Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Personal Data Protection Commission (PDPC) 650.227 € 100 % · 17 Fälle
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach BrancheAlle Branchen
- Sonstige 291.129 € 45 % · 3 Fälle
- Handel und E-Commerce 90.424 € 14 % · 3 Fälle
- Transport, Logistik und Schifffahrt 82.141 € 13 % · 1 Fall
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen 56.080 € 9 % · 1 Fall
- Gesundheitswesen 47.111 € 7 % · 1 Fall
- Telekommunikation, IT und Software 43.733 € 7 % · 5 Fälle
- Medien und Online-Plattformen 39.609 € 6 % · 1 Fall
- Bau und Immobilien – 0 % · 2 Fälle
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 2 | 51.227 € |
| 2023 | 4 | 193.722 € |
| 2024 | 2 | 84.902 € |
| 2025 | 7 | 308.705 € |
| 2026 | 2 | 11.671 € |
17 Fälle
01.04.2026 The Management Corporation – Strata Title Plan No. 4869 (Riverfront Residences)MCST 4869: Anordnungen wegen fehlender Datenschutzvorgaben an den Hausverwalter Anordnung
Die Eigentümergemeinschaft (Management Corporation) der Wohnanlage Riverfront Residences hatte bis März 2025 keinen Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer) benannt, keine eigenen Datenschutzregeln und ihrem Hausverwalter, der als Auftragsverarbeiter (data intermediary) für sie tätig war, keine Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten gemacht; im April 2025 schickte ein Beschäftigter des Verwalters Namen, Adressen und Hausgeldangaben zweier Eigentümer versehentlich an einen anderen Eigentümer. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte Verstöße gegen die Rechenschaftspflicht (Accountability Obligation) und die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest; in der Versendung eines Antrags auf eine außerordentliche Versammlung mit Namen und Unterschriften von 303 Eigentümern sah sie dagegen wegen vorrangigen Wohnungseigentumsrechts keinen Verstoß. Sie ordnete an, binnen 90 Tagen Richtlinien und Verfahren für die Datenverarbeitung durch den Verwalter einzuführen und diesem mitzuteilen; der Verwalter selbst hatte eine freiwillige Verpflichtungszusage abgegeben.
Wer die Verwaltung an einen Dienstleister auslagert, bleibt verantwortlich und braucht einen eigenen Datenschutzbeauftragten, eigene Regeln und konkrete Vorgaben an den Dienstleister.
Empfänger vor dem Versand prüfen, sensible Anhänge schützen und Dienstleistern klare Vorgaben machen
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Sections 11(3) und 12(a) PDPA 2012 (Accountability Obligation); Section 24 i. V. m. Section 4(3) PDPA (Protection Obligation bei Einsatz eines Data Intermediary)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Veröffentlicht
- 07.05.2026
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Accountability and Protection Obligations by MCST 4869 (veröffentlicht 07.05.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Decision [2026] SGPDPC 1, The Management Corporation – Strata Title Plan No. 4869, Case No. DP-2503-C3469 (01.04.2026), PDF Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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08.01.2026 People Central Pte. Ltd.People Central: 17.500 SGD nach Angriff auf HR-Cloud mit Daten von 95.000 Beschäftigten 11.671 €
Der Anbieter cloudbasierter HR-Software erhielt im April 2024 eine Erpresser-E-Mail; ein Angreifer hatte Datenbanken auf seinen AWS-Servern gelöscht und wahrscheinlich Daten ausgeleitet, mutmaßlich entwendete Daten wurden im Darknet angeboten – gefährdet waren Daten von 95.000 Beschäftigten seiner Kunden (u. a. Ausweisnummer, Gehalt, Bankkonto, Religion) sowie von 24.765 Notfallkontakten und Kindern. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte einen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest, weil der Anbieter trotz der ihm von Kunden anvertrauten Personaldaten keine Web Application Firewall gegen vorhandene SQL-Injection-Lücken, einen offen aus dem Internet erreichbaren Remote-Desktop-Zugang ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung und nur alle zwei Jahre Schwachstellenscans hatte. Sie verhängte 17.500 SGD, wegen der Liquiditätslage zahlbar in zwölf Monatsraten, und ordnete u. a. eine Web Application Firewall, jährliche Penetrationstests, Zwei-Faktor-Authentifizierung und die Verschlüsselung aller Personaldatenfelder an.
Wer als Cloud-Anbieter sensible Personaldaten für Kunden verarbeitet, muss Fernzugänge absichern und seine Anwendungen regelmäßig auf Schwachstellen prüfen lassen.
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und erster Verstoß; Ratenzahlung mit Rücksicht auf die Liquidität, ein Erlass wurde abgelehnt.
- Veröffentlicht
- 08.01.2026
Originalbetrag 17.500 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.01.2026.
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Protection Obligation by People Central Pte Ltd (veröffentlicht 08.01.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Summary of the Decision [2025] SGPDPCS 4, People Central Pte. Ltd., Case No. DP-2405-C2330, PDF (ohne Datum) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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29.12.2025 SESAMi (Singapore) Pte Ltd; Abecha Pte LtdSESAMi: 8.750 SGD nach Ransomware-Angriff auf mit der Tochter geteiltes Netzlaufwerk 5.786 €
Im August 2024 verschlüsselte ein Angreifer ein von SESAMi und ihrer Tochter Abecha gemeinsam genutztes Netzlaufwerk mit Zahlungsdaten (u. a. vollständige Kreditkartennummern und Kontodaten) von rund 20.471 Kunden eines Kraftstoff-Flottenrabattprogramms der Tochter und bis zu 18.837 Personen aus der Registrierung für SESAMis B2B-Plattform; eine Ausleitung ließ sich nicht nachweisen. Die Datenschutzbehörde PDPC stufte SESAMi, das das Netz ohne schriftlichen Vertrag für die Tochter betrieb, insoweit als Auftragsverarbeiter (data intermediary) ein und stellte bei SESAMi einen fahrlässigen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest (u. a. veraltete Firewall- und VPN-Firmware, kein Patch-Management, nicht durchgesetzte Passwort- und MFA-Regeln), ebenso bei Abecha, die als Verantwortliche nichts unternommen hatte, um angemessene Sicherheit bei SESAMi sicherzustellen. SESAMi erhielt 8.750 SGD und Anordnungen, Abecha als verantwortliche Stelle nur Anordnungen, darunter eine schriftliche Regelung der Rollen und Datenschutzpflichten im Konzern.
Auch im Konzern braucht die Datenverarbeitung für eine andere Konzerngesellschaft eine schriftliche Rollen- und Pflichtenverteilung, und die verantwortliche Gesellschaft muss angemessene Sicherheit beim Dienstleister aktiv einfordern.
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Section 24(a) PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 4(3) PDPA (Pflichten bei Einsatz eines Data Intermediary); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Kooperation, rasche und wirksame Abhilfe, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure); bei Abecha zudem geringere Schuld wegen begrenzter Eigenständigkeit als hundertprozentige Tochter, einer der Gründe, von einer Geldbuße gegen sie abzusehen.
- Veröffentlicht
- 26.02.2026
Originalbetrag 8.750 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.12.2025.
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Protection Obligation by SESAMi (Singapore) Pte Ltd and Abecha Pte Ltd (veröffentlicht 26.02.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Summary of the Decision [2025] SGPDPCS 1, SESAMi (Singapore) Pte Ltd / Abecha Pte Ltd, Case No. DP-2408-C2786 (29.12.2025), PDF Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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31.10.2025 Air Sino-Euro Associates Travel Pte. Ltd.Air Sino-Euro: 47.000 SGD – kein Datenschutzbeauftragter, keine internen Regeln, Leck 31.252 €
Nach einem im Dezember 2023 öffentlich gewordenen Cyberangriff auf das Reisebüro waren im Buchungssystem Daten von 336.759 Personen betroffen, teils mit vollständigen Bildern von Ausweisen, Pässen und Geburtsurkunden; ein Teil der Daten wurde ausgeleitet. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte fahrlässige Verstöße gegen die Rechenschaftspflicht (Accountability Obligation) fest – Datenschutzbeauftragter erst im April 2024 benannt, außer der Datenschutzerklärung für Kunden keine internen Richtlinien, kein Beschwerdeverfahren und keine Information der Beschäftigten – sowie gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation), weil Verträge mit den IT-Dienstleistern zu Sicherheitsaufgaben fehlten, keine Sicherheitsüberprüfungen stattfanden, keine Mehr-Faktor-Authentifizierung bestand und der Server noch mit dem nicht mehr unterstützten Windows Server 2012 lief. Sie verhängte 47.000 SGD, wies Einwände zu Corona-Verlusten und Vergleichsfällen zurück und ordnete u. a. Richtlinien, Sicherheitsklauseln in Dienstleisterverträgen und einen Penetrationstest durch einen von der Cyber Security Agency (CSA) lizenzierten Anbieter an.
Eine Datenschutzerklärung nach außen ersetzt weder einen benannten Datenschutzbeauftragten noch interne Regeln, die den Beschäftigten bekannt sind und im Alltag gelten.
Interne Datenschutzrichtlinien, deren Vermittlung an Beschäftigte und Passwortregeln
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Sections 11(3) und 12 PDPA 2012 (Accountability Obligation); Section 24 PDPA (Protection Obligation); Section 48J(1)(a) PDPA (Financial Penalty); Section 48I PDPA (Directions)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Freiwilliges frühes Eingeständnis der Verstöße (als erheblich mildernd gewertet) sowie rasche und wirksame Abhilfe.
- Veröffentlicht
- 08.01.2026
Originalbetrag 47.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2025.
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Accountability and Protection Obligations by Air Sino-Euro Associates Travel Pte Ltd (veröffentlicht 08.01.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Decision [2025] SGPDPC [5], Air Sino-Euro Associates Travel Pte. Ltd., Case No. DP-2312-C1857 (31.10.2025), PDF Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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28.10.2025 Marina Bay Sands Pte. Ltd.Marina Bay Sands: 315.000 SGD nach Konfigurationsfehler bei Middleware-Migration 208.955 €
Bei der manuellen Übertragung von API-Konfigurationen auf eine neue Middleware (September 2022 bis März 2023) ließ ein allein verantwortlicher Mitarbeiter eine App-Kennung aus, sodass die Token-Prüfung für die Webseite des Museumsprogramms ArtScience Friends mindestens sechs Monate nicht griff; ein Angreifer nutzte dies im Oktober 2023 und rief Daten von 665.495 Mitgliedern des Treueprogramms Sands Rewards Lifestyle ab, die anschließend im Darknet angeboten wurden. Die Datenschutzbehörde PDPC wertete es als fahrlässigen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation), dass sich das Resort ohne unabhängige Gegenprüfung oder Automatisierung auf diesen einen Mitarbeiter verließ. Die vorläufig vorgesehenen 450.000 SGD setzte sie nach der Stellungnahme des Unternehmens auf 315.000 SGD herab; Anordnungen ergingen wegen der bereits umgesetzten Abhilfe nicht.
Sicherheitskritische Konfigurationsschritte bei Migrationen großer Datenbestände dürfen nicht an einer einzelnen Person ohne Gegenprüfung oder Automatisierung hängen.
Menschliche Fehler bei manuellen IT-Änderungen: Vier-Augen-Prinzip und Automatisierung
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Section 24 Personal Data Protection Act 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Im Übrigen angemessene Sicherheitsvorkehrungen, Eindämmung noch am Tag der Entdeckung, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure), Kooperation und freiwillige Benachrichtigung aller Betroffenen.
- Veröffentlicht
- 28.10.2025
Originalbetrag 315.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.10.2025.
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Protection Obligation by Marina Bay Sands Pte Ltd (veröffentlicht 28.10.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Decision [2025] SGPDPC 6, Marina Bay Sands Pte. Ltd., Case No. DP-2310-C1622 (28.10.2025), PDF Entscheidung einer Behörde
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03.07.2025 Ezynetic Pte. Ltd.Ezynetic: 17.500 SGD nach Ransomware bei IT-Dienstleister für Geldverleiher 11.664 €
Der SaaS-Anbieter betreibt für lizenzierte Geldverleiher ein an das Kreditbüro für Geldverleiher angebundenes System, in das die Kunden Daten von Kreditantragstellern und Schuldnern eingeben; im Juni 2024 übernahm ein Angreifer über eine verwundbare Webanwendung das Systemadministratorkonto des SQL-Servers, das nur mit einem leicht zu erratenden Passwort geschützt war, löschte Datenbanken und leitete Daten von 190.589 Personen samt Kreditauskunftsdaten aus, die im Darknet angeboten wurden. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte einen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest (unzureichende Zugriffskontrolle, keine Schwachstellen- oder Penetrationstests) und hielt wegen der Rolle als Anbieter, der ihm anvertraute Kundendaten verarbeitet, eine Geldbuße von 17.500 SGD für angemessen; den Antrag auf Erlass oder Minderung wies sie ab. Zusätzlich muss das Unternehmen für sein neues Netz binnen neun Monaten die Cyber-Trust-Mark-Zertifizierung der Cyber Security Agency of Singapore (CSA) erlangen.
