Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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529Fälle aus 40 Jurisdiktionen
6,84 Mrd. €Summe der Geldbeträge (378 Fälle mit Betrag)
178.643 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 5,02 Mrd. € 73 % · 285 Fälle
  2. USA 1,26 Mrd. € 18 % · 16 Fälle
  3. Südkorea 455,8 Mio. € 7 % · 15 Fälle
  4. Vereinigtes Königreich 65,8 Mio. € 1 % · 145 Fälle
  5. Brasilien 25,6 Mio. € 0 % · 5 Fälle
  6. Australien 3,28 Mio. € 0 % · 7 Fälle
  7. Norwegen 2,37 Mio. € 0 % · 5 Fälle
  8. Singapur 650.227 € 0 % · 17 Fälle
  9. Südafrika 35.595 € 0 % · 7 Fälle
  10. Island 33.978 € 0 % · 2 Fälle
  11. 5 weitere0 €

Wofür?

nach Unterthema
  1. Internationale Datentransfers 2,13 Mrd. € 31 % · 14 Fälle
  2. Cookies und Tracking 1,79 Mrd. € 26 % · 21 Fälle
  3. Datenpannen und Datensicherheit 1,17 Mrd. € 17 % · 168 Fälle
  4. Betroffenenrechte und Transparenz 829,1 Mio. € 12 % · 94 Fälle
  5. Werbung und Einwilligung 750,3 Mio. € 11 % · 115 Fälle
  6. ohne Unterthema 69,9 Mio. € 1 % · 41 Fälle
  7. Auftragsverarbeitung 63,9 Mio. € 1 % · 24 Fälle
  8. Beschäftigtendaten 25,2 Mio. € 0 % · 29 Fälle
  9. Videoüberwachung 2,28 Mio. € 0 % · 23 Fälle

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Medien und Online-Plattformen 4,14 Mrd. € 61 % · 50 Fälle
  2. Telekommunikation, IT und Software 1,52 Mrd. € 22 % · 62 Fälle
  3. Transport, Logistik und Schifffahrt 437,7 Mio. € 6 % · 26 Fälle
  4. Handel und E-Commerce 424,1 Mio. € 6 % · 51 Fälle
  5. Energie und Versorgung 121,5 Mio. € 2 % · 30 Fälle
  6. Finanzdienstleistungen und Versicherungen 102,7 Mio. € 2 % · 64 Fälle
  7. Sonstige 44,8 Mio. € 1 % · 81 Fälle
  8. Gesundheitswesen 26,3 Mio. € 0 % · 45 Fälle
  9. Öffentlicher Sektor 13,7 Mio. € 0 % · 84 Fälle
  10. Lebensmittel und Landwirtschaft 4,21 Mio. € 0 % · 7 Fälle
  11. 4 weitere2,55 Mio. €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
202248983,5 Mio. €
20231201,69 Mrd. €
20241231,19 Mrd. €
20251372,45 Mrd. €
2026101522,9 Mio. €

529 Fälle

22.09.2026 Miljödata i Karlskrona AktiebolagIMY: 1,8 Mio. Kronen gegen HR-Softwareanbieter Miljödata nach Datenleck SchwedenDatenpannen und Datensicherheit 160.053 €

Der Anbieter webbasierter Systeme für Krankmeldungen, Rehabilitation und Arbeitsschutzvorfälle wurde im August 2025 gehackt; die erbeuteten Personendaten tauchten kurz darauf im Darknet auf. Die IMY stellte fest, dass trotz hohen Schutzbedarfs keine ausreichenden Sicherheitsmaßnahmen und keine automatische Echtzeitüberwachung auf Angriffe bestanden, wertete dies als fahrlässig und verhängte 1.800.000 Kronen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer als Dienstleister Gesundheits- und Personaldaten vieler Arbeitgeber hostet, braucht Angriffserkennung in Echtzeit, nicht nur Perimeterschutz.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
22.09.2026

Originalbetrag 1.800.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.09.2026 PFC Technologies Co., Ltd. (vormals PeopleFund Company)P2P-Kreditplattform gab Kundendaten ohne Einwilligung weiter: FSS sanktioniert PFC SüdkoreaDatenschutz 45.990 €

Laut Sanktionsveröffentlichung des Financial Supervisory Service (FSS) übermittelte die Online-Kreditvermittlungsplattform PFC Technologies am 28. September 2022 die Personenkennnummern von 8.497 Kunden ohne deren Einwilligung an einen Dritten, um die Fehlerquote eines neuen Dienstes für Hypothekenkunden zu berechnen, und erhielt von diesem ebenfalls ohne Einwilligung Kreditinformationen zu denselben Kunden (etwa Adresse und amtlicher Wert ihrer Immobilien); zudem hatte sie bei Prüfungsbeginn keine Passwortregeln gegen leicht zu erratende Zahlen umgesetzt. Die Sanktion vom 17. September 2026 umfasst eine institutionelle Verwarnung, eine Geldbuße (과태료) von 24 Mio. KRW und eine Geldauflage (과징금) von 49 Mio. KRW, zusammen 73 Mio. KRW.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch für interne Tests und Qualitätsmessungen dürfen Kundendaten nur mit Einwilligung oder klarer Rechtsgrundlage an Dritte gehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung bei Weitergabe von Kreditdaten und Passwortregeln

Behörde / Gericht
Financial Supervisory Service (FSS)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 19, 32 und 34 Credit Information Use and Protection Act; Art. 16, 28 und 29 Durchführungsverordnung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 73.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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03.09.2026 Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. – Niederlassung Italien (BBVA Italia)Garante: 5,5 Mio. Euro gegen BBVA Italia wegen Werbung trotz Widerspruchs ItalienWerbung und Einwilligung 5,51 Mio. €

Die Bank schickte einem Kunden über ihre App sieben Monate lang (Oktober 2025 bis Mai 2026) weiter Werbung, obwohl er mehrfach widersprochen hatte. Die Garante stellte zudem mangelhafte Systeme zur Umsetzung von Widersprüchen und unzutreffende Auskünfte über die Verarbeitung fest und verhängte 5.508.000 Euro (Provvedimento Nr. 613).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss kanalübergreifend – auch für App-Nachrichten – sofort und technisch zuverlässig wirken.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12, 21, 24 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.09.2026 Azienda Sanitaria Universitaria Friuli Centrale (ASUFC)Garante: Klinikverbund Udine zahlt 24.000 Euro für Einsicht in Patientenakte einer Kollegin ItalienBeschäftigtendaten 24.000 €

Klinikpersonal öffnete die elektronische Gesundheitsakte einer Kollegin, um Dienstpläne während Covid zu organisieren, statt zu Behandlungszwecken. Technische Sperren, die den Zugriff auf behandelndes Personal begrenzen, fehlten; die Garante verhängte 24.000 Euro (Provvedimento Nr. 616).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Patientenakten dürfen nur für die Behandlung geöffnet werden – das gehört in Schulungen und muss technisch durch Rollenrechte und Protokollierung abgesichert sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zweckbindung beim Zugriff auf Patientenakten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, b, c, f, Art. 9, 25, 32 DSGVO; Art. 75 Codice privacy; Linee guida dossier sanitario
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
11.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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03.09.2026 ASIS – Azienda Speciale per la gestione degli Impianti Sportivi (Trento)Garante: 8.000 Euro für Kameras in Schwimmbad-Umkleiden eines Trentiner Sportbetriebs ItalienVideoüberwachung 8.000 €

Der kommunale Sportstättenbetrieb hatte seit 2007 Kameras in den Umkleiden eines Schwimmbads, die den Spindbereich aufzeichneten. Die Garante sah keine tragfähige Rechtsgrundlage, unvollständige Hinweise und eine nicht durch eine Erforderlichkeitsprüfung begründete Speicherdauer von 72 Stunden und verhängte 8.000 Euro (Provvedimento Nr. 619); im Verfahren wurden die Kameras entfernt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Umkleiden und vergleichbar intime Bereiche sind für Videoüberwachung tabu – auch wenn Diebstahlschutz das Motiv ist.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO; Art. 2-ter Codice privacy
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Veröffentlicht
11.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.08.2026 GS Retail Co., Ltd.GS Retail: 12,839 Mrd. KRW nach Credential-Stuffing auf GS SHOP und GS25 SüdkoreaDatenpannen und Datensicherheit 7,95 Mio. €

Angreifer meldeten sich mit anderswo erbeuteten Zugangsdaten massenhaft auf den Websites von GS SHOP (Juni 2024 bis Februar 2025) und GS25 (Dezember 2024 bis Januar 2025) an und griffen Daten von 1.581.025 bzw. 79.128 Personen ab; GS Retail Co., Ltd. erkannte weder die gehäuften Anmeldeversuche aus denselben IP-Adressen noch die steigenden Fehlversuche und stoppte nach dem ersten Fund bei GS25 den parallelen Angriff auf GS SHOP nicht. Die Behörde stellte außerdem eine unzureichende Datenschutzorganisation und die um mehr als 72 Stunden verspätete Benachrichtigung von 1.599 weiteren Betroffenen fest, verhängte ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 12.836.000.000 KRW und ein Verwaltungsbußgeld von 3.000.000 KRW (zusammen 12.839.000.000 KRW) und ordnete Erkennungsmaßnahmen sowie eine Überprüfung der Datenschutzorganisation an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anmeldeseiten brauchen Ratenbegrenzung und Anomalieerkennung; nach einem ersten Credential-Stuffing-Fund müssen alle Portale des Unternehmens geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Credential Stuffing und Passwort-Wiederverwendung

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection Act (개인정보 보호법) Art. 29, Art. 34(1); Sanktion nach Art. 64-2(1) Nr. 9
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Minderung um 30 %, weil kein Vorteil erzielt wurde, und um 40 % wegen Kooperation, Abhilfe und Schutzbemühungen (ISMS-P-Zertifizierung, Selbstregulierung, Datenschutz-Folgenabschätzung); Erhöhung um 50 % wegen einer Verstoßdauer von über zwei Jahren.
Haftung von Führungskräften
Angeordnet wurde, eigenes Datenschutzpersonal einzusetzen sowie Befugnisse und Verantwortung des Datenschutzbeauftragten (CPO) klar festzulegen.
Veröffentlicht
31.08.2026

Originalbetrag 12.839.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.08.2026.

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25.08.2026 Health Service Executive (HSE)Irische Gesundheitsbehörde HSE: 645.000 EUR für verwahrloste Papier-Patientenakten IrlandDatenpannen und Datensicherheit 645.000 €

Eindringlinge gelangten 2023 in zwei ehemalige psychiatrische Kliniken und stellten Videos von dort gelagerten Patientenakten ins Netz. Die Prüfung von zwölf Standorten ergab Akten mit Schimmel-, Wasser- und Tierschäden in ungeeigneten Räumen bis hin zu Schiffscontainern. Die DPC verhängte 645.000 EUR, sprach eine Verwarnung aus und ordnete Audits und Umlagerungen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutz gilt auch für Papierarchive in stillgelegten Gebäuden – Aufbewahrung braucht Inventar, Löschfristen und physische Sicherung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Physische Sicherheit und Aufbewahrung von Papierakten

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. e und f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
02.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.08.2026 ByteDance Brasil Tecnologia Ltda. (TikTok)ANPD: 153,77 Mio. BRL Bußgeld gegen TikTok-Betreiber wegen Daten Minderjähriger BrasilienDatenschutz 25,6 Mio. €

Die brasilianische Datenschutzbehörde ANPD verhängte gegen die ByteDance Brasil Tecnologia Ltda., Betreiberin von TikTok in Brasilien, drei Geldbußen von zusammen 153.769.671,33 BRL (je 63.176.686,67 BRL wegen Verstößen gegen Art. 7 und Art. 6 VIII LGPD sowie 27.416.297,99 BRL wegen Art. 6 X LGPD). Nach der Entscheidung wurden Daten von Kindern und Jugendlichen sowohl im Feed ohne Registrierung als auch bei der Kontoeröffnung ohne gültige Rechtsgrundlage verarbeitet, und wirksame Vorbeugungs- und Nachweismaßnahmen fehlten. Zusätzlich ordnete die Behörde die Löschung der Daten registrierter Jugendlicher zwischen 13 und 18 Jahren an, deren gesetzliche Vertretung nicht binnen 60 Arbeitstagen geregelt wird, abgesichert durch ein Zwangsgeld von 137.081,49 BRL je Tag Verzug.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen, die Minderjährige erreichen, brauchen eine tragfähige Rechtsgrundlage und nachweislich wirksame Schutzmaßnahmen – auch für Angebote ohne Registrierung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz der Daten von Kindern und Jugendlichen auf Online-Plattformen

Behörde / Gericht
Agência Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Superintendência de Fiscalização
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 6 VIII, Art. 6 X und Art. 7 LGPD (Lei nº 13.709/2018); Sanktionen nach Art. 52 LGPD; Resolução CD/ANPD nº 4/2023 (Regulamento de Dosimetria)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
25.08.2026

Originalbetrag 153.769.671,33 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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19.08.2026 Poliserv JG (PJG) SRLPhishing auf Admin-Konto – Poliserv JG muss 3.000 Euro zahlen RumänienDatenpannen und Datensicherheit 2.998 €

Angreifer erbeuteten per Phishing die Zugangsdaten eines Benutzerkontos mit Administratorrechten und griffen auf Kundendaten zu. Die Aufsicht rügte fehlende technische und organisatorische Maßnahmen sowie fehlende regelmäßige Wirksamkeitstests, verhängte 15.728 Lei (3.000 Euro) und ordnete regelmäßige Schulungen der Beschäftigten, u. a. zum Erkennen von Phishing-Mails, an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Admin-Konten brauchen MFA, und alle Beschäftigten müssen Phishing erkennen können – die Aufsicht ordnet Schulungen inzwischen ausdrücklich an.

Bezug zu Schulung und Awareness

Phishing-Erkennung, Schutz privilegierter Konten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
19.08.2026

Originalbetrag 15.728 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.08.2026 KDDI株式会社 (KDDI Corporation)KDDI: Anleitung der Datenschutzbehörde nach Abfluss von 12,2 Mio. E-Mail-Zugangsdaten JapanDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Über eine Software-Schwachstelle in einer von KDDI entwickelten und mehreren Internetprovidern bereitgestellten Mailplattform erbeuteten Unbefugte die Zugangsdaten (Mailadresse und Passwort) von 12.231.954 Personen; 7.616.173 Passwörter lagen im Klartext, sodass Postfächer einsehbar waren (entdeckt am 17. Juni 2026). Die Behörde erteilte KDDI eine Anleitung (指導) nach Art. 147 APPI, die technischen Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern, weil die Zugriffskontrollen gegen die Ausbreitung von Angreifern unzureichend waren, verlangte bis 19. Oktober 2026 einen Bericht und erteilte auch einzelnen Providern, auf die die Klartextspeicherung zurückging, eine solche Anleitung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Passwörter dürfen nie im Klartext gespeichert werden, und Plattformen, die viele Kunden bündeln, brauchen mehrschichtige Abwehr gegen die Ausbreitung nach einem Einbruch.

Bezug zu Schulung und Awareness

Passwortsicherheit und Wiederverwendung von Passwörtern

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PPC, 個人情報保護委員会)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Act on the Protection of Personal Information (APPI, 個人情報の保護に関する法律) Art. 147, Art. 146 Abs. 1
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
19.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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12.08.2026 Lab Pharma ASLab Pharma AS: 205.000 NOK für Drohungen gegen Datatilsynet-Mitarbeitende NorwegenBetroffenenrechte und Transparenz 18.745 €

Datatilsynet verhängte gegen den Online-Händler für Nahrungsergänzungsmittel Lab Pharma AS ein Bußgeld von 205.000 NOK wegen Verletzung der Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde (Art. 31 DSGVO): Das Unternehmen hatte Sachbearbeitende mit Strafanzeigen und Klagen bedroht, um die Prüfung einer Beschwerde zu beenden, und angeforderte Unterlagen verspätet eingereicht. Zugleich ordnete die Behörde an, Namen und Bilder einer früheren Werbepartnerin (Influencerin) von allen Websites des Unternehmens zu löschen und ihre Daten bis zum Nachweis einer Rechtsgrundlage nicht mehr für Marketing zu verwenden, weil der zugrunde liegende Vertrag bereits im März 2017 ausgelaufen war.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Anordnung der Aufsicht für rechtswidrig hält, muss den Rechtsbehelf nutzen – Drohungen gegen Sachbearbeitende und verschleppte Fristen werden selbst zum sanktionierten Verstoß.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Aufsichtsbehörden und Mitwirkungspflichten

Behörde / Gericht
Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 31, Art. 58 Abs. 2 lit. f, g und i, Art. 83 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Datatilsynet rechnete das vorsätzliche Handeln der Unternehmensleitung dem Unternehmen zu.
Veröffentlicht
17.08.2026

Originalbetrag 205.000 NOK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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07.08.2026 ACRO Criminal Records OfficeICO: Verwarnung für ACRO Criminal Records Office nach Cybervorfall Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Die britische Datenschutzaufsicht ICO sprach gegenüber dem ACRO Criminal Records Office eine Verwarnung (reprimand) aus. Anlass war nach Angaben der ICO ein Cybervorfall, bei dem personenbezogene Daten von rund 10.000 Betroffenen im Vereinigten Königreich betroffen sein konnten. Die ICO sah Verstöße gegen die Pflicht zu angemessenen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 UK GDPR. Ein Bußgeld wurde nicht verhängt.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32(1), 32(1)(b) und 32(1)(d) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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06.08.2026 Elderly Aids LimitedICO: 190.000 Pfund gegen Elderly Aids wegen unerwünschter Werbeanrufe Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 221.691 €

Die ICO verhängte gegen Elderly Aids Limited, einen Anbieter von Anrufsperr-Geräten, eine Geldbuße von 190.000 Pfund und erließ zusätzlich eine Durchsetzungsanordnung (enforcement notice). Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen 758.053 unerbetene Direktmarketing-Anrufe an Anschlüsse getätigt, die im Telefon-Sperrregister TPS/CTPS eingetragen waren und keine Einwilligung erteilt hatten; daraus gingen 20 Beschwerden hervor. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR. Bei Zahlung bis 7. September 2026 ermäßigt sich der Betrag laut Bescheid um 20 % auf 152.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße), section 40 DPA 1998 (Anordnung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 190.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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06.08.2026 AMATO BESTSELLER S.R.L.AMATO BESTSELLER: 45.000 Euro plus 50.000 Lei für Datenzugriffe und Robocalls RumänienWerbung und Einwilligung 54.316 €

Nach mehreren Beschwerden stellte die Aufsicht fest, dass aktuelle und frühere Beschäftigte ungeschult und ohne Verfahrensregeln auf umfangreiche Daten (u. a. Gesundheits-, Familien- und Einkommensdaten) zugreifen konnten, Betroffene nicht nach Art. 14 DSGVO informiert wurden, übermäßig viele Daten erhoben und automatisierte Werbeanrufe ohne Einwilligung getätigt wurden. Bußgelder: 78.465 Lei (15.000 Euro, Art. 32 Abs. 4), 52.310 Lei (10.000 Euro, Art. 14), 104.620 Lei (20.000 Euro, Art. 5/9 DSGVO) und 50.000 Lei (Gesetz 506/2004); zusätzlich Anordnung regelmäßiger Mitarbeiterschulungen. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Beschäftigten Zugriff auf sensible Kundendaten gibt, muss sie schulen und Zugriffe nach dem Need-to-know-Prinzip begrenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schulung von Beschäftigten zum Umgang mit Kundendaten; Einwilligung für Werbeanrufe

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 9, Art. 14, Art. 32 Abs. 4 DSGVO; Art. 12 Abs. 1 Gesetz 506/2004
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
06.08.2026

Originalbetrag 285.395 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.07.2026 KT CorporationKT: 53,979 Mrd. KRW nach Datenabfluss über manipulierte Femtozellen SüdkoreaDatenpannen und Datensicherheit 32,7 Mio. €

Angreifer kopierten Zertifikate aus verlorenen Femtozellen der KT Corporation in selbst gebaute Geräte, waren damit rund elf Monate unbemerkt mit dem Mobilfunknetz verbunden, fingen Daten von 16.647 Teilnehmern ab (Telefonnummer, IMSI, IMEI) und lösten mit abgefangenen Bestätigungscodes unberechtigte Handyzahlungen von rund 240 Mio. KRW bei 368 Betroffenen aus. Die Behörde verhängte wegen mangelhafter Zugangskontrolle – zehn Jahre gültige Zertifikate, keine IP-Beschränkung, keine Erkennung fremder Cell-IDs – ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 53.979.000.000 KRW und ordnete Schwachstellenprüfungen und eine Stärkung des Datenschutzbeauftragten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Netzgeräte bei Kunden sind Teil der Angriffsfläche – verlorene Geräte, langlebige Zertifikate und fehlende Anomalieerkennung öffnen das Kernnetz.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verlorene Netzgeräte und Zertifikatsverwaltung

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection Act (개인정보 보호법) Art. 29, Sanktion nach Art. 64-2(1) Nr. 9; gesonderter Beschluss 제2026-015-094호: Art. 63(1)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Minderung um 30 %, weil kein Vorteil erzielt wurde, und um weitere 50 % wegen Kooperation, Abhilfe, Entschädigung der Betroffenen und Schutzbemühungen; Erhöhung um 50 % wegen einer Verstoßdauer von über zwei Jahren.
Haftung von Führungskräften
Angeordnet wurde, Verantwortung und Rolle des Datenschutzbeauftragten (CPO) für das gesamte Unternehmen klar festzulegen und die Governance zu überarbeiten.
Veröffentlicht
30.07.2026

Originalbetrag 53.979.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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28.07.2026 Ελληνική Εταιρεία Τοπικής Ανάπτυξης και Αυτοδιοίκησης Α.Ε. (EETAA) und Υπουργείο Κοινωνικής Συνοχής και ΟικογένειαςCyberangriff auf EETAA-Systeme: 350.000 EUR gegen Sozialministerium und Betreiber GriechenlandDatenpannen und Datensicherheit 350.000 €

Eine großflächige Verletzung betraf Informationssysteme der EETAA, mit denen Programme des Ministeriums für Sozialen Zusammenhalt und Familie umgesetzt wurden; betroffen waren Identifikations-, Kontakt-, Finanz- und Gesundheitsdaten zahlreicher Personen. Die Datenschutzbehörde führte den Erfolg des Angriffs auf veraltete Systeme und unzureichende Sicherheitsmaßnahmen zurück und bemängelte das Fehlen eines Auftragsverarbeitungsvertrags. Sie verhängte mit Entscheidung 15/2026 insgesamt 350.000 EUR (Ministerium 150.000 EUR nach Art. 5 Abs. 1 lit. f/Art. 32 und 50.000 EUR nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO; EETAA 100.000 EUR nach Art. 32 und 50.000 EUR nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO) und ordnete binnen eines Monats den Abschluss des Vertrags sowie die Umsetzung der geplanten Sicherheitsmaßnahmen an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Altsysteme trotz bekannter Risiken weiterbetreibt und die Rollen von Verantwortlichem und Dienstleister nicht vertraglich regelt, haftet doppelt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Veraltete IT-Systeme und fehlende Auftragsverarbeitungsverträge im öffentlichen Sektor

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 28 Abs. 3, Art. 32 Abs. 1, Art. 58 Abs. 2 lit. d und i DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Mildernde Umstände
Das Ministerium erfüllte laut Behörde seine Melde- und Benachrichtigungspflichten nach der Verletzung.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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27.07.2026 Metropolitan Police ServiceICO: Anordnung und Rüge gegen Londoner Met Police nach Offenlegung sensibler Daten Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit Anordnung

Die Met Police übergab einem Angeklagten ungeschwärzte Unterlagen mit neuer Adresse und Telefonnummer eines Stalking-Opfers und legte in einer Rundmail 18 Personen mit Parlamentsbezug im offenen Verteiler offen. Die ICO ordnete Verbesserungen binnen 3 und 12 Monaten an, u. a. bei den Schulungsquoten im Datenschutz.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Richtlinien genügen nicht, wenn Pflichtschulungen jahrelang nicht absolviert werden – Schulungsquoten müssen überwacht und durchgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schwärzen von Dokumenten, E-Mail-Verteiler (BCC), Datenschutzschulung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Data Protection Act 2018, Section 40
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Öffentlicher Sektor
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
05.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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24.07.2026 Callcenter (anonymisiert)BNetzA: 34.327 Euro gegen Callcenter – auch wegen lückenhafter Einwilligungsdokumentation DeutschlandWerbung und Einwilligung 34.327 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Callcenter, das vor allem für Telekommunikationsprodukte warb, Bußgelder von insgesamt 34.327 Euro: 32.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und 2.327 Euro, weil Einwilligungen in Werbeanrufe nicht vollständig dokumentiert waren. Die Kampagne lief trotz der Lücken weiter, Anrufuntersagungen wurden teils ignoriert; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einwilligungen in Telefonwerbung müssen lückenlos dokumentiert sein – fehlt der Nachweis, darf die Kampagne nicht weiterlaufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; § 7a UWG (Dokumentation und Aufbewahrung von Einwilligungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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23.07.2026 TIM S.p.A.Garante: 9,5 Mio. EUR gegen TIM wegen unzulässigen Telemarketings über Partner-Callcenter ItalienWerbung und Einwilligung 9,52 Mio. €

Der Garante verhängte gegen TIM eine Geldbuße von 9.516.000 EUR, weil Callcenter außerhalb des offiziellen Vertriebsnetzes im Auftrag des Unternehmens Werbeanrufe über nicht im Betreiberregister ROC erfasste oder verfälschte Rufnummern (Spoofing) tätigten – oft an im Widerspruchsregister eingetragene Anschlüsse – und die so gewonnenen Kontakte über fingierte Rückrufwünsche auf Webformularen von Vertriebspartnern als scheinbar rechtmäßige Leads in die Systeme gelangten. Die Behörde warf TIM unzureichende Auswahl und Überwachung der Vertriebspartner sowie systematisch fehlende oder verspätete Antworten auf Auskunfts-, Lösch- und Widerspruchsanträge vor. Zusätzlich muss TIM das Lead-Verfahren absichern, die Kontrolle der Vertriebskette verstärken und die Verfahren für Betroffenenrechte anpassen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kunden über Agenturen und Callcenter gewinnt, muss die gesamte Lead-Kette aktiv überwachen – ein Verhaltenskodex ersetzt diese Kontrolle nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrolle von Vertriebspartnern und Callcentern im Telemarketing

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5, 6, 7, 12, 15–22, 24, 25, 28 und 32 DSGVO; Art. 130 Codice in materia di protezione dei dati personali (D.Lgs. 196/2003)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Mildernd berücksichtigt: kurzer Zeitraum und begrenzte Zahl Betroffener, während des Verfahrens ergriffene Maßnahmen (u. a. Kontrollen und Vertragsbeendigungen bei Partnern), hohe Kooperation, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Beitritt zum Telemarketing-Verhaltenskodex und erhebliche Investitionen in die Kontrolle der Vertriebskette.
Veröffentlicht
31.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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21.07.2026 Hôpital Privé de la LoireHôpital Privé de la Loire: 500.000 EUR nach Datenabfluss bei über 520.000 Patienten FrankreichDatenpannen und Datensicherheit 500.000 €

Im Sommer 2025 verschaffte sich ein Angreifer Zugriff auf die elektronische Patientenakte der Privatklinik und erlangte Daten von 524.867 Patientinnen und Patienten sowie 202.246 Vertrauenspersonen. Es fehlten VPN und Mehr-Faktor-Authentifizierung für externe Nutzer, eine angemessene Zugriffssteuerung und eine Erkennung auffälliger Aktivitäten; die Vertrauenspersonen wurden nicht benachrichtigt. Bußgeld 500.000 EUR (SAN-2026-009).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Zugänge zu Patientenakten gehören hinter Mehr-Faktor-Authentifizierung und eine laufende Überwachung auf ungewöhnliche Zugriffe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugangssicherheit und Angriffserkennung im Krankenhaus

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32, Art. 34
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
03.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.07.2026 EXTIACNIL: 300.000 EUR gegen EXTIA wegen unbearbeiteter Löschanträge FrankreichBetroffenenrechte und Transparenz 300.000 €

Die CNIL verhängte gegen das IT- und Ingenieurberatungsunternehmen EXTIA eine Geldbuße von 300.000 EUR, weil von 265 im Jahr 2024 eingegangenen Löschanträgen – überwiegend von Bewerbern, vereinzelt von ehemaligen Beschäftigten – 12 gar nicht bearbeitet und 166 Antragsteller nicht über das Ergebnis informiert wurden; 27 erhielten die Antwort erst nach Ablauf der Monatsfrist. Die CNIL wertete dies als besonders fahrlässig, zumal das Unternehmen 2024 bereits zweimal von der CNIL auf seine Pflichten hingewiesen worden war (Art. 12 und 17 DSGVO).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Automatische Löschroutinen ersetzen nicht die fristgerechte Antwort an die Person, die die Löschung beantragt hat.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Löschanträgen

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12 und 17 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
1.000 bis 9.999
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Im Verfahren löschte das Unternehmen die betroffenen Daten und informierte die Antragsteller nachträglich.
Veröffentlicht
09.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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17.07.2026 Orange România SAOrange România zahlt 100.000 Euro nach Fehlern in App und gehacktem Ticketsystem RumänienDatenpannen und Datensicherheit 99.969 €

Ein Synchronisationsfehler zwischen zwei Anwendungen ermöglichte einem Kunden, in der Mobile-App Rechnungen anderer Kunden abzurufen; zudem wurde die ohne VPN, MFA oder IP-Beschränkung öffentlich erreichbare Ticketing-Plattform angegriffen und ein sehr großer Datenbestand (u. a. Ausweiskopien, Kartendaten, IBAN) abgezogen. Bußgelder: 104.780 Lei (20.000 Euro, Art. 25) und 419.120 Lei (80.000 Euro, Art. 32), insgesamt 523.900 Lei; dazu Anordnung eines Test- und Änderungsmanagements. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Interne Plattformen dürfen nie ohne VPN/MFA im Internet stehen; Software-Änderungen an verknüpften Systemen brauchen Tests vor dem Livegang.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. b und d, Abs. 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
17.07.2026

Originalbetrag 523.900 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.07.2026.

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07.07.2026 Γενικό Νοσοκομείο Θεσσαλονίκης Γ. Γεννηματάς «Ο Άγιος Δημήτριος» (Allgemeines Krankenhaus Thessaloniki G. Gennimatas – Agios Dimitrios)Krankenhaus Thessaloniki: 25.000 EUR, weil OP-Listen mit Diagnosen online standen GriechenlandDatenpannen und Datensicherheit 25.000 €

Das öffentliche Krankenhaus veröffentlichte von Mai bis Ende August 2024 versehentlich eine OP-Liste mit Telefonnummern, Erkrankungen und geplanten Eingriffen von Patientinnen und Patienten auf seiner Website; ein Bürger fand das Dokument über Google. Die Behörde verhängte insgesamt 25.000 EUR: 10.000 EUR für mangelnde Sicherheit, 2.000 EUR für die verspätete Meldung, 10.000 EUR für die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen und 3.000 EUR für fehlende DSB-Kontaktdaten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor jeder Veröffentlichung auf der Website braucht es eine Freigabe, die Dokumente mit Gesundheitsdaten zuverlässig abfängt – und nach einer Panne müssen Betroffene informiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Veröffentlichung von Dokumenten mit Gesundheitsdaten

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1, 12, 13 i. V. m. 37 (Entscheidung 13/2026)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen

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07.07.2026 Unternehmen mit drei Dienstfahrzeugen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Verwaltungsgericht bestätigt Verbot lückenloser GPS-Ortung von drei Firmenfahrzeugen SlowenienBeschäftigtendaten Anordnung

Die Datenschutzbehörde hatte einem Unternehmen untersagt, seine drei Dienstfahrzeuge ununterbrochen per GPS zu verfolgen, und die Löschung der Daten angeordnet; erlaubt blieben enge Zwecke wie Diebstahlschutz beim Parken. Das Verwaltungsgericht bestätigte dies und stellte klar, dass eine mit anderen Erklärungen gekoppelte Einwilligung der Beschäftigten unwirksam ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einwilligungen von Beschäftigten tragen Überwachung selten – und nie, wenn sie im Formular mit anderen Erklärungen gebündelt sind.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Verhältnismäßigkeit bei Beschäftigtenüberwachung

Behörde / Gericht
Upravno sodišče Republike Slovenije (bekanntgemacht durch den Informacijski pooblaščenec)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 7 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Transport, Logistik und Schifffahrt
Veröffentlicht
07.07.2026

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03.07.2026 Character Technologies, Inc. (Character.AI)Garante: 158.000 EUR gegen Character.AI wegen Transparenz- und Altersprüfungsmängeln ItalienBetroffenenrechte und Transparenz 158.000 €

Der Garante verhängte gegen die US-Betreiberin des generativen KI-Dienstes Character.AI, auf dem Nutzer – auch Minderjährige – mit virtuellen Figuren chatten, eine Geldbuße von 158.000 EUR, unter anderem wegen mangelhafter Datenschutzinformationen, einer verspätet erstellten Datenschutz-Folgenabschätzung und der verspäteten Benennung eines Vertreters in der EU. Beanstandet wurden auch Schwächen beim Schutz Minderjähriger und bei der Altersprüfung; binnen 120 Tagen muss das Unternehmen eine funktionierende Altersverifikation, eine wirksame Sperrfrist gegen erneute Registrierung gesperrter Minderjähriger und standardmäßig private Profile für Minderjährige sicherstellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer generative KI-Dienste in der EU anbietet, braucht vor dem Start vollständige Datenschutzhinweise, eine Folgenabschätzung, einen EU-Vertreter und eine wirksame Altersprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutz by Design und Altersprüfung bei KI-Diensten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 2, 14 Abs. 1 und 2, 24 Abs. 1, 25 Abs. 2, 27 Abs. 1 und 35 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Mildernd: schrittweise verstärkte Altersprüfung (eigener Dienst für Minderjährige, Altersverifikation durch einen Drittanbieter), keine früheren einschlägigen Verstöße, Kooperation und Änderungen der Datenschutzerklärung während des Verfahrens.
Veröffentlicht
09.07.2026

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02.07.2026 Banca Transilvania S.A.Mitarbeiter ruft für Dritte Kontoauszüge ab – Banca Transilvania zahlt 5.000 Euro RumänienDatenpannen und Datensicherheit 5.002 €

Ein Bankmitarbeiter rief auf Bitten eines Dritten außerhalb seiner Aufgaben Kontoauszüge einer betroffenen Person ab (Name, IBAN, Transaktionen, Salden). Die Aufsicht sah unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen und verhängte 26.172 Lei (5.000 Euro); die Bank hat das Bußgeld bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffsprotokolle und klare Regeln gegen „Gefälligkeitsabfragen“ gehören zur Pflicht jeder Bank.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriff auf Kundendaten nur zu dienstlichen Zwecken; Umgang mit Anfragen Dritter

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1, 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.07.2026

Originalbetrag 26.172 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.

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02.07.2026 SIA 4YOU MEBELESMöbelhändler 4YOU MEBELES ignoriert Cookie-Prüfung – erst Verwarnung, dann 1.000 Euro LettlandCookies und Tracking 1.000 €

Bei einer Schwerpunktprüfung zu Cookies auf Unternehmenswebsites beanstandete die DVI die Seite 4mebeles.lv. Nach einer Verwarnung im Februar 2026 behauptete die Firma, die Mängel seien behoben, was eine erneute Prüfung widerlegte; weitere Auskunftsersuchen blieben unbeantwortet. Die DVI verhängte wegen Nichtkooperation 1.000 Euro und forderte die fehlenden Informationen bis 3. August 2026 an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusagen gegenüber der Aufsicht werden nachgeprüft – falsche Angaben und Schweigen verschärfen die Sanktion.

Bezug zu Schulung und Awareness

Cookie-Banner und Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja

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25.06.2026 Kochava Inc. und Collective Data Solutions, LLCKochava: Gerichtliche Anordnung beendet FTC-Klage um Handel mit Standortdaten USABetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Nach knapp vier Jahren Rechtsstreit hat das Bundesbezirksgericht für Idaho eine zwischen der FTC und dem Datenhändler Kochava vereinbarte Anordnung erlassen. Die FTC hatte Kochava vorgeworfen, präzise Standortdaten von Hunderten Millionen Mobilgeräten ohne Wissen und Einwilligung der Betroffenen verkauft zu haben, aus denen sich etwa Besuche bei Gesundheitseinrichtungen und Gotteshäusern ablesen ließen. Kochava und die Tochter Collective Data Solutions, die das Datenhandelsgeschäft übernommen hat, dürfen sensible Standortdaten nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung und für vom Verbraucher angeforderte Dienste weitergeben und müssen unter anderem ein Programm für sensible Orte, Prüfungen ihrer Datenlieferanten, Auskünfte über Empfänger und Löschfristen einführen; eine Geldzahlung ist nicht vorgesehen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Standortdaten einkauft oder weitergibt, muss die Einwilligung an der Quelle prüfen und sensible Orte konsequent herausfiltern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Standortdaten als sensible Daten; Sorgfalt beim Einkauf und Weiterverkauf von Daten

Behörde / Gericht
U.S. District Court for the District of Idaho auf Klage der Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act, 15 U.S.C. § 45 (unlautere Praktiken); Verfahren nach Section 13(b), 15 U.S.C. § 53(b)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
26.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest ÖsterreichWerbung und Einwilligung 13 Mio. €

Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

22.06.2026 Inkasso-Team AGBundesverwaltungsgericht bestätigt EDÖB: Inkasso-Team durfte Schuldnerdaten nicht veröffentlichen SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Das Inkassounternehmen stellte Personendaten mutmaßlicher Schuldner, teils besonders schützenswerte, ins Internet, um Hinweise auf ihren Aufenthalt zu erhalten und Dritte zu warnen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Verfügung des EDÖB, wonach dies eine ungerechtfertigte Persönlichkeitsverletzung ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentliche Schuldnerpranger sind datenschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen – Inkasso muss mit milderen Mitteln arbeiten.

