Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach LandWofür?
nach Maßnahme- Bußgeld 1,52 Mio. € 100 % · 2 Fälle
Wen?
nach BrancheAlle Branchen
Wann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 1 | 20.000 € |
| Q1 2024 | 0 | — |
| Q2 2024 | 0 | — |
| Q3 2024 | 1 | 1,5 Mio. € |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 0 | — |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
2 Fälle
16.08.2024 DSB: 1,5 Mio. Euro gegen Handelskette wegen Kameras auf SB-Kassen, PIN-Feld und Umgebung 1,5 Mio. €
Eine Handelsgesellschaft (Name pseudonymisiert) filmte in einer Filiale 2022 mit neun Kameras u. a. die Selbstbedienungskassen samt Tastatur des Bankomat-Terminals sowie öffentliche Flächen, Haltestellen und Nachbargrundstücke. Die DSB verhängte 1,5 Mio. Euro wegen fehlender Rechtsgrundlage und Verstoßes gegen die Datenminimierung; das BVwG bestätigte die Höhe am 25.07.2025, eine Revision ist anhängig.
Kameras im Handel eng auf den Schutzzweck ausrichten – PIN-Eingaben, öffentlicher Raum und Nachbargrundstücke gehören nicht ins Bild.
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde (DSB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Handel und E-Commerce
- DSB Straferkenntnis GZ 2023-0.680.196 vom 16.08.2024 (RIS) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
07.12.2023 DSB: 20.000 Euro gegen Gastrobetrieb wegen Dauerüberwachung von Küche und Abholbereich 20.000 €
Eine Gastronomie-GmbH mit Liefer- und Abholbetrieb (Name pseudonymisiert) zeichnete Arbeitsplätze in Küche und Abholbereich ununterbrochen auf, auch außerhalb der Öffnungszeiten, und speicherte die Aufnahmen 14 Tage. Zusätzlich fehlte seit 2018 ein Verarbeitungsverzeichnis; die DSB verhängte 20.000 Euro, das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
Auch kleine Betriebe dürfen Beschäftigte nicht permanent filmen – und brauchen ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungen.
- Behörde / Gericht
- Datenschutzbehörde (DSB)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 30 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- DSB Straferkenntnis GZ 2023-0.583.644 vom 07.12.2023 (RIS) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink