle und Edelsteine. Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 8. Mai 2025 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 264.000 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung verdächtiger Transaktionen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken, das Compliance-Schulungsprogramm und die vorgeschriebene Überprüfung des Compliance-Programms. Im Einzelnen fehlte nach FINTRAC eine Verdachtsmeldung; zudem konnte das Unternehmen weder die Schulung aller Beschäftigten noch eine Überprüfung seines Compliance-Programms belegen. Nach Angaben von FINTRAC zahlt das Unternehmen die Geldbuße vollständig; das Verfahren ist abgeschlossen. Quelle: FINTRAC (Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada), „Administrative monetary penalty on Spence Diamonds Ltd.“, veröffentlicht am 23.09.2025, https://fintrac-canafe.canada.ca/pen/amps/pen-2025-09-23-eng; Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTFA s. 7, 9.6(1); PCMLTF Regulations 156(1)(b), 156(1)(c), 156(1)(d), 156(1)(e), 156(1)(f); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 23.09.2025
Originalbetrag 264.000 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.05.2025.
- Administrative monetary penalty on Spence Diamonds Ltd. (23.09.2025) Entscheidung einer Behörde
- FINTRAC – Public notice of administrative monetary penalties Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
Fehler melden
20.11.2024 Harvey Nichols and Company LtdHarvey Nichols: 175.701 £ Geldbuße wegen Geldwäsche-Mängeln als Händler hochwertiger Güter 210.723 €
HMRC verhängte gegen das Unternehmen, das als Händler hochwertiger Güter (high value dealer) der Geldwäscheaufsicht unterliegt, eine Geldbuße von 175.701 GBP nach den Money Laundering Regulations 2017. Beanstandet wurden Mängel bei der Risikobewertung, bei Richtlinien, Kontrollen und Verfahren, bei der Mitarbeiterschulung, der Sorgfaltsprüfung und der Aufbewahrung von Unterlagen; ein Rechtsbehelf wurde nicht eingelegt.
Wer als Händler hochwertiger Güter registriert ist, braucht Risikobewertung, Schulung und Kundenprüfung wie ein Finanzinstitut.
Geldwäschepflichten für Händler hochwertiger Güter
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- HM Revenue & Customs (HMRC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- Reg. 18, 19, 24, 28, 35 und 40 Money Laundering, Terrorist Financing and Transfer of Funds (Information on the Payer) Regulations 2017
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 20.11.2024
Originalbetrag 175.701 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.11.2024.
- HMRC: Businesses that have not complied with the regulations (2023 to 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- HMRC: Businesses not complying with money laundering regulations (Übersicht mit Änderungshistorie) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
Fehler melden
11.08.2023 eine emiratische Zweigniederlassung eines LuxusmodehändlersADGM: 13.500 USD gegen Luxusmodehändler wegen verspäteter goAML-Registrierung einer Filiale 12.268 €
Die Finanzaufsicht FSRA des Abu Dhabi Global Market (ADGM) verhängte gegen die als geldwäscherechtlich verpflichteter Händler (DNFBP) registrierte Zweigniederlassung des Modehändlers für ihre Filiale unter der Hauptmarke eine Geldbuße von 13.500 USD, weil sie ihre Registrierung im goAML-Meldesystem für Verdachtsmeldungen trotz Erinnerungen seit Mai 2019 erst nach einem Warning Notice vom Mai 2023 abschloss und auf Schreiben der Aufsicht nicht reagierte. Ohne 10 % Nachlass für die späte Einigung hätte die Buße 15.000 USD betragen; am selben Tag erging eine gleichlautende Final Notice über ebenfalls 13.500 USD gegen dieselbe Gesellschaft für ihre Filiale unter einer weiteren Marke des Hauses.
Auch Einzelhändler mit hochwertigen Waren sind geldwäscherechtlich verpflichtet und müssen ihren Meldeweg einrichten, bevor ein Verdachtsfall eintritt.
