Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Unterthema- Internationale Datentransfers 390 Mio. € 89 % · 2 Fälle
- Beschäftigtendaten 20,4 Mio. € 5 % · 8 Fälle
- ohne Unterthema 10,3 Mio. € 2 % · 4 Fälle
- Betroffenenrechte und Transparenz 10 Mio. € 2 % · 2 Fälle
- Datenpannen und Datensicherheit 3,73 Mio. € 1 % · 5 Fälle
- Auftragsverarbeitung 2,72 Mio. € 1 % · 3 Fälle
- Werbung und Einwilligung 312.576 € 0 % · 1 Fall
- Videoüberwachung 129.266 € 0 % · 1 Fall
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 303,8 Mio. € 69 % · 10 Fälle
- MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App) 100 Mio. € 23 % · 1 Fall
- Amazon France Logistique SAS 15 Mio. € 3 % · 1 Fall
- AENA, S.M.E., S.A. 10 Mio. € 2 % · 1 Fall
- Foodinho S.r.l. (Glovo-Gruppe) 5 Mio. € 1 % · 1 Fall
- DPD Polska sp. z o.o. 2,72 Mio. € 1 % · 1 Fall
- Iberia Líneas Aéreas de España, S.A. Operadora 650.000 € 0 % · 1 Fall
- Poczta Polska S.A. 232.208 € 0 % · 1 Fall
- MÁV Személyszállítási Zrt. (Rechtsnachfolgerin der MÁV-HÉV Zrt.) 129.266 € 0 % · 1 Fall
- Taxa 4x35 33.492 € 0 % · 1 Fall
- 7 weitere31.801 €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 1 | 230.000 € |
| 2023 | 5 | 10,5 Mio. € |
| 2024 | 6 | 298,1 Mio. € |
| 2025 | 7 | 25,2 Mio. € |
| 2026 | 7 | 103,6 Mio. € |
26 Fälle
07.07.2026 Unternehmen mit drei Dienstfahrzeugen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Verwaltungsgericht bestätigt Verbot lückenloser GPS-Ortung von drei Firmenfahrzeugen Anordnung
Die Datenschutzbehörde hatte einem Unternehmen untersagt, seine drei Dienstfahrzeuge ununterbrochen per GPS zu verfolgen, und die Löschung der Daten angeordnet; erlaubt blieben enge Zwecke wie Diebstahlschutz beim Parken. Das Verwaltungsgericht bestätigte dies und stellte klar, dass eine mit anderen Erklärungen gekoppelte Einwilligung der Beschäftigten unwirksam ist.
Einwilligungen von Beschäftigten tragen Überwachung selten – und nie, wenn sie im Formular mit anderen Erklärungen gebündelt sind.
Einwilligung und Verhältnismäßigkeit bei Beschäftigtenüberwachung
- Behörde / Gericht
- Upravno sodišče Republike Slovenije (bekanntgemacht durch den Informacijski pooblaščenec)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 7 Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
- Upravno sodišče znova potrdilo prakso IP: sistematično GPS sledenje zaposlenim ni dopustno brez tehtnega razloga Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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04.05.2026 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöRBlnBDI verwarnt BVG: Löschung beim Dienstleister nicht geprüft, Datenpanne zu spät gemeldet Verwarnung
Ein Auftragsverarbeiter der BVG, der Anfang 2025 Kundenschreiben versandt hatte, wurde gehackt; rund 180.000 Kundendatensätze waren betroffen, obwohl sie nach Auftragsende längst hätten gelöscht sein müssen. Die BVG hatte die Löschung nie kontrolliert, im Auftragsverarbeitungsvertrag kein Verfahren für Datenpannen vereinbart und den Vorfall erst nach Ablauf der 72-Stunden-Frist gemeldet; die BlnBDI sprach eine Verwarnung aus.
Nach Auftragsende die Löschung beim Dienstleister nachweisen lassen und einen internen Ablauf haben, der Pannenhinweise sofort in eine 72-Stunden-Meldung überführt.
Meldeprozess für Datenpannen und Dienstleistersteuerung
- Behörde / Gericht
- Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 lit. c, e, f, Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 DSGVO
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Mildernde Umstände
- Die BVG hat Maßnahmen gegen ähnliche Vorfälle angekündigt.
- Veröffentlicht
- 04.05.2026
- Datenschutzbeauftragte verwarnt BVG Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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01.04.2026 MLU B.V. (Rechtsnachfolgerin der Ridetech International B.V., Anbieterin der Yango-App)Yango-Taxi-App: 100 Mio. EUR für Datenübermittlung nach Russland 100 Mio. €
Die Amsterdamer Ridetech bot die Fahrdienst-App Yango in Finnland und Norwegen an und übermittelte Daten von Fahrern und Kunden an die Konzerngesellschaften Yandex.Taxi LLC und Yandex LLC in Russland, ohne geeignete Garantien nachzuweisen. Die AP verhängte 100 Mio. EUR gegen die Rechtsnachfolgerin und untersagte weitere Übermittlungen nach Russland.
Übermittlungen in Staaten ohne Rechtsschutz gegen Behördenzugriffe lassen sich kaum absichern – Konzernstrukturen mit solchen Standorten brauchen eine Datenlokalisierung in der EU.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 44, Art. 46 iVm Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.03.2026 Iberia Líneas Aéreas de España, S.A. OperadoraAEPD: 650.000 Euro gegen Iberia nach unbefugtem Zugriff bei Dienstleister 650.000 €
Im Februar 2023 kam es zu einem externen, unbefugten Zugriff auf ein von einem Auftragsverarbeiter betriebenes System mit Daten von Nutzern und Beschäftigten. Die AEPD verhängte als federführende Behörde 650.000 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO, stellte die Vorwürfe nach Art. 32 und 34 ein und ordnete binnen sechs Monaten angemessene Sicherheitsmaßnahmen an. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Auch wenn ein Dienstleister das System betreibt, bleibt das Unternehmen für die Vertraulichkeit der Daten verantwortlich und muss für angemessene Sicherheit sorgen.
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- AEPD, Resolución PS/00437/2024 (EXP202309769), Iberia Líneas Aéreas de España Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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24.02.2026 Amazon Italia Logistica S.r.l.Garante stoppt Aufzeichnungen über Krankheit und Streiks bei Amazon Italia Logistica Anordnung
Bei einer Inspektion im Logistikzentrum Passo Corese (rund 1.800 Beschäftigte) stellte der Garante fest, dass in Freitextfeldern einer mit der Zeiterfassung verbundenen und vielen Führungskräften zugänglichen Plattform nach Rückkehrgesprächen Angaben zu Krankheiten, Streikbeteiligung, Gewerkschaftsaktivitäten und familiären Verhältnissen der Beschäftigten festgehalten wurden, die für die berufliche Eignung unerheblich sind. Er ordnete mit sofortiger Wirkung die endgültige Einschränkung der Verarbeitung dieser Einträge – auch an allen anderen Standorten, die die Plattform nutzen – sowie von vier Kameras vor Zugängen zu Toiletten und Pausenbereichen an; die Ermittlungen dauerten an.
Notizen aus Mitarbeitergesprächen dürfen nur berufsrelevante Informationen enthalten – Gesundheit, Streikteilnahme und Privatleben gehören nicht in HR-Systeme.
Dokumentation von Mitarbeitergesprächen und sensible Beschäftigtendaten
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6, 9 und 88 DSGVO; Art. 113 Codice privacy (D.Lgs. 196/2003); Maßnahme nach Art. 58 Abs. 2 lit. f DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- Garante, Provvedimento n. 107 del 24 febbraio 2026 (Amazon Italia Logistica s.r.l.), doc. web n. 10224096 Entscheidung einer Behörde
- Garante, Comunicato stampa 24 febbraio 2026: Garante privacy ad Amazon, stop alla schedatura dei lavoratori Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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05.02.2026 DPD Polska sp. z o.o.DPD Polska: 11,46 Mio. PLN u. a. wegen fehlender Auftragsverarbeitungsverträge 2,72 Mio. €
Die UODO verhängte gegen den Paketdienst DPD Polska sp. z o.o. Bußgelder von insgesamt 11.461.030 PLN. 6.251.471 PLN entfallen darauf, dass das Unternehmen externe Transportunternehmen für den Sendungsverkehr zwischen seinen Niederlassungen ohne Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO einsetzte, obwohl diese beim Be- und Entladen Zugang zu den Adressetiketten hatten; 5.209.559 PLN darauf, dass Beschäftigten keine wirksamen Berechtigungen zur Datenverarbeitung erteilt und die eigene Datenschutzrichtlinie nicht umgesetzt wurde (Art. 24, 29, 32 DSGVO). Die Behörde wertete beide Verstöße als vorsätzlich und frühere Verwarnungen gegen das Unternehmen als erschwerend. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Auch reine Transportdienstleister können Auftragsverarbeiter sein, wenn sie Zugang zu personenbezogenen Daten wie Adressetiketten haben – dann ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO Pflicht.
Auftragsverarbeitung bei Logistik- und Transportdienstleistern erkennen
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- Art. 28 Abs. 3 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO; Art. 24 Abs. 1 und 2, Art. 29, Art. 32 Abs. 1 und 4 i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 DSGVO; Art. 83 Abs. 4 lit. a und Abs. 5 lit. a DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- vorsätzlich
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Mildernd wirkte, dass DPD nach Einleitung des Verfahrens die Verträge mit den Transportunternehmen um Regelungen zur Auftragsverarbeitung ergänzte und das Verfahren zur Erteilung von Berechtigungen änderte.
- Haftung von Führungskräften
- Keine persönliche Haftung festgestellt.
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
Originalbetrag 11.461.030 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.02.2026.
- UODO: Naruszenie przepisów RODO przez firmę kurierską (23.02.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Decyzja Prezesa UODO DKN.5112.1.2023 vom 5. Februar 2026 (Portal Orzeczeń UODO) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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02.01.2026 Poczta Polska S.A.Poczta Polska: 978.128 PLN, weil der Datenschutzbeauftragte nicht unabhängig war 232.208 €
Die Funktion des Datenschutzbeauftragten übte eine Führungskraft aus, die zugleich für Sicherheit und Geheimschutz zuständig war und damit ihre eigene Tätigkeit überwachte; eine Konfliktanalyse fehlte. Die Behörde verhängte 978.128 PLN und verwies auf zahlreiche frühere Verwarnungen und Anordnungen gegen das Unternehmen.
Datenschutzbeauftragte dürfen nicht die Prozesse verantworten, die sie überwachen – Doppelrollen vorab auf Interessenkonflikte prüfen.
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 38 Abs. 3 und 6 DSGVO (DKN.5131.4.2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Mildernde Umstände
- Die Funktion wurde während des Verfahrens verselbständigt und direkt dem Vorstand unterstellt.
- Veröffentlicht
- 26.01.2026
Originalbetrag 978.128 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.01.2026.
- Kara dla Poczty Polskiej za brak zapewnienia niezależności sprawowania funkcji IOD Pressemitteilung einer Behörde
- Decyzja DKN.5131.4.2025 z 2 stycznia 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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23.12.2025 Amazon France Logistique SASConseil d'État senkt CNIL-Bußgeld gegen Amazon France Logistique auf 15 Mio. Euro 15 Mio. €
Die CNIL hatte 2023 wegen der Echtzeit-Überwachung von Lagerbeschäftigten per Scanner-Kennzahlen 32 Mio. Euro verhängt. Der Conseil d'État hielt drei Kennzahlen („Stow Machine Gun“, „Idle Time“, „Latency“) für durch berechtigtes Interesse gedeckt, bestätigte aber die 31-tägige Speicherung aller Kennzahlen, Informationsmängel und Sicherheitslücken bei der Videoüberwachung und setzte die Buße auf 15 Mio. Euro herab.
Leistungskennzahlen von Beschäftigten dürfen nur so lange und so detailliert gespeichert werden, wie es ihr konkreter Zweck erfordert.
- Behörde / Gericht
- Conseil d'État
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 12, 13, 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Conseil d'État, décision n° 492830 du 23 décembre 2025 Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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19.12.2025 MÁV Személyszállítási Zrt. (Rechtsnachfolgerin der MÁV-HÉV Zrt.)MÁV: 50 Mio. HUF wegen Tonaufzeichnung durch Kameras an HÉV-Stationen 129.266 €
Die Kameras an Stationen und Haltestellen der Budapester Vorortbahn HÉV zeichneten jahrelang auch Ton auf; die NAIH sah darin Verstöße gegen Transparenz, Datenminimierung, Rechtmäßigkeit, Speicherbegrenzung und die Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung. Gegen die Rechtsnachfolgerin des Betreibers verhängte sie 50.000.000 HUF und verwarnte sie zugleich vor einer künftigen Tonaufzeichnung ohne nachgewiesene Erforderlichkeit.
Eine Tonaufzeichnung bei Videoüberwachung ist ein eigener, schwerer Eingriff und braucht eine eigene Prüfung der Erforderlichkeit samt Folgenabschätzung.
Tonaufzeichnung bei Videoüberwachung im öffentlichen Raum
- Behörde / Gericht
- Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Videoüberwachung
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 lit. e, Art. 35 Abs. 1 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 19.12.2025
Originalbetrag 50.000.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2025.
- NAIH, Határozat NAIH-1589-19/2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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02.12.2025 Post Office LimitedICO: Verwarnung für Post Office wegen Veröffentlichung ungeschwärzter Vergleichsurkunde Verwarnung
Die ICO sprach am 2. Dezember 2025 gegenüber der Post Office Limited eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen am 25. April 2024 statt der vorgesehenen geschwärzten die ungeschwärzte Fassung einer Vergleichsurkunde auf seiner Unternehmenswebsite veröffentlicht. Dadurch wurden personenbezogene Daten von 502 Postmastern öffentlich, die am Gruppenverfahren von 2017 im Zusammenhang mit dem Horizon-IT-Skandal beteiligt waren. Die ICO sah darin mangels angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen Verstöße gegen Art. 5(1)(f), 32(1) und 32(2) UK GDPR; eine Geldbuße verhängte sie nicht.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f), 32(1) und 32(2) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- ICO Enforcement: Post Office Limited. Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Reprimand: Post Office Limited (2 December 2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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24.11.2025 SIA "EUROPARK LATVIA"Europark Latvia zahlt 25.000 Euro für Mahnungen an veraltete Adressen 25.000 €
Nach mehreren Beschwerden prüfte die DVI, wie der Parkraumbetreiber Vertragsstrafen einzieht: Rechnungen gingen an frühere statt aktuelle Meldeadressen, Forderungen wurden an Inkassodienste übergeben und in die Datenbank des Kredītinformācijas Birojs eingetragen. Die Behörde sah die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Datenminimierung und Vertraulichkeit sowie die Rechenschaftspflicht verletzt und verhängte 25.000 Euro (Vorjahresumsatz laut Entscheidung 8.323.178 Euro).
Wer Forderungen eintreibt oder an Auskunfteien meldet, muss vorher die Aktualität der Adressdaten sicherstellen.
Datenqualität im Forderungsmanagement
- Behörde / Gericht
- Datu valsts inspekcija (DVI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, c, f und Abs. 2, Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Praxis nach Verfahrensbeginn geändert, Verträge mit Melde- und Kfz-Register (PMLP, CSDD) geschlossen
- DVI Lēmums Nr. 01630000100425-3 Par soda piemērošanu (SIA „EUROPARK LATVIA“), 24.11.2025 Entscheidung einer Behörde
- Datu valsts inspekcija – Lēmumi (Liste der veröffentlichten Entscheidungen) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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06.11.2025 AENA, S.M.E., S.A.AEPD: 10 Mio. Euro gegen AENA wegen Gesichtserkennung an Flughäfen ohne gültige DSFA 10 Mio. €
Der Flughafenbetreiber AENA setzte ein biometrisches Gesichtserkennungssystem für Zugang, Transit und Boarding an mehreren Flughäfen ein, ohne eine den Anforderungen genügende Datenschutz-Folgenabschätzung vorzulegen. Die AEPD verhängte 10.043.002 Euro wegen Verstoßes gegen Art. 35 DSGVO und bestätigte die vorläufige Aussetzung jeder biometrischen Verarbeitung, bis eine ordnungsgemäße Folgenabschätzung vorliegt.
Wer biometrische Identifizierung einführt, braucht vorab eine tragfähige Folgenabschätzung mit echter Prüfung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.
Datenschutz-Folgenabschätzung vor Einführung biometrischer Systeme
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 35 DSGVO (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- Veröffentlicht
- 20.03.2026
- AEPD, Resolución PS/00431/2024 (EXP202304532), AENA Entscheidung einer Behörde
- BOE: Resolución de 4 de marzo de 2026 der AEPD, Sanktionen über 1 Mio. Euro Amtliches Register oder Bekanntmachung
- AEPD, Memoria 2025 (Tabelle der 2025 unterzeichneten Bußgelder über 1 Mio. Euro) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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18.06.2025 Waxholms Ångfartygs AktiebolagWaxholmsbolaget: Bußgeld für Verarbeitung von Alkoholtest-Ergebnissen eines Kapitäns 6.801 €
Die Schifffahrtsgesellschaft verarbeitete Ergebnisse der Atemalkoholkontrollen an Bord, die einem als Kapitän beschäftigten Beschwerdeführer zugeordnet werden konnten. Die IMY sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und eine unzulässige Verarbeitung von Gesundheitsdaten und verhängte 75.000 SEK.
Kontrolldaten wie Alkoholtest-Ergebnisse sind Gesundheitsdaten von Beschäftigten – Zugriff, Speicherung und Rechtsgrundlage müssen vor Einführung geklärt sein.
Gesundheitsdaten von Beschäftigten (Alkoholtests)
- Behörde / Gericht
- Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6, Art. 9
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 18.06.2025
Originalbetrag 75.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.06.2025.
- IMY – Tillsyn Waxholms Ångfartygs AB (WÅAB) Entscheidung einer Behörde
- IMY – Beslut efter tillsyn, IMY-2024-1520 (18.06.2025) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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28.04.2025 Taxa 4x35Taxa 4x35: Landgericht erhöht DSGVO-Buße auf 250.000 DKK wegen zu langer Speicherung 33.492 €
Das Østre Landsret erhöhte die vom Stadtgericht Frederiksberg im Januar 2023 verhängte Geldbuße von 100.000 DKK auf 250.000 DKK. Das Taxiunternehmen hatte Telefonnummern der Besteller zusammen mit Abholorten fünf statt der erforderlichen zwei Jahre gespeichert; die Datatilsynet hatte in ihrem ersten DSGVO-Bußgeldvorschlag 1,2 Mio. DKK beantragt und rund 8,9 Mio. betroffene Fahrten angeführt. Das Gericht wertete den Verstoß als fahrlässig und minderte wegen der rund sechsjährigen Verfahrensdauer.
Löschfristen müssen für alle Identifikatoren gelten – wer nur den Namen löscht, die Telefonnummer aber behält, anonymisiert nicht.
Löschfristen und echte Anonymisierung
- Behörde / Gericht
- Østre Landsret (auf Anzeige der Datatilsynet)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 5 lit. a DSGVO; databeskyttelseslovens § 41 stk. 1 nr. 4, stk. 3 og 6
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Fahrlässigkeit, erstmaliger Verstoß, keine besonders sensiblen Daten, sichere Speicherung, rasche Abhilfe nach der Anzeige; lange Verfahrensdauer.
Originalbetrag 250.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.04.2025.
- Datatilsynet: Datatilsynet indstiller taxaselskab til bøde på 1,2 mio. kr. (25.03.2019, mit Update zu Byret und Landsret) Pressemitteilung einer Behörde
- Østre Landsret, dom 28.04.2025, S-185-23 (Domsdatabasen, ECLI:DK:OLR:2025:SS0000000378) Gerichtsentscheidung
- Retten på Frederiksberg, dom 06.01.2023, SS-5405/2020-FRB (Domsdatabasen) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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13.11.2024 Foodinho S.r.l. (Glovo-Gruppe)Garante: 5 Mio. Euro gegen Glovo-Tochter Foodinho wegen Überwachung von Fahrern 5 Mio. €
Die Lieferplattform verarbeitete Daten von über 35.000 Fahrern unrechtmäßig: Gesichtserkennung zur Identitätsprüfung, Standortortung auch außerhalb der Arbeitszeit und automatisierte Bewertungen ohne menschliche Überprüfung. Foodinho war bereits 2021 mit 2,6 Mio. Euro sanktioniert worden; neben 5 Mio. Euro verbot die Garante die biometrische Verarbeitung.
Algorithmische Steuerung von Beschäftigten braucht Transparenz, menschliche Überprüfung und darf keine Ortung außerhalb der Arbeitszeit einschließen.
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (u. a. Transparenz, biometrische Daten, automatisierte Entscheidungen)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 22.11.2024
- Rider, Garante privacy: no all'algoritmo incontestabile dai lavoratori Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Rider: Sanzione di 2,6 milioni di euro a una piattaforma del gruppo Glovo (2021) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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13.11.2024 Posti Jakelu OyPosti: 2,4 Mio. EUR für automatisch angelegte E-Postfächer – Gericht hebt Bußgeld auf aufgehoben
Kunden, die etwa einen Nachsendeauftrag bestellten, erhielten automatisch ein elektronisches OmaPosti-Postfach, das sich nicht getrennt abwählen ließ; zudem wurden sie über die Aktivierung unzureichend und teils falsch informiert. Das Sanktionsgremium sah keine vertragliche Rechtsgrundlage für diese Kopplung und verhängte 2,4 Mio. EUR nebst Verwarnung und Anordnung zur Korrektur. Das Verwaltungsgericht Helsinki bestätigte am 03.11.2025 Verwarnung und Anordnung wegen der unzureichenden Information, hob das Bußgeld aber auf, weil es die Verarbeitung als für den Vertrag über Postis elektronische Dienste erforderlich ansah.
Zusatzdienste dürfen nicht über die Vertragsgrundlage mitverkauft werden – was nicht für den Hauptvertrag nötig ist, braucht eine eigene Wahl.
- Behörde / Gericht
- Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. b, Art. 13, Art. 25
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- aufgehoben
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Veröffentlicht
- 15.11.2024
Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.
- Tietosuojavaltuutettu – Postille seuraamusmaksu OmaPosti-palvelun tietosuojapuutteista (15.11.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Finlex – Tietosuojavaltuutettu 13.11.2024 (sähköinen postilaatikko) Entscheidung einer Behörde
- Helsingin hallinto-oikeus – kumosi Posti Jakelu Oy:lle määrätyn 2,4 miljoonan euron seuraamusmaksun (03.11.2025) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 3 · Direktlink
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22.07.2024 ein US-amerikanischer Fahrdienstvermittler und seine niederländische TochtergesellschaftFahrdienstvermittler: 290 Mio. EUR – Fahrerdaten zwei Jahre ohne Transferinstrument in die USA 290 Mio. €
Das Unternehmen speicherte sensible Daten europäischer Fahrer – darunter Standort-, Zahlungs- und Ausweisdaten, teils Straf- und Gesundheitsdaten – auf Servern in den USA und nutzte ab August 2021 kein Übermittlungsinstrument mehr. Die AP verhängte nach Beschwerden von über 170 französischen Fahrern 290 Mio. EUR; es war die dritte Geldbuße der AP gegen das Unternehmen.
Konzerninterne Übermittlungen an die Zentrale sind Drittlandtransfers – wer ein Transferinstrument auslaufen lässt, übermittelt ohne Rechtsgrundlage.
