Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 1.370 Fälle aus 35 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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2Fälle aus 1 Jurisdiktion
33.978 €Summe der Geldbeträge
16.989 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 2023123.891 €
Q1 2024110.087 €
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

2 Fälle

12.03.2024 ein isländischer Betreiber einer SchnellrestaurantketteIsland: Betreiber einer Schnellrestaurantkette wegen Kamera-Leistungskontrolle gebüßt IslandBeschäftigtendatenanonymisiert 10.087 €

Persónuvernd verhängte gegen die Betreiberin einer Schnellrestaurantkette in Island eine Geldbuße von 1.500.000 ISK, weil der Leiter einer Filiale Aufnahmen der Überwachungskameras genutzt hatte, um die Arbeit eines Beschäftigten zu kontrollieren, und dazu kommentierte Standbilder anfertigte. Die Behörde wertete dies als unzulässige Verarbeitung außerhalb des erklärten Überwachungszwecks und beanstandete zudem Hinweisschilder ohne Angabe des Verantwortlichen sowie eine unzureichende Information der Beschäftigten; sie ordnete an, die Standbilder zu löschen, in den Filialen vorschriftsgemäße Hinweisschilder anzubringen, die Beschäftigten zu informieren und ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Aufnahmen aus Sicherheitskameras dürfen nicht nebenbei zur Leistungskontrolle genutzt werden, und wer Zugriff darauf hat, muss wissen, wofür er sie verwenden darf.

Bezug zu Schulung und Awareness

Videoüberwachung am Arbeitsplatz: keine Leistungskontrolle ohne eigene Rechtsgrundlage

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Persónuvernd
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 Bst. a–c, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 und 13 DSGVO; §§ 8, 9, 14 Abs. 1 und 4 und 17 Gesetz Nr. 90/2018 (isländisches Datenschutzgesetz); Regeln Nr. 837/2006 über elektronische Überwachung; Geldbuße nach § 46 Abs. 3 Gesetz Nr. 90/2018 i.V.m. Art. 83 Abs. 5 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Nur eine Filiale und relativ wenige Personen betroffen, kein nachgewiesener unmittelbarer Schaden, nur ein belegter Fall der Leistungskontrolle.
Haftung von Führungskräften
Die Kontrolle ging vom Leiter einer Filiale aus; die Behörde hielt fest, dass Unternehmen Beschäftigte mit Zugriff auf Aufnahmen anleiten müssen. Die Geldbuße traf die Betreibergesellschaft.
Veröffentlicht
20.03.2024

Originalbetrag 1.500.000 ISK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 12.03.2026 · Direktlink

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17.10.2023 eine isländische Betreiberin einer VeranstaltungshalleIsland: Hallenbetreiberin wegen Videoüberwachung bei Veranstaltungen gebüßt IslandVideoüberwachunganonymisiert 23.891 €

Persónuvernd verhängte gegen die Betreiberin einer isländischen Veranstaltungshalle eine Geldbuße von 3.500.000 ISK, nachdem sie am 7. Februar 2023 festgestellt hatte, dass die Videoüberwachung bei Veranstaltungen Dritter ohne Rechtsgrundlage, ohne festgelegten legitimen Zweck und ohne ausreichende Information erfolgte. Schwer wog, dass die Kameras auch Räume erfassten, in denen Kinder und Jugendliche übernachteten, sowie Covid-19-Massenimpfungen, und dass die Überwachung seit mindestens 2008 sehr viele Menschen betraf.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Videoüberwachung in Veranstaltungsstätten braucht einen klar festgelegten Zweck und eine Rechtsgrundlage und darf sensible Situationen wie Übernachtungen von Kindern oder Gesundheitsleistungen nicht erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Videoüberwachung in Veranstaltungsstätten: Zweck, Rechtsgrundlage und sensible Bereiche

Behörde / Gericht
Persónuvernd
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 Bst. a und b, Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 und Art. 13 DSGVO; § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2, §§ 9 und 17 Abs. 2 Gesetz Nr. 90/2018 (isländisches Datenschutzgesetz); Geldbuße nach § 46 Abs. 3 Gesetz Nr. 90/2018 i.V.m. Art. 83 Abs. 5 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Mildernde Umstände
Es gab Hinweisschilder, wenn auch unzureichende; das Unternehmen arbeitete mit der Behörde zusammen und setzte die früheren Anordnungen teilweise um; kein finanzieller Schaden (von der Behörde gering gewichtet).
Veröffentlicht
17.10.2023

Originalbetrag 3.500.000 ISK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.10.2023.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 17.10.2025 · Direktlink

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