Privilegierte Standardkonten wie der Administrator eines Datenbankservers müssen deaktiviert oder mit starken Passwörtern und zusätzlichen Kontrollen gesichert und regelmäßig auf Schwachstellen geprüft werden.
Starke Passwörter und Absicherung privilegierter Administratorkonten
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Section 24(a) PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty); Section 48I PDPA (Directions)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und erster Verstoß gegen den PDPA.
- Veröffentlicht
- 03.07.2025
Originalbetrag 17.500 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.07.2025.
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Protection Obligation by Ezynetic (veröffentlicht 03.07.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Summary of the Decision [2025] SGPDPCS 2, Ezynetic Pte. Ltd., Case No. DP-2406-C2585, PDF (ohne Datum) Entscheidung einer Behörde
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20.06.2025 Goldheart Jewelry Pte. Ltd.Goldheart Jewelry: 58.000 SGD wegen elf Monate verspätet eingespieltem Sicherheitspatch 39.197 €
Einen im Februar 2022 bereitgestellten Patch für eine bekannte Schwachstelle (CVE-2022-24086) der Magento-Plattform seines Onlineshops spielte der Juwelier erst im Januar 2023 ein; über die Lücke zog ein Angreifer die Kundendatenbank mit Daten von 41.379 Personen ab und stellte sie im Mai 2023 in ein Onlineforum. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte einen fahrlässigen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest, weil sich das Unternehmen beim Patchen ganz auf seinen Wartungsdienstleister verließ, ohne dies zu steuern oder zu überwachen, und verwarf den Einwand, der Dienstleister sei Auftragsverarbeiter (data intermediary) gewesen. Neben 58.000 SGD (vorläufig 64.000 SGD; der Vorwurf zu im Klartext gespeicherten Zugangsdaten entfiel nach der Stellungnahme) ordnete sie einen externen Sicherheitsaudit der Zugriffskontrollen mit Behebung der Lücken an.
Wer die Wartung seines Webshops auslagert, bleibt für das Patchen verantwortlich und muss Zuständigkeiten festlegen und die Umsetzung überwachen.
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty); Section 48I PDPA (Directions)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Rasche Abhilfe nach Bekanntwerden, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und Kooperation.
- Veröffentlicht
- 08.01.2026
Originalbetrag 58.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.06.2025.
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Protection Obligation by Goldheart Jewelry Pte Ltd (veröffentlicht 08.01.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Decision [2025] SGPDPC 4, Goldheart Jewelry Pte. Ltd., Case No. DP-2305-C1061 (20.06.2025), PDF Entscheidung einer Behörde
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19.05.2025 The Management Corporation – Strata Title Plan No. 4599 (The Scotts Tower)MCST 4599: Anordnungen nach abgelehntem Auskunftsersuchen zu Videoaufnahmen Anordnung
Eine an einem Verkehrsunfall neben der Wohnanlage beteiligte Person verlangte im April 2024 Zugang zu den Aufnahmen der Überwachungskameras; der Sicherheitsdienst konnte sie mangels Administratorzugang nicht sichern, das System überschrieb sie nach 17 Tagen, und die Eigentümergemeinschaft lehnte das Ersuchen danach unter Verweis auf Daten Dritter und das Wohnungseigentumsrecht ab. Die Datenschutzbehörde PDPC hielt eine pauschale Ablehnung für nicht gerechtfertigt (Dritte hätten unkenntlich gemacht werden können), traf zur Auskunftspflicht mangels noch vorhandener Aufnahmen aber keine Feststellung und stellte einen fahrlässigen Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht (Accountability Obligation) fest: kein Datenschutzbeauftragter, keine eigene Datenschutzrichtlinie (nur die des Verwalters) und keine Vorgaben an Verwalter und Sicherheitsdienst zu Auskunftsersuchen. Sie ordnete an, binnen 60 Tagen Richtlinien und ein Verfahren für Auskunftsersuchen zu Videoaufnahmen einzuführen und an Verwalter und Auftragnehmer weiterzugeben.
Für Auskunftsersuchen zu Videoaufnahmen braucht es ein festes Verfahren, das die Aufnahmen vor dem automatischen Überschreiben sichert und Dritte unkenntlich macht, statt pauschal abzulehnen.
Auskunftsersuchen erkennen, betroffene Daten sofort sichern und fristgerecht bearbeiten
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Sections 11(3) und 12 PDPA 2012 (Accountability Obligation); geprüft auch Sections 21 und 22A PDPA (Auskunft, Aufbewahrung bei Ablehnung)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Bau und Immobilien
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Die Eigentümergemeinschaft benannte nach dem Vorfall einen Datenschutzbeauftragten.
- Veröffentlicht
- 07.08.2025
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Accountability Obligation by MCST 4599 (veröffentlicht 07.08.2025) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Decision 2025 SGPDPC 3, The Management Corporation – Strata Title Plan No. 4599, Case No. DP-2405-C2318 (19.05.2025), PDF Entscheidung einer Behörde
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07.04.2025 Singapore Data Hub Pte LtdSingapore Data Hub: 17.500 SGD nach SQL-Injection-Angriffen auf Kassen-Software 11.851 €
Der Anbieter von Kassen- und CRM-Software für kleine und mittlere Unternehmen meldete 2024 zwei Angriffe, bei denen Täter u. a. über SQL-Injection Dateien mit Daten von insgesamt 698.112 Personen abzogen, darunter Gesundheitsangaben (Hautbefunde und Behandlungen) von 9.122 Personen; die Daten wurden mutmaßlich in einem Hackerforum veröffentlicht. Die Datenschutzbehörde PDPC betonte, dass der SaaS-Anbieter große Datenmengen im Auftrag seiner Kunden vorhält, und stellte einen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest: öffentlich erreichbare Server, keine Netzwerk-Firewall, keine Sicherheitstests vor Releases, nicht mehr unterstützte Betriebssystem- und PHP-Versionen sowie ungeschützt in Quellcode- und Konfigurationsdateien hinterlegte Zugangsdaten. Neben 17.500 SGD ordnete sie ein Bündel von Maßnahmen an, von Netzsegmentierung und Patch-Management bis zu mindestens jährlichen Schwachstellen- und Penetrationstests.
SaaS-Anbieter, die Kundendaten in großem Umfang vorhalten, müssen neue Versionen vor dem Livegang auf Sicherheitslücken testen und Altsysteme konsequent aktualisieren oder abschalten.
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Section 24(a) PDPA 2012 (Protection Obligation)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und erster Verstoß gegen den PDPA.
- Veröffentlicht
- 08.01.2026
Originalbetrag 17.500 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.04.2025.
- PDPC – Enforcement Decisions: Breach of the Protection Obligation by Singapore Data Hub Pte Ltd (veröffentlicht 08.01.2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- PDPC – Decision [2025] SGPDPC 2, Singapore Data Hub Pte Ltd, Case No. DP-2406-C2514 (07.04.2025), PDF Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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14.05.2024 ein singapurisches UnternehmenUnternehmen: 120.000 SGD wegen nicht gelöschter Daten auf Server einer früheren Konzerngesellschaft 82.141 €
Das Unternehmen versäumte bei einer Cloud-Migration 2020 und einer Umstrukturierung 2022, Daten von Beschäftigten, ehemaligen Beschäftigten, Direktoren und Aktionären auf einem gemeinsam genutzten Server der Tochter löschen zu lassen; im September 2022 verschaffte sich ein Angreifer über das kompromittierte Konto eines Dienstleisters der früheren Tochter Zugang zu diesem Server. Gefährdet waren zahlreiche Personen, bei einem Teil von ihnen könnten Daten – teils Ausweisbilder, Unterschriften, Bankkonten und Gehälter – abgeflossen sein. Die Datenschutzbehörde PDPC wertete die über zweijährige Nichtlöschung ohne klare Anweisungen an und Aufsicht über die Beschäftigten als fahrlässigen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) und verhängte wegen Dauer, Art der Daten und zur Abschreckung 120.000 SGD; von der früheren Tochter nahm sie eine freiwillige Verpflichtungszusage an.
Bei Migrationen und Umstrukturierungen muss die Löschung personenbezogener Altdaten ausdrücklich angewiesen, kontrolliert und im Dateninventar nachgehalten werden.
