Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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16Fälle aus 1 Jurisdiktion
1,26 Mrd. €Summe der Geldbeträge (13 Fälle mit Betrag)
1,19 Mrd. €Größter Einzelfall: Google LLC
1,31 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2022135 Mio. €
202317,16 Mio. €
2024215,7 Mio. €
202581,2 Mrd. €
202642,31 Mio. €

16 Fälle

25.06.2026 Kochava Inc. und Collective Data Solutions, LLCKochava: Gerichtliche Anordnung beendet FTC-Klage um Handel mit Standortdaten USABetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Nach knapp vier Jahren Rechtsstreit hat das Bundesbezirksgericht für Idaho eine zwischen der FTC und dem Datenhändler Kochava vereinbarte Anordnung erlassen. Die FTC hatte Kochava vorgeworfen, präzise Standortdaten von Hunderten Millionen Mobilgeräten ohne Wissen und Einwilligung der Betroffenen verkauft zu haben, aus denen sich etwa Besuche bei Gesundheitseinrichtungen und Gotteshäusern ablesen ließen. Kochava und die Tochter Collective Data Solutions, die das Datenhandelsgeschäft übernommen hat, dürfen sensible Standortdaten nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung und für vom Verbraucher angeforderte Dienste weitergeben und müssen unter anderem ein Programm für sensible Orte, Prüfungen ihrer Datenlieferanten, Auskünfte über Empfänger und Löschfristen einführen; eine Geldzahlung ist nicht vorgesehen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Standortdaten einkauft oder weitergibt, muss die Einwilligung an der Quelle prüfen und sensible Orte konsequent herausfiltern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Standortdaten als sensible Daten; Sorgfalt beim Einkauf und Weiterverkauf von Daten

Behörde / Gericht
U.S. District Court for the District of Idaho auf Klage der Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Section 5 FTC Act, 15 U.S.C. § 45 (unlautere Praktiken); Verfahren nach Section 13(b), 15 U.S.C. § 53(b)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
26.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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05.06.2026 Illuminate Education Inc.FTC: Endgültige Anordnung gegen Bildungssoftware Illuminate nach Datenleck von 10,1 Mio. Schülern USADatenpannen und Datensicherheit Anordnung

Laut FTC-Beschwerde versprach Illuminate Schulen Datensicherheit, schützte seine Cloud-Datenbanken aber nicht angemessen, obwohl ein Dienstleister fast zwei Jahre vorher auf Schwachstellen hingewiesen hatte; ein Hacker griff auf Daten von 10,1 Mio. Schülern inkl. Gesundheitsangaben zu. Die Anordnung verlangt ein Informationssicherheitsprogramm, Datenminimierung und einen öffentlichen Löschplan und untersagt Falschangaben zu Sicherheit und Meldefristen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bekannte Schwachstellen nicht jahrelang liegen lassen – Sicherheitsversprechen an Kunden werden als verbindliche Zusagen gemessen.

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
FTC Act (Verbot unlauterer und irreführender Praktiken)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
05.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.02.2026 Disney DTC, LLC und ABC Enterprises, Inc. (The Walt Disney Company)Kalifornien: 2,75 Mio. $ gegen Disney wegen unvollständiger Opt-outs beim Streaming USA, CACookies und Tracking 2,31 Mio. €

Disney setzte Widersprüche gegen Verkauf und Weitergabe von Daten nur für einzelne Dienste oder Geräte um statt kontoweit, gab über eingebettete Ad-Tech-Anbieter weiter Daten heraus und bot in Connected-TV-Apps keinen Opt-out. Größter CCPA-Vergleich zum Zeitpunkt der Einigung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Opt-out muss über alle Dienste, Geräte und eingebundenen Drittanbieter eines Kontos wirken.

