Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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3Fälle aus 1 Jurisdiktion
–Summe der Geldbeträge (0 Fälle mit Betrag)
–Größter Einzelfall
–Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Personal Information Protection Commission (PPC, 個人情報保護委員会) – 0 % · 3 Fälle

Wofür?

nach Unterthema
  1. Datenpannen und Datensicherheit – 0 % · 3 Fälle

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Automobil – 0 % · 1 Fall
  2. Medien und Online-Plattformen – 0 % · 1 Fall
  3. Telekommunikation, IT und Software – 0 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20231–
20241–
20250–
20261–

3 Fälle

19.08.2026 KDDI株式会社 (KDDI Corporation)KDDI: Anleitung der Datenschutzbehörde nach Abfluss von 12,2 Mio. E-Mail-Zugangsdaten JapanDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Über eine Software-Schwachstelle in einer von KDDI entwickelten und mehreren Internetprovidern bereitgestellten Mailplattform erbeuteten Unbefugte die Zugangsdaten (Mailadresse und Passwort) von 12.231.954 Personen; 7.616.173 Passwörter lagen im Klartext, sodass Postfächer einsehbar waren (entdeckt am 17. Juni 2026). Die Behörde erteilte KDDI eine Anleitung (指導) nach Art. 147 APPI, die technischen Sicherheitsmaßnahmen zu verbessern, weil die Zugriffskontrollen gegen die Ausbreitung von Angreifern unzureichend waren, verlangte bis 19. Oktober 2026 einen Bericht und erteilte auch einzelnen Providern, auf die die Klartextspeicherung zurückging, eine solche Anleitung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Passwörter dürfen nie im Klartext gespeichert werden, und Plattformen, die viele Kunden bündeln, brauchen mehrschichtige Abwehr gegen die Ausbreitung nach einem Einbruch.

Bezug zu Schulung und Awareness

Passwortsicherheit und Wiederverwendung von Passwörtern

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PPC, 個人情報保護委員会)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Act on the Protection of Personal Information (APPI, 個人情報の保護に関する法律) Art. 147, Art. 146 Abs. 1
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
19.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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28.03.2024 ein japanischer InternetkonzernInternetkonzern: förmliche Empfehlung nach Datenabfluss über infizierten Dienstleister-PC JapanDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Nachdem der Arbeits-PC eines Beschäftigten beim südkoreanischen Sicherheitsdienstleister des Unternehmens mit Schadsoftware infiziert worden war, griffen Unbefugte vom 14. September bis 27. Oktober 2023 auf Systeme zu; Daten von rund 520.000 Personen (Nutzer des Messengerdienstes, Geschäftspartner, Beschäftigte) flossen ab oder waren gefährdet. Die Behörde sprach wegen unzureichender organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen (Art. 23 APPI) eine förmliche Empfehlung nach Art. 148 Abs. 1 APPI aus und verlangte Berichte bis März 2025; wegen der möglichen Offenlegung von Nutzerkennungen (GUID) bei der Auktionsplattform des Konzerns erging zusätzlich eine Anleitung (指導) nach Art. 147.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Systemzugänge von Dienstleistern gehören zur eigenen Sicherheitsverantwortung; ein infizierter Rechner beim Dienstleister darf nicht zum Einfallstor werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schadsoftware und Zugriffsrechte von Dienstleistern

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PPC, 個人情報保護委員会)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Act on the Protection of Personal Information (APPI, 個人情報の保護に関する法律) Art. 148 Abs. 1 i. V. m. Art. 23; Art. 147
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
28.03.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.03.2026 · Direktlink

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12.07.2023 ein japanischer AutomobilherstellerAutohersteller: Anleitung der Datenschutzbehörde nach zehn Jahren offener Fahrzeugdaten JapanDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Wegen einer falsch konfigurierten Cloud-Umgebung beim verbundenen Auftragnehmer, einer Konzerngesellschaft, waren Server zweier vernetzter Fahrzeugdienste des Herstellers rund zehn Jahre lang von außen einsehbar; betroffen waren Daten von etwa 2,3 Millionen Personen, darunter Fahrzeuggeräte-IDs, Fahrgestellnummern und Standortdaten. Der Hersteller hatte diese Daten mangels ausreichender Schulung der zuständigen Beschäftigten nicht als personenbezogen erkannt und den Auftragnehmer nicht auf Zugriffskontrollen geprüft. Die Behörde erteilte dem Unternehmen eine Anleitung (指導) nach Art. 147 APPI, Schulung, Zugriffskontrolle und Aufsicht über den Auftragnehmer zu verbessern und die eigenen Abhilfemaßnahmen umzusetzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Fahrgestellnummer und Standort sind personenbezogene Daten: Wer Cloud-Speicher konfiguriert, muss das wissen, und Auftragnehmer sind auf ihre Zugriffseinstellungen zu prüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sichere Cloud-Konfiguration und Erkennen personenbezogener Daten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Personal Information Protection Commission (PPC, 個人情報保護委員会)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Act on the Protection of Personal Information (APPI, 個人情報の保護に関する法律) Art. 147 i. V. m. Art. 23 und Art. 25
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Automobil
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
12.07.2023

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 08.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.07.2025 · Direktlink

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