Daten nach Migrationen nachweislich löschen und ein Dateninventar pflegen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Rasches Handeln nach dem Hinweis auf den Vorfall, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und Kooperation.
- Veröffentlicht
- 02.08.2024
Originalbetrag 120.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.05.2024.
- PDPC, Enforcement Decisions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.05.2026 · Direktlink
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22.04.2024 ein singapurischer LohnabrechnungsdienstleisterSingapurischer Lohnabrechner: 4.000 SGD nach Ransomware-Leak von Gehaltsdaten eines Kunden 2.761 €
Über ein kompromittiertes Nutzerkonto verschaffte sich ein Angreifer zwischen Dezember 2022 und Januar 2023 per Remote Desktop Zugang zu Servern des Lohnabrechnungsdienstleisters und leitete Daten aus; auf einer Leak-Seite erschienen Daten von Beschäftigten eines Kunden, darunter Name, Ausweisnummer, Bankkonto und Gehalt. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte einen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest, weil die sensiblen Daten auf ungesicherten internen Laufwerken lagen, Beschäftigte lokale Administratorrechte hatten und keine Mehr-Faktor-Authentifizierung bestand. Wegen der Rolle als Lohnabrechner und der Art der Daten hielt sie eine Geldbuße für angemessen und setzte 4.000 SGD fest.
Lohn- und Gehaltsdaten gehören in zugriffsbeschränkte Bereiche, und Beschäftigte sollten weder lokale Administratorrechte noch die Möglichkeit unkontrollierter Softwareinstallationen haben.
Keine eigenmächtige Softwareinstallation und restriktive Administratorrechte auf Dienstgeräten
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Kooperation, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und erster Verstoß gegen den PDPA.
- Veröffentlicht
- 22.04.2024
Originalbetrag 4.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 22.04.2024.
- PDPC, Enforcement Decisions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.04.2026 · Direktlink
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28.12.2023 ein Singapurer Online-MarktplatzOnline-Marktplatz: 58.000 SGD und Anordnungen nach zwei Datenpannen 39.609 €
Beim Online-Marktplatz hängte ein Softwarefehler 2022 E-Mail-Adressen und Namen von Nutzern an Chatnachrichten an Anbieter an, und eine fehlerhafte Programmierschnittstelle ließ einen Angreifer nicht öffentliche Nutzerdaten abgreifen; eine Person bot danach Daten zahlreicher Nutzer des Marktplatzes in einem Onlineforum zum Kauf an. Die PDPC stellte am 28. Dezember 2023 eine fahrlässige Verletzung der Schutzpflicht fest, weil Tests vor der Einführung zu eng angelegt und Funktions- und Technikspezifikationen unzureichend dokumentiert waren. Sie verhängte 58.000 SGD und wies den Marktplatz an, Testverfahren und Dokumentation zu überprüfen und Lücken zu schließen.
Änderungen an Plattformfunktionen und Schnittstellen brauchen ausreichend breit angelegte Tests und eine saubere Dokumentation, sonst entstehen Datenlecks durch eigene Fehler.
Sichere Softwareänderungen durch ausreichende Tests und Dokumentation
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Personal Data Protection Act 2012, s 24 (Protection Obligation); Geldbuße nach s 48J PDPA ([2023] SGPDPC 13)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Verschulden
- fahrlässig
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Kooperation, rasche und wirksame Abhilfe, keine früheren Verstöße und frühes Eingeständnis im beschleunigten Verfahren; der Angreifer umging die vorhandenen Schutzmaßnahmen besonders geschickt.
- Veröffentlicht
- 22.02.2024
Originalbetrag 58.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.12.2023.
- PDPC, Enforcement Decisions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.12.2025 · Direktlink
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24.10.2023 ein singapurischer Anbieter einer Online-SprachlernplattformSingapurische Sprachlernplattform: 74.000 SGD nach erratenem Admin-Passwort und fehlendem DSB 50.922 €
Beim Betreiber einer Online-Sprachlernplattform für Kinder erriet ein Angreifer im April 2022 per Brute-Force-Angriff das seit über zwei Jahren unveränderte, schwache Passwort eines Administratorkontos und griff auf Daten zahlreicher Nutzer weltweit zu, darunter Schülerinnen und Schüler sowie Gehalts- und Bankdaten von Lehrkräften. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte fahrlässige Verstöße gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) wegen fehlender Passwortregeln und gegen die Rechenschaftspflicht (Accountability Obligation) fest, weil seit der Gründung 2016 kein Datenschutzbeauftragter benannt war. Sie verhängte 74.000 SGD und lehnte die beantragte Senkung auf höchstens 35.000 SGD ab; Anordnungen ergingen wegen der umgesetzten Abhilfe nicht.
Administratorkonten mit Zugriff auf große Mengen Kinderdaten brauchen komplexe, regelmäßig gewechselte Passwörter, und ein Datenschutzbeauftragter ist keine Formalie, sondern Pflicht von Beginn an.
Starke, regelmäßig geänderte Passwörter für Administratorkonten
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 11(3) PDPA (Accountability Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Sonstige
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Kein Nachweis einer Ausleitung oder eines Missbrauchs, rasche Abhilfe einschließlich Benachrichtigung der Nutzer, freiwilliges Eingeständnis und Kooperation.
- Veröffentlicht
- 21.03.2024
Originalbetrag 74.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.10.2023.
- PDPC, Enforcement Decisions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 24.10.2025 · Direktlink
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04.09.2023 ein Singapurer LeasinganbieterLeasinganbieter: 82.000 SGD nach Ransomware-Angriff 56.080 €
Im Juni 2022 stellte der Leasing- und Mietkaufanbieter fest, dass Ransomware sieben Server und sechs Arbeitsplatzrechner mit Daten zahlreicher Personen (Kunden, Bürgen und Beschäftigte) verschlüsselt hatte, darunter Ausweis-, Einkommens- und Bankdaten. Die PDPC stellte am 4. September 2023 einen Verstoß gegen die Schutzpflicht fest, weil ein seit zwei Jahren und neun Monaten verfügbarer Patch für die ausgenutzte Schwachstelle des VPN-Geräts nicht eingespielt war und Administratorkonten keine Mehr-Faktor-Authentifizierung hatten, und verhängte 82.000 SGD.
Sicherheitsupdates zeitnah einspielen und Administratorkonten mit Mehr-Faktor-Authentifizierung schützen: Beides gilt als Mindeststandard.
Patch-Management und Mehr-Faktor-Authentifizierung für Administratorkonten
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Personal Data Protection Act 2012, s 24 (Protection Obligation); s 48J PDPA ([2023] SGPDPC 9)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Finanzdienstleistungen und Versicherungen
- Mildernde Umstände
- Kooperation, zügige Abhilfe und freiwillige Übernahme der Verantwortung im beschleunigten Verfahren.
- Veröffentlicht
- 10.11.2023
Originalbetrag 82.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 04.09.2023.
- PDPC, Enforcement Decisions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 04.09.2025 · Direktlink
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23.03.2023 ein singapurischer Gesundheitsdienstleister und ein Callcenter-SozialunternehmenGesundheitsdienstleister und Callcenter: 68.000 SGD nach Datenleck beim Dienstleister 47.111 €
Der Gesundheitsdienstleister hatte Callcenter- und Terminbuchungsdienste an ein Sozialunternehmen ausgelagert, das für seine Callcenter-Kräfte Kundendaten auf einen aus dem Internet erreichbaren Dateiserver kopierte, dessen Passwortschutz rund 20 Monate lang deaktiviert war; 2021 wurden Daten zahlreicher Kunden (u. a. Diagnosecodes und Bankdaten) unbefugt abgerufen und im Darknet angeboten. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte beim Auftragsverarbeiter (data intermediary), dem Sozialunternehmen, Mängel bei Sicherheitsüberprüfungen und Passwortverwaltung fest und beim Gesundheitsdienstleister unzureichende laufende Aufsicht über den Dienstleister sowie die unnötige Weitergabe sensibler Finanz- und Gesundheitsdaten. Sie verhängte gegen beide zusammen 68.000 SGD und ordnete bei beiden Überprüfungen von Verträgen, Datenweitergabe und Prüfumfang an.
Auftraggeber müssen nicht nur vertraglich absichern, sondern laufend prüfen, wie ihr Dienstleister Daten speichert und Zugriffe vergibt, und ihm nur die wirklich nötigen Daten überlassen.