- Behörde / Gericht
- Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Internationale Datentransfers
- Rechtsgrundlage
- Art. 44 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- angefochten
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Beschäftigte
- 10.000 und mehr
- Wiederholungsfall
- ja
- Veröffentlicht
- 26.08.2024
- Autoriteit Persoonsgegevens, Bußgelder und Sanktionen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 22.07.2026 · Direktlink
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14.05.2024 ein singapurisches UnternehmenUnternehmen: 120.000 SGD wegen nicht gelöschter Daten auf Server einer früheren Konzerngesellschaft 82.141 €
Das Unternehmen versäumte bei einer Cloud-Migration 2020 und einer Umstrukturierung 2022, Daten von Beschäftigten, ehemaligen Beschäftigten, Direktoren und Aktionären auf einem gemeinsam genutzten Server der Tochter löschen zu lassen; im September 2022 verschaffte sich ein Angreifer über das kompromittierte Konto eines Dienstleisters der früheren Tochter Zugang zu diesem Server. Gefährdet waren zahlreiche Personen, bei einem Teil von ihnen könnten Daten – teils Ausweisbilder, Unterschriften, Bankkonten und Gehälter – abgeflossen sein. Die Datenschutzbehörde PDPC wertete die über zweijährige Nichtlöschung ohne klare Anweisungen an und Aufsicht über die Beschäftigten als fahrlässigen Verstoß gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation) und verhängte wegen Dauer, Art der Daten und zur Abschreckung 120.000 SGD; von der früheren Tochter nahm sie eine freiwillige Verpflichtungszusage an.
Bei Migrationen und Umstrukturierungen muss die Löschung personenbezogener Altdaten ausdrücklich angewiesen, kontrolliert und im Dateninventar nachgehalten werden.
Daten nach Migrationen nachweislich löschen und ein Dateninventar pflegen
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Personal Data Protection Commission (PDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Section 24 PDPA 2012 (Protection Obligation); Section 48J PDPA (Financial Penalty)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Rasches Handeln nach dem Hinweis auf den Vorfall, Eingeständnis im beschleunigten Verfahren (Expedited Decision Procedure) und Kooperation.
- Veröffentlicht
- 02.08.2024
Originalbetrag 120.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 14.05.2024.
- PDPC, Enforcement Decisions (Übersicht) (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 14.05.2026 · Direktlink
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05.03.2024 eine englische HafenbehördeICO: Verwarnung für Hafenbehörde wegen polizeilicher Messenger-Gruppe Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber einer englischen Hafenbehörde, dem Arbeitgeber der dortigen Hafenpolizei, eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO richtete ein Beamter der Hafenpolizei auf seinem privaten Mobiltelefon eine Verteilergruppe in einem Messenger-Dienst ein (später zu einem anderen Dienst verlagert), die mehrere britische Polizeikräfte und internationale Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung von Fahrzeugkriminalität nutzten, ohne organisatorische Aufsicht und ohne Einhaltung des Datenschutzrechts. Die ICO betrachtete den Zeitraum von Mai 2018 bis Februar 2021 und sah Verstöße gegen section 35(1) DPA 2018 (rechtmäßige und faire Verarbeitung) und section 40 DPA 2018 (Sicherheit). Der Bescheid ist auf den 5. März 2024 datiert; die ICO-Fallseite führt den Fall unter dem 15. März 2024.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Section 35(1) und section 40 DPA 2018; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR/Schedule 13(2)(c) DPA 2018
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- ICO, Übersicht der Durchsetzungsmaßnahmen (Entscheidung 2024) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 05.03.2026 · Direktlink
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28.02.2024 ein griechisches PostunternehmenGriechenland: knapp 3 Mio. Euro gegen Postunternehmen nach Ransomware-Angriff 3 Mio. €
Bei einem Cyberangriff 2022 erlangten Angreifer Administratorzugänge, schalteten Schutzsoftware ab, verschlüsselten Dateien und veröffentlichten erbeutete Daten später im Darknet. Die Datenschutzbehörde stellte fest, dass das Postunternehmen die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen und seine eigene Sicherheitsrichtlinie nicht umgesetzt hatte, und verhängte 2.995.140 Euro.
Eine Sicherheitsrichtlinie auf dem Papier schützt nicht – geprüft wird, ob sie tatsächlich umgesetzt ist.
Cyberabwehr, Umgang mit Administratorkonten
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Transport, Logistik und Schifffahrt
- Hellenic DPA, Entscheidungen (Übersicht) (Entscheidung 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 28.02.2026 · Direktlink