Geldwäschepflichten im Handel mit hochwertigen Gütern
- Behörde / Gericht
- Financial Services Regulatory Authority (ADGM)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Verdachtsmeldungen
- Rechtsgrundlage
- Section 232 FSMR 2015; AML Rules 4.1.1(1), 4.1.1(2)(a) und (b), 4.7.1(a); Federal Decree-Law No. 20 of 2018
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Keine AML-Vorverstöße, zügige Registrierung nach dem Warning Notice, keine Barverkäufe über 55.000 AED im betroffenen Zeitraum (geringeres Risiko); 10 % Nachlass für die späte Einigung.
Originalbetrag 13.500 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.08.2023.
- Financial Services Regulatory Authority (ADGM), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.08.2025 · Direktlink
Fehler melden
21.06.2023 ein Edelmetall- und Edelsteinhändler im DIFCDFSA: Edelmetallhändler im DIFC ohne DNFBP-Registrierung, 25.200 USD Buße 23.071 €
Eine im DIFC gegründete, nicht regulierte Gesellschaft handelte mit Edelmetallen und Edelsteinen, ohne sich wie vorgeschrieben bei der DFSA als Designated Non-Financial Business or Profession (DNFBP) registriert zu haben; dadurch unterlag sie nicht der Geldwäscheaufsicht der DFSA. Die DFSA verhängte nach Vergleichsrabatt 25.200 USD statt 36.000 USD; Geldwäsche selbst warf sie der Firma nicht vor.
Händler hochwertiger Güter müssen vor Geschäftsaufnahme prüfen, ob sie der Geldwäscheaufsicht unterliegen und sich registrieren müssen.
Registrierungspflicht für Edelmetallhändler in der Geldwäscheaufsicht
- Behörde / Gericht
- Dubai Financial Services Authority (DFSA)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Vergleich; Buße von 36.000 USD auf 25.200 USD reduziert.
- Veröffentlicht
- 21.06.2023
Originalbetrag 25.200 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.06.2023.
- Dubai Financial Services Authority (DFSA), Veröffentlichung der Behörde (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.06.2025 · Direktlink
Fehler melden
01.06.2023 ein Edelmetall- und Edelsteinhändler aus OntarioFINTRAC: Geldbuße von 99.314 CAD gegen Edelmetallhändler wegen 5 Verstößen gegen Geldwäschepflichten 68.426 €
Das Unternehmen ist nach Angaben von FINTRAC ein Händler für Edelmetalle und Edelsteine mit Sitz in Toronto (Ontario). Die kanadische Geldwäsche-Aufsichtsbehörde FINTRAC verhängte am 1. Juni 2023 eine Verwaltungsgeldbuße (Administrative Monetary Penalty) von 99.314 CAD gegen das Unternehmen. Nach den Feststellungen von FINTRAC, getroffen bei einer Compliance-Prüfung im Jahr 2021, beging das Unternehmen 5 Verstöße gegen das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) bzw. die zugehörigen Verordnungen. Die Verstöße betrafen nach Darstellung der Behörde die Meldung großer Bargeldeingänge ab 10.000 CAD, die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen, schriftliche Compliance-Richtlinien und -Verfahren, die Bewertung und Dokumentation von Geldwäsche- und Terrorfinanzierungsrisiken und das Compliance-Schulungsprogramm. Nach Angaben von FINTRAC ist das Verfahren abgeschlossen. Zusammenfassung in eigenen Worten, keine amtliche Fassung und keine Vervielfältigung des Originals.
- Behörde / Gericht
- Financial Transactions and Reports Analysis Centre of Canada (FINTRAC)
- Rechtsgebiet
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung · Interne Sicherungsmaßnahmen
- Rechtsgrundlage
- PCMLTF Regulations 39(2), 71(1)(a), 71(1)(b), 71(1)(c), 71(1)(d); Verwaltungsgeldbuße nach Teil 4.1 PCMLTFA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 24.08.2023
Originalbetrag 99.314 CAD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.06.2023.
- FINTRAC, öffentlich bekanntgemachte Verwaltungssanktionen (Liste) (Entscheidung 2023) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.06.2025 · Direktlink