Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Autoriteit Persoonsgegevens (AP) 395 Mio. € 100 % · 5 Fälle
Wofür?
nach UnterthemaWen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 1 | 290 Mio. € |
| Q4 2024 | 1 | 4,75 Mio. € |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 1 | 50.000 € |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 1 | 175.000 € |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 1 | 100 Mio. € |
| Q3 2026 | 0 | — |
5 Fälle
01.04.2026 MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App)Yango-Taxi-App: 100 Mio. EUR für Datenübermittlung nach Russland 100 Mio. €
Die Amsterdamer Ridetech bot die Fahrdienst-App Yango in Finnland und Norwegen an und übermittelte Daten von Fahrern und Kunden an die Konzerngesellschaften Yandex.Taxi LLC und Yandex LLC in Russland, ohne geeignete Garantien nachzuweisen. Die AP verhängte 100 Mio. EUR gegen die Rechtsnachfolgerin und untersagte weitere Übermittlungen nach Russland.
Übermittlungen in Staaten ohne Rechtsschutz gegen Behördenzugriffe lassen sich kaum absichern – Konzernstrukturen mit solchen Standorten brauchen eine Datenlokalisierung in der EU.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 44, Art. 46 iVm Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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15.12.2025 Stichting Hogeschool van Arnhem en Nijmegen (HAN University of Applied Sciences)Niederlande: 175.000 € gegen Hochschule HAN wegen unzureichender Sicherheit nach Hack 175.000 €
Ein Hacker gelangte 2021 über ein Webformular auf einen Web- und einen Datenbankserver der Hochschule, erbeutete u. a. Namen mit Passwörtern und Bürgerservicenummern von Studierenden und Beschäftigten und forderte vergeblich Lösegeld. Die Sicherheit war nicht auf die Risiken abgestimmt, die Rechte eines Datenbankkontos waren nicht beschränkt.
Datenbankkonten von Webanwendungen brauchen minimale Rechte, damit eine einzelne Lücke nicht den gesamten Datenbestand öffnet.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 32
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Vergleich ohne Einspruch; aktive Schadensbegrenzung, gestärkte Resilienz und Weitergabe der Erfahrungen an andere Organisationen.
- Veröffentlicht
- 17.12.2025
- HAN krijgt boete van 175.000 euro voor onvoldoende beveiliging van persoonsgegevens Pressemitteilung einer Behörde
- Boete HAN Entscheidung einer Behörde
- AP: Besluit tot oplegging van een bestuurlijke boete aan Stichting Hogeschool van Arnhem en Nijmegen Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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27.05.2025 AS Watson (Health & Beauty Continental Europe) B.V.AP senkt Cookie-Bußgeld gegen Kruidvat-Betreiber AS Watson nach Einspruch auf 50.000 Euro 50.000 €
Das Unternehmen hinter der Drogeriekette Kruidvat verfolgte Besucher von Kruidvat.nl ohne Wissen und Einwilligung mit Tracking-Cookies und konnte so Profile aus Standort, besuchten Seiten, Warenkorb und Käufen bilden. Die AP hatte 2024 600.000 Euro verhängt, gab dem Einspruch im Mai 2025 statt und setzte die Buße auf 50.000 Euro herab.
Tracking-Cookies im Onlineshop erst nach echter Einwilligung setzen – vorausgefüllte oder versteckte Zustimmung reicht nicht.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO (Tracking-Cookies ohne Einwilligung)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Handel und E-Commerce
- Veröffentlicht
- 12.06.2025
- Besluit op bezwaar AS Watson – Kruidvat (27 mei 2025) Entscheidung einer Behörde
- Besluit boete AS Watson – Kruidvat Entscheidung einer Behörde
- AP – Boete van 600.000 euro voor tracking cookies op Kruidvat.nl Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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26.11.2024 Netflix International B.V.AP: 4,75 Mio. Euro gegen Netflix wegen unzureichender Datenschutzinformation 4,75 Mio. €
Netflix informierte Kundinnen und Kunden zwischen 2018 und 2020 nicht ausreichend darüber, was mit ihren Daten geschieht, und die vorhandenen Informationen waren teils unübersichtlich. Die niederländische Aufsicht verhängte 4,75 Mio. Euro; Netflix hat die Datenschutzerklärung inzwischen überarbeitet.
Datenschutzhinweise müssen vollständig und verständlich sein – auch Auskünfte an Kunden müssen konkret statt pauschal ausfallen.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 lit. c, e, f und Abs. 2 lit. a, Art. 15 Abs. 1 lit. a, c, d und Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Mildernde Umstände
- Datenschutzerklärung und Informationsangebot wurden nachträglich verbessert.
- Veröffentlicht
- 18.12.2024
- Boete Netflix (Besluit van 26 november 2024) Entscheidung einer Behörde
- AP – Boete Netflix voor niet goed informeren klanten Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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22.07.2024 Uber Technologies Inc. und Uber B.V.Uber: 290 Mio. EUR – Fahrerdaten zwei Jahre ohne Transferinstrument in die USA 290 Mio. €
Uber speicherte sensible Daten europäischer Fahrer – darunter Standort-, Zahlungs- und Ausweisdaten, teils Straf- und Gesundheitsdaten – auf Servern in den USA und nutzte ab August 2021 kein Übermittlungsinstrument mehr. Die AP verhängte nach Beschwerden von über 170 französischen Fahrern 290 Mio. EUR; es war die dritte Geldbuße der AP gegen Uber.
Konzerninterne Übermittlungen an die Zentrale sind Drittlandtransfers – wer ein Transferinstrument auslaufen lässt, übermittelt ohne Rechtsgrundlage.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 44 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 26.08.2024
- AP legt Uber boete op van 290 miljoen euro om doorgifte data chauffeurs naar VS (26.08.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- AP, Besluit boete Uber doorgifte naar VS vom 22.07.2024 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink