Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

4Fälle aus 4 Jurisdiktionen
8,53 Mio. €Summe der Geldbeträge (3 Fälle mit Betrag)
4,75 Mio. €Größter Einzelfall: Netflix International B.V.
2,39 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 202412,39 Mio. €
Q4 202414,75 Mio. €
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20251—
Q1 202611,4 Mio. €
Q2 20260—
Q3 20260—

4 Fälle

19.02.2026 Restaurant Partner Polska sp. z o.o. (Betreiberin der Plattform Glovo)Glovo Polen: 5,9 Mio. PLN für Ausweiskopien ohne Rechtsgrundlage PolenBetroffenenrechte und Transparenz 1,4 Mio. €

Die Lieferplattform verlangte seit 2019 bei Betrugsverdacht Scans oder Fotos von Personalausweisen und Pässen ihrer Nutzer und berief sich auf berechtigte Interessen. Die Datenschutzbehörde sah darin eine Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und einen Verstoß gegen Datenminimierung, verhängte 5.898.064 PLN und ordnete Stopp und Löschung an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betrugsprävention rechtfertigt keine Ausweiskopien – nur gesetzlich Befugte dürfen Dokumente vollständig erfassen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kopieren von Ausweisdokumenten und Datenminimierung

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 5 Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 DSGVO (DKN.5112.33.2022)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
16.03.2026

Originalbetrag 5.898.064 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.12.2025 Russmedia Digital SRLEuGH: Online-Marktplatz haftet als Verantwortlicher für Daten in Nutzeranzeigen EU-EbeneBetroffenenrechte und Transparenz —

Auf dem rumänischen Marktplatz publi24.ro erschien eine gefälschte Anzeige mit Fotos und Telefonnummer einer Frau, die sexuelle Dienste anbiete. Der EuGH entschied, dass der Betreiber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, Anzeigen mit sensiblen Daten vor Veröffentlichung erkennen und die Identität bzw. Einwilligung prüfen muss und sich nicht auf das Haftungsprivileg der E-Commerce-Richtlinie berufen kann.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Plattformen mit Nutzerinhalten müssen sensible Daten vor Veröffentlichung technisch erkennen und prüfen – Notice-and-Takedown allein reicht nicht.

Behörde / Gericht
Gerichtshof der Europäischen Union (Große Kammer), Rs. C-492/23
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO (Verantwortlicher, Art. 9, Art. 32); Richtlinie 2000/31/EG
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
02.12.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.11.2024 Netflix International B.V.AP: 4,75 Mio. Euro gegen Netflix wegen unzureichender Datenschutzinformation NiederlandeBetroffenenrechte und Transparenz 4,75 Mio. €

Netflix informierte Kundinnen und Kunden zwischen 2018 und 2020 nicht ausreichend darüber, was mit ihren Daten geschieht, und die vorhandenen Informationen waren teils unübersichtlich. Die niederländische Aufsicht verhängte 4,75 Mio. Euro; Netflix hat die Datenschutzerklärung inzwischen überarbeitet.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenschutzhinweise müssen vollständig und verständlich sein – auch Auskünfte an Kunden müssen konkret statt pauschal ausfallen.

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1 lit. c, e, f und Abs. 2 lit. a, Art. 15 Abs. 1 lit. a, c, d und Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Datenschutzerklärung und Informationsangebot wurden nachträglich verbessert.
Veröffentlicht
18.12.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.07.2024 Vinted, UABVinted zahlt 2,39 Mio. Euro wegen „Shadow Banning“ und Umgang mit Löschanträgen LitauenBetroffenenrechte und Transparenz 2,39 Mio. €

Auf Beschwerden aus Frankreich und Polen stellte die VDAI fest, dass die Second-Hand-Plattform Löschanträge ablehnte, wenn Nutzer keinen „konkreten Grund“ nach Art. 17 DSGVO nannten, Nutzer ohne deren Wissen per „Shadow Banning“ ausbremste und die Bearbeitung von Auskunftsanträgen nicht nachweisen konnte. Buße 2.385.276 Euro. Quelle: Archivkopie der Pressemitteilung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Heimliche Nutzerbeschränkungen sind intransparent – und Löschanträge dürfen nicht an Formalien wie einer Begründungspflicht scheitern.

Behörde / Gericht
Valstybinė duomenų apsaugos inspekcija (VDAI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 5 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Veröffentlicht
03.07.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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