Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 2 Jurisdiktionen
6.200 €Summe der Geldbeträge (1 Fall mit Betrag)
6.200 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20241—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 202516.200 €
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

2 Fälle

06.08.2025 DSB: Geldstrafe gegen Nachrichtenportal, das Anweisung zum Cookie-Banner ignorierte ÖsterreichCookies und Tracking 6.200 €

Die DSB hatte einem lokalen Nachrichtenportal (Medien-GmbH & Co KG, Name pseudonymisiert) 2023 per Bescheid aufgetragen, auf der ersten Ebene des Cookie-Banners eine gleichwertige Option zum Schließen ohne Einwilligung anzubieten. Weil das Unternehmen dies von Oktober 2024 bis mindestens März 2025 nicht umsetzte, verhängte die DSB 6.200 Euro wegen Nichtbefolgung einer Anweisung; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Anordnungen der Aufsicht sind fristgerecht umzusetzen – wer sie ignoriert, riskiert ein eigenes Bußgeld zusätzlich zum ursprünglichen Verstoß.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 2 lit. d i. V. m. Art. 83 Abs. 6 DSGVO; Art. 7 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Medien und Online-Plattformen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.11.2024 Meta Platforms Ireland Ltd.BGH: Kontrollverlust nach Facebook-Scraping ist ersatzfähiger Schaden (VI ZR 10/24) DeutschlandDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Im April 2021 wurden Daten von rund 533 Mio. Facebook-Nutzern aus 106 Ländern öffentlich verbreitet, die Unbekannte zuvor über die Kontakt-Import-Funktion mit Telefonnummern verknüpft und abgegriffen hatten. Der BGH entschied, dass schon der bloße Kontrollverlust über Daten ein immaterieller Schaden nach Art. 82 DSGVO ist, hielt rund 100 Euro für angemessen und verwies die Sache u. a. zur Prüfung der voreingestellten Suchbarkeit im Licht der Datenminimierung an das OLG Köln zurück.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenpannen lösen Schadensersatzansprüche schon ohne nachgewiesenen Missbrauch aus – bei Millionen Betroffenen summiert sich das zu einem Massenrisiko.

Behörde / Gericht
Bundesgerichtshof (VI. Zivilsenat)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 82 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Medien und Online-Plattformen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
18.11.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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