Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

4Fälle aus 3 Jurisdiktionen
220.500 €Summe der Geldbeträge (2 Fälle mit Betrag)
110.250 €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20251—
Q2 20250—
Q3 20251195.000 €
Q4 20250—
Q1 2026125.500 €
Q2 20261—
Q3 20260—

4 Fälle

22.06.2026 Inkasso-Team AGBundesverwaltungsgericht bestätigt EDÖB: Inkasso-Team durfte Schuldnerdaten nicht veröffentlichen SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Das Inkassounternehmen stellte Personendaten mutmaßlicher Schuldner, teils besonders schützenswerte, ins Internet, um Hinweise auf ihren Aufenthalt zu erhalten und Dritte zu warnen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Verfügung des EDÖB, wonach dies eine ungerechtfertigte Persönlichkeitsverletzung ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentliche Schuldnerpranger sind datenschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen – Inkasso muss mit milderen Mitteln arbeiten.

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (A-3891/2025) auf Verfügung des EDÖB vom 28.04.2025
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 19, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

19.01.2026 D*** GmbH (Digitalmarketing- und Recruitingagentur, anonymisiert)Recruiting-Agentur: 25.500 EUR für heimlich aufgezeichnete Bewerbertelefonate ÖsterreichBetroffenenrechte und Transparenz 25.500 €

Die Agentur führte für Kundenunternehmen telefonische Vorauswahlgespräche mit Bewerbenden, zeichnete sie ohne wirksame Einwilligung auf, speicherte sie unbefristet und gab sich dabei als das Kundenunternehmen aus. Die DSB verhängte 25.500 EUR (plus 2.550 EUR Kosten) wegen fehlender Rechtsgrundlage und Transparenz; das Unternehmen hat gegen die Strafhöhe Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesprächsaufzeichnungen im Recruiting brauchen eine echte Rechtsgrundlage und klare Information darüber, wer tatsächlich verantwortlich ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufzeichnung von Telefonaten und Bewerberdaten

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Keine einschlägigen Vorverstöße, Mitwirkung am Verfahren; Anpassung des Ausgangsbetrags an die geringe Unternehmensgröße.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

30.09.2025 HmbBfDI: 195.000 Euro gegen Handelsunternehmen wegen ignorierter Betroffenenanfragen DeutschlandBetroffenenrechte und Transparenz 195.000 €

Ein Handelsunternehmen (Name nicht veröffentlicht) ließ Werbebriefe über Dienstleister versenden und erfüllte die daraufhin geltend gemachten Betroffenenrechte der Empfänger in mehreren Fällen über längere Zeit nicht fristgerecht. Der HmbBfDI setzte ein Bußgeld von 195.000 Euro fest; die Maßnahme wurde in der Zwischenbilanz vom 30.09.2025 veröffentlicht (genaues Bescheiddatum nicht angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Werbung verschickt, muss einen funktionierenden Prozess für Auskunfts- und Widerspruchsanfragen haben – auch wenn der Versand ausgelagert ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristgerechte Bearbeitung von Auskunftsersuchen

Behörde / Gericht
Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO (Betroffenenrechte)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Handel und E-Commerce
Veröffentlicht
30.09.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

29.01.2025 Cembra Money Bank AGEDÖB-Verfügung: Cembra Money Bank beantwortete Auskunftsbegehren zu spät und pauschal SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Von Dezember 2023 bis September 2024 beantwortete Cembra 9 von 13 Auskunftsbegehren nach Ablauf der 30-Tage-Frist und allen 13 Personen nur mit Standardschreiben statt ihrer tatsächlich bearbeiteten Daten. Der EDÖB verpflichtete die Bank, die Daten nachzuliefern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsbegehren brauchen einen Prozess mit Ressourcen und Fristkontrolle – Textbausteine ersetzen keine echte Datenauskunft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Auskunftsbegehren

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 25 Abs. 2 lit. b, Art. 25 Abs. 7
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
01.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

Bereit für Schulungen, die hängen bleiben?

14 Tage kostenlos testen — ab 1 Nutzer, ohne Kreditkarte, endet automatisch.

Kostenlos testen