Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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45Fälle aus 26 Jurisdiktionen
26,3 Mio. €Summe der Geldbeträge (26 Fälle mit Betrag)
7,16 Mio. €Größter Einzelfall: ein US-Anbieter von Online-Therapie
161.842 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 13 Mio. € 49 % · 23 Fälle
  2. USA 7,16 Mio. € 27 % · 1 Fall
  3. Australien 3,28 Mio. € 12 % · 2 Fälle
  4. Vereinigtes Königreich 2,74 Mio. € 10 % · 12 Fälle
  5. Norwegen 133.684 € 1 % · 1 Fall
  6. Singapur 47.111 € 0 % · 1 Fall
  7. Südafrika 5.062 € 0 % · 2 Fälle
  8. Kanada – 0 % · 1 Fall
  9. Hongkong – 0 % · 1 Fall
  10. Neuseeland – 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. Datenpannen und Datensicherheit 12,5 Mio. € 47 % · 26 Fälle
  2. Werbung und Einwilligung 7,16 Mio. € 27 % · 1 Fall
  3. Betroffenenrechte und Transparenz 5,02 Mio. € 19 % · 7 Fälle
  4. ohne Unterthema 1,61 Mio. € 6 % · 6 Fälle
  5. Auftragsverarbeitung 47.111 € 0 % · 2 Fälle
  6. Beschäftigtendaten 24.000 € 0 % · 1 Fall
  7. Cookies und Tracking – 0 % · 2 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 13 Mio. € 50 % · 23 Fälle
  2. IQVIA Operations France 5 Mio. € 19 % · 1 Fall
  3. Australian Clinical Labs Limited 3,28 Mio. € 13 % · 1 Fall
  4. 23andMe, Inc. 2,74 Mio. € 11 % · 1 Fall
  5. IDCQ Hospitales y Sanidad, S.L.U. 1,2 Mio. € 5 % · 1 Fall
  6. Hôpital Privé de la Loire 500.000 € 2 % · 1 Fall
  7. Health Service Executive (HSE) 300.000 € 1 % · 1 Fall
  8. Krankenhaus (anonymisiert) 50.000 € 0 % · 1 Fall
  9. Γενικό Νοσοκομείο Θεσσαλονίκης Γ. Γεννηματάς «Ο Άγιος Δημήτριος» (Allgemeines Krankenhaus Thessaloniki G. Gennimatas – Agios Dimitrios) 25.000 € 0 % · 1 Fall
  10. Azienda Sanitaria Universitaria Friuli Centrale (ASUFC) 24.000 € 0 % · 1 Fall
  11. 10 weitere11.004 €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20222–
2023137,8 Mio. €
2024125,42 Mio. €
202587,25 Mio. €
2026105,85 Mio. €

45 Fälle

03.09.2026 Azienda Sanitaria Universitaria Friuli Centrale (ASUFC)Garante: Klinikverbund Udine zahlt 24.000 Euro für Einsicht in Patientenakte einer Kollegin ItalienBeschäftigtendaten 24.000 €

Klinikpersonal öffnete die elektronische Gesundheitsakte einer Kollegin, um Dienstpläne während Covid zu organisieren, statt zu Behandlungszwecken. Technische Sperren, die den Zugriff auf behandelndes Personal begrenzen, fehlten; die Garante verhängte 24.000 Euro (Provvedimento Nr. 616).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Patientenakten dürfen nur für die Behandlung geöffnet werden – das gehört in Schulungen und muss technisch durch Rollenrechte und Protokollierung abgesichert sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zweckbindung beim Zugriff auf Patientenakten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, b, c, f, Art. 9, 25, 32 DSGVO; Art. 75 Codice privacy; Linee guida dossier sanitario
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
11.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.07.2026 Hôpital Privé de la LoireHôpital Privé de la Loire: 500.000 EUR nach Datenabfluss bei über 520.000 Patienten FrankreichDatenpannen und Datensicherheit 500.000 €