Behörde / Gericht
Attorney General of California (California Department of Justice)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
11.02.2026

Originalbetrag 2.750.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.01.2026 General Motors LLC, General Motors Holdings LLC und OnStar, LLCGeneral Motors/OnStar: FTC-Anordnung nach Verkauf von Standort- und Fahrdaten USAWerbung und Einwilligung Anordnung

Die FTC hat ihre Anordnung gegen General Motors und OnStar endgültig erlassen. Nach dem Vorwurf der Behörde führte GM Kunden mit einem irreführenden Anmeldeprozess in den Dienst OnStar und die Funktion Smart Driver, erfasste präzise Standort- und Fahrverhaltensdaten aus Millionen Fahrzeugen und verkaufte sie ohne klare Information und ausdrückliche Einwilligung an Dritte, darunter Verbraucherauskunfteien. GM darf diese Daten fünf Jahre lang nicht an Verbraucherauskunfteien weitergeben und muss während der 20-jährigen Laufzeit vor Erhebung, Nutzung oder Weitergabe vernetzter Fahrzeugdaten eine ausdrückliche Einwilligung einholen, Auskunft und Löschung ermöglichen und das Abschalten der Standorterfassung anbieten; eine Geldzahlung sieht die Anordnung nicht vor. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Daten aus vernetzten Produkten dürfen erst nach verständlicher Information und ausdrücklicher Einwilligung an Dritte gehen – ein Häkchen im Anmeldeprozess ersetzt das nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung bei vernetzten Produkten; Weitergabe von Standort- und Nutzungsdaten

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Section 5(a) FTC Act, 15 U.S.C. § 45(a) (unlautere und irreführende Praktiken)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
14.01.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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30.12.2025 Rickenbacher Data LLC (Datamasters)CPPA: 45.000 $ gegen Datenhändler Datamasters wegen fehlender Registrierung USA, CAWerbung und Einwilligung 38.275 €

Der texanische Wiederverkäufer handelte ohne Registrierung als Datenhändler mit Namen und Kontaktdaten von Millionen Menschen, sortiert nach Krankheiten wie Alzheimer oder Suchterkrankungen, nach Alter, vermuteter Ethnie und politischer Einstellung. Neben dem Bußgeld muss er den Verkauf von Daten aller Kalifornier einstellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Adresslisten für Werbung kauft oder verkauft, muss Registrierungspflichten prüfen – Gesundheitslisten sind besonders riskant.

Behörde / Gericht
California Privacy Protection Agency (CPPA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
California Delete Act (Registrierungspflicht für Datenhändler)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
08.01.2026

Originalbetrag 45.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.12.2025 Disney Worldwide Services, Inc. und Disney Entertainment Operations LLCDisney: 10 Mio. USD wegen falsch gekennzeichneter Kindervideos auf YouTube USAWerbung und Einwilligung 8,48 Mio. €

Das Bundesbezirksgericht für den Central District of California hat auf Klage des U.S. Department of Justice im Auftrag der FTC eine Anordnung gegen zwei Disney-Gesellschaften erlassen. Disney soll kindgerichtete Videos auf YouTube nicht als „Made for Kids“ gekennzeichnet haben, weil es die Einstufung nur kanalweise vornahm; dadurch konnten über YouTube Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne Information und Einwilligung der Eltern erhoben und für zielgerichtete Werbung genutzt werden. Disney zahlt eine Zivilstrafe von 10.000.000 USD und muss ein Programm zur Prüfung und Kennzeichnung der Zielgruppe seiner Videos einrichten. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Inhalte über fremde Plattformen verbreitet, bleibt für deren Datenschutz-Einstellungen verantwortlich – Voreinstellungen auf Kanalebene müssen je Inhalt geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kinderdatenschutz bei Inhalten auf Drittplattformen; Pflege von Plattform-Einstellungen

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC); Klage durch das U.S. Department of Justice, Anordnung des U.S. District Court for the Central District of California
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
COPPA Rule, 16 C.F.R. Part 312; Children's Online Privacy Protection Act, 15 U.S.C. §§ 6502(c), 6505(d); Verfahren nach 15 U.S.C. §§ 45(m)(1)(A), 53(b)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
31.12.2025

Originalbetrag 10.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.12.2025.

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21.11.2025 Jam City, Inc.Jam City: 1,4 Mio. USD in Kalifornien wegen fehlender Opt-outs in 21 Spiele-Apps USA, CABetroffenenrechte und Transparenz 1,22 Mio. €

Auf Klage des kalifornischen Generalstaatsanwalts hat der Superior Court in Los Angeles ein Vergleichsurteil gegen den Entwickler von Mobile-Games Jam City erlassen. Nach den Ermittlungen bot Jam City in keiner seiner 21 Apps eine dem California Consumer Privacy Act (CCPA) entsprechende Möglichkeit, dem Verkauf oder der Weitergabe personenbezogener Daten für personalisierte Werbung zu widersprechen, und einige Spiele gaben Daten von Jugendlichen zwischen 13 und 16 Jahren ohne deren ausdrückliche Einwilligung weiter. Jam City zahlt 1.400.000 USD, muss Widerspruchsmöglichkeiten in den Apps anbieten, Daten unter 16-Jähriger nur mit Opt-in verkaufen oder weitergeben und die Empfänger zur Löschung solcher Daten auffordern. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer über Apps Daten für Werbung weitergibt, muss den Widerspruch dort ermöglichen, wo die Daten anfallen – direkt in der App.

Bezug zu Schulung und Awareness

Widerspruchsrecht gegen Datenverkauf in Apps; Schutz Minderjähriger bei Werbe-Tracking

Behörde / Gericht
Superior Court of California, County of Los Angeles, auf Klage des Attorney General of California (California Department of Justice)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA), Cal. Civ. Code § 1798.100 ff.; Zahlung nach Cal. Civ. Code § 1798.199.90
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
21.11.2025

Originalbetrag 1.400.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 21.11.2025.

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31.10.2025 Google LLCTexas: Google zahlt 1,375 Mrd. $ wegen Standort-, Inkognito- und Biometriedaten USA, TXCookies und Tracking 1,19 Mrd. €

Texas hatte Google wegen unrechtmäßiger Erfassung von Standortdaten, Aktivitäten im Inkognito-Modus und biometrischen Merkmalen verklagt. Google unterzeichnete einen Vergleich über 1,375 Mrd. $, der zwei Verfahren abschließt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einstellungen wie Standortverlauf oder Inkognito-Modus müssen halten, was sie Nutzern versprechen – sonst drohen Milliardenrisiken auch auf Ebene einzelner US-Staaten.

Behörde / Gericht
Office of the Attorney General of Texas
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
31.10.2025

Originalbetrag 1.375.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2025.

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26.09.2025 Tractor Supply CompanyCPPA: 1,35 Mio. $ gegen Tractor Supply wegen fehlender Opt-out-Wege USA, CABetroffenenrechte und Transparenz 1,16 Mio. €

Der Landhandelsriese informierte Verbraucher und Stellenbewerber unzureichend über ihre Rechte, bot keine wirksame Widerspruchsmöglichkeit gegen Verkauf und Weitergabe (auch kein Global Privacy Control) und gab Daten ohne vorgeschriebene Verträge an Dritte weiter. Ein Organ muss vier Jahre lang jährlich die Einhaltung bestätigen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzhinweise müssen auch Bewerber abdecken, und Browser-Opt-out-Signale wie GPC sind technisch umzusetzen.

Behörde / Gericht
California Privacy Protection Agency (CPPA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
30.09.2025

Originalbetrag 1.350.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.09.2025.

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01.07.2025 Healthline Media LLCKalifornien: 1,55 Mio. $ gegen Healthline wegen Weitergabe krankheitsbezogener Artikeltitel USA, CACookies und Tracking 1,31 Mio. €

Das Gesundheitsportal gab trotz Widerspruchs weiter Daten an Werbepartner und übermittelte Artikeltitel, die auf Diagnosen schließen lassen, für zielgerichtete Werbung; das Consent-Banner stoppte das Tracking nicht. Zudem fehlten vorgeschriebene Vertragsklauseln mit Werbepartnern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Consent-Banner technisch testen: Wenn die Ablehnung Tracking nicht wirklich abschaltet, ist das irreführend und rechtswidrig.

Behörde / Gericht
Attorney General of California (California Department of Justice)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA), Unfair Competition Law
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
01.07.2025

Originalbetrag 1.550.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.07.2025.

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06.05.2025 Todd Snyder, Inc.Todd Snyder: 345.178 USD – Opt-out vom Tracking 40 Tage lang wirkungslos USA, CACookies und Tracking 304.793 €

Das falsch konfigurierte Datenschutzportal des Modehändlers verarbeitete 40 Tage lang keine Widersprüche gegen Verkauf und Weitergabe personenbezogener Daten; zudem verlangte das Unternehmen zu viele Daten und eine Identitätsprüfung vor dem Opt-out. Die CPPA verhängte 345.178 USD, verlangte eine korrekte Konfiguration der Einwilligungsverwaltung und Schulungen der Beschäftigten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Consent-Management-Plattform entlastet nicht: Unternehmen müssen regelmäßig prüfen, ob Opt-outs technisch tatsächlich umgesetzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Konfiguration und Kontrolle von Consent-Management-Plattformen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
California Privacy Protection Agency (CPPA), Board
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce

Originalbetrag 345.178 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.05.2025.

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07.03.2025 American Honda Motor Co., Inc.CPPA: 632.500 $ gegen Honda wegen erschwerter Datenschutzanträge USA, CABetroffenenrechte und Transparenz 582.573 €

Honda verlangte für Opt-out-Anträge übermäßig viele Angaben, nutzte ein Cookie-Tool ohne gleichwertige Wahlmöglichkeiten, erschwerte die Beauftragung von Bevollmächtigten und gab Daten ohne vorgeschriebene Verträge an Ad-Tech-Firmen weiter. Die Anordnung verlangt u. a. ein vereinfachtes Verfahren und Schulung der Beschäftigten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betroffenenrechte dürfen nicht durch Formularhürden oder asymmetrische Einwilligungsdialoge ausgehebelt werden.

Behörde / Gericht
California Privacy Protection Agency (CPPA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
California Consumer Privacy Act (CCPA)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
12.03.2025

Originalbetrag 632.500 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.03.2025.

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13.11.2024 National Amusements, Inc.Kinobetreiber National Amusements: 250.000 USD wegen Datenpanne und später Meldung USA, NYBeschäftigtendaten 235.206 €

Im Dezember 2022 drang ein Angreifer mit gestohlenen Zugangsdaten eines Beschäftigten in die Systeme des Kinobetreibers National Amusements ein, weil die Multi-Faktor-Authentifizierung nicht für alle Zugangswege erzwungen wurde; betroffen waren Daten wie Sozialversicherungs-, Pass- und Kontonummern von 82.128 Personen, nach Angaben des Unternehmens aktuellen und ehemaligen Beschäftigten und Auftragnehmern, davon 23.365 in New York, wobei ein Teil der Sozialversicherungsnummern unverschlüsselt gespeichert war. Die Betroffenen wurden erst am 18. Dezember 2023 und damit über ein Jahr nach dem Vorfall benachrichtigt. Nach der Einstellungsvereinbarung mit der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft zahlt das Unternehmen 250.000 USD und muss unter anderem Verschlüsselung, Passwortregeln, Schwachstellentests und einen Notfallplan für Sicherheitsvorfälle einführen. Die Feststellungen in dieser Fassung sind mutmaßlich; ein abschließendes Urteil liegt ihr nicht zugrunde.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Beschäftigtendaten lösen Meldepflichten aus – die Benachrichtigung darf nicht warten, bis die Datenauswertung vollständig abgeschlossen ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Multi-Faktor-Authentifizierung für alle Zugänge; fristgerechte Benachrichtigung bei Datenpannen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Office of the New York State Attorney General (Bureau of Internet & Technology)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
New York Executive Law § 63(12); New York General Business Law § 899-aa (Benachrichtigung bei Datenpannen) und § 899-bb (SHIELD Act, Datensicherheit)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
15.11.2024

Originalbetrag 250.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

26.06.2024 ein britischer Softwarehersteller mit zwei TochtergesellschaftenSoftwarehersteller: 16,5 Mio. USD und Verkaufsverbot für Browsingdaten USACookies und Trackinganonymisiert 15,4 Mio. €

