Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

DatenschutzSonstige Alle Filter entfernen
80Fälle aus 21 Jurisdiktionen
44,5 Mio. €Summe der Geldbeträge (67 Fälle mit Betrag)
16,1 Mio. €Größter Einzelfall: Capita plc und Capita Pension Solutions Limited
98.146 €Median je Fall mit Betrag

Klicken Sie auf einen Balken, um eine Ebene tiefer zu gehen.

Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. Vereinigtes Königreich 19,8 Mio. € 45 % · 39 Fälle
  2. EU 19 Mio. € 43 % · 31 Fälle
  3. Südkorea 5,12 Mio. € 11 % · 1 Fall
  4. Singapur 291.129 € 1 % · 3 Fälle
  5. USA 273.481 € 1 % · 2 Fälle
  6. Island 23.891 € 0 % · 1 Fall
  7. Brasilien 2.720 € 0 % · 1 Fall
  8. Kanada – 0 % · 1 Fall
  9. Hongkong – 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. Datenpannen und Datensicherheit 22 Mio. € 49 % · 15 Fälle
  2. Werbung und Einwilligung 19,2 Mio. € 43 % · 43 Fälle
  3. Betroffenenrechte und Transparenz 1,91 Mio. € 4 % · 9 Fälle
  4. ohne Unterthema 1,13 Mio. € 3 % · 4 Fälle
  5. Beschäftigtendaten 306.680 € 1 % · 4 Fälle
  6. Videoüberwachung 25.839 € 0 % · 3 Fälle
  7. Internationale Datentransfers 4.000 € 0 % · 1 Fall
  8. Cookies und Tracking – 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Capita plc und Capita Pension Solutions Limited 16,1 Mio. € 36 % · 1 Fall
  2. Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen) 13 Mio. € 29 % · 1 Fall
  3. Anonymisierte Unternehmen 9,42 Mio. € 21 % · 43 Fälle
  4. Informa D&B, S.A. 1,8 Mio. € 4 % · 1 Fall
  5. Profisportorganisation, Spanien (anonymisiert) 1 Mio. € 2 % · 1 Fall
  6. Solocal Marketing Services 900.000 € 2 % · 1 Fall
  7. Marketing-Unternehmen, UK (anonymisiert) 346.600 € 1 % · 1 Fall
  8. Callcenter (anonymisiert) 259.327 € 1 % · 2 Fälle
  9. National Amusements, Inc. 235.206 € 1 % · 1 Fall
  10. Marina Bay Sands Pte. Ltd. 208.955 € 0 % · 1 Fall
  11. 27 weitere1,3 Mio. €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20229891.848 €
2023212,66 Mio. €
2024207,49 Mio. €
20251619,7 Mio. €
20261413,8 Mio. €

80 Fälle

19.08.2026 Poliserv JG (PJG) SRLPhishing auf Admin-Konto – Poliserv JG muss 3.000 Euro zahlen RumänienDatenpannen und Datensicherheit 2.998 €

Angreifer erbeuteten per Phishing die Zugangsdaten eines Benutzerkontos mit Administratorrechten und griffen auf Kundendaten zu. Die Aufsicht rügte fehlende technische und organisatorische Maßnahmen sowie fehlende regelmäßige Wirksamkeitstests, verhängte 15.728 Lei (3.000 Euro) und ordnete regelmäßige Schulungen der Beschäftigten, u. a. zum Erkennen von Phishing-Mails, an. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Admin-Konten brauchen MFA, und alle Beschäftigten müssen Phishing erkennen können – die Aufsicht ordnet Schulungen inzwischen ausdrücklich an.

