Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Maßnahme- Bußgeld 25,2 Mio. € 100 % · 19 Fälle
- Anordnung – 0 % · 7 Fälle
- Verwarnung – 0 % · 3 Fälle
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
- Transport, Logistik und Schifffahrt 20,4 Mio. € 81 % · 8 Fälle
- Lebensmittel und Landwirtschaft 4,13 Mio. € 16 % · 3 Fälle
- Sonstige 521.680 € 2 % · 5 Fälle
- Öffentlicher Sektor 37.809 € 0 % · 4 Fälle
- Gesundheitswesen 24.000 € 0 % · 1 Fall
- Automobil 14.997 € 0 % · 1 Fall
- Energie und Versorgung 6.000 € 0 % · 2 Fälle
- Telekommunikation, IT und Software 2.761 € 0 % · 1 Fall
- Handel und E-Commerce – 0 % · 2 Fälle
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen – 0 % · 1 Fall
- 1 weitere0 €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 2 | 230.000 € |
| 2023 | 5 | 419.488 € |
| 2024 | 8 | 5,25 Mio. € |
| 2025 | 6 | 19,2 Mio. € |
| 2026 | 8 | 126.471 € |
29 Fälle
03.09.2026 Azienda Sanitaria Universitaria Friuli Centrale (ASUFC)Garante: Klinikverbund Udine zahlt 24.000 Euro für Einsicht in Patientenakte einer Kollegin 24.000 €
Klinikpersonal öffnete die elektronische Gesundheitsakte einer Kollegin, um Dienstpläne während Covid zu organisieren, statt zu Behandlungszwecken. Technische Sperren, die den Zugriff auf behandelndes Personal begrenzen, fehlten; die Garante verhängte 24.000 Euro (Provvedimento Nr. 616).
Patientenakten dürfen nur für die Behandlung geöffnet werden – das gehört in Schulungen und muss technisch durch Rollenrechte und Protokollierung abgesichert sein.
Zweckbindung beim Zugriff auf Patientenakten
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, b, c, f, Art. 9, 25, 32 DSGVO; Art. 75 Codice privacy; Linee guida dossier sanitario
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Newsletter del 11 settembre 2026 – Garante privacy Pressemitteilung einer Behörde
- Garante privacy, azienda sanitaria di Udine sanzionata per 24mila euro Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Provvedimento n. 616 del 3 settembre 2026 [10293994] (ASUFC) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.07.2026 Unternehmen mit drei Dienstfahrzeugen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Verwaltungsgericht bestätigt Verbot lückenloser GPS-Ortung von drei Firmenfahrzeugen Anordnung
Die Datenschutzbehörde hatte einem Unternehmen untersagt, seine drei Dienstfahrzeuge ununterbrochen per GPS zu verfolgen, und die Löschung der Daten angeordnet; erlaubt blieben enge Zwecke wie Diebstahlschutz beim Parken. Das Verwaltungsgericht bestätigte dies und stellte klar, dass eine mit anderen Erklärungen gekoppelte Einwilligung der Beschäftigten unwirksam ist.
Einwilligungen von Beschäftigten tragen Überwachung selten – und nie, wenn sie im Formular mit anderen Erklärungen gebündelt sind.
Einwilligung und Verhältnismäßigkeit bei Beschäftigtenüberwachung
- Behörde / Gericht
- Upravno sodišče Republike Slovenije (bekanntgemacht durch den Informacijski pooblaščenec)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 7 Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
- Upravno sodišče znova potrdilo prakso IP: sistematično GPS sledenje zaposlenim ni dopustno brez tehtnega razloga Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.05.2026 Central Johannesburg TVET College (CJC)Central Johannesburg TVET College: Anordnung nach Fehlversand von Personalprüfberichten Anordnung
Die öffentliche Berufsschule hatte Berichte zur Überprüfung von Qualifikationen und Vorstrafen dreier Beschäftigter im September 2022 versehentlich per E-Mail an weitere Mitarbeitende verschickt, weder die Behörde noch die Betroffenen informiert und keinen Information Officer (Informationsbeauftragten) registriert. Abweichend von der Einschätzung ihres Enforcement Committee (Durchsetzungsausschuss) sah die Behörde darin auch eine unzulässige Weiterverarbeitung und stellte Verstöße gegen Rechenschaftspflicht, Zweckbindung, Datensicherheit und Meldepflicht fest; am 22. Mai 2026 ordnete sie u. a. die Registrierung, die nachträgliche Meldung, eine schriftliche Entschuldigung, ein Compliance-Framework und POPIA-Schulungen für alle Beschäftigten an.