Die FTC hat ihre endgültige Anordnung gegen einen britischen Softwarehersteller, dessen tschechische Tochter und die frühere Datentochter des Herstellers erlassen. Nach dem Vorwurf der Behörde sammelte der Hersteller über Browsererweiterungen und Virenschutzsoftware detaillierte Browsingdaten, speicherte sie unbegrenzt und verkaufte sie über die Datentochter ohne ausreichende Information und Einwilligung an mehr als 100 Dritte, obwohl die Produkte mit dem Schutz vor Online-Tracking beworben wurden. Der Hersteller muss 16.500.000 USD zur Entschädigung von Verbrauchern zahlen, darf Browsingdaten nicht mehr für Werbezwecke verkaufen oder lizenzieren, muss die an die Datentochter übertragenen Daten samt daraus abgeleiteter Produkte und Algorithmen löschen und ein Datenschutzprogramm einrichten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit Schutz vor Tracking wirbt, darf dieselben Nutzungsdaten nicht selbst zu Geld machen – Werbeaussage und Datenverwendung müssen zusammenpassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datenschutzversprechen und tatsächliche Datenverwendung; Verkauf von Nutzungsdaten

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Section 5(a) FTC Act, 15 U.S.C. § 45(a) (unlautere und irreführende Praktiken)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
27.06.2024

Originalbetrag 16.500.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 26.06.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 26.06.2026 · Direktlink

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07.07.2023 ein US-Anbieter von Online-TherapieOnline-Therapieanbieter: 7,8 Mio. USD nach Weitergabe von Gesundheitsdaten für Werbung USAWerbung und Einwilligunganonymisiert 7,16 Mio. €

Die FTC hat ihre Anordnung gegen einen Online-Therapieanbieter endgültig erlassen. Nach dem Vorwurf der Behörde gab das Unternehmen trotz Vertraulichkeitszusagen E-Mail-Adressen, IP-Adressen und Angaben aus dem Gesundheitsfragebogen an drei soziale Netzwerke und einen Werbetechnikanbieter für Werbezwecke weiter, ohne eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen. Der Anbieter zahlt 7.800.000 USD für Teilerstattungen an Kunden, darf Gesundheitsdaten nicht mehr für Werbung weitergeben, muss vor Weitergaben an bestimmte Dritte ausdrücklich einwilligen lassen, die Empfänger zur Löschung auffordern und Aufbewahrungsfristen festlegen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Marketing-Werkzeuge wie Zielgruppenabgleich dürfen nie mit Gesundheitsangaben gefüttert werden, ohne dass eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gesundheitsdaten und Marketing-Tools; Tracking-Pixel und Custom Audiences

Behörde / Gericht
Federal Trade Commission (FTC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Section 5(a) FTC Act, 15 U.S.C. § 45(a) (unlautere und irreführende Praktiken)
Maßnahme
Gewinnabschöpfung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
14.07.2023

Originalbetrag 7.800.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.07.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.07.2025 · Direktlink

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20.09.2022 ein großer US-amerikanischer Broker und VermögensverwalterSEC: 35 Mio. $ gegen US-Vermögensverwalter wegen unsicherer Entsorgung von Festplatten USADatenpannen und Datensicherheitanonymisiert 35 Mio. €

Ab 2015 ließ das Unternehmen Tausende Festplatten und Server mit Daten von rund 15 Mio. Kunden von einem Umzugsunternehmen ohne Erfahrung in Datenvernichtung ausmustern; die Geräte wurden unverschlüsselt weiterverkauft und online angeboten. Zudem verschwanden 42 Server mit unverschlüsselten Kundendaten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenträgerentsorgung ist Chefsache: nur zertifizierte Dienstleister beauftragen, Vernichtung nachweisen lassen und vorhandene Verschlüsselung auch aktivieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sichere Entsorgung von Datenträgern und Dienstleistersteuerung

Behörde / Gericht
U.S. Securities and Exchange Commission (SEC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Regulation S-P (Safeguards Rule und Disposal Rule)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
20.09.2022

Originalbetrag 35.000.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.09.2022.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 20.09.2024 · Direktlink

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