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (A-3891/2025) auf Verfügung des EDÖB vom 28.04.2025
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 19, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

16.06.2026 Securitas Sverige AktiebolagSecuritas Sverige: Verwarnung wegen Kameras in Dienstfahrzeugen ohne Rechtsgrundlage SchwedenVideoüberwachung Verwarnung

Der Sicherheitsdienstleister setzte in Fahrzeugen Kameras ein, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet wurden, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage bestand. Die schwedische Datenschutzbehörde sprach eine Verwarnung (Reprimand) nach Art. 58 DSGVO aus; ein Bußgeld wurde nicht verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Dashcams in Dienstwagen brauchen eine geprüfte Rechtsgrundlage und eine Abwägung mit den Interessen von Beschäftigten und Passanten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kameraeinsatz in Fahrzeugen

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Verteidigung und Sicherheit
Quellen

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15.06.2026 SSG SELECT SOLUTIONS S.R.L.Fremder im Kaufland-Videoraum – Dienstleister SSG Select Solutions zahlt 2.000 Euro RumänienVideoüberwachung 1.948 €

Ein Beschäftigter des für Kaufland România als Auftragsverarbeiter tätigen Dienstleisters ließ einen Dritten in den Videoüberwachungsraum eines Markts; dieser filmte die Bilder ab und verbreitete sie in sozialen Medien. Kaufland meldete den Vorfall. Die Aufsicht verhängte gegen den Auftragsverarbeiter 10.200 Lei (2.000 Euro) und ordnete zusätzliche Kontrollen der Arbeitsanweisungen an; das Bußgeld wurde bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im April 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Zugang zu Überwachungsräumen hat, muss wissen: Videoaufnahmen sind vertraulich, Dritte haben dort keinen Zutritt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zutritt zu Überwachungsräumen; Weisungsgebundenheit von Personal

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 29, Art. 32 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
15.06.2026

Originalbetrag 10.200 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.06.2026 Verkkokauppa.com OyjKHO bestätigt Bußgeld gegen Verkkokauppa.com wegen unbefristeter Kundenkonten FinnlandBetroffenenrechte und Transparenz 792.639 €

Der Onlinehändler hatte keine Speicherfrist für Kundenkonten festgelegt und Daten bis zu einem Löschantrag der Kunden behalten; Einkäufe waren nur mit Konto möglich. Das Sanktionsgremium verhängte 2024 856.000 Euro, das Verwaltungsgericht setzte die Buße nach aktuellem Umsatz auf 792.639 Euro herab, und der Oberste Verwaltungsgerichtshof bestätigte dies am 12.06.2026.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Löschung darf nicht dem Kunden überlassen werden – jeder Onlineshop braucht festgelegte Speicherfristen für Konten und Bestelldaten.

Behörde / Gericht
Korkein hallinto-oikeus (KHO); Sanktionsgremium des Datenschutzbeauftragten
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
18.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.06.2026 Μάρκετ Ιν ΑΕΒΕ (Market In)Griechenland: 95.000 Euro gegen Supermarktkette Market In wegen Videoaufnahmen GriechenlandVideoüberwachung 95.000 €

Ein Betroffener beschwerte sich über die Weitergabe von Aufnahmen aus der Videoüberwachung der Supermarktkette und über die unzureichende Beantwortung seines Auskunftsersuchens. Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass Market In das Videomaterial ohne vorherige Information des Betroffenen an die Justizbehörden weitergegeben, mehr Daten als nötig verarbeitet, das Auskunftsrecht nicht erfüllt und nicht mit der Behörde kooperiert hatte, und verhängte mit Entscheidung 10/2026 insgesamt 95.000 Euro (50.000 Euro wegen Rechtmäßigkeit/Transparenz, je 20.000 Euro wegen Datenminimierung und Auskunftsrecht, 5.000 Euro wegen fehlender Kooperation); im selben Verfahren erhielt die ΜΕΔΕ ΑΕ 65.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Videomaterial darf nur zweckgebunden herausgegeben werden – und wer Anfragen der Aufsicht ignoriert, zahlt zusätzlich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Videoaufnahmen und Auskunftsersuchen

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, Art. 5 Abs. 2, Art. 12, 13, 15, 31 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.06.2026 Monash IVF Pty LtdMonash IVF: Tracking-Pixel auf Kinderwunsch-Website ohne Einwilligung AustralienCookies und Tracking Anordnung

Monash IVF erhob über Tracking-Pixel von Drittanbietern auf seiner Website für Kinderwunschbehandlungen sensible Informationen von Besucherinnen und Besuchern. Die Privacy Commissioner entschied, dass das Verfolgen von Besuchern gesundheitsbezogener Websites mit anschließender gezielter Werbung in sozialen Netzwerken eine Erhebung sensibler Daten ist, die eine Einwilligung erfordert, und stellte Verstöße gegen APP 3.3, 5.1, 5.2 und 7.1 fest. Monash IVF darf das Vorgehen nicht fortsetzen oder wiederholen und muss festgelegte Abhilfeschritte umsetzen; am selben Tag erging eine gleichgerichtete Entscheidung gegen den Telemedizinanbieter Medmate Australia.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer auf Gesundheitswebsites Tracking-Pixel einsetzt, braucht die Einwilligung der Besucher und muss wissen, welche Daten an Werbeplattformen fließen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tracking-Pixel und Werbewerkzeuge auf Websites mit sensiblen Inhalten

Behörde / Gericht
Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Privacy Act 1988 (Cth), APP 3.3, 5.1, 5.2, 7.1
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
24.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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10.06.2026 Coupang Corp.Coupang: 423,6 Mrd. KRW nach Datenabfluss durch einen ehemaligen Beschäftigten SüdkoreaDatenpannen und Datensicherheit 240,8 Mio. €

Ein ehemaliger Beschäftigter nutzte Signaturschlüssel für die Authentifizierung, auf die er während seiner Tätigkeit im Klartext zugreifen konnte und die nach seinem Ausscheiden weder erneuert noch vernichtet wurden, um gefälschte Tokens zu erstellen und von April bis November 2025 Daten von rund 33,22 Mio. Kundinnen und Kunden sowie Lieferdaten von rund 4,33 Mio. weiteren Personen abzurufen. Die Behörde verhängte gegen Coupang Corp. wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen ein Bußgeld (Penalty Surcharge) von 423.575.000.000 KRW und wegen verspäteter Benachrichtigung und unterlassener Löschung ein Verwaltungsbußgeld von 16.800.000 KRW (zusammen 423.591.800.000 KRW) und rügte den Ausschluss des Datenschutzbeauftragten von der internen Untersuchung. Ein gesonderter Beschluss vom selben Tag verhängte weitere 201.106.000.000 KRW wegen Erhebung von Verhaltensdaten auf fremden Websites und Apps ohne Einwilligung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Beim Ausscheiden von Beschäftigten müssen alle Schlüssel und Zugänge, die sie kannten, sofort erneuert werden – ein einziger Signaturschlüssel kann sonst das ganze Kundenkonto-System öffnen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Offboarding: Entzug von Zugängen und Schlüsseln

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PIPC, 개인정보보호위원회)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection Act (개인정보 보호법) Art. 29, Art. 34(1), Art. 21(1), Art. 31(6), Art. 63(2); Sanktion nach Art. 64-2(1) Nr. 9
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
fahrlässig
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Minderung um 30 %, weil kein Vorteil erzielt wurde, und um 50 % wegen Abhilfe, Entschädigung, Zertifizierung und Verhältnismäßigkeit; Erhöhungen um 25 % (Verstoßdauer), 30 % (mindestens zwei frühere Geldbußen) und 10 % (Behinderung der Untersuchung).
Haftung von Führungskräften
Der Datenschutzbeauftragte (CPO) war von interner Untersuchung und Veröffentlichung ausgeschlossen; angeordnet wurde eine Governance, die seine unabhängige Arbeit und seinen Zugang zu Informationen bei Vorfällen sichert.
Veröffentlicht
11.06.2026

Originalbetrag 423.591.800.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 10.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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10.06.2026 Health Service Executive (HSE)DPC: 300.000 Euro gegen HSE nach Ransomware-Angriff auf Kliniklabor in Tullamore IrlandDatenpannen und Datensicherheit 300.000 €

Im November 2018 verschlüsselten Angreifer Patientendaten im Laborinformationssystem des Midlands Regional Hospital Tullamore. Die DPC stellte Verstöße der HSE gegen Art. 5(1)(f), 28, 30, 32(1) und 34 DSGVO fest (u. a. unzureichende Sicherheit, lückenhafte Auftragsverarbeitungsverträge und Verarbeitungsverzeichnis, unvollständige Benachrichtigung Betroffener), erteilte einen Verweis, verhängte 300.000 Euro für die Sicherheitsmängel (Art. 5(1)(f) und 32(1)) und ordnete an, festgelegte Richtlinien und Verfahren zur sicheren Verarbeitung einzuführen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Labor- und Spezialsysteme im Krankenhaus gehören ins Sicherheits- und Dienstleistermanagement; Verträge mit Auftragsverarbeitern müssen die DSGVO-Garantien enthalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ransomware-Schutz klinischer Systeme

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 28, 30, 32(1), 34 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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09.06.2026 Deutsche Wohnen SELG Berlin I bestätigt DSGVO-Verstoß der Deutsche Wohnen durch nicht löschbares Mieterarchiv DeutschlandDatenpannen und Datensicherheit Bußgeld

Die BlnBDI hatte 2019 14,5 Mio. Euro gegen den Wohnungskonzern verhängt, weil Mieterdaten wie Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und Sozialversicherungsdaten in einem Archivsystem ohne Löschmöglichkeit lagen. Nach dem EuGH-Urteil von 2023 zur direkten Unternehmenshaftung bestätigte das LG Berlin I am 09.06.2026 Verstöße gegen Datenminimierung und Speicherbegrenzung; die vom Gericht festgesetzte Bußgeldhöhe nennt die Pressemitteilung nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Archiv- und Ablagesysteme müssen von Anfang an Löschfristen technisch umsetzen können – „Privacy by Design“ ist bußgeldbewehrt.

Behörde / Gericht
Landgericht Berlin I (Bußgeldbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5, Art. 25 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Nach EuGH (C-807/21) muss für das Unternehmensbußgeld keine Pflichtverletzung einer Leitungsperson nachgewiesen werden.
Veröffentlicht
10.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.06.2026 Εταιρεία Προμήθειας Αερίου Θεσσαλονίκης Θεσσαλίας Α.Ε. („ZeniΘ“) und Τράπεζα Πειραιώς Α.Ε. (Piraeus Bank)Griechenland: 110.000 Euro gegen Stromanbieter ZENITH und Piraeus Bank (Auskunftsrecht) GriechenlandBetroffenenrechte und Transparenz 110.000 €

Durch Fehler eines Auftragsverarbeiters des Stromanbieters wurden falsche Angaben zu einem Lastschriftmandat erfasst, sodass drei statt einer Rechnung vom Konto des Kunden abgebucht wurden; Gesprächsaufzeichnungen und Mandatsformular waren nicht aufbewahrt. ZENITH beantwortete das Auskunftsersuchen unzureichend und korrigierte die Daten nicht (100.000 Euro), die Piraeus Bank verletzte das Auskunftsrecht (10.000 Euro und Rüge); Entscheidung Nr. 8/2026.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen vollständig beantworten und Belege zu Mandaten aufbewahren – das gilt auch für Daten, die ein Dienstleister erfasst.

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic DPA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 12 Abs. 3, Art. 15, Art. 28 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.06.2026 Illuminate Education Inc.FTC: Endgültige Anordnung gegen Bildungssoftware Illuminate nach Datenleck von 10,1 Mio. Schülern USADatenpannen und Datensicherheit Anordnung

Laut FTC-Beschwerde versprach Illuminate Schulen Datensicherheit, schützte seine Cloud-Datenbanken aber nicht angemessen, obwohl ein Dienstleister fast zwei Jahre vorher auf Schwachstellen hingewiesen hatte; ein Hacker griff auf Daten von 10,1 Mio. Schülern inkl. Gesundheitsangaben zu. Die Anordnung verlangt ein Informationssicherheitsprogramm, Datenminimierung und einen öffentlichen Löschplan und untersagt Falschangaben zu Sicherheit und Meldefristen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bekannte Schwachstellen nicht jahrelang liegen lassen – Sicherheitsversprechen an Kunden werden als verbindliche Zusagen gemessen.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
FTC Act (Verbot unlauterer und irreführender Praktiken)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
05.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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