Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 3 Jurisdiktionen
14 Mio. €Summe der Geldbeträge
13,9 Mio. €Größter Einzelfall: Avast Software s.r.o.
157.176 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 14 Mio. € 100 % · 3 Fälle

Wofür?

nach Maßnahme
  1. Bußgeld 14 Mio. € 100 % · 3 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Avast Software s.r.o. 13,9 Mio. € 99 % · 1 Fall
  2. Black Tiger Belgium (vormals Bisnode Belgium) 157.176 € 1 % · 1 Fall
  3. Suomen Numerokeskus Oy 5.000 € 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20241157.176 €
Q2 2024113,9 Mio. €
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 202615.000 €
Q2 20260—
Q3 20260—

3 Fälle

02.03.2026 Suomen Numerokeskus OySuomen Numerokeskus: 5.000 EUR – Anrufaufzeichnungen nur telefonisch statt als Kopie FinnlandBetroffenenrechte und Transparenz 5.000 €

Nach sechs Beschwerden stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen Kunden, die Aufzeichnungen ihrer Verkaufsgespräche zur Reklamation von Rechnungen verlangten, keine Kopie herausgab, sondern nur ein Anhören über den Kundendienst anbot und Aufzeichnungen teils löschte. Neben einer Verwarnung wurde ein Bußgeld von 5.000 EUR verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunft heißt Kopie: Wer Gespräche aufzeichnet, muss Betroffenen die Aufnahme in einer Form herausgeben können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auskunftsrecht bei Gesprächsaufzeichnungen

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 15 Abs. 1 und 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
25.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.04.2024 Avast Software s.r.o.Avast: 351 Mio. CZK für Weitergabe von Browserverläufen an Jumpshot TschechienBetroffenenrechte und Transparenz 13,9 Mio. €

Der Antivirenhersteller gab 2019 pseudonymisierte Browserverläufe von rund 100 Mio. Nutzern an die Tochter Jumpshot weiter, die Marketingkunden Einblicke ins Onlineverhalten verkaufte. Die als anonym deklarierten Daten ließen eine Re-Identifizierung zu und die Nutzer wurden falsch informiert; die Datenschutzbehörde verhängte rechtskräftig 351 Mio. CZK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Pseudonymisierte Daten sind keine anonymen Daten – wer Nutzungsdaten weitergibt, muss Re-Identifizierungsrisiken prüfen und ehrlich informieren.

Behörde / Gericht
Úřad pro ochranu osobních údajů (ÚOOÚ)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO (unrechtmäßige Verarbeitung, Transparenz), One-Stop-Shop-Verfahren
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Veröffentlicht
15.04.2024

Originalbetrag 351.000.000 CZK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.04.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.01.2024 Black Tiger Belgium (vormals Bisnode Belgium)Black Tiger Belgium: Bußgeld für intransparenten Datenhandel, gerichtlich um 10 % gesenkt BelgienBetroffenenrechte und Transparenz 157.176 €

Der Datenhändler verarbeitete aus Fremdquellen (u. a. Unternehmensregister) gewonnene Daten in großem Umfang und lange, ohne die Betroffenen proaktiv zu informieren; Auskunftsersuchen wurden unvollständig beantwortet und das Verarbeitungsverzeichnis war lückenhaft. Die APD verhängte drei Bußgelder von zusammen 174.640 EUR und untersagte u. a. den Dienst „Data Quality“, bis Betroffene informiert sind; das Marktgericht Brüssel hob am 04.09.2024 die Anordnungen auf und senkte die Bußgelder um 10 % auf zusammen 157.176 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Daten indirekt erhebt, muss Betroffene aktiv informieren – das berechtigte Interesse trägt nicht, wenn Gesetze die Weiterverwendung verbieten.

Behörde / Gericht
Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO – Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz, Auskunftsrecht, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Telekommunikation, IT und Software
Mildernde Umstände
Einstellung des Dienstes „Data Delivery“ und Vernichtung der Verbraucherdatenbank CMX.
Veröffentlicht
16.01.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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