Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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5Fälle aus 1 Jurisdiktion
–Summe der Geldbeträge (0 Fälle mit Betrag)
–Größter Einzelfall
–Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Behörde
  1. Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) – 0 % · 4 Fälle
  2. Bundesverwaltungsgericht (A-3891/2025) auf Verfügung des EDÖB vom 28.04.2025 – 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. Betroffenenrechte und Transparenz – 0 % · 3 Fälle
  2. Auftragsverarbeitung – 0 % · 1 Fall
  3. Werbung und Einwilligung – 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Branche

Alle Branchen

  1. Finanzdienstleistungen und Versicherungen – 0 % · 3 Fälle
  2. Handel und E-Commerce – 0 % · 1 Fall
  3. Telekommunikation, IT und Software – 0 % · 1 Fall

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20241–
20252–
20262–

5 Fälle

22.06.2026 Inkasso-Team AGBundesverwaltungsgericht bestätigt EDÖB: Inkasso-Team durfte Schuldnerdaten nicht veröffentlichen SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Das Inkassounternehmen stellte Personendaten mutmaßlicher Schuldner, teils besonders schützenswerte, ins Internet, um Hinweise auf ihren Aufenthalt zu erhalten und Dritte zu warnen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Verfügung des EDÖB, wonach dies eine ungerechtfertigte Persönlichkeitsverletzung ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentliche Schuldnerpranger sind datenschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen – Inkasso muss mit milderen Mitteln arbeiten.

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (A-3891/2025) auf Verfügung des EDÖB vom 28.04.2025
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 19, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.04.2026 Cream della Cream Switzerland GmbH und Philipp Plein International AGEDÖB-Verfügung: Philipp Plein und Cream della Cream ignorierten Werbewidersprüche SchweizWerbung und Einwilligung Anordnung

Beide Unternehmen nutzten E-Mail-Adressen und Telefonnummern aus Onlinekäufen weiter für Werbung, obwohl Betroffene widersprochen hatten – teils nach bestätigter Löschung. Der EDÖB verfügte die Einstellung der Werbebearbeitung und die Löschung auf Verlangen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss systemweit greifen – eine bestätigte Löschung, der weitere Werbung folgt, verletzt Treu und Glauben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Werbewidersprüchen und Löschbegehren

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 30 Abs. 2 lit. b, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
26.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.05.2025 PostFinance AGEDÖB verpflichtet PostFinance zu ausdrücklicher Einwilligung bei Stimmerkennung SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Die PostFinance AG erstellte zur Authentifizierung per Stimmerkennung Stimmabdrücke ihrer Kundschaft, ohne deren aktive Zustimmung einzuholen; wer dies nicht wollte, musste selbst widersprechen. Der EDÖB wertete die Bearbeitung dieser biometrischen Daten als unverhältnismässig und verpflichtete PostFinance mit Verfügung vom 16. Mai 2025, künftig eine ausdrückliche Einwilligung einzuholen und Stimmabdrücke ohne solche Einwilligung zu löschen. PostFinance hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Biometrische Verfahren brauchen ein aktives Opt-in der Betroffenen; ein blosses Widerspruchsrecht genügt nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Biometrische Authentifizierung und Einwilligung (Opt-in statt Opt-out)

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG): Grundsatz der Verhältnismässigkeit; biometrische Daten als besonders schützenswerte Personendaten, ausdrückliche Einwilligung
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
07.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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29.01.2025 Cembra Money Bank AGEDÖB-Verfügung: Cembra Money Bank beantwortete Auskunftsbegehren zu spät und pauschal SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Von Dezember 2023 bis September 2024 beantwortete Cembra 9 von 13 Auskunftsbegehren nach Ablauf der 30-Tage-Frist und allen 13 Personen nur mit Standardschreiben statt ihrer tatsächlich bearbeiteten Daten. Der EDÖB verpflichtete die Bank, die Daten nachzuliefern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsbegehren brauchen einen Prozess mit Ressourcen und Fristkontrolle – Textbausteine ersetzen keine echte Datenauskunft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Auskunftsbegehren

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 25 Abs. 2 lit. b, Art. 25 Abs. 7
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
01.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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01.05.2024 ein Schweizer IT-Dienstleister und zwei Schweizer BundesämterEDÖB: Datenschutzverstöße bei IT-Dienstleister und zwei Bundesämtern nach Ransomware-Angriff SchweizAuftragsverarbeitunganonymisiert Sonstiges

Nach dem Hackerangriff auf einen IT-Dienstleister stellte der EDÖB fest, dass Personendaten zweier Bundesämter über Supportprozesse ohne nötige Datenschutzvorkehrungen zu dem Dienstleister gelangt waren. Der Dienstleister bewahrte die Daten anschließend datenschutzwidrig und teils vertragswidrig auf.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Echtdaten gehören nicht in Support- und Testumgebungen von Dienstleistern – Auftraggeber müssen Weitergabe und Löschung kontrollieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Weitergabe von Echtdaten an Dienstleister im Support

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Datenschutzgesetz (DSG)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
01.05.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 01.05.2026 · Direktlink

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