Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 3 Jurisdiktionen
195.102 €Summe der Geldbeträge
120.000 €Größter Einzelfall: Pioneer Hi-Bred Italia Sementi s.r.l.
55.102 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 2023120.000 €
Q1 20240—
Q2 2024155.102 €
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20251120.000 €
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

3 Fälle

18.12.2025 Pioneer Hi-Bred Italia Sementi s.r.l.Pioneer Hi-Bred Italia Sementi: 120.000 EUR für Fahrstil-Überwachung von Außendienstlern ItalienBeschäftigtendaten 120.000 €

Das Saatgutunternehmen ließ auf Vorgabe einer Konzerngesellschaft mit Sitz in der Schweiz Telematikgeräte in Dienstwagen einbauen, die auch private Fahrten erfassten und Beschäftigten Punktwerte für ihr Fahrverhalten zuwiesen. Die Aufsicht sah Verstöße gegen Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung und Arbeitnehmerschutzregeln, verhängte 120.000 EUR und ordnete die Löschung der Daten zu Privatfahrten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Konzernweite Telematik-Vorgaben müssen vor dem Rollout am lokalen Arbeits- und Datenschutzrecht gemessen werden – besonders bei Privatnutzung der Fahrzeuge.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mitarbeiterüberwachung durch Telematik

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a-c, 6 Abs. 1 lit. f, 13, 28, 88; Codice privacy Art. 2-quaterdecies, 113, 114
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Geringe Zahl Betroffener (fünf Beschäftigte), sofortige Aussetzung der Verarbeitung.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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29.04.2024 Res-Gastro M. Gaweł Sp. k.UODO: 238.345 Złoty gegen Gastrofirma nach Verlust eines unverschlüsselten USB-Sticks PolenDatenpannen und Datensicherheit 55.102 €

Ein Beschäftigter des Gastronomieunternehmens verlor einen USB-Stick mit unverschlüsselten Daten eines Kollegen, u. a. PESEL-Nummer, Passdaten und Gehalt. Die Risikoanalyse hatte den bloßen Verlust von Datenträgern nicht vorgesehen, Verschlüsselung war nur per Anleitungsvideo den Beschäftigten überlassen und die Wirksamkeit der Maßnahmen wurde nicht getestet; die UODO verhängte 238.345 Złoty (Entscheidung DKN.5131.29.2023, nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verschlüsselung mobiler Datenträger muss technisch erzwungen werden – ein Schulungsvideo allein verlagert die Verantwortung unzulässig auf die Beschäftigten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit mobilen Datenträgern und Verschlüsselung

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 5 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1, Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft
Mildernde Umstände
Selbstanzeige des Vorfalls und Kooperation im Verfahren wirkten erheblich bußgeldmindernd.
Veröffentlicht
17.05.2024

Originalbetrag 238.345 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.04.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.12.2023 DSB: 20.000 Euro gegen Gastrobetrieb wegen Dauerüberwachung von Küche und Abholbereich ÖsterreichVideoüberwachung 20.000 €

Eine Gastronomie-GmbH mit Liefer- und Abholbetrieb (Name pseudonymisiert) zeichnete Arbeitsplätze in Küche und Abholbereich ununterbrochen auf, auch außerhalb der Öffnungszeiten, und speicherte die Aufnahmen 14 Tage. Zusätzlich fehlte seit 2018 ein Verarbeitungsverzeichnis; die DSB verhängte 20.000 Euro, das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch kleine Betriebe dürfen Beschäftigte nicht permanent filmen – und brauchen ein Verzeichnis ihrer Verarbeitungen.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 30 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Lebensmittel und Landwirtschaft

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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