Keine gemeinsam genutzten Passwörter; nur notwendige Daten an Dienstleister weitergeben
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation) i. V. m. Sections 4(2) und 4(3) PDPA (Data Intermediary); Section 48J PDPA (Financial Penalty); Section 48I PDPA (Directions)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Beide kooperierten, räumten die Verstöße im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) ein und leiteten rasch Abhilfe ein; bei der Bemessung wurde der rund 50-fach höhere Umsatz des Gesundheitsdienstleisters berücksichtigt.
- Veröffentlicht
- 22.06.2023
Originalbetrag 68.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.03.2023.
- PDPC, Enforcement Decisions (Übersicht) (Entscheidung 2023) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 23.03.2025 · Direktlink
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28.10.2022 ein Singapurer Online-LebensmittelhändlerOnline-Lebensmittelhändler: 72.000 SGD, Zugangsschlüssel im Quellcode öffneten Kundendaten 51.227 €
Ein Angreifer übernahm 2020 das Konto eines Beschäftigten der Online-Lebensmittelplattform bei einem Code-Hosting-Dienst fand im Quellcode einen hoch privilegierten Zugangsschlüssel, in der Cloud einen weiteren und gelangte so an eine Datenbank mit Daten zahlreicher Kunden und Verkäufer, die danach in einem Onlineforum zum Kauf angeboten wurde. Die PDPC stellte am 28. Oktober 2022 einen Verstoß gegen die Schutzpflicht fest, weil die Schlüssel offenkundig unzureichend gesichert waren und die Datenbank keine eigene Authentifizierung hatte, und verhängte 72.000 SGD; Einwände gegen die Höhe wies sie zurück.
Zugangsschlüssel gehören in einen gesicherten Schlüsseltresor statt in den Quellcode, und sensible Datenbanken brauchen eine eigene Zugangshürde.
Sichere Verwaltung von Zugangsschlüsseln statt Ablage im Quellcode
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Personal Data Protection Act 2012, s 24 (Protection Obligation); s 48J PDPA ([2022] SGPDPC 8)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Wiederholungsfall
- nein
- Mildernde Umstände
- Kooperation, teilweise Schwärzung gespeicherter Kreditkartennummern, rasche wirksame Abhilfe und die späte, aber freiwillige Anerkennung der Feststellungen.
- Veröffentlicht
- 19.12.2022
Originalbetrag 72.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.10.2022.
- PDPC, Enforcement Decisions (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.10.2024 · Direktlink
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06.10.2022 die singapurische Gesellschaft eines E-Commerce-Plattformkonzerns und ein singapurischer OnlinehändlerE-Commerce-Plattform und Onlinehändler in Singapur: Anordnungen wegen ungesicherter Datentransfers Anordnung
Nachdem zwei Auftragnehmer der ausländischen Konzernmutter des Plattformbetreibers 2020 Kundendaten aus deren Systemen abgezogen hatten – betroffen waren Daten zahlreicher Personen, darunter Kunden des Onlinehändlers –, prüfte die Datenschutzbehörde PDPC die Übermittlungen aus Singapur ins Ausland. Der Onlinehändler als Verantwortlicher hatte keine vertraglichen Zusagen eingeholt, die ein dem PDPA vergleichbares Schutzniveau für die über seinen Auftragsverarbeiter (data intermediary) übermittelten Daten sichern, und der singapurischen Plattformgesellschaft fehlten für die Weitergabe eigener Plattformdaten an die ausländische Konzernmutter innerhalb des Konzerns verbindliche Verträge oder Binding Corporate Rules. Die PDPC ordnete beiden an, Verfahren zur Einhaltung der Transfer Limitation Obligation einzuführen – der Plattformgesellschaft binnen 60 Tagen, dem Onlinehändler als KMU binnen sechs Monaten – und verwies auf die ASEAN-Modellvertragsklauseln.
Wer Daten über einen Dienstleister oder innerhalb eines Konzerns ins Ausland übermittelt, muss das vergleichbare Schutzniveau selbst vertraglich oder über verbindliche Konzernregeln absichern.
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Section 26(1) PDPA 2012 (Transfer Limitation Obligation) i. V. m. Regulations 9(1)(b) und 10(1) Personal Data Protection Regulations 2014; Section 4(3) PDPA; Section 48I PDPA (Directions)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Mildernde Umstände
- Beide Unternehmen kooperierten nach Feststellung der PDPC in hohem Maße.
- Veröffentlicht
- 18.11.2022
- PDPC, Enforcement Decisions (Übersicht) (Entscheidung 2022) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.10.2024 · Direktlink