Sensible Personalunterlagen gehören getrennt abgelegt – und auch ein interner Fehlversand ist ein meldepflichtiger Sicherheitsvorfall.
Fehlversand von E-Mails und Umgang mit Personalunterlagen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Information Regulator (South Africa)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Sections 8, 15(1), 19(1) und 22(1) Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA); Enforcement Notice nach Section 95 POPIA
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Mildernde Umstände
- Die Schule rief die E-Mail zwei Tage später zurück, informierte die Beschäftigten über den Fehler und ergriff Maßnahmen gegen die Verantwortlichen; das entband sie laut Behörde aber nicht von der Meldepflicht.
- Veröffentlicht
- 02.06.2026
- Information Regulator: Enforcement Notice (Section 95 POPIA) – Central Johannesburg TVET College, dated 22 May 2026 (redacted) Entscheidung einer Behörde
- Information Regulator Media Statement, 02 June 2026: Information Regulator issues enforcement notices for the contraventions of POPIA and PAIA by public and private bodies Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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15.04.2026 Öffentliches Kommunalunternehmen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kommunales Unternehmen: 6.000 EUR für dauerhaftes GPS-Tracking von Dienstwagen 6.000 €
Ein Erbringer öffentlicher Versorgungsleistungen erfasste über GPS-Sender in Dienstfahrzeugen dauerhaft und anlasslos die Standortdaten der Beschäftigten, ohne Zweckfestlegung, Interessenabwägung und ausreichende Information. Die Behörde verhängte 6.000 EUR gegen das Unternehmen.
GPS-Daten taugen nicht zur Leistungskontrolle – vor der Einführung milderes Mittel prüfen und Beschäftigte vorab informieren.
GPS-Ortung und Beschäftigtendatenschutz
- Behörde / Gericht
- Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 und Art. 6 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Energie und Versorgung
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 15.04.2026
- Nezakonito GPS sledenje zaposlenim: Informacijski pooblaščenec javnemu komunalnemu podjetju izrekel globo v višini 6.000 eur Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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09.04.2026 Arbeitgeber (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Slowenien: 71.474 EUR für heimliche Überwachung von Beschäftigten per Spyware 71.474 €
Ein Arbeitgeber installierte auf Dienstrechnern einzelner Beschäftigter die Software Spyrix Employee Monitoring, die monatelang Bildschirminhalte, Tonaufnahmen und sogar private E-Mails und Gespräche aufzeichnete, ohne die Beschäftigten zu informieren. Die Aufsichtsbehörde verhängte 71.474 EUR gegen das Unternehmen.
Verdeckte Mitarbeiterüberwachung per Software ist praktisch nie zulässig – IT und Führungskräfte müssen das wissen, bevor Tools installiert werden.
Zulässige Kontrolle von Beschäftigten und IT-Nutzung
- Behörde / Gericht
- Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- vorsätzlich
- Haftung von Führungskräften
- Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
- Veröffentlicht
- 09.04.2026
- Delodajalcu, ki je prikrito nadzoroval vse aktivnosti zaposlenih na računalnikih, izrečena globa več kot 70.000 EUR Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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24.02.2026 Amazon Italia Logistica S.r.l.Garante stoppt Aufzeichnungen über Krankheit und Streiks bei Amazon Italia Logistica Anordnung
Bei einer Inspektion im Logistikzentrum Passo Corese (rund 1.800 Beschäftigte) stellte der Garante fest, dass in Freitextfeldern einer mit der Zeiterfassung verbundenen und vielen Führungskräften zugänglichen Plattform nach Rückkehrgesprächen Angaben zu Krankheiten, Streikbeteiligung, Gewerkschaftsaktivitäten und familiären Verhältnissen der Beschäftigten festgehalten wurden, die für die berufliche Eignung unerheblich sind. Er ordnete mit sofortiger Wirkung die endgültige Einschränkung der Verarbeitung dieser Einträge – auch an allen anderen Standorten, die die Plattform nutzen – sowie von vier Kameras vor Zugängen zu Toiletten und Pausenbereichen an; die Ermittlungen dauerten an.
Notizen aus Mitarbeitergesprächen dürfen nur berufsrelevante Informationen enthalten – Gesundheit, Streikteilnahme und Privatleben gehören nicht in HR-Systeme.
Dokumentation von Mitarbeitergesprächen und sensible Beschäftigtendaten
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6, 9 und 88 DSGVO; Art. 113 Codice privacy (D.Lgs. 196/2003); Maßnahme nach Art. 58 Abs. 2 lit. f DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- Garante, Provvedimento n. 107 del 24 febbraio 2026 (Amazon Italia Logistica s.r.l.), doc. web n. 10224096 Entscheidung einer Behörde
- Garante, Comunicato stampa 24 febbraio 2026: Garante privacy ad Amazon, stop alla schedatura dei lavoratori Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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19.01.2026 Continental Automotive Products SRLExcel-Liste mit Krankschreibungen intern verteilt – Continental Automotive zahlt 15.000 Euro 14.997 €
Im Unternehmen wurde wiederholt eine Excel-Datei mit Daten aus ärztlichen Bescheinigungen aktueller und ehemaliger Beschäftigter intern verteilt; das Unternehmen meldete den Vorfall selbst. Die Aufsicht verhängte 25.455 Lei (5.000 Euro) wegen Verstoßes gegen Datenminimierung und Rechenschaftspflicht sowie 50.911 Lei (10.000 Euro) wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen und ordnete ein Überwachungs- und Kontrollverfahren an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.
Gesundheitsdaten von Beschäftigten gehören nicht in frei weitergeleitete Excel-Listen – Personalabteilungen brauchen feste Zugriffsgrenzen.
Umgang mit Gesundheitsdaten von Beschäftigten, E-Mail-Verteiler
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c und Abs. 2, Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Automobil
- Veröffentlicht
- 19.01.2026
Originalbetrag 76.366 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.01.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 19.01.2026 (Continental Automotive Products SRL) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.01.2026 Αρχηγείο Πυροσβεστικού Σώματος (Hauptquartier der griechischen Feuerwehr)Griechenland: 10.000 Euro gegen Feuerwehr-Hauptquartier wegen Gesundheitsdaten im Dienstbuch 10.000 €
In einem für die Beschäftigten einsehbaren Tagesbefehlsbuch einer Feuerwehrdienststelle wurden neben der Versetzung einer Offizierin in den leichten Dienst auch ihre Erkrankung, die Behandlung und die verordneten Medikamente vermerkt. Die Datenschutzbehörde sah darin einen Verstoß gegen Rechtmäßigkeit und Datenminimierung und verhängte gegen das Feuerwehr-Hauptquartier mit Entscheidung 1/2026 eine Geldbuße von 10.000 Euro.
Gesundheitsangaben von Beschäftigten gehören nie in allgemein zugängliche Dienstunterlagen – der Grund einer Abwesenheit ist in der Regel nicht mitzuteilen.
Vertraulicher Umgang mit Gesundheitsdaten von Beschäftigten
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und c DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Απόφαση 1/2026 της Αρχής Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.12.2025 Amazon France Logistique SASConseil d'État senkt CNIL-Bußgeld gegen Amazon France Logistique auf 15 Mio. Euro 15 Mio. €
Die CNIL hatte 2023 wegen der Echtzeit-Überwachung von Lagerbeschäftigten per Scanner-Kennzahlen 32 Mio. Euro verhängt. Der Conseil d'État hielt drei Kennzahlen („Stow Machine Gun“, „Idle Time“, „Latency“) für durch berechtigtes Interesse gedeckt, bestätigte aber die 31-tägige Speicherung aller Kennzahlen, Informationsmängel und Sicherheitslücken bei der Videoüberwachung und setzte die Buße auf 15 Mio. Euro herab.
Leistungskennzahlen von Beschäftigten dürfen nur so lange und so detailliert gespeichert werden, wie es ihr konkreter Zweck erfordert.
- Behörde / Gericht
- Conseil d'État
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 12, 13, 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Conseil d'État, décision n° 492830 du 23 décembre 2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.12.2025 Pioneer Hi-Bred Italia Sementi s.r.l.Pioneer Hi-Bred Italia Sementi: 120.000 EUR für Fahrstil-Überwachung von Außendienstlern 120.000 €
Das Saatgutunternehmen ließ auf Vorgabe einer Konzerngesellschaft mit Sitz in der Schweiz Telematikgeräte in Dienstwagen einbauen, die auch private Fahrten erfassten und Beschäftigten Punktwerte für ihr Fahrverhalten zuwiesen. Die Aufsicht sah Verstöße gegen Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und Arbeitnehmerschutzregeln, verhängte 120.000 EUR und ordnete die Löschung der Daten zu Privatfahrten an.
Konzernweite Telematik-Vorgaben müssen vor dem Rollout am lokalen Arbeits- und Datenschutzrecht gemessen werden – besonders bei Privatnutzung der Fahrzeuge.
Mitarbeiterüberwachung durch Telematik
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a-c, 6 Abs. 1 lit. f, 13, 28, 88; Codice privacy Art. 2-quaterdecies, 113, 114
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Mildernde Umstände
- Geringe Zahl Betroffener (fünf Beschäftigte), sofortige Aussetzung der Verarbeitung.
- Provvedimento del 18 dicembre 2025 [10213711] (Reg. 755/2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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13.11.2025 Blouberg Local MunicipalityInformation Regulator: 500.000 ZAR gegen Gemeinde Blouberg wegen Personaldaten im Netz 25.309 €
Die Gemeinde hatte personenbezogene Daten einer früheren beschäftigten Person verarbeitet, die im Internet offengelegt wurden; der Information Regulator wertete dies als schweren Eingriff in die Privatsphäre und erließ eine Enforcement Notice. Weil die Gemeinde die Abhilfeanordnungen nicht umsetzte, folgte eine Geldbuße von 500.000 ZAR; da sie nicht zahlte, hat der Regulator die Beitreibung gerichtlich eingeleitet.
Personaldaten bleiben auch nach dem Ausscheiden geschützt; wer Anordnungen der Aufsicht ignoriert, riskiert eine hohe Geldbuße und ein Beitreibungsverfahren.
Schutz von Personaldaten ehemaliger Beschäftigter
- Behörde / Gericht
- Information Regulator (South Africa)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA); Enforcement Notice und Infringement Notice
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 13.11.2025
Originalbetrag 500.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2025.
- Information Regulator: Media briefing – high-level cases on POPIA and PAIA (13.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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23.06.2025 McDonald’s Polska sp. z o.o.; 24/7 Communication sp. z o.o. (Auftragsverarbeiter)McDonald’s Polska und Dienstleister: 17,1 Mio. PLN nach offen abrufbaren Dienstplänen 4 Mio. €
Daten von Beschäftigten von McDonald’s und seinen Franchisenehmern aus dem Dienstplanmodul (u. a. Namen, PESEL- oder Passnummern, Arbeitszeiten, Positionen) lagen in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis. Die UODO stellte fest, dass McDonald’s Polska keine Risikoanalyse vorgenommen, keine geeigneten Sicherungen umgesetzt und den Auftragsverarbeiter nicht wirksam kontrolliert hatte, und verhängte Geldbußen von 1.632.063, 13.600.528 und 1.700.066 PLN (zusammen 16.932.657 PLN) sowie eine Verwarnung; der Auftragsverarbeiter 24/7 Communication erhielt 94.286, 42.429 und 47.143 PLN (183.858 PLN), insgesamt 17.116.515 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Wer HR-Prozesse auslagert, bleibt verantwortlich: Risikoanalyse, Zugriff auf die Systemkonfiguration und tatsächlich durchgeführte Audits beim Dienstleister sind Pflicht.
Schutz von Beschäftigtendaten bei ausgelagerten HR-Systemen
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c und f, Art. 5 Abs. 2, Art. 25 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 DSGVO sowie Art. 34 Abs. 1 und 3 lit. c DSGVO (Verwarnung) (Verantwortlicher); Art. 28 Abs. 3 lit. c, Abs. 4 und 9, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 DSGVO (Auftragsverarbeiter)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Veröffentlicht
- 21.07.2025
Originalbetrag 17.116.515 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2025.
- Decyzja Prezesa UODO DKN.5130.4179.2020 vom 23.06.2025 (pseudonymisiert) Entscheidung einer Behörde
- UODO: Za ochronę danych osobowych są odpowiedzialni zarówno administrator, jak i podmiot przetwarzający Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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18.06.2025 Waxholms Ångfartygs AktiebolagWaxholmsbolaget: Bußgeld für Verarbeitung von Alkoholtest-Ergebnissen eines Kapitäns 6.801 €
Die Schifffahrtsgesellschaft verarbeitete Ergebnisse der Atemalkoholkontrollen an Bord, die einem als Kapitän beschäftigten Beschwerdeführer zugeordnet werden konnten. Die IMY sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und eine unzulässige Verarbeitung von Gesundheitsdaten und verhängte 75.000 SEK.
Kontrolldaten wie Alkoholtest-Ergebnisse sind Gesundheitsdaten von Beschäftigten – Zugriff, Speicherung und Rechtsgrundlage müssen vor Einführung geklärt sein.
Gesundheitsdaten von Beschäftigten (Alkoholtests)
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6, Art. 9
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 18.06.2025
Originalbetrag 75.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2025.
- IMY – Tillsyn Waxholms Ångfartygs AB (WÅAB) Entscheidung einer Behörde
- IMY – Beslut efter tillsyn, IMY-2024-1520 (18.06.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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20.05.2025 13859380 Canada Inc. (Crane Supply)Crane Supply: CAI begrenzt Fahrerkameras mit KI-Ereigniserkennung in Lieferwagen Anordnung
Der Großhändler für Rohre und Armaturen hatte 2023 in allen Lieferfahrzeugen ein Kamerasystem installiert, das auch die Fahrerkabine vom Motorstart bis 20 Minuten nach dem Abstellen filmt und per künstlicher Intelligenz Ereignisse wie Handynutzung, fehlenden Gurt oder Rauchen erkennt. Die Commission d'accès à l'information sah die Notwendigkeit der Erhebung nicht belegt, weil der Eingriff in die Privatsphäre der Fahrer nicht ausreichend minimiert war, und ordnete an, Innenaufnahmen auf wenige Sekunden vor und nach einem Vorfall zu begrenzen oder einzustellen, nach dem Abstellen des Motors nicht mehr zu filmen und darüber hinausgehende Aufnahmen zu vernichten.
Kameras in Firmenfahrzeugen sollten nur ereignisbezogen aufzeichnen; eine durchgehende Aufnahme der Fahrer lässt sich kaum rechtfertigen.
Videoüberwachung von Beschäftigten in Firmenfahrzeugen
- Behörde / Gericht
- Commission d'accès à l'information du Québec (CAI), section de surveillance
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Loi sur la protection des renseignements personnels dans le secteur privé (RLRQ c. P-39.1), Art. 5 (Notwendigkeit der Erhebung) und Art. 83
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- CAI, section de surveillance: Décision 1031833-S, 13859380 Canada Inc. (Crane Supply), 20.05.2025 Entscheidung einer Behörde
- CAI: Répertoire des décisions rendues par la section de surveillance Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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23.12.2024 Eurolife LtdZypern: Rüge für Versicherer Eurolife – offene Kündigung beim Vater zugestellt Verwarnung
Ein Bote des Versicherers stellte die Kündigung eines Mitarbeiters unverschlossen im Elternhaus zu und ließ sie, als der Vater die Annahme verweigerte, dort liegen, sodass Dritte den Inhalt lesen konnten. Die Kommissarin rügte Verstöße gegen Rechtmäßigkeit, Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht und ordnete an, das Zustellverfahren für Kündigungen binnen eines Monats zu überarbeiten.
Personalschreiben wie Kündigungen gehören verschlossen und nur an die betroffene Person zugestellt – Boten brauchen klare Anweisungen.
Vertrauliche Zustellung von Personalschreiben
- Behörde / Gericht
- Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, Art. 6, Art. 24 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Απόφαση – Παράπονο vs Eurolife Ltd (23.12.2024) Entscheidung einer Behörde
- 28/03/2025 Αποφάσεις: Οκτώβριος – Δεκέμβριος 2024 Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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13.11.2024 Foodinho S.r.l. (Glovo-Gruppe)Garante: 5 Mio. Euro gegen Glovo-Tochter Foodinho wegen Überwachung von Fahrern 5 Mio. €
Die Lieferplattform verarbeitete Daten von über 35.000 Fahrern unrechtmäßig: Gesichtserkennung zur Identitätsprüfung, Standortortung auch außerhalb der Arbeitszeit und automatisierte Bewertungen ohne menschliche Überprüfung. Foodinho war bereits 2021 mit 2,6 Mio. Euro sanktioniert worden; neben 5 Mio. Euro verbot die Garante die biometrische Verarbeitung.
Algorithmische Steuerung von Beschäftigten braucht Transparenz, menschliche Überprüfung und darf keine Ortung außerhalb der Arbeitszeit einschließen.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (u. a. Transparenz, biometrische Daten, automatisierte Entscheidungen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Rider, Garante privacy: no all'algoritmo incontestabile dai lavoratori Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Rider: Sanzione di 2,6 milioni di euro a una piattaforma del gruppo Glovo (2021) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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13.11.2024 National Amusements, Inc.Kinobetreiber National Amusements: 250.000 USD wegen Datenpanne und später Meldung 235.206 €
Im Dezember 2022 drang ein Angreifer mit gestohlenen Zugangsdaten eines Beschäftigten in die Systeme des Kinobetreibers National Amusements ein, weil die Multi-Faktor-Authentifizierung nicht für alle Zugangswege erzwungen wurde; betroffen waren Daten wie Sozialversicherungs-, Pass- und Kontonummern von 82.128 Personen, nach Angaben des Unternehmens aktuellen und ehemaligen Beschäftigten und Auftragnehmern, davon 23.365 in New York, wobei ein Teil der Sozialversicherungsnummern unverschlüsselt gespeichert war. Die Betroffenen wurden erst am 18. Dezember 2023 und damit über ein Jahr nach dem Vorfall benachrichtigt. Nach der Einstellungsvereinbarung mit der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft zahlt das Unternehmen 250.000 USD und muss unter anderem Verschlüsselung, Passwortregeln, Schwachstellentests und einen Notfallplan für Sicherheitsvorfälle einführen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.
Auch Beschäftigtendaten lösen Meldepflichten aus – die Benachrichtigung darf nicht warten, bis die Datenauswertung vollständig abgeschlossen ist.
Multi-Faktor-Authentifizierung für alle Zugänge; fristgerechte Benachrichtigung bei Datenpannen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Office of the New York State Attorney General (Bureau of Internet & Technology)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- New York Executive Law § 63(12); New York General Business Law § 899-aa (Benachrichtigung bei Datenpannen) und § 899-bb (SHIELD Act, Datensicherheit)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Veröffentlicht
- 15.11.2024
Originalbetrag 250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2024.
- NYAG, In the Matter of National Amusements, Inc., Assurance of Discontinuance No. 24-024 (wirksam 13.11.2024) Entscheidung einer Behörde
- NYAG-Pressemitteilung: Attorney General James Secures $250,000 from Movie Theater Operator for Failing to Protect Employees' Personal Information (15.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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04.09.2024 eine kanadische DruckereiDruckerei: CAI ordnet Ende der Gesichtserkennung bei der Zutrittskontrolle an Anordnung
Die Druckerei hatte 2020 in der Pandemie ein Zutrittssystem mit Gesichtserkennung und Temperaturmessung für ihre Beschäftigten eingeführt und die Gesichtserkennung weiter genutzt, nachdem die Temperaturmessung im Oktober 2022 eingestellt worden war. Die Commission d'accès à l'information befand, das Unternehmen habe nicht nachgewiesen, dass die Erhebung der biometrischen Daten für die Zutrittskontrolle notwendig ist, und ordnete an, binnen 90 Tagen die Erhebung und die Nutzung der Gesichtserkennung zu beenden und die erzeugten biometrischen Vorlagen zu vernichten.
Biometrische Zutrittskontrollen für Beschäftigte brauchen einen dokumentierten Nachweis, dass ihr Nutzen den Eingriff in die Privatsphäre überwiegt.
Biometrische Zutrittskontrolle am Arbeitsplatz
- Behörde / Gericht
- Commission d'accès à l'information du Québec (CAI), section de surveillance
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Loi sur la protection des renseignements personnels dans le secteur privé (RLRQ c. P-39.1), Art. 4 (Notwendigkeit der Erhebung) und Art. 83
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Industrie und Maschinenbau
- CAI, Entscheidungen der Überwachungssektion (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.09.2026 · Direktlink
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19.07.2024 ein französischer EnergiekonzernCNIL rügt Energiekonzern wegen Beschäftigtenrechten bei interner Untersuchung Verwarnung
Die Präsidentin der CNIL erteilte einem französischen Energiekonzern nach Beschwerden von drei Beschäftigten eine Rüge (rappel à ses obligations légales nach Art. 20 III Loi Informatique et Libertés). Die Beschäftigten waren von einer internen Untersuchung nach Meldungen betroffen; das Unternehmen hatte ihren Widerspruch gegen die Datenverarbeitung ohne tragfähige Begründung abgelehnt, sie unvollständig informiert, Auskunftsersuchen verweigert und eine Anfrage verspätet beantwortet. Der Conseil d'État bestätigte am 1. Dezember 2025, dass die Verarbeitung auf berechtigtem Interesse und nicht auf einer gesetzlichen Pflicht beruhte, das Widerspruchsrecht also galt, und dass Auskunft notfalls mit Schwärzungen zum Schutz Dritter zu erteilen war.
Auch bei internen Untersuchungen behalten Beschäftigte ihr Auskunfts- und Widerspruchsrecht; Rechte Dritter rechtfertigen Schwärzungen, aber keine pauschale Verweigerung.
Betroffenenrechte bei internen Untersuchungen
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), présidente
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 20 III Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés); Art. 6 Abs. 1 lit. c und f, 12, 15 und 21 DSGVO
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Energie und Versorgung
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Conseil d'État, 1er décembre 2025, n° 498023, TotalEnergies SE Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.07.2026 · Direktlink
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22.04.2024 ein singapurischer LohnabrechnungsdienstleisterSingapurischer Lohnabrechner: 4.000 SGD nach Ransomware-Leak von Gehaltsdaten eines Kunden 2.761 €
Über ein kompromittiertes Nutzerkonto verschaffte sich ein Angreifer zwischen Dezember 2022 und Januar 2023 per Remote Desktop Zugang zu Servern des Lohnabrechnungsdienstleisters und leitete Daten aus; auf einer Leak-Seite erschienen Daten von Beschäftigten eines Kunden, darunter Name, Ausweisnummer, Bankkonto und Gehalt. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte einen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest, weil die sensiblen Daten auf ungesicherten internen Laufwerken lagen, Beschäftigte lokale Administratorrechte hatten und keine Mehr-Faktor-Authentifizierung bestand. Wegen der Rolle als Lohnabrechner und der Art der Daten hielt sie eine Geldbuße für angemessen und setzte 4.000 SGD fest.
Lohn- und Gehaltsdaten gehören in zugriffsbeschränkte Bereiche, und Beschäftigte sollten weder lokale Administratorrechte noch die Möglichkeit unkontrollierter Softwareinstallationen haben.
Keine eigenmächtige Softwareinstallation und restriktive Administratorrechte auf Dienstgeräten
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und erster Verstoß gegen den PDPA.
- Veröffentlicht
- 22.04.2024
Originalbetrag 4.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.04.2024.
- PDPC, Enforcement Decisions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.04.2026 · Direktlink