Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach Behörde- Agência Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Superintendência de Fiscalização 25,6 Mio. € 100 % · 1 Fall
- Autoridade Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Coordenação-Geral de Fiscalização 2.720 € 0 % · 3 Fälle
- Autoridade Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Conselho Diretor – 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach Unterthema- ohne Unterthema 25,6 Mio. € 100 % · 1 Fall
- Werbung und Einwilligung 2.720 € 0 % · 1 Fall
- Datenpannen und Datensicherheit – 0 % · 2 Fälle
- Betroffenenrechte und Transparenz – 0 % · 1 Fall
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2023 | 1 | 2.720 € |
| 2024 | 3 | – |
| 2025 | 0 | – |
| 2026 | 1 | 25,6 Mio. € |
5 Fälle
24.08.2026 ByteDance Brasil Tecnologia Ltda. (TikTok)ANPD: 153,77 Mio. BRL Bußgeld gegen TikTok-Betreiber wegen Daten Minderjähriger 25,6 Mio. €
Die brasilianische Datenschutzbehörde ANPD verhängte gegen die ByteDance Brasil Tecnologia Ltda., Betreiberin von TikTok in Brasilien, drei Geldbußen von zusammen 153.769.671,33 BRL (je 63.176.686,67 BRL wegen Verstößen gegen Art. 7 und Art. 6 VIII LGPD sowie 27.416.297,99 BRL wegen Art. 6 X LGPD). Nach der Entscheidung wurden Daten von Kindern und Jugendlichen sowohl im Feed ohne Registrierung als auch bei der Kontoeröffnung ohne gültige Rechtsgrundlage verarbeitet, und wirksame Vorbeugungs- und Nachweismaßnahmen fehlten. Zusätzlich ordnete die Behörde die Löschung der Daten registrierter Jugendlicher zwischen 13 und 18 Jahren an, deren gesetzliche Vertretung nicht binnen 60 Arbeitstagen geregelt wird, abgesichert durch ein Zwangsgeld von 137.081,49 BRL je Tag Verzug.
Plattformen, die Minderjährige erreichen, brauchen eine tragfähige Rechtsgrundlage und nachweislich wirksame Schutzmaßnahmen – auch für Angebote ohne Registrierung.
Schutz der Daten von Kindern und Jugendlichen auf Online-Plattformen
- Behörde / Gericht
- Agência Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Superintendência de Fiscalização
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 VIII, Art. 6 X und Art. 7 LGPD (Lei nº 13.709/2018); Sanktionen nach Art. 52 LGPD; Resolução CD/ANPD nº 4/2023 (Regulamento de Dosimetria)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 25.08.2026
Originalbetrag 153.769.671,33 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 24.08.2026.
- ANPD – Despacho Decisório nº 27/2026/CGS/SFI, Processo nº 00261.006648/2024-02 (ByteDance Brasil) Entscheidung einer Behörde
- ANPD – ANPD multa TikTok em R$ 153,7 milhões por falhas na proteção de dados de crianças e adolescentes (25.08.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Diário Oficial da União, 25.08.2026 – Despacho Decisório nº 27/2026/CGS/SFI Amtliches Register oder Bekanntmachung
- ANPD – Decisões em Processos Sancionadores (Übersicht) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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09.08.2024 ein brasilianisches BundesministeriumANPD: Zwei Verwarnungen gegen ein Bundesministerium nach Sicherheitslücke in einem Zugangssystem Verwarnung
Die ANPD verhängte gegen ein brasilianisches Bundesministerium zwei Verwarnungen, weil über eine Schwachstelle einer Programmierschnittstelle seines Zugangs- und Berechtigungssystems bei Abfrage gültiger CPF-Nummern Personendaten wie Name, Geburtsdatum, Name der Mutter und Anschrift abrufbar waren: eine wegen unzureichender Information der Betroffenen über den Sicherheitsvorfall (Art. 48 LGPD) und eine wegen mangelnder Sicherheit der Systeme (Art. 49 LGPD). Verbunden waren Abhilfemaßnahmen, u. a. die Berichtigung der Mitteilung auf der Website zu Datenkategorien, Risiken und Gründen der verspäteten Information sowie ein Zeitplan für technische Maßnahmen; den Widerspruch wies der Direktorenrat im Dezember 2025 zurück und bestätigte die von der Fiskalisierung festgesetzte Endfrist 31.12.2025 für die Umsetzung.
Nach einem Sicherheitsvorfall müssen Betroffene vollständig über die möglicherweise offengelegten Daten, die Risiken und die Gründe einer verspäteten Information unterrichtet werden.
Information Betroffener nach Datenpannen und Absicherung von Schnittstellen
- Behörde / Gericht
- Autoridade Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Coordenação-Geral de Fiscalização
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 48 und 49 Lei nº 13.709/2018 (LGPD); Art. 55 § 2 I Regulamento de Fiscalização (Resolução CD/ANPD nº 1/2021)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 09.08.2024
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.08.2026 · Direktlink
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02.07.2024 ein internationaler Social-Media-KonzernANPD stoppt vorläufig KI-Training eines Social-Media-Konzerns mit Daten brasilianischer Nutzer Anordnung
Der Conselho Diretor der ANPD ordnete als Präventivmaßnahme an, dass der Konzern in Brasilien den Teil der neuen Datenschutzrichtlinie zur Nutzung personenbezogener Daten für das Training generativer KI aussetzt und diese Verarbeitung in allen Produkten des Konzerns, auch für Personen ohne Nutzerkonto, sofort stoppt; für jeden Tag der Nichtbefolgung drohte ein Zwangsgeld von 50.000 BRL. Die Behörde sah Anzeichen für eine fehlende geeignete Rechtsgrundlage, unzureichende Transparenz, Hürden bei der Ausübung von Betroffenenrechten und fehlende Schutzvorkehrungen für Daten von Kindern und Jugendlichen. Nach einem Überprüfungsantrag hielt die ANPD die Maßnahme im Juli 2024 aufrecht und setzte sie Ende August 2024 aus, nachdem sie einen Compliance-Plan des Konzerns genehmigt hatte.
Wer vorhandene Nutzerdaten für KI-Training verwenden will, muss Rechtsgrundlage, Information und Widerspruchsmöglichkeiten vorab belastbar klären.
Datenschutz beim Training generativer KI mit Nutzerdaten
- Behörde / Gericht
- Autoridade Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Conselho Diretor
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 52 III und Art. 54 LGPD (Lei nº 13.709/2018); Art. 45 Lei nº 9.784/1999; Art. 26 IV Decreto nº 10.474/2020 (Präventivmaßnahme)
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Medien und Online-Plattformen
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 02.07.2024
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 02.07.2026 · Direktlink
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31.01.2024 eine brasilianische regionale BildungsbehördeANPD: Verwarnungen gegen eine regionale Bildungsbehörde nach Sicherheitsvorfall Verwarnung
Die ANPD verhängte gegen eine regionale Bildungsbehörde vier Verwarnungen, u. a. weil sie die von einem Sicherheitsvorfall betroffenen Personen nicht benachrichtigt hatte (Art. 48 LGPD), sowie wegen Verstößen gegen Art. 37 und 38 LGPD und gegen die Aufsichtsverordnung. Auf Widerspruch hielt der Direktorenrat im August 2024 die Verwarnung wegen fehlender Benachrichtigung aufrecht und ersetzte die übrigen drei durch eine einzige Verwarnung wegen Behinderung der Aufsicht, weil die Behörde angeforderte Nachweise zu ihren Sicherheitsmaßnahmen nicht vorgelegt hatte.
Wer der Datenschutzaufsicht angeforderte Nachweise nicht liefert, riskiert neben dem eigentlichen Verstoß eine zusätzliche Sanktion.
Benachrichtigung Betroffener und Mitwirkung gegenüber der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Autoridade Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Coordenação-Geral de Fiscalização
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 37, 38 und 48 Lei nº 13.709/2018 (LGPD); Art. 5 I Regulamento de Fiscalização (Resolução CD/ANPD nº 1/2021)
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Öffentlicher Sektor
- Veröffentlicht
- 31.01.2024
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 31.01.2026 · Direktlink
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05.07.2023 ein brasilianisches Kleinstunternehmen, das Kontaktlisten anbotErste LGPD-Geldbuße: ANPD sanktioniert Kleinstunternehmen wegen Wählerkontaktlisten 2.720 €
Mit ihrer ersten Sanktion nach dem brasilianischen Datenschutzgesetz LGPD verhängte die ANPD gegen das Kleinstunternehmen zwei Geldbußen von je 7.200 BRL (zusammen 14.400 BRL) und eine Verwarnung. Auslöser war eine Anzeige, das Unternehmen biete Listen mit WhatsApp-Kontakten von Wählern für Wahlkampfbotschaften bei der Kommunalwahl 2020 in einer Gemeinde des Bundesstaats São Paulo an; die ANPD sah für diese Verarbeitung keine Rechtsgrundlage, beanstandete die fehlende Benennung eines Datenschutzbeauftragten und ahndete die Nichtbeantwortung ihrer Auskunftsersuchen. Wegen des Status als Kleinstunternehmen war jede Buße auf 2 % des Bruttoumsatzes begrenzt.
Wer Kontaktlisten mit personenbezogenen Daten vermarktet, braucht eine belegbare Rechtsgrundlage und muss Anfragen der Aufsicht fristgerecht beantworten – auch als Kleinstunternehmen.
Rechtsgrundlage beim Handel mit Kontaktdaten und Mitwirkung gegenüber der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Autoridade Nacional de Proteção de Dados (ANPD), Coordenação-Geral de Fiscalização
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Werbung und Einwilligung
- Rechtsgrundlage
- Art. 7 und Art. 41 LGPD (Lei nº 13.709/2018); Art. 5 Resolução CD/ANPD nº 1/2021 (Regulamento de Fiscalização); Art. 52 II LGPD
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Sonstige
- Beschäftigte
- Unter 50
- Veröffentlicht
- 06.07.2023
Originalbetrag 14.400 BRL, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.07.2023.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.07.2025 · Direktlink