Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 1 Jurisdiktion
342 Mio. €Summe der Geldbeträge
251 Mio. €Größter Einzelfall: Meta Platforms Ireland Limited
171 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 2024191 Mio. €
Q4 20241251 Mio. €
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

2 Fälle

17.12.2024 Meta Platforms Ireland LimitedIrland: 251 Mio. € gegen Meta wegen Datenpanne und mangelhafter Meldung IrlandDatenpannen und Datensicherheit 251 Mio. €

2018 nutzten Angreifer eine Lücke in der Funktion „Anzeigen aus Sicht von“ und erlangten Zugriff auf rund 29 Mio. Konten, davon etwa 3 Mio. im EWR. Die DPC verhängte 8 Mio. € (Art. 33 Abs. 3) und 3 Mio. € (Art. 33 Abs. 5) wegen unvollständiger Meldung und Dokumentation sowie 130 Mio. € und 110 Mio. € wegen Verstößen gegen Datenschutz durch Technikgestaltung (Art. 25 Abs. 1 und 2).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine Datenpannenmeldung muss vollständig sein und jede Panne intern nachvollziehbar dokumentiert werden.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 33 Abs. 3 und 5, Art. 25 Abs. 1 und 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
17.12.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.09.2024 Meta Platforms Ireland LimitedIrland: 91 Mio. € gegen Meta wegen Passwörtern im Klartext IrlandDatenpannen und Datensicherheit 91 Mio. €

Meta speicherte Passwörter von Nutzern unverschlüsselt im Klartext in internen Systemen und meldete dies der DPC im März 2019. Die DPC stellte Verstöße gegen die Sicherheitspflichten (Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1) sowie gegen Melde- und Dokumentationspflichten (Art. 33 Abs. 1 und 5) fest und sprach zusätzlich eine Verwarnung aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Passwörter werden nie im Klartext gespeichert oder geloggt – auch nicht in internen Systemen.

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 und 5
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Passwörter wurden nach Angaben der DPC nicht an externe Dritte offengelegt.
Veröffentlicht
27.09.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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