Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.
Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
Wofür?
nach Maßnahme- Bußgeld 14 Mio. € 100 % · 3 Fälle
Wen?
nach UnternehmenWann?
je Quartal, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| Q3 2023 | 0 | — |
| Q4 2023 | 0 | — |
| Q1 2024 | 1 | 157.176 € |
| Q2 2024 | 1 | 13,9 Mio. € |
| Q3 2024 | 0 | — |
| Q4 2024 | 0 | — |
| Q1 2025 | 0 | — |
| Q2 2025 | 0 | — |
| Q3 2025 | 0 | — |
| Q4 2025 | 0 | — |
| Q1 2026 | 1 | 5.000 € |
| Q2 2026 | 0 | — |
| Q3 2026 | 0 | — |
3 Fälle
02.03.2026 Suomen Numerokeskus OySuomen Numerokeskus: 5.000 EUR – Anrufaufzeichnungen nur telefonisch statt als Kopie 5.000 €
Nach sechs Beschwerden stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen Kunden, die Aufzeichnungen ihrer Verkaufsgespräche zur Reklamation von Rechnungen verlangten, keine Kopie herausgab, sondern nur ein Anhören über den Kundendienst anbot und Aufzeichnungen teils löschte. Neben einer Verwarnung wurde ein Bußgeld von 5.000 EUR verhängt.
Auskunft heißt Kopie: Wer Gespräche aufzeichnet, muss Betroffenen die Aufnahme in einer Form herausgeben können.
Auskunftsrecht bei Gesprächsaufzeichnungen
- Behörde / Gericht
- Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 15 Abs. 1 und 3
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 25.03.2026
- Finlex – Tietosuojavaltuutettu 2.3.2026 (puhelutallenteet) Entscheidung einer Behörde
- Tietosuojavaltuutettu – Suomen Numerokeskukselle seuraamusmaksu puutteista puhelutallenteiden antamisessa (25.03.2026) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
15.04.2024 Avast Software s.r.o.Avast: 351 Mio. CZK für Weitergabe von Browserverläufen an Jumpshot 13,9 Mio. €
Der Antivirenhersteller gab 2019 pseudonymisierte Browserverläufe von rund 100 Mio. Nutzern an die Tochter Jumpshot weiter, die Marketingkunden Einblicke ins Onlineverhalten verkaufte. Die als anonym deklarierten Daten ließen eine Re-Identifizierung zu und die Nutzer wurden falsch informiert; die Datenschutzbehörde verhängte rechtskräftig 351 Mio. CZK.
Pseudonymisierte Daten sind keine anonymen Daten – wer Nutzungsdaten weitergibt, muss Re-Identifizierungsrisiken prüfen und ehrlich informieren.
- Behörde / Gericht
- Úřad pro ochranu osobních údajů (ÚOOÚ)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO (unrechtmäßige Verarbeitung, Transparenz), One-Stop-Shop-Verfahren
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Veröffentlicht
- 15.04.2024
Originalbetrag 351.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2024.
- ÚOOÚ uložil pokutu 351 mil. Kč za porušení GDPR Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
Fehler melden
16.01.2024 Black Tiger Belgium (vormals Bisnode Belgium)Black Tiger Belgium: Bußgeld für intransparenten Datenhandel, gerichtlich um 10 % gesenkt 157.176 €
Der Datenhändler verarbeitete aus Fremdquellen (u. a. Unternehmensregister) gewonnene Daten in großem Umfang und lange, ohne die Betroffenen proaktiv zu informieren; Auskunftsersuchen wurden unvollständig beantwortet und das Verarbeitungsverzeichnis war lückenhaft. Die APD verhängte drei Bußgelder von zusammen 174.640 EUR und untersagte u. a. den Dienst „Data Quality“, bis Betroffene informiert sind; das Marktgericht Brüssel hob am 04.09.2024 die Anordnungen auf und senkte die Bußgelder um 10 % auf zusammen 157.176 EUR.
Wer Daten indirekt erhebt, muss Betroffene aktiv informieren – das berechtigte Interesse trägt nicht, wenn Gesetze die Weiterverwendung verbieten.
- Behörde / Gericht
- Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO – Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz, Auskunftsrecht, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Telekommunikation, IT und Software
- Mildernde Umstände
- Einstellung des Dienstes „Data Delivery“ und Vernichtung der Verbraucherdatenbank CMX.
- Veröffentlicht
- 16.01.2024
- APD – L’APD sanctionne l’entreprise de gestion de données Black Tiger Belgium (16.01.2024) Pressemitteilung einer Behörde
- Hof van beroep Brussel, Marktenhof – Arrest 2024/AR/310 van 4 september 2024 (Black Tiger Belgium t. GBA) Gerichtsentscheidung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink