Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

13Fälle aus 7 Jurisdiktionen
1,67 Mrd. €Summe der Geldbeträge (11 Fälle mit Betrag)
1,19 Mrd. €Größter Einzelfall: Google LLC
1,31 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20241—
Q1 20250—
Q2 20253354.793 €
Q3 20254476,3 Mio. €
Q4 202531,19 Mrd. €
Q1 202612,31 Mio. €
Q2 20260—
Q3 202611.000 €

13 Fälle

02.07.2026 SIA 4YOU MEBELESMöbelhändler 4YOU MEBELES ignoriert Cookie-Prüfung – erst Verwarnung, dann 1.000 Euro LettlandCookies und Tracking 1.000 €

Bei einer Schwerpunktprüfung zu Cookies auf Unternehmenswebsites beanstandete die DVI die Seite 4mebeles.lv. Nach einer Verwarnung im Februar 2026 behauptete die Firma, die Mängel seien behoben, was eine erneute Prüfung widerlegte; weitere Auskunftsersuchen blieben unbeantwortet. Die DVI verhängte wegen Nichtkooperation 1.000 Euro und forderte die fehlenden Informationen bis 3. August 2026 an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zusagen gegenüber der Aufsicht werden nachgeprüft – falsche Angaben und Schweigen verschärfen die Sanktion.

Bezug zu Schulung und Awareness

Cookie-Banner und Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
ja

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11.02.2026 Disney DTC, LLC und ABC Enterprises, Inc. (The Walt Disney Company)Kalifornien: 2,75 Mio. $ gegen Disney wegen unvollständiger Opt-outs beim Streaming USA, CACookies und Tracking 2,31 Mio. €

Disney setzte Widersprüche gegen Verkauf und Weitergabe von Daten nur für einzelne Dienste oder Geräte um statt kontoweit, gab über eingebettete Ad-Tech-Anbieter weiter Daten heraus und bot in Connected-TV-Apps keinen Opt-out. Größter CCPA-Vergleich zum Zeitpunkt der Einigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Opt-out muss über alle Dienste, Geräte und eingebundenen Drittanbieter eines Kontos wirken.

Behörde / Gericht
Attorney General of California (California Department of Justice)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 2.750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.02.2026.

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27.11.2025 American Express Carte FranceAmerican Express Carte France: 1,5 Mio. EUR – Marketing-Cookies trotz „Alle ablehnen“ FrankreichCookies und Tracking 1,5 Mio. €

Beim Aufruf der Website wurden acht nicht ausgenommene Cookies ohne Nutzeraktion gesetzt; nach „Alle ablehnen“ landeten beim Wechsel auf eine verbundene Domain dennoch drei Marketing-Cookies, und nach Widerruf der Einwilligung wurden Cookies weiter ausgelesen. Die CNIL verhängte dafür 1,5 Mio. EUR und verzichtete wegen der Nachbesserung im Verfahren auf eine Anordnung; einen Verstoß gegen die Datenminimierung bei der Aufzeichnung von Kundengesprächen stellte sie fest, sanktionierte ihn aber nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Cookie-Einstellungen müssen über alle Domains eines Angebots hinweg gelten – auch beim Sprung auf verbundene Seiten.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés (Geldbuße); Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Gesprächsaufzeichnungen) festgestellt, aber nicht sanktioniert
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Korrekturen während des Verfahrens, Kooperation.

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20.11.2025 Les Publications Condé NastCNIL: 750.000 Euro gegen Vanity-Fair-Verlag Condé Nast wegen Cookies ohne Einwilligung FrankreichCookies und Tracking 750.000 €

Auf vanityfair.fr wurden einwilligungspflichtige Cookies schon vor jeder Interaktion mit dem Banner gesetzt, Tracker als „unbedingt erforderlich“ ausgewiesen und auch nach „Alle ablehnen“ weiter Cookies platziert. Der Verlag war nach einer Beschwerde von noyb bereits 2021 abgemahnt worden; Nachkontrollen 2023 und 2025 zeigten fortbestehende Verstöße.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Cookie-Banner muss technisch halten, was er verspricht: Nach „Ablehnen“ darf kein Tracker mehr gesetzt werden, und das ist regelmäßig zu testen.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Wiederholungsfall
ja
Veröffentlicht
27.11.2025

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31.10.2025 Google LLCTexas: Google zahlt 1,375 Mrd. $ wegen Standort-, Inkognito- und Biometriedaten USA, TXCookies und Tracking 1,19 Mrd. €

Texas hatte Google wegen unrechtmäßiger Erfassung von Standortdaten, Aktivitäten im Inkognito-Modus und biometrischen Merkmalen verklagt. Google unterzeichnete einen Vergleich über 1,375 Mrd. $, der zwei Verfahren abschließt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einstellungen wie Standortverlauf oder Inkognito-Modus müssen halten, was sie Nutzern versprechen – sonst drohen Milliardenrisiken auch auf Ebene einzelner US-Staaten.

Behörde / Gericht
Office of the Attorney General of Texas
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
31.10.2025

Originalbetrag 1.375.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2025.

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01.09.2025 Google LLC und Google Ireland LimitedGoogle: 325 Mio. EUR – Werbe-Cookies bei Kontoerstellung und Werbung im Gmail-Posteingang FrankreichCookies und Tracking 325 Mio. €

Nutzer wurden bei der Erstellung eines Google-Kontos nicht ausreichend darüber informiert, dass dabei zwingend Werbe-Cookies gesetzt werden; zudem zeigte Google in Gmail zwischen den E-Mails Werbeanzeigen ohne vorherige Einwilligung. Die CNIL verhängte 200 Mio. EUR gegen Google LLC und 125 Mio. EUR gegen Google Ireland und ordnete Abhilfe binnen sechs Monaten unter Androhung von 100.000 EUR Zwangsgeld pro Tag an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werbe-Cookies dürfen nicht stillschweigend an eine Kontoerstellung gekoppelt werden – und Werbung im Postfach gilt als Direktwerbung, die eine Einwilligung braucht.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés; Art. L. 34-5 Code des postes et des communications électroniques
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr

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01.09.2025 Infinite Styles Services Co. Limited (Shein)Shein: 150 Mio. EUR – Cookies ohne Einwilligung und trotz Ablehnung FrankreichCookies und Tracking 150 Mio. €

Auf shein.com wurden bereits beim Aufruf Werbe-Cookies ohne Einwilligung gesetzt; neben einem unvollständigen Cookie-Banner gab es ein Werbe-Pop-up ohne Ablehnungsmöglichkeit. Nach Klick auf „Alle ablehnen“ bzw. nach Widerruf der Einwilligung wurden Cookies weiter gelesen. Die CNIL verhängte 150 Mio. EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Cookie-Banner muss technisch wirken: Ablehnen und Widerrufen müssen das Setzen und Auslesen von Cookies tatsächlich stoppen.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés (Umsetzung von Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr

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06.08.2025 DSB: Geldstrafe gegen Nachrichtenportal, das Anweisung zum Cookie-Banner ignorierte ÖsterreichCookies und Tracking 6.200 €

Die DSB hatte einem lokalen Nachrichtenportal (Medien-GmbH & Co KG, Name pseudonymisiert) 2023 per Bescheid aufgetragen, auf der ersten Ebene des Cookie-Banners eine gleichwertige Option zum Schließen ohne Einwilligung anzubieten. Weil das Unternehmen dies von Oktober 2024 bis mindestens März 2025 nicht umsetzte, verhängte die DSB 6.200 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anweisung; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anordnungen der Aufsicht sind fristgerecht umzusetzen – wer sie ignoriert, riskiert ein eigenes Bußgeld zusätzlich zum ursprünglichen Verstoß.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 2 lit. d i. V. m. Art. 83 Abs. 6 DSGVO; Art. 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen

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01.07.2025 Healthline Media LLCKalifornien: 1,55 Mio. $ gegen Healthline wegen Weitergabe krankheitsbezogener Artikeltitel USA, CACookies und Tracking 1,31 Mio. €

Das Gesundheitsportal gab trotz Widerspruchs weiter Daten an Werbepartner und übermittelte Artikeltitel, die auf Diagnosen schließen lassen, für zielgerichtete Werbung; das Consent-Banner stoppte das Tracking nicht. Zudem fehlten vorgeschriebene Vertragsklauseln mit Werbepartnern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Consent-Banner technisch testen: Wenn die Ablehnung Tracking nicht wirklich abschaltet, ist das irreführend und rechtswidrig.

Behörde / Gericht
Attorney General of California (California Department of Justice)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA), Unfair Competition Law
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
01.07.2025

Originalbetrag 1.550.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.07.2025.

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27.05.2025 AS Watson (Health & Beauty Continental Europe) B.V.AP senkt Cookie-Bußgeld gegen Kruidvat-Betreiber AS Watson nach Einspruch auf 50.000 Euro NiederlandeCookies und Tracking 50.000 €

Das Unternehmen hinter der Drogeriekette Kruidvat verfolgte Besucher von Kruidvat.nl ohne Wissen und Einwilligung mit Tracking-Cookies und konnte so Profile aus Standort, besuchten Seiten, Warenkorb und Käufen bilden. Die AP hatte 2024 600.000 Euro verhängt, gab dem Einspruch im Mai 2025 statt und setzte die Buße auf 50.000 Euro herab.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Tracking-Cookies im Onlineshop erst nach echter Einwilligung setzen – vorausgefüllte oder versteckte Zustimmung reicht nicht.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO (Tracking-Cookies ohne Einwilligung)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
12.06.2025

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27.05.2025 Yliopiston ApteekkiYliopiston Apteekki: 1,1 Mio. EUR wegen Tracking im Online-Shop – Gericht hebt Bußgeld auf FinnlandCookies und Tracking aufgehoben

Die Online-Apotheke übermittelte 2018–2022 über Google- und Meta-Tracking Daten aus dem Einkauf, auch zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, an die Tracking-Anbieter. Die Behörde verhängte 1,1 Mio. EUR und eine Verwarnung; das Verwaltungsgericht Helsinki bestätigte am 01.06.2026 den Verstoß, hob aber das Bußgeld auf, weil unklar sei, ob der Universitätsapotheke überhaupt ein Bußgeld auferlegt werden darf (nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Tracking-Tools auf Seiten mit Gesundheitsbezug übermitteln schnell sensible Daten – Marketing-Technik gehört in die Datenschutzprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tracking-Pixel auf sensiblen Webseiten

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio; Helsingin hallinto-oikeus
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 9, Art. 25, Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
04.06.2025

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

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06.05.2025 Todd Snyder, Inc.Todd Snyder: 345.178 USD – Opt-out vom Tracking 40 Tage lang wirkungslos USA, CACookies und Tracking 304.793 €

Das falsch konfigurierte Datenschutzportal des Modehändlers verarbeitete 40 Tage lang keine Widersprüche gegen Verkauf und Weitergabe personenbezogener Daten; zudem verlangte das Unternehmen zu viele Daten und eine Identitätsprüfung vor dem Opt-out. Die CPPA verhängte 345.178 USD, verlangte eine korrekte Konfiguration der Einwilligungsverwaltung und Schulungen der Beschäftigten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Consent-Management-Plattform entlastet nicht: Unternehmen müssen regelmäßig prüfen, ob Opt-outs technisch tatsächlich umgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Konfiguration und Kontrolle von Consent-Management-Plattformen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
California Privacy Protection Agency (CPPA), Board
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 345.178 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.05.2025.

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16.12.2024 Aktiebolaget Trav och GaloppATG: Verwarnung wegen irreführend gestaltetem Cookie-Banner SchwedenCookies und Tracking Verwarnung

Auf eine Beschwerde hin – eine von mehreren bei europäischen Datenschutzbehörden eingereichten Beschwerden zu Cookie-Bannern – stellte die IMY fest, dass der Wettanbieter den Widerruf der Einwilligung nicht so einfach machte wie ihre Erteilung und durch irreführende Gestaltung des Banners (Farbwahl, Kontrast, Ablehnen nur als Link) eine informierte, freiwillige Einwilligung erschwerte. Die IMY sprach eine Verwarnung (Reprimand) aus; ATG hatte das Banner inzwischen geändert.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ablehnen muss so einfach sein wie Zustimmen: Farbe, Kontrast und Link-Platzierung im Cookie-Banner dürfen die Entscheidung nicht lenken.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6, Art. 7 Abs. 3
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

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