Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika und Asien-Pazifik: 1.847 Fälle aus 39 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

1Fall aus 1 Jurisdiktion
4 Mio. €Summe der Geldbeträge
4 Mio. €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 4 Mio. € 100 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. Beschäftigtendaten 4 Mio. € 100 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. McDonald’s Polska sp. z o.o.; 24/7 Communication sp. z o.o. (Auftragsverarbeiter) 4 Mio. € 96 % · 1 Fall
  2. Pioneer Hi-Bred Italia Sementi s.r.l. 120.000 € 3 % · 1 Fall
  3. Anonymisierte Unternehmen 65.189 € 2 % · 2 Fälle

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q4 20230–
Q1 20240–
Q2 20240–
Q3 20240–
Q4 20240–
Q1 20250–
Q2 202514 Mio. €
Q3 20250–
Q4 20250–
Q1 20260–
Q2 20260–
Q3 20260–
Q4 20260–

1 Fall

23.06.2025 McDonald’s Polska sp. z o.o.; 24/7 Communication sp. z o.o. (Auftragsverarbeiter)McDonald’s Polska und Dienstleister: 17,1 Mio. PLN nach offen abrufbaren Dienstplänen PolenBeschäftigtendaten 4 Mio. €

Daten von Beschäftigten von McDonald’s und seinen Franchisenehmern aus dem Dienstplanmodul (u. a. Namen, PESEL- oder Passnummern, Arbeitszeiten, Positionen) lagen in einem öffentlich zugänglichen Verzeichnis. Die UODO stellte fest, dass McDonald’s Polska keine Risikoanalyse vorgenommen, keine geeigneten Sicherungen umgesetzt und den Auftragsverarbeiter nicht wirksam kontrolliert hatte, und verhängte Geldbußen von 1.632.063, 13.600.528 und 1.700.066 PLN (zusammen 16.932.657 PLN) sowie eine Verwarnung; der Auftragsverarbeiter 24/7 Communication erhielt 94.286, 42.429 und 47.143 PLN (183.858 PLN), insgesamt 17.116.515 PLN. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer HR-Prozesse auslagert, bleibt verantwortlich: Risikoanalyse, Zugriff auf die Systemkonfiguration und tatsächlich durchgeführte Audits beim Dienstleister sind Pflicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Schutz von Beschäftigtendaten bei ausgelagerten HR-Systemen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c und f, Art. 5 Abs. 2, Art. 25 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 DSGVO sowie Art. 34 Abs. 1 und 3 lit. c DSGVO (Verwarnung) (Verantwortlicher); Art. 28 Abs. 3 lit. c, Abs. 4 und 9, Art. 32 Abs. 1 und 2, Art. 38 Abs. 1 DSGVO (Auftragsverarbeiter)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Veröffentlicht
21.07.2025

Originalbetrag 17.116.515 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 23.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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