Im Sommer 2025 verschaffte sich ein Angreifer Zugriff auf die elektronische Patientenakte der Privatklinik und erlangte Daten von 524.867 Patientinnen und Patienten sowie 202.246 Vertrauenspersonen. Es fehlten VPN und Mehr-Faktor-Authentifizierung für externe Nutzer, eine angemessene Zugriffssteuerung und eine Erkennung auffälliger Aktivitäten; die Vertrauenspersonen wurden nicht benachrichtigt. Bußgeld 500.000 EUR (SAN-2026-009).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Zugänge zu Patientenakten gehören hinter Mehr-Faktor-Authentifizierung und eine laufende Überwachung auf ungewöhnliche Zugriffe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugangssicherheit und Angriffserkennung im Krankenhaus

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32, Art. 34
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
03.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.07.2026 Γενικό Νοσοκομείο Θεσσαλονίκης Γ. Γεννηματάς «Ο Άγιος Δημήτριος» (Allgemeines Krankenhaus Thessaloniki G. Gennimatas – Agios Dimitrios)Krankenhaus Thessaloniki: 25.000 EUR, weil OP-Listen mit Diagnosen online standen GriechenlandDatenpannen und Datensicherheit 25.000 €

Das öffentliche Krankenhaus veröffentlichte von Mai bis Ende August 2024 versehentlich eine OP-Liste mit Telefonnummern, Erkrankungen und geplanten Eingriffen von Patientinnen und Patienten auf seiner Website; ein Bürger fand das Dokument über Google. Die Behörde verhängte insgesamt 25.000 EUR: 10.000 EUR für mangelnde Sicherheit, 2.000 EUR für die verspätete Meldung, 10.000 EUR für die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen und 3.000 EUR für fehlende DSB-Kontaktdaten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor jeder Veröffentlichung auf der Website braucht es eine Freigabe, die Dokumente mit Gesundheitsdaten zuverlässig abfängt – und nach einer Panne müssen Betroffene informiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Veröffentlichung von Dokumenten mit Gesundheitsdaten

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1, 12, 13 i. V. m. 37 (Entscheidung 13/2026)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.06.2026 Monash IVF Pty LtdMonash IVF: Tracking-Pixel auf Kinderwunsch-Website ohne Einwilligung AustralienCookies und Tracking Anordnung

Monash IVF erhob über Tracking-Pixel von Drittanbietern auf seiner Website für Kinderwunschbehandlungen sensible Informationen von Besucherinnen und Besuchern. Die Privacy Commissioner entschied, dass das Verfolgen von Besuchern gesundheitsbezogener Websites mit anschließender gezielter Werbung in sozialen Netzwerken eine Erhebung sensibler Daten ist, die eine Einwilligung erfordert, und stellte Verstöße gegen APP 3.3, 5.1, 5.2 und 7.1 fest. Monash IVF darf das Vorgehen nicht fortsetzen oder wiederholen und muss festgelegte Abhilfeschritte umsetzen; am selben Tag erging eine gleichgerichtete Entscheidung gegen den Telemedizinanbieter Medmate Australia.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer auf Gesundheitswebsites Tracking-Pixel einsetzt, braucht die Einwilligung der Besucher und muss wissen, welche Daten an Werbeplattformen fließen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tracking-Pixel und Werbewerkzeuge auf Websites mit sensiblen Inhalten

Behörde / Gericht
Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Privacy Act 1988 (Cth), APP 3.3, 5.1, 5.2, 7.1
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
24.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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10.06.2026 Health Service Executive (HSE)DPC: 300.000 Euro gegen HSE nach Ransomware-Angriff auf Kliniklabor in Tullamore IrlandDatenpannen und Datensicherheit 300.000 €

Im November 2018 verschlüsselten Angreifer Patientendaten im Laborinformationssystem des Midlands Regional Hospital Tullamore. Die DPC stellte Verstöße der HSE gegen Art. 5(1)(f), 28, 30, 32(1) und 34 DSGVO fest (u. a. unzureichende Sicherheit, lückenhafte Auftragsverarbeitungsverträge und Verarbeitungsverzeichnis, unvollständige Benachrichtigung Betroffener), erteilte einen Verweis, verhängte 300.000 Euro für die Sicherheitsmängel (Art. 5(1)(f) und 32(1)) und ordnete an, festgelegte Richtlinien und Verfahren zur sicheren Verarbeitung einzuführen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Labor- und Spezialsysteme im Krankenhaus gehören ins Sicherheits- und Dienstleistermanagement; Verträge mit Auftragsverarbeitern müssen die DSGVO-Garantien enthalten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Ransomware-Schutz klinischer Systeme

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f), 28, 30, 32(1), 34 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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26.05.2026 IQVIA Operations FranceCNIL: 5 Mio. EUR gegen IQVIA Operations France wegen Gesundheitsdatenlagern FrankreichBetroffenenrechte und Transparenz 5 Mio. €

Die CNIL verhängte gegen IQVIA Operations France eine Geldbuße von 5.000.000 EUR, weil die Gesellschaft bei zwei von der CNIL genehmigten Gesundheitsdatenlagern (Daten aus rund 14.000 Apotheken und mehreren Tausend Arztpraxen) die Auflagen der Genehmigungen nicht einhielt, u. a. bei Protokollauswertung, Mehrfaktor-Authentifizierung, Patienteninformation und Widerspruchsrecht. Zudem wurden Apothekenkunden nicht über die Weitergabe ihrer Daten informiert, eigene Studien ohne die erforderliche Genehmigung durchgeführt und über die Apothekensoftware Daten auch nach einer Ablehnung übermittelt (Art. 25 DSGVO). Die CNIL wertete die Daten als pseudonym, nicht anonym, und ordnete Abhilfe binnen sechs Monaten unter einem Zwangsgeld von 10.000 EUR je Tag an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer mit genehmigten Gesundheitsdaten arbeitet, muss die Auflagen der Genehmigung auch technisch umsetzen und die Information der Betroffenen durch Partner aktiv überwachen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auflagen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 66 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés); Art. 14 und 25 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die Sicherheitsmängel wurden nach den Kontrollen behoben.
Veröffentlicht
28.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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16.04.2026 Fullgevity OÜ (vormals Zahnarztpraxis unter Inhabernamen, anonymisiert)Fullgevity (Zahnklinik) muss Datenverarbeitung bei Invisalign-Behandlung neu regeln EstlandAuftragsverarbeitung Anordnung

Ausgangspunkt war eine Beschwerde über unvollständige Herausgabe von Patientendaten; die Klinik ließ mehrere Anfragen der Aufsicht unbeantwortet. Die AKI ordnete an, die Verträge mit Align Technology (Invisalign) auf die DSGVO-Rollen hin zu überarbeiten (Art. 26/28 DSGVO), das Einwilligungsformular und die Datenschutzhinweise nach Art. 7, 9, 13 und 14 DSGVO anzupassen und auf Estnisch zu veröffentlichen; bei Nichterfüllung droht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro je Punkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Patientendaten an Hersteller oder Plattformen weitergibt, muss Rollen, Verträge und Einwilligungen vorab sauber klären – und Anfragen der Aufsicht fristgerecht beantworten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Transparenz bei Gesundheitsdaten; Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, 7, 9, 13, 14, 26, 28 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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20.03.2026 Gesundheitsdienstleister (in der Entscheidung anonymisiert)Ungarische Hausarztpraxis: 500.000 HUF für 47 EESZT-Abfragen ohne Rechtsgrundlage UngarnBetroffenenrechte und Transparenz 1.274 €

Ein Hausarzt, der den Beschwerdeführer seit Januar 2023 nicht mehr betreute, rief bis August 2024 über seine Praxissoftware insgesamt 47-mal dessen Gesundheitsdaten (Befunde, Rezepte) in der nationalen E-Gesundheitsplattform EESZT ab und beantwortete einen Auskunftsantrag nicht. Die NAIH stellte Verstöße gegen Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 1 DSGVO fest, ordnete die Erfüllung des Auskunftsantrags an und verhängte 500.000 HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jeder Zugriff auf elektronische Gesundheitsakten wird protokolliert und muss einen Behandlungsbezug haben – auch wenn ihn Praxispersonal auslöst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffe auf Gesundheitsdaten und Auskunftsanträge

Behörde / Gericht
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2, 15 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
20.03.2026

Originalbetrag 500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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20.02.2026 SC Hayat Dent SRLZahnklinik Hayat Dent blockiert Aufklärung von Datenabfluss – 2.000 Euro RumänienDatenschutz 1.999 €

Der Geschäftsführer der Klinik meldete selbst, eine ehemalige Mitarbeiterin habe Kontaktdaten und Patientenakten aller Patienten kopiert und diese für eine neue Klinik abgeworben. In der anschließenden Untersuchung beantwortete die Klinik Anfragen der Aufsicht trotz Verwarnung und Anordnung nicht vollständig; die Aufsicht verhängte daher 10.190 Lei (2.000 Euro). Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Februar 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Offboarding-Prozesse müssen Datenzugriffe sofort sperren – und wer einen Vorfall meldet, muss die Aufklärung auch unterstützen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mitnahme von Patientendaten beim Ausscheiden; Kooperation mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
20.02.2026

Originalbetrag 10.190 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.02.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.02.2026 Fraser Health Authority, Provincial Health Services Authority, Vancouver Coastal HealthBritish Columbia: 36 Klinikbeschäftigte sahen unbefugt Akten von Lapu-Lapu-Day-Opfern ein Kanada, BCDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Nach der Tragödie beim Lapu-Lapu-Day-Festival 2025 griffen 36 Beschäftigte dreier Gesundheitsbehörden in 71 Fällen unbefugt auf Patientendaten von 16 eingelieferten Personen zu. Die Betroffenen wurden nicht ohne unangemessene Verzögerung informiert; der Beauftragte sprach neun Empfehlungen aus, u. a. automatisierte Zugriffsüberwachung und abschreckende Disziplinarmaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neugier ist kein Zugriffsgrund: Zugriffe auf Akten prominenter Fälle sollten in Echtzeit überwacht und Verstöße spürbar sanktioniert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unbefugte Einsicht in Patientenakten (Snooping)

Behörde / Gericht
Office of the Information and Privacy Commissioner for British Columbia (OIPC BC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Freedom of Information and Protection of Privacy Act (FIPPA) BC, s. 25.1
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Angemessene Schutzmaßnahmen waren vorhanden; die Behörden reagierten schnell und nahmen alle Empfehlungen an.
Veröffentlicht
18.02.2026

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21.11.2025 IDCQ Hospitales y Sanidad, S.L.U.AEPD: 1,2 Mio. Euro gegen Klinikbetreiber IDCQ wegen entsorgter Patientenaufnahmen SpanienDatenpannen und Datensicherheit 1,2 Mio. €

Ein Krankenhaus der Gruppe hatte frühere MRT-Aufnahmen, die ein Patient zum Vergleich mitgebracht hatte, nach Ablauf einer internen Abholfrist aus dem Archiv entfernt, sodass sie nicht mehr verfügbar waren. Die AEPD verhängte je 100.000 Euro wegen Verarbeitung von Gesundheitsdaten ohne Rechtsgrundlage (Art. 9 und Art. 6) und 1.000.000 Euro wegen mangelnden Datenschutzes durch Technikgestaltung im Verfahren (Art. 25), zusammen 1.200.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Von Patienten überlassene Unterlagen sind Gesundheitsdaten und dürfen nicht nach internen Aufräumfristen vernichtet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit von Patienten übergebenen Gesundheitsunterlagen

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 6, 9, 25 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
20.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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13.11.2025 Lancet LaboratoriesInformation Regulator: 100.000 ZAR gegen Lancet Laboratories, Datenpannen nicht gemeldet SüdafrikaDatenpannen und Datensicherheit 5.062 €

Eine Prüfung nach mehreren Sicherheitsvorfällen ergab, dass das Laborunternehmen die Vorfälle weder dem Information Regulator noch den betroffenen Personen gemeldet hatte. Nach einer Enforcement Notice, die es nicht befolgte, erhielt es eine Infringement Notice mit 100.000 ZAR Geldbuße, die inzwischen bezahlt ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Datenpannen müssen sowohl der Aufsicht als auch den Betroffenen gemeldet werden; wer mehrere Vorfälle nicht meldet, zieht eine Prüfung und Sanktionen nach sich.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldung von Datenpannen an Aufsicht und Betroffene

Behörde / Gericht
Information Regulator (South Africa)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA), s. 22
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
13.11.2025

Originalbetrag 100.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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13.10.2025 Nura OÜNura OÜ muss zwei Patientinnen Scan-Dateien ihrer Behandlung herausgeben EstlandBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Zwei Patientinnen erhielten trotz Auskunftsersuchen keine Kopien ihrer Scan-Dateien zum Behandlungsabschluss; die Praxis reagierte nur schleppend auf Anfragen und erschien nicht zu einem Termin bei der Aufsicht. Die AKI ordnete die Herausgabe nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO oder eine begründete Ablehnung an und drohte ein Zwangsgeld von 2.000 Euro an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen zu Gesundheitsdaten brauchen einen festen Ablauf mit Fristen – auch in kleinen Praxen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Auskunftsersuchen von Patienten

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. c, Art. 12 Abs. 4, Art. 15 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.10.2025 Australian Clinical Labs LimitedAustralian Clinical Labs: 5,8 Mio. AUD Zivilstrafe nach Datenpanne bei Medlab Pathology AustralienDatenpannen und Datensicherheit 3,28 Mio. €

Auf Antrag des Australian Information Commissioner verhängte der Federal Court of Australia die ersten Zivilstrafen nach dem Privacy Act 1988: Australian Clinical Labs (ACL) hatte die personenbezogenen Daten auf den IT-Systemen seines Geschäftsbereichs Medlab Pathology nicht angemessen geschützt; bei einem Cyberangriff im Februar 2022 wurden dort Daten von mehr als 223.000 Menschen abgegriffen. Die Strafe von zusammen 5,8 Mio. AUD setzt sich aus 4,2 Mio. AUD für die unzureichenden Schutzmaßnahmen (APP 11.1), 800.000 AUD dafür, dass ACL nicht angemessen und zügig prüfte, ob eine meldepflichtige Datenpanne vorlag, und 800.000 AUD für die verspätete Meldung an den Commissioner zusammen. ACL räumte die Verstöße ein; Haftung und Strafhöhe beruhten mutmaßlich auf gemeinsamen Anträgen der Parteien.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Werden IT-Systeme eines Geschäftsbereichs in die eigene Umgebung eingebunden, müssen sie von Anfang an angemessen geschützt und Angriffe zügig auf eine Meldepflicht geprüft werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Eingegliederte IT-Systeme absichern, Datenpannen zügig bewerten und melden

Behörde / Gericht
Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Privacy Act 1988 (Cth) s 13G(a) i. V. m. APP 11.1; s 26WH(2); s 26WK(2)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Kooperation mit der Untersuchung, laufendes Programm zur Verbesserung der Cybersicherheit, Entschuldigungen und Eingeständnis der Haftung.
Haftung von Führungskräften
Das Gericht hielt fest, dass die oberste Führungsebene an den Entscheidungen zur Einbindung der Medlab-Systeme und zur Bewertung des Angriffs beteiligt war.
Veröffentlicht
09.10.2025

Originalbetrag 5.800.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.10.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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12.09.2025 Specer sp. z o.o.Medizinfirma Specer: Vorstandschef als Datenschutzbeauftragter kostet 11.365 PLN PolenDatenschutz 2.669 €

In dem medizinischen Unternehmen war fast sechs Jahre lang der Vorstandsvorsitzende zugleich Datenschutzbeauftragter; aufgefallen war dies nach einer Meldung, dass einem Patienten Unterlagen einer anderen Person ausgehändigt wurden. Die Behörde sah einen Interessenkonflikt und verhängte 11.365 PLN.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in kleinen Praxen und Firmen gilt: Die Geschäftsleitung kann nicht ihr eigener Datenschutzbeauftragter sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rolle und Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten; Herausgabe von Patientenunterlagen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 38 Abs. 6 DSGVO (DKN.5131.7.2025)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Im Juli 2024 wurde ein unabhängiger externer Datenschutzbeauftragter bestellt.
Veröffentlicht
29.09.2025

Originalbetrag 11.365 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.09.2025.

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05.06.2025 23andMe, Inc.ICO: 2,31 Mio. £ gegen 23andMe nach Credential-Stuffing auf Gendaten Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 2,74 Mio. €

Von April bis September 2023 nutzten Angreifer wiederverwendete Zugangsdaten, um auf Daten von 155.592 Personen im Vereinigten Königreich zuzugreifen, darunter Herkunft, Stammbäume und Gesundheitsangaben. Es fehlten MFA, sichere Passwortregeln und wirksame Überwachung; trotz Auffälligkeiