Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

14Fälle aus 9 Jurisdiktionen
2,13 Mrd. €Summe der Geldbeträge (10 Fälle mit Betrag)
4,4 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202224,3 Mio. €
202361,2 Mrd. €
20242290 Mio. €
20253538,5 Mio. €
20261100 Mio. €

14 Fälle

01.04.2026 MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App)Yango-Taxi-App: 100 Mio. EUR für Datenübermittlung nach Russland NiederlandeInternationale Datentransfers 100 Mio. €

Die Amsterdamer Ridetech bot die Fahrdienst-App Yango in Finnland und Norwegen an und übermittelte Daten von Fahrern und Kunden an die Konzerngesellschaften Yandex.Taxi LLC und Yandex LLC in Russland, ohne geeignete Garantien nachzuweisen. Die AP verhängte 100 Mio. EUR gegen die Rechtsnachfolgerin und untersagte weitere Übermittlungen nach Russland.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Übermittlungen in Staaten ohne Rechtsschutz gegen Behördenzugriffe lassen sich kaum absichern – Konzernstrukturen mit solchen Standorten brauchen eine Datenlokalisierung in der EU.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44, Art. 46 iVm Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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14.11.2025 Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kroatischer Telekomanbieter: 4,5 Mio. EUR – Kundendaten ohne Klauseln nach Serbien KroatienInternationale Datentransfers 4,5 Mio. €

Der Telekommunikationsanbieter ließ einen konzernangehörigen Softwaredienstleister in Serbien mit Administratorrechten auf die gesamte SAP-CRM-Kundendatenbank zugreifen, ab Ende 2022 ohne Standardvertragsklauseln und ohne klare Information der Kunden. Die AZOP ahndete außerdem das Kopieren von Personalausweisen und Führungszeugnissen der Beschäftigten sowie die fehlende Prüfung eines Telemarketing-Dienstleisters; insgesamt 4,5 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auslaufende oder nie erneuerte Standardvertragsklauseln mit Konzerngesellschaften fallen erst bei einer Prüfung auf – Transferverträge brauchen ein Fristen-Register.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44, 46, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 lit. f, 5, 6 Abs. 1, 28 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
14.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.05.2025 TikTok Technology LimitedDPC: 530 Mio. Euro gegen TikTok wegen Datenzugriffen aus China IrlandInternationale Datentransfers 530 Mio. €

TikTok ließ Beschäftigte in China per Fernzugriff auf Daten europäischer Nutzer zugreifen, ohne zu prüfen und nachzuweisen, dass Standardvertragsklauseln und Zusatzmaßnahmen ein gleichwertiges Schutzniveau gegenüber chinesischen Behördenzugriffen sichern; zudem informierte es Nutzer unzureichend. Die DPC verhängte 530 Mio. Euro und ordnete an, die Übermittlungen binnen sechs Monaten rechtskonform zu gestalten oder auszusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch reiner Fernzugriff aus einem Drittland ist eine Übermittlung – ohne dokumentierte Transferfolgenabschätzung drohen Bußgeld und Stopp.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 46 Abs. 1, Art. 13 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
02.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.01.2025 Kakaopay Corp.Kakao Pay: 5,968 Mrd. KRW für Übermittlung von Nutzerdaten an Alipay ohne Einwilligung SüdkoreaInternationale Datentransfers 3,99 Mio. €

Kakaopay Corp. übermittelte 2018 dreimal Daten aller Nutzer und von Juni 2019 bis Mai 2024 täglich Daten von rund 40 Mio. Nutzern ohne Einwilligung an Alipay in Singapur, das damit für Apple einen Wert zur Wahrscheinlichkeit fehlender Deckung bei gebündelten App-Store-Zahlungen (NSF-Score) berechnete. Die Behörde wertete dies als unzulässige Übermittlung ins Ausland, verhängte ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 5.968.000.000 KRW und ordnete Abhilfe sowie die Veröffentlichung der Entscheidung auf der eigenen Website an. In getrennten Beschlüssen desselben Tages erhielt Apple ein Bußgeld von 2.405.000.000 KRW und ein Verwaltungsbußgeld von 2.200.000 KRW, Alipay die Anordnung, das Bewertungsmodell zu löschen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundendaten an den ausländischen Dienstleister eines Partners gibt, muss prüfen, ob eine einwilligungspflichtige Übermittlung vorliegt, und die Daten auf das Nötige beschränken.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenweitergabe an ausländische Dienstleister von Partnern

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection Act (개인정보 보호법) Art. 28-8(1); Sanktion nach Art. 64-2(1) Nr. 9
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Minderung um 30 % wegen abgeschlossener Abhilfe, Kooperation und ISMS-P-Zertifizierung; Erhöhung um 50 % wegen einer Verstoßdauer von über zwei Jahren (Juni 2019 bis Mai 2024).
Veröffentlicht
23.01.2025

Originalbetrag 5.968.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.01.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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26.11.2024 CMC Certus Management Consultants LtdZypern: 4.000 Euro gegen Visa-Dienstleister CMC Certus – Kundendokumente auf Scribd ZypernInternationale Datentransfers 4.000 €

Die Beratungsfirma für Aufenthaltsgenehmigungen schickte Heiratsurkunde und Gehaltsnachweis eines Kundenpaars ohne Information zur Übersetzung an eine Schwesterfirma in Georgien; die Dokumente tauchten danach öffentlich auf der Plattform Scribd auf. Die Kommissarin verhängte je 2.000 Euro wegen unzulässiger Drittlandübermittlung und fehlender Sicherheitsmaßnahmen sowie eine Rüge wegen mangelnder Kooperation.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch die Übersetzung durch eine Konzerngesellschaft im Drittland ist eine Datenübermittlung – mit Garantien, Information und Vertraulichkeitsregeln.

Bezug zu Schulung und Awareness

Weitergabe von Kundendokumenten an Übersetzer und Konzernfirmen

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 31, Art. 44 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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22.07.2024 ein US-amerikanischer Fahrdienstvermittler und seine niederländische TochtergesellschaftFahrdienstvermittler: 290 Mio. EUR – Fahrerdaten zwei Jahre ohne Transferinstrument in die USA NiederlandeInternationale Datentransfersanonymisiert 290 Mio. €

Das Unternehmen speicherte sensible Daten europäischer Fahrer – darunter Standort-, Zahlungs- und Ausweisdaten, teils Straf- und Gesundheitsdaten – auf Servern in den USA und nutzte ab August 2021 kein Übermittlungsinstrument mehr. Die AP verhängte nach Beschwerden von über 170 französischen Fahrern 290 Mio. EUR; es war die dritte Geldbuße der AP gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzerninterne Übermittlungen an die Zentrale sind Drittlandtransfers – wer ein Transferinstrument auslaufen lässt, übermittelt ohne Rechtsgrundlage.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Beschäftigte
10.000 und mehr
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
26.08.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.07.2026 · Direktlink

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26.10.2023 eine britische PolizeibehördeICO: Verwarnung für Polizeibehörde wegen unrechtmäßiger Weitergabe von Daten an das US-Heimatschutzministerium Vereinigtes KönigreichInternationale Datentransfersanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer britischen Polizeibehörde eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO gab die Auslieferungsabteilung der Behörde von 2016 bis zum 15. Oktober 2020 personenbezogene Daten von 174 Personen außerhalb der vorgesehenen Verfahren an das US-Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security, DHS) weiter, darunter Identifikationsdaten, Angaben aus ESTA-Anträgen (elektronische Reisegenehmigung für die USA) und Visumanträgen, Daten zu Vermissten, Daten über strafrechtliche Verurteilungen und biometrische Daten. Die ICO bemängelte fehlende Aufsicht durch Vorgesetzte und unzureichend geregelte Systemzugriffe. Sie sah Verstöße gegen section 34(3), 35(1), 40, 42(1) und 73(1) DPA 2018 (Part 3). Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Section 34(3), 35(1), 40, 42(1) und 73(1) DPA 2018; Verwarnung nach Schedule 13(2)(c) DPA 2018
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.10.2025 · Direktlink

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30.06.2023 ein schwedischer TelekommunikationsanbieterSchwedischer TK-Anbieter: 12 Mio. SEK für Datenübermittlung in die USA über Google Analytics SchwedenInternationale Datentransfersanonymisiert 1,02 Mio. €

Der Anbieter übermittelte über Google Analytics personenbezogene Daten von Website-Besuchern in die USA. Die zusätzlichen technischen Schutzmaßnahmen neben den Standardvertragsklauseln reichten nach Ansicht der IMY nicht aus; der Anbieter hatte das Werkzeug inzwischen von sich aus abgeschaltet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Webanalyse-Werkzeuge mit Drittlandbezug gehören in die Transferprüfung – Pseudonymisierung von IP-Adressen allein reicht nicht.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Nutzung von Google Analytics bereits eigenständig beendet.
Veröffentlicht
03.07.2023

Originalbetrag 12.000.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.06.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.06.2025 · Direktlink

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30.06.2023 ein schwedischer OnlinehändlerSchwedischer Onlinehändler: 300.000 SEK und Nutzungsverbot für Google Analytics SchwedenInternationale Datentransfersanonymisiert 25.412 €

Der Onlinehändler übermittelte über Google Analytics Besucherdaten in die USA, ohne ausreichende Zusatzmaßnahmen zu den Standardvertragsklauseln. Die IMY verhängte eine Sanktionsgebühr und ordnete an, das Werkzeug in dieser Form nicht mehr zu nutzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Online-Händler mittlerer Größe müssen Tracking-Dienstleister auf Drittlandtransfers prüfen, bevor sie sie einbinden.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
03.07.2023

Originalbetrag 300.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.06.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.06.2025 · Direktlink

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30.06.2023 ein schwedischer LebensmitteleinzelhändlerLebensmittelhändler: Anordnung, Google Analytics wegen USA-Transfer nicht mehr zu nutzen SchwedenInternationale Datentransfersanonymisiert Anordnung

Auch bei dem Händler stellte die IMY fest, dass die über Google Analytics erfolgende Übermittlung von Besucherdaten in die USA nicht ausreichend abgesichert war. Weil der Händler umfangreichere Schutzmaßnahmen getroffen hatte als zwei ebenfalls geprüfte Unternehmen (ein Telekommunikationsanbieter und ein Onlinehändler), blieb es bei einer Anordnung, die Nutzung einzustellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusätzliche Schutzmaßnahmen mindern die Sanktion, heilen aber keinen unzulässigen Transfer – entscheidend ist, ob der Zugriff von Behörden im Drittland tatsächlich ausgeschlossen ist.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Umfangreichere technische Zusatzmaßnahmen als bei anderen geprüften Unternehmen.
Veröffentlicht
03.07.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.06.2025 · Direktlink

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30.06.2023 eine schwedische WirtschaftszeitungSchwedische Wirtschaftszeitung: Anordnung wegen Google-Analytics-Transfers in die USA SchwedenInternationale Datentransfersanonymisiert Anordnung

Die Wirtschaftszeitung übermittelte über Google Analytics Daten ihrer Website-Besucher in die USA. Die IMY hielt die ergänzenden Schutzmaßnahmen für unzureichend und ordnete an, das Werkzeug in dieser Form nicht weiter einzusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verlage und Medienhäuser mit viel Tracking sollten ihre Analyse-Dienste regelmäßig auf Drittlandbezug und Rechtsgrundlage prüfen.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
03.07.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.06.2025 · Direktlink

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12.05.2023 eine irische Tochtergesellschaft eines US-PlattformkonzernsPlattformkonzern: 1,2 Mrd. EUR – Nutzerdaten nach Schrems II weiter in die USA übermittelt IrlandInternationale Datentransfersanonymisiert 1,2 Mrd. €

Das Unternehmen übermittelte nach dem Schrems-II-Urteil weiterhin Daten von Nutzern seines sozialen Netzwerks aus der EU/dem EWR auf Grundlage von Standardvertragsklauseln in die USA, ohne die vom EuGH festgestellten Risiken wirksam auszuräumen. Auf Anweisung des EDPB verhängte die DPC 1,2 Mrd. EUR und ordnete an, künftige Übermittlungen auszusetzen und die rechtswidrig in den USA gespeicherten Daten nicht weiter zu verarbeiten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Standardvertragsklauseln allein genügen nicht – für jede Drittlandübermittlung braucht es eine belastbare Transferfolgenabschätzung mit wirksamen Zusatzmaßnahmen.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 46 Abs. 1 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 lit. d und j DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
22.05.2023
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.05.2025 · Direktlink

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02.11.2022 eine portugiesische StatistikbehördePortugiesische Statistikbehörde: 4,3 Mio. EUR – Zensusdaten über US-CDN-Anbieter in die USA PortugalInternationale Datentransfersanonymisiert 4,3 Mio. €

Das portugiesische Statistikamt ließ die Online-Erhebung des Zensus 2021 über einen US-amerikanischen CDN-Anbieter abwickeln; der Vertrag erlaubte die Verarbeitung auf Servern weltweit und stützte sich auf Standardvertragsklauseln ohne Zusatzmaßnahmen gegen Behördenzugriffe in den USA. Die CNPD ahndete fünf Verstöße – u. a. unzulässige Drittlandübermittlung, mangelhafte Auswahl des Auftragsverarbeiters, unklare Freiwilligkeit bei Gesundheits- und Religionsfragen, fehlende DSFA – mit einer Gesamtgeldbuße von 4,3 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Behörden müssen bei Cloud- und CDN-Diensten prüfen, wo Daten tatsächlich verarbeitet werden – ein Vertrag mit der US-Muttergesellschaft ist ein Drittlandtransfer.

Behörde / Gericht
Comissão Nacional de Proteção de Dados (CNPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Art. 44, Art. 46 Abs. 2, Art. 28 Abs. 1 und 3, Art. 9, Art. 35 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.11.2024 · Direktlink

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06.10.2022 die singapurische Gesellschaft eines E-Commerce-Plattformkonzerns und ein singapurischer OnlinehändlerE-Commerce-Plattform und Onlinehändler in Singapur: Anordnungen wegen ungesicherter Datentransfers SingapurInternationale Datentransfersanonymisiert Anordnung

Nachdem zwei Auftragnehmer der ausländischen Konzernmutter des Plattformbetreibers 2020 Kundendaten aus deren Systemen abgezogen hatten – betroffen waren Daten zahlreicher Personen, darunter Kunden des Onlinehändlers –, prüfte die Datenschutzbehörde PDPC die Übermittlungen aus Singapur ins Ausland. Der Onlinehändler als Verantwortlicher hatte keine vertraglichen Zusagen eingeholt, die ein dem PDPA vergleichbares Schutzniveau für die über seinen Auftragsverarbeiter (data intermediary) übermittelten Daten sichern, und der singapurischen Plattformgesellschaft fehlten für die Weitergabe eigener Plattformdaten an die ausländische Konzernmutter innerhalb des Konzerns verbindliche Verträge oder Binding Corporate Rules. Die PDPC ordnete beiden an, Verfahren zur Einhaltung der Transfer Limitation Obligation einzuführen – der Plattformgesellschaft binnen 60 Tagen, dem Onlinehändler als KMU binnen sechs Monaten – und verwies auf die ASEAN-Modellvertragsklauseln.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Daten über einen Dienstleister oder innerhalb eines Konzerns ins Ausland übermittelt, muss das vergleichbare Schutzniveau selbst vertraglich oder über verbindliche Konzernregeln absichern.

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Internationale Datentransfers
Rechtsgrundlage
Section 26(1) PDPA 2012 (Transfer Limitation Obligation) i. V. m. Regulations 9(1)(b) und 10(1) Personal Data Protection Regulations 2014; Section 4(3) PDPA; Section 48I PDPA (Directions)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Mildernde Umstände
Beide Unternehmen kooperierten nach Feststellung der PDPC in hohem Maße.
Veröffentlicht
18.11.2022
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.10.2024 · Direktlink

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