Bezug zu Schulung und Awareness

Phishing-Erkennung, Schutz privilegierter Konten

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
19.08.2026

Originalbetrag 15.728 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.08.2026 AMATO BESTSELLER S.R.L.AMATO BESTSELLER: 45.000 Euro plus 50.000 Lei für Datenzugriffe und Robocalls RumänienWerbung und Einwilligung 54.316 €

Nach mehreren Beschwerden stellte die Aufsicht fest, dass aktuelle und frühere Beschäftigte ungeschult und ohne Verfahrensregeln auf umfangreiche Daten (u. a. Gesundheits-, Familien- und Einkommensdaten) zugreifen konnten, Betroffene nicht nach Art. 14 DSGVO informiert wurden, übermäßig viele Daten erhoben und automatisierte Werbeanrufe ohne Einwilligung getätigt wurden. Bußgelder: 78.465 Lei (15.000 Euro, Art. 32 Abs. 4), 52.310 Lei (10.000 Euro, Art. 14), 104.620 Lei (20.000 Euro, Art. 5/9 DSGVO) und 50.000 Lei (Gesetz 506/2004); zusätzlich Anordnung regelmäßiger Mitarbeiterschulungen. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Beschäftigten Zugriff auf sensible Kundendaten gibt, muss sie schulen und Zugriffe nach dem Need-to-know-Prinzip begrenzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schulung von Beschäftigten zum Umgang mit Kundendaten; Einwilligung für Werbeanrufe

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c i. V. m. Art. 9, Art. 14, Art. 32 Abs. 4 DSGVO; Art. 12 Abs. 1 Gesetz 506/2004
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
06.08.2026

Originalbetrag 285.395 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.08.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.07.2026 Callcenter (anonymisiert)BNetzA: 34.327 Euro gegen Callcenter – auch wegen lückenhafter Einwilligungsdokumentation DeutschlandWerbung und Einwilligung 34.327 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Callcenter, das vor allem für Telekommunikationsprodukte warb, Bußgelder von insgesamt 34.327 Euro: 32.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und 2.327 Euro, weil Einwilligungen in Werbeanrufe nicht vollständig dokumentiert waren. Die Kampagne lief trotz der Lücken weiter, Anrufuntersagungen wurden teils ignoriert; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Einwilligungen in Telefonwerbung müssen lückenlos dokumentiert sein – fehlt der Nachweis, darf die Kampagne nicht weiterlaufen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; § 7a UWG (Dokumentation und Aufbewahrung von Einwilligungen)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.06.2026 Ö Aktiengesellschaft (in der Entscheidung abgekürzt; Adressverlag und Direktwerbeunternehmen)VwGH setzt Datenschutz-Geldbuße für Partei-Affinitäten endgültig auf 13 Mio. EUR fest ÖsterreichWerbung und Einwilligung 13 Mio. €

Das Unternehmen hatte für rund 2,2 Mio. Menschen statistisch errechnete 'Partei-Affinitäten' gespeichert und teils an Werbekunden verkauft – besondere Kategorien personenbezogener Daten ohne Einwilligung; zudem wurden Paketfrequenzdaten zweckwidrig weiterverarbeitet. Die DSB hatte 2019 18 Mio. EUR verhängt, das BVwG 2024 16 Mio. EUR; der VwGH setzte die Geldbuße nun rechtskräftig auf 13 Mio. EUR (plus 100.000 EUR Verfahrenskosten) fest.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berechnete Merkmale wie politische Neigungen sind selbst besondere Kategorien – wer sie für Werbung ableitet, braucht eine ausdrückliche Einwilligung.

Behörde / Gericht
Verwaltungsgerichtshof (Ausgangsbescheid: Datenschutzbehörde)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 (VwGH Ro 2025/04/0007)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Umfassende Kooperation, Löschung der Partei-Affinitäten, Vergleiche mit Betroffenen, lange Verfahrensdauer (5 Jahre, 10 Monate).
Veröffentlicht
16.07.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

15.06.2026 SSG SELECT SOLUTIONS S.R.L.Fremder im Kaufland-Videoraum – Dienstleister SSG Select Solutions zahlt 2.000 Euro RumänienVideoüberwachung 1.948 €

Ein Beschäftigter des für Kaufland România als Auftragsverarbeiter tätigen Dienstleisters ließ einen Dritten in den Videoüberwachungsraum eines Markts; dieser filmte die Bilder ab und verbreitete sie in sozialen Medien. Kaufland meldete den Vorfall. Die Aufsicht verhängte gegen den Auftragsverarbeiter 10.200 Lei (2.000 Euro) und ordnete zusätzliche Kontrollen der Arbeitsanweisungen an; das Bußgeld wurde bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im April 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Zugang zu Überwachungsräumen hat, muss wissen: Videoaufnahmen sind vertraulich, Dritte haben dort keinen Zutritt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zutritt zu Überwachungsräumen; Weisungsgebundenheit von Personal

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 29, Art. 32 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
15.06.2026

Originalbetrag 10.200 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.06.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20.05.2026 Marketing-Unternehmen, UK (anonymisiert)ICO: 300.000 Pfund gegen Marketingfirma wegen Spam- und falscher Gerichtsvollzieher-SMS Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 346.600 €

Die ICO verhängte gegen ein britisches Marketingunternehmen eine Geldbuße von 300.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen mehr als 5,5 Millionen unerbetene Werbe-SMS versendet, darunter Nachrichten, die wie Schreiben von Gerichtsvollziehern aufgemacht waren. Beim Spam-Meldedienst 7726 gingen über 60.000 Beschwerden ein. Die ICO stützte sich auf die Regulations 22 und 23 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung, verschleierte Absenderidentität).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 22 und 23 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.04.2026 Yau Yat Chuen Garden City Club LimitedRansomware über Fernwartungszugang: Enforcement Notice gegen Privatclub HongkongDatenpannen und Datensicherheit Anordnung

Bei einem am 31.10.2025 gemeldeten Ransomware-Angriff auf das Mitgliederverwaltungssystem von Yau Yat Chuen Garden City Club Limited, einem privaten, nicht gewinnorientierten Freizeitclub, waren Daten von 9.045 aktuellen und ehemaligen Mitgliedern und Zusatzkarteninhabern betroffen, darunter Ausweis- oder Passnummern. Der Angreifer nutzte eine bekannte Schwachstelle in veralteter Fernwartungssoftware des externen Dienstleisters und gelangte ohne weitere Authentifizierung auf den angemeldet belassenen Server; Virenschutz und Firewall waren veraltet, und personenbezogene Daten wurden länger als nötig aufbewahrt. In seinem am 23.04.2026 veröffentlichten Untersuchungsbericht stellte der PCPD Verstöße gegen DPP 4(1) und DPP 2(2) fest und erließ eine Enforcement Notice.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fernwartungszugänge von Dienstleistern gehören ins eigene Sicherheitskonzept: aktuelle Software, zusätzliche Authentifizierung und keine dauerhaft angemeldeten Server.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fernwartungszugänge von Dienstleistern, Patch-Management und Aufbewahrungsfristen

Behörde / Gericht
Privacy Commissioner for Personal Data (PCPD), Hongkong
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Data (Privacy) Ordinance, Data Protection Principles 4(1) und 2(2); Enforcement Notice
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
23.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

09.04.2026 Arbeitgeber (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Slowenien: 71.474 EUR für heimliche Überwachung von Beschäftigten per Spyware SlowenienBeschäftigtendaten 71.474 €

Ein Arbeitgeber installierte auf Dienstrechnern einzelner Beschäftigter die Software Spyrix Employee Monitoring, die monatelang Bildschirminhalte, Tonaufnahmen und sogar private E-Mails und Gespräche aufzeichnete, ohne die Beschäftigten zu informieren. Die Aufsichtsbehörde verhängte 71.474 EUR gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verdeckte Mitarbeiterüberwachung per Software ist praktisch nie zulässig – IT und Führungskräfte müssen das wissen, bevor Tools installiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zulässige Kontrolle von Beschäftigten und IT-Nutzung

Behörde / Gericht
Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 und Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
09.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

24.03.2026 SIA "Fitsypro"Fitsypro beantwortet Auskunftsersuchen und DVI-Anfragen nicht – 1.500 Euro LettlandBetroffenenrechte und Transparenz 1.500 €

Eine Person beschwerte sich, dass Fitsypro auf ihr Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschersuchen vom November 2023 nicht reagiert habe. Drei Informationsanforderungen der DVI zwischen 2024 und 2026 blieben unbeantwortet, zu Verhandlung erschien niemand. Die DVI verhängte 1.500 Euro und forderte die Informationen bis 21. April 2026 an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Offizielle Postfächer (eAdrese) und Datenschutz-Mailadressen müssen überwacht werden – Schweigen gegenüber der Aufsicht kostet Geld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Betroffenenanfragen und Behördenpost

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1 lit. e, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
vorsätzlich

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

12.03.2026 Direktmarketing-Unternehmen, UK (anonymisiert)ICO: 130.000 Pfund gegen Direktmarketing-Firma wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 150.737 €

Die ICO verhängte im März 2026 gegen ein kleines britisches Direktmarketing-Unternehmen eine Geldbuße von 130.000 Pfund und erließ zusätzlich eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO ließ das Unternehmen 2024 innerhalb von knapp elf Monaten mehr als 230.000 persönliche (nicht automatisierte) Werbeanrufe an Anschlüsse tätigen, die seit über 28 Tagen im britischen Sperrregister für Werbeanrufe (Telephone Preference Service, TPS) eingetragen waren; dazu gingen 12 Beschwerden ein. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 130.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.03.2026 World Anti-Doping Agency (WADA)WADA: Compliance-Vereinbarung mit Kanadas Datenschutzbeauftragtem zu Athletendaten KanadaDatenschutz Sonstiges

Die in Montréal ansässige World Anti-Doping Agency (WADA), eine Stiftung schweizerischen Rechts, hat mit dem Privacy Commissioner of Canada eine Compliance-Vereinbarung nach PIPEDA geschlossen, mit der eine im November 2024 nach einer Beschwerde eingeleitete Untersuchung ruht und nach Erfüllung eingestellt wird. WADA muss sicherstellen, dass Anti-Doping-Organisationen die Personendaten von Athletinnen und Athleten im System ADAMS ab 1. Januar 2027 nur noch für Anti-Doping-Zwecke nutzen, den Welt-Anti-Doping-Code und die ADAMS-Verträge entsprechend anpassen, einen Kontrollmechanismus nachweisen und vierteljährlich berichten. WADA bestreitet Verstöße und die Zuständigkeit des Commissioner; hält sie die Vereinbarung nicht ein, kann dieser beim Federal Court eine Anordnung beantragen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer eine Datenplattform für Partner betreibt, muss vertraglich und technisch durchsetzen, dass diese die Daten nur für den vorgesehenen Zweck nutzen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zweckbindung bei gemeinsam genutzten Datenplattformen

Behörde / Gericht
Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA), Sections 17.1 und 17.2 (Compliance Agreement)
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
17.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

02.03.2026 Nordic Cleaning ApSNordic Cleaning: Bußgeld, weil Auskunftsersuchen trotz Anordnung unbeantwortet blieb DänemarkBetroffenenrechte und Transparenz 8.031 €

Das Reinigungsunternehmen reagierte trotz mehrfacher Nachfragen der Gewerkschaft nicht auf das Auskunftsersuchen eines Gewerkschaftsmitglieds und befolgte auch die Anordnung der Datatilsynet nicht, über das Ersuchen zu entscheiden. Datatilsynet zeigte das Unternehmen an; der Fall wurde am 02.03.2026 mit einem Bußgeldbescheid über 60.000 DKK abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen und behördliche Anordnungen brauchen einen festen Eingangsweg und eine verantwortliche Person – Ignorieren führt direkt zur Strafanzeige.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Auskunftsersuchen (Art. 15 DSGVO)

Behörde / Gericht
Anklagemyndigheden (Bødeforelæg) auf Anzeige der Datatilsynet
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 15; Nichtbefolgung einer Anordnung der Datatilsynet; databeskyttelsesloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige

Originalbetrag 60.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

03.02.2026 TMAC LtdICO: 100.000 Pfund gegen TMAC wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 115.969 €

Die ICO verhängte gegen TMAC Ltd eine Geldbuße von 100.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen zwischen 8. Februar und 24. September 2024 260.332 unerbetene Werbeanrufe an Nummern getätigt, die im Telefon-Präferenzregister TPS (betrieben von der Telephone Preference Service Ltd) eingetragen waren. Außerdem erhielten die Angerufenen nicht die nach Regulation 24 der PECR vorgeschriebenen Angaben zum Anrufer. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21(1)(b) und 24 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 100.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 03.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

19.01.2026 D*** GmbH (Digitalmarketing- und Recruitingagentur, anonymisiert)Recruiting-Agentur: 25.500 EUR für heimlich aufgezeichnete Bewerbertelefonate ÖsterreichBetroffenenrechte und Transparenz 25.500 €

Die Agentur führte für Kundenunternehmen telefonische Vorauswahlgespräche mit Bewerbenden, zeichnete sie ohne wirksame Einwilligung auf, speicherte sie unbefristet und gab sich dabei als das Kundenunternehmen aus. Die DSB verhängte 25.500 EUR (plus 2.550 EUR Kosten) wegen fehlender Rechtsgrundlage und Transparenz; das Unternehmen hat gegen die Strafhöhe Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Gesprächsaufzeichnungen im Recruiting brauchen eine echte Rechtsgrundlage und klare Information darüber, wer tatsächlich verantwortlich ist.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufzeichnung von Telefonaten und Bewerberdaten

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Sonstige
Beschäftigte
Unter 50
Mildernde Umstände
Keine einschlägigen Vorverstöße, Mitwirkung am Verfahren; Anpassung des Ausgangsbetrags an die geringe Unternehmensgröße.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

31.12.2025 ONE WAY PRIVATE COMPANYGriechenland: 80.000 Euro gegen Callcenter One Way wegen Werbeanrufen für Gasversorger GriechenlandWerbung und Einwilligung 80.000 €

Nach zahlreichen Beschwerden über Werbeanrufe für den Gasversorger ZENITH stellte die Behörde fest, dass das beauftragte Callcenter unzureichende Sicherheitsmaßnahmen hatte und Personen ohne gültige Einwilligung anrief. Mit Entscheidung 44/2025 erhielt One Way je 40.000 Euro als Auftragsverarbeiter und als Verantwortlicher sowie die Anordnung, Daten von Personen ohne wirksame Einwilligung zu löschen; ZENITH und zwei weitere Dienstleister wurden ebenfalls belangt (10.000, 10.000 und 5.000 Euro).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Telefonmarketing auslagert, muss Callcenter regelmäßig stichprobenartig kontrollieren – und Callcenter haften selbst für Anrufe ohne Einwilligung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligungsprüfung vor Telefonmarketing

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5, 6, 7, 29, 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Wiederholungsfall
ja

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

30.12.2025 Rickenbacher Data LLC (Datamasters)CPPA: 45.000 $ gegen Datenhändler Datamasters wegen fehlender Registrierung USA, CAWerbung und Einwilligung 38.275 €

Der texanische Wiederverkäufer handelte ohne Registrierung als Datenhändler mit Namen und Kontaktdaten von Millionen Menschen, sortiert nach Krankheiten wie Alzheimer oder Suchterkrankungen, nach Alter, vermuteter Ethnie und politischer Einstellung. Neben dem Bußgeld muss er den Verkauf von Daten aller Kalifornier einstellen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Adresslisten für Werbung kauft oder verkauft, muss Registrierungspflichten prüfen – Gesundheitslisten sind besonders riskant.

Behörde / Gericht
California Privacy Protection Agency (CPPA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
California Delete Act (Registrierungspflicht für Datenhändler)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Sonstige
Veröffentlicht
08.01.2026

Originalbetrag 45.000 USD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

11.12.2025 ZMLUK LimitedICO: 105.000 Pfund gegen ZMLUK wegen unerbetener Werbe-E-Mails Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 119.986 €

Die ICO verhängte gegen ZMLUK Limited eine Geldbuße von 105.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen unerbetene Werbe-E-Mails für Energiesparprodukte verschickt; der Bescheid nennt dafür den Zeitraum 1. Januar bis 21. Juli 2023. Die ICO sah einen schweren Verstoß gegen Regulation 22 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung). Bei fristgerechter Zahlung ermäßigt sich der Betrag laut Bescheid um 20 % auf 84.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 105.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

18.11.2025 Callcenter mit Tätigkeitsschwerpunkt im Energiesektor (anonymisiert)BNetzA: 104.400 Euro gegen Callcenter, das sich als Energieversorger ausgab DeutschlandWerbung und Einwilligung 104.400 €

Die Bundesnetzagentur setzte gegen ein Callcenter mit Schwerpunkt Energiewerbung ein Bußgeld von 104.400 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung fest. Die Anrufer gaben sich vielfach fälschlich als örtlicher oder eigener Energieversorger der Angerufenen aus und versuchten, den Werbecharakter der Gespräche zu verschleiern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Callcenter müssen für jede angerufene Nummer eine belegbare Einwilligung haben und Anrufsperren sofort beachten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.11.2025 Lead Pronto LtdICO: 30.000 Pfund gegen Lead Pronto wegen Werbe-SMS zu Heizkessel-Förderungen Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 34.064 €

Die ICO verhängte gegen Lead Pronto Ltd eine Geldbuße von 30.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen unerbetene SMS verschickt, die für staatlich geförderte Zuschüsse für Heizkessel warben. Die ICO sah einen schweren Verstoß gegen Regulation 22 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige

Originalbetrag 30.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 06.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

31.10.2025 Air Sino-Euro Associates Travel Pte. Ltd.Air Sino-Euro: 47.000 SGD – kein Datenschutzbeauftragter, keine internen Regeln, Leck SingapurBetroffenenrechte und Transparenz 31.252 €

Nach einem im Dezember 2023 öffentlich gewordenen Cyberangriff auf das Reisebüro waren im Buchungssystem Daten von 336.759 Personen betroffen, teils mit vollständigen Bildern von Ausweisen, Pässen und Geburtsurkunden; ein Teil der Daten wurde ausgeleitet. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte fahrlässige Verstöße gegen die Rechenschaftspflicht (Accountability Obligation) fest – Datenschutzbeauftragter erst im April 2024 benannt, außer der Datenschutzerklärung für Kunden keine internen Richtlinien, kein Beschwerdeverfahren und keine Information der Beschäftigten – sowie gegen die Schutzpflicht (Protection Obligation), weil Verträge mit den IT-Dienstleistern zu Sicherheitsaufgaben fehlten, keine Sicherheitsüberprüfungen stattfanden, keine Mehr-Faktor-Authentifizierung bestand und der Server noch mit dem nicht mehr unterstützten Windows Server 2012 lief. Sie verhängte 47.000 SGD, wies Einwände zu Corona-Verlusten und Vergleichsfällen zurück und ordnete u. a. Richtlinien, Sicherheitsklauseln in Dienstleisterverträgen und einen Penetrationstest durch einen von der Cyber Security Agency (CSA) lizenzierten Anbieter an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Datenschutzerklärung nach außen ersetzt weder einen benannten Datenschutzbeauftragten noch interne Regeln, die den Beschäftigten bekannt sind und im Alltag gelten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Interne Datenschutzrichtlinien, deren Vermittlung an Beschäftigte und Passwortregeln

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Sections 11(3) und 12 PDPA 2012 (Accountability Obligation); Section 24 PDPA (Protection Obligation); Section 48J(1)(a) PDPA (Financial Penalty); Section 48I PDPA (Directions)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Sonstige
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Freiwilliges frühes Eingeständnis der Verstöße (als erheblich mildernd gewertet) sowie rasche und wirksame Abhilfe.
Veröffentlicht
08.01.2026

Originalbetrag 47.000 SGD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 31.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

Fehler melden

Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

20 weitere von 60 laden

Bereit für Schulungen, die ankommen?

Testen Sie die Kombination kostenlos: automatisierte Verwaltung für Sie, passende Lernformate für Ihr Team – ohne Mindestvolumen oder Kreditkarte.

14 Tage kostenlos testen