Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

21Fälle aus 10 Jurisdiktionen
1,79 Mrd. €Summe der Geldbeträge (17 Fälle mit Betrag)
1,19 Mrd. €Größter Einzelfall: Google LLC
2,31 Mio. €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2022257,7 Mio. €
2023350 Mio. €
2024315,4 Mio. €
2025101,67 Mrd. €
202632,31 Mio. €

21 Fälle

02.07.2026 SIA 4YOU MEBELESMöbelhändler 4YOU MEBELES ignoriert Cookie-Prüfung – erst Verwarnung, dann 1.000 Euro LettlandCookies und Tracking 1.000 €

Bei einer Schwerpunktprüfung zu Cookies auf Unternehmenswebsites beanstandete die DVI die Seite 4mebeles.lv. Nach einer Verwarnung im Februar 2026 behauptete die Firma, die Mängel seien behoben, was eine erneute Prüfung widerlegte; weitere Auskunftsersuchen blieben unbeantwortet. Die DVI verhängte wegen Nichtkooperation 1.000 Euro und forderte die fehlenden Informationen bis 3. August 2026 an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusagen gegenüber der Aufsicht werden nachgeprüft – falsche Angaben und Schweigen verschärfen die Sanktion.

Bezug zu Schulung und Awareness

Cookie-Banner und Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.06.2026 Monash IVF Pty LtdMonash IVF: Tracking-Pixel auf Kinderwunsch-Website ohne Einwilligung AustralienCookies und Tracking Anordnung

Monash IVF erhob über Tracking-Pixel von Drittanbietern auf seiner Website für Kinderwunschbehandlungen sensible Informationen von Besucherinnen und Besuchern. Die Privacy Commissioner entschied, dass das Verfolgen von Besuchern gesundheitsbezogener Websites mit anschließender gezielter Werbung in sozialen Netzwerken eine Erhebung sensibler Daten ist, die eine Einwilligung erfordert, und stellte Verstöße gegen APP 3.3, 5.1, 5.2 und 7.1 fest. Monash IVF darf das Vorgehen nicht fortsetzen oder wiederholen und muss festgelegte Abhilfeschritte umsetzen; am selben Tag erging eine gleichgerichtete Entscheidung gegen den Telemedizinanbieter Medmate Australia.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer auf Gesundheitswebsites Tracking-Pixel einsetzt, braucht die Einwilligung der Besucher und muss wissen, welche Daten an Werbeplattformen fließen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tracking-Pixel und Werbewerkzeuge auf Websites mit sensiblen Inhalten

Behörde / Gericht
Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Privacy Act 1988 (Cth), APP 3.3, 5.1, 5.2, 7.1
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
24.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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11.02.2026 Disney DTC, LLC und ABC Enterprises, Inc. (The Walt Disney Company)Kalifornien: 2,75 Mio. $ gegen Disney wegen unvollständiger Opt-outs beim Streaming USA, CACookies und Tracking 2,31 Mio. €

Disney setzte Widersprüche gegen Verkauf und Weitergabe von Daten nur für einzelne Dienste oder Geräte um statt kontoweit, gab über eingebettete Ad-Tech-Anbieter weiter Daten heraus und bot in Connected-TV-Apps keinen Opt-out. Größter CCPA-Vergleich zum Zeitpunkt der Einigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Opt-out muss über alle Dienste, Geräte und eingebundenen Drittanbieter eines Kontos wirken.

Behörde / Gericht
Attorney General of California (California Department of Justice)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 2.750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.11.2025 American Express Carte FranceAmerican Express Carte France: 1,5 Mio. EUR – Marketing-Cookies trotz „Alle ablehnen“ FrankreichCookies und Tracking 1,5 Mio. €

Beim Aufruf der Website wurden acht nicht ausgenommene Cookies ohne Nutzeraktion gesetzt; nach „Alle ablehnen“ landeten beim Wechsel auf eine verbundene Domain dennoch drei Marketing-Cookies, und nach Widerruf der Einwilligung wurden Cookies weiter ausgelesen. Die CNIL verhängte dafür 1,5 Mio. EUR und verzichtete wegen der Nachbesserung im Verfahren auf eine Anordnung; einen Verstoß gegen die Datenminimierung bei der Aufzeichnung von Kundengesprächen stellte sie fest, sanktionierte ihn aber nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Cookie-Einstellungen müssen über alle Domains eines Angebots hinweg gelten – auch beim Sprung auf verbundene Seiten.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés (Geldbuße); Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Gesprächsaufzeichnungen) festgestellt, aber nicht sanktioniert
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Korrekturen während des Verfahrens, Kooperation.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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20.11.2025 Les Publications Condé NastCNIL: 750.000 Euro gegen Vanity-Fair-Verlag Condé Nast wegen Cookies ohne Einwilligung FrankreichCookies und Tracking 750.000 €

Auf vanityfair.fr wurden einwilligungspflichtige Cookies schon vor jeder Interaktion mit dem Banner gesetzt, Tracker als „unbedingt erforderlich“ ausgewiesen und auch nach „Alle ablehnen“ weiter Cookies platziert. Der Verlag war nach einer Beschwerde von noyb bereits 2021 abgemahnt worden; Nachkontrollen 2023 und 2025 zeigten fortbestehende Verstöße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Cookie-Banner muss technisch halten, was er verspricht: Nach „Ablehnen“ darf kein Tracker mehr gesetzt werden, und das ist regelmäßig zu testen.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
27.11.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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31.10.2025 Google LLCTexas: Google zahlt 1,375 Mrd. $ wegen Standort-, Inkognito- und Biometriedaten USA, TXCookies und Tracking 1,19 Mrd. €

Texas hatte Google wegen unrechtmäßiger Erfassung von Standortdaten, Aktivitäten im Inkognito-Modus und biometrischen Merkmalen verklagt. Google unterzeichnete einen Vergleich über 1,375 Mrd. $, der zwei Verfahren abschließt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einstellungen wie Standortverlauf oder Inkognito-Modus müssen halten, was sie Nutzern versprechen – sonst drohen Milliardenrisiken auch auf Ebene einzelner US-Staaten.

Behörde / Gericht
Office of the Attorney General of Texas
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
31.10.2025

Originalbetrag 1.375.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.09.2025 Google LLC und Google Ireland LimitedGoogle: 325 Mio. EUR – Werbe-Cookies bei Kontoerstellung und Werbung im Gmail-Posteingang FrankreichCookies und Tracking 325 Mio. €

Nutzer wurden bei der Erstellung eines Google-Kontos nicht ausreichend darüber informiert, dass dabei zwingend Werbe-Cookies gesetzt werden; zudem zeigte Google in Gmail zwischen den E-Mails Werbeanzeigen ohne vorherige Einwilligung. Die CNIL verhängte 200 Mio. EUR gegen Google LLC und 125 Mio. EUR gegen Google Ireland und ordnete Abhilfe binnen sechs Monaten unter Androhung von 100.000 EUR Zwangsgeld pro Tag an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbe-Cookies dürfen nicht stillschweigend an eine Kontoerstellung gekoppelt werden – und Werbung im Postfach gilt als Direktwerbung, die eine Einwilligung braucht.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés; Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.09.2025 Infinite Styles Services Co. Limited (Shein)Shein: 150 Mio. EUR – Cookies ohne Einwilligung und trotz Ablehnung FrankreichCookies und Tracking 150 Mio. €

Auf shein.com wurden bereits beim Aufruf Werbe-Cookies ohne Einwilligung gesetzt; neben einem unvollständigen Cookie-Banner gab es ein Werbe-Pop-up ohne Ablehnungsmöglichkeit. Nach Klick auf „Alle ablehnen“ bzw. nach Widerruf der Einwilligung wurden Cookies weiter gelesen. Die CNIL verhängte 150 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Cookie-Banner muss technisch wirken: Ablehnen und Widerrufen müssen das Setzen und Auslesen von Cookies tatsächlich stoppen.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés (Umsetzung von Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.08.2025 DSB: Geldstrafe gegen Nachrichtenportal, das Anweisung zum Cookie-Banner ignorierte ÖsterreichCookies und Tracking 6.200 €

Die DSB hatte einem lokalen Nachrichtenportal (Medien-GmbH & Co KG, Name pseudonymisiert) 2023 per Bescheid aufgetragen, auf der ersten Ebene des Cookie-Banners eine gleichwertige Option zum Schließen ohne Einwilligung anzubieten. Weil das Unternehmen dies von Oktober 2024 bis mindestens März 2025 nicht umsetzte, verhängte die DSB 6.200 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anweisung; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anordnungen der Aufsicht sind fristgerecht umzusetzen – wer sie ignoriert, riskiert ein eigenes Bußgeld zusätzlich zum ursprünglichen Verstoß.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 2 lit. d i. V. m. Art. 83 Abs. 6 DSGVO; Art. 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.07.2025 Healthline Media LLCKalifornien: 1,55 Mio. $ gegen Healthline wegen Weitergabe krankheitsbezogener Artikeltitel USA, CACookies und Tracking 1,31 Mio. €

Das Gesundheitsportal gab trotz Widerspruchs weiter Daten an Werbepartner und übermittelte Artikeltitel, die auf Diagnosen schließen lassen, für zielgerichtete Werbung; das Consent-Banner stoppte das Tracking nicht. Zudem fehlten vorgeschriebene Vertragsklauseln mit Werbepartnern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Consent-Banner technisch testen: Wenn die Ablehnung Tracking nicht wirklich abschaltet, ist das irreführend und rechtswidrig.

Behörde / Gericht
Attorney General of California (California Department of Justice)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA), Unfair Competition Law
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
01.07.2025

Originalbetrag 1.550.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.07.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.05.2025 AS Watson (Health & Beauty Continental Europe) B.V.AP senkt Cookie-Bußgeld gegen Kruidvat-Betreiber AS Watson nach Einspruch auf 50.000 Euro NiederlandeCookies und Tracking 50.000 €

Das Unternehmen hinter der Drogeriekette Kruidvat verfolgte Besucher von Kruidvat.nl ohne Wissen und Einwilligung mit Tracking-Cookies und konnte so Profile aus Standort, besuchten Seiten, Warenkorb und Käufen bilden. Die AP hatte 2024 600.000 Euro verhängt, gab dem Einspruch im Mai 2025 statt und setzte die Buße auf 50.000 Euro herab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Tracking-Cookies im Onlineshop erst nach echter Einwilligung setzen – vorausgefüllte oder versteckte Zustimmung reicht nicht.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO (Tracking-Cookies ohne Einwilligung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
12.06.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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27.05.2025 Yliopiston ApteekkiYliopiston Apteekki: 1,1 Mio. EUR wegen Tracking im Online-Shop – Gericht hebt Bußgeld auf FinnlandCookies und Tracking aufgehoben

Die Online-Apotheke übermittelte 2018–2022 über Google- und Meta-Tracking Daten aus dem Einkauf, auch zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, an die Tracking-Anbieter. Die Behörde verhängte 1,1 Mio. EUR und eine Verwarnung; das Verwaltungsgericht Helsinki bestätigte am 01.06.2026 den Verstoß, hob aber das Bußgeld auf, weil unklar sei, ob der Universitätsapotheke überhaupt ein Bußgeld auferlegt werden darf (nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Tracking-Tools auf Seiten mit Gesundheitsbezug übermitteln schnell sensible Daten – Marketing-Technik gehört in die Datenschutzprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tracking-Pixel auf sensiblen Webseiten

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio; Helsingin hallinto-oikeus
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 9, Art. 25, Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
04.06.2025

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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06.05.2025 Todd Snyder, Inc.Todd Snyder: 345.178 USD – Opt-out vom Tracking 40 Tage lang wirkungslos USA, CACookies und Tracking 304.793 €

Das falsch konfigurierte Datenschutzportal des Modehändlers verarbeitete 40 Tage lang keine Widersprüche gegen Verkauf und Weitergabe personenbezogener Daten; zudem verlangte das Unternehmen zu viele Daten und eine Identitätsprüfung vor dem Opt-out. Die CPPA verhängte 345.178 USD, verlangte eine korrekte Konfiguration der Einwilligungsverwaltung und Schulungen der Beschäftigten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Consent-Management-Plattform entlastet nicht: Unternehmen müssen regelmäßig prüfen, ob Opt-outs technisch tatsächlich umgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Konfiguration und Kontrolle von Consent-Management-Plattformen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
California Privacy Protection Agency (CPPA), Board
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 345.178 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.05.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.12.2024 Aktiebolaget Trav och GaloppATG: Verwarnung wegen irreführend gestaltetem Cookie-Banner SchwedenCookies und Tracking Verwarnung

Auf eine Beschwerde hin – eine von mehreren bei europäischen Datenschutzbehörden eingereichten Beschwerden zu Cookie-Bannern – stellte die IMY fest, dass der Wettanbieter den Widerruf der Einwilligung nicht so einfach machte wie ihre Erteilung und durch irreführende Gestaltung des Banners (Farbwahl, Kontrast, Ablehnen nur als Link) eine informierte, freiwillige Einwilligung erschwerte. Die IMY sprach eine Verwarnung (Reprimand) aus; ATG hatte das Banner inzwischen geändert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen: Farbe, Kontrast und Link-Platzierung im Cookie-Banner dürfen die Entscheidung nicht lenken.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6, Art. 7 Abs. 3
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

02.09.2024 ein britischer Anbieter von Online-Sportwetten und GlücksspielICO: Verwarnung für Online-Glücksspielanbieter wegen Werbe-Cookies ohne Einwilligung Vereinigtes KönigreichCookies und Trackinganonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einem britischen Anbieter von Online-Sportwetten und Glücksspiel (Teil eines internationalen Glücksspielkonzerns) eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO setzte die Website des Anbieters zwischen Januar und März 2023 beim Aufruf Werbe-Cookies von Drittanbietern und verarbeitete so personenbezogene Daten der Besucher, bevor diese eingewilligt hatten. Die ICO sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und ohne wirksame Einwilligung.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(a), 6(1)(a) und 7(1) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.06.2024 ein britischer Softwarehersteller mit zwei TochtergesellschaftenSoftwarehersteller: 16,5 Mio. USD und Verkaufsverbot für Browsingdaten USACookies und Trackinganonymisiert 15,4 Mio. €

Die FTC hat ihre endgültige Anordnung gegen einen britischen Softwarehersteller, dessen tschechische Tochter und die frühere Datentochter des Herstellers erlassen. Nach dem Vorwurf der Behörde sammelte der Hersteller über Browsererweiterungen und Virenschutzsoftware detaillierte Browsingdaten, speicherte sie unbegrenzt und verkaufte sie über die Datentochter ohne ausreichende Information und Einwilligung an mehr als 100 Dritte, obwohl die Produkte mit dem Schutz vor Online-Tracking beworben wurden. Der Hersteller muss 16.500.000 USD zur Entschädigung von Verbrauchern zahlen, darf Browsingdaten nicht mehr für Werbezwecke verkaufen oder lizenzieren, muss die an die Datentochter übertragenen Daten samt daraus abgeleiteter Produkte und Algorithmen löschen und ein Datenschutzprogramm einrichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit Schutz vor Tracking wirbt, darf dieselben Nutzungsdaten nicht selbst zu Geld machen – Werbeaussage und Datenverwendung müssen zusammenpassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutzversprechen und tatsächliche Datenverwendung; Verkauf von Nutzungsdaten

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Section 5(a) FTC Act, 15 U.S.C. § 45(a) (unlautere und irreführende Praktiken)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
27.06.2024

Originalbetrag 16.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.06.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

29.12.2023 ein irischer InternetdienstleisterCNIL: 10 Mio. EUR gegen Internetdienstleister wegen Werbe-Cookies ohne Einwilligung FrankreichCookies und Trackinganonymisiert 10 Mio. €

Die CNIL verhängte gegen einen irischen Internetdienstleister eine Geldbuße von 10.000.000 EUR nach Art. 82 Loi Informatique et Libertés, weil beim Aufruf seines Webportals mindestens 20 Werbe-Cookies ohne vorherige Einwilligung gesetzt wurden und Nutzer, die ihre Cookie-Einwilligung zurücknehmen wollten, mit dem Hinweis auf den Verlust des Zugangs zu seinem E-Mail-Dienst davon abgehalten wurden. Anlass waren 27 Beschwerden aus den Jahren 2019 und 2020; der Conseil d'État wies die Klage des Unternehmens am 7. Oktober 2025 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Der Widerruf einer Cookie-Einwilligung darf nicht mit dem Verlust eines anderen Dienstes wie des E-Mail-Postfachs verknüpft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Cookie-Einwilligung und ihr Widerruf

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
18.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.12.2025 · Direktlink

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15.06.2023 ein französischer Anbieter zielgerichteter Online-WerbungCNIL: 40 Mio. EUR gegen Online-Werbeanbieter wegen fehlender Einwilligungsnachweise FrankreichCookies und Trackinganonymisiert 40 Mio. €

Die CNIL verhängte gegen einen französischen Anbieter zielgerichteter Online-Werbung eine Geldbuße von 40.000.000 EUR, weil er für sein Retargeting über Cookies nicht nachweisen konnte, dass die Nutzer auf den Partner-Websites eingewilligt hatten, Betroffene unzureichend informierte, Auskunfts-, Widerrufs- und Löschrechte nicht vollständig umsetzte und die Vereinbarung mit Partnern als gemeinsam Verantwortliche lückenhaft war (Art. 7, 12, 13, 15, 17 und 26 DSGVO). Der Conseil d'État wies die Klage am 4. März 2026 ab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Daten über Tracker auf fremden Websites erhebt, muss sich die Einwilligung der Nutzer von den Partnern nachweisbar zusichern lassen und dies kontrollieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligungsnachweis beim Online-Tracking

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 7, 12, 13, 15, 17 und 26 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Veröffentlicht
22.06.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.06.2025 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

07.03.2023 ein lettischer ElektronikhändlerLettischer Elektronikhändler – 20.000 Euro wegen Cookie-Mängeln bestätigt LettlandCookies und Trackinganonymisiert 20.000 €

Die DVI hatte dem Händler bei einer präventiven Prüfung Mängel beim Cookie-Einsatz auf seiner Website aufgezeigt und 2022 mehrfach Fristen zur Behebung gesetzt; das Unternehmen bat um Aufschub, beseitigte die Mängel aber nicht und beantwortete die Anfragen nicht in der Sache. Am 26. Januar 2023 verhängte die DVI 20.000 Euro (Art. 83 Abs. 5 lit. a, b, e DSGVO); die Direktorin wies den Widerspruch am 7. März 2023 zurück und bejahte Vorsatz.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Hinweise der Aufsicht zu Cookies mit Frist sind ernst zu nehmen – spätere Nachbesserung verhindert das Bußgeld nicht mehr.

Bezug zu Schulung und Awareness

Cookie-Einwilligung im Onlinehandel

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 83 Abs. 5 lit. a, b und e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.03.2025 · Direktlink

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29.12.2022 ein TechnologieunternehmenCNIL: 8 Mio. EUR gegen ein Technologieunternehmen wegen Werbe-Kennungen FrankreichCookies und Trackinganonymisiert 8 Mio. €

Die CNIL verhängte gegen ein Technologieunternehmen eine Geldbuße von 8.000.000 EUR nach Art. 82 Loi Informatique et Libertés, weil auf den Smartphones des Unternehmens zur Personalisierung von Werbung in seinem App-Marktplatz Kennungen auf dem Gerät gespeichert und ausgelesen wurden, ohne vorher die Einwilligung der Nutzer einzuholen. Der Conseil d'État wies die Klage am 15. Oktober 2025 ab; dass die Werbesegmente erst auf den Servern des Unternehmens gebildet werden, ändere nichts an der Einwilligungspflicht für den Zugriff auf das Endgerät.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch der Anbieter des Betriebssystems braucht eine Einwilligung, bevor er Kennungen auf dem Endgerät für Werbezwecke speichert oder ausliest.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung für Werbe-Kennungen auf Endgeräten

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
05.01.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.12.2024 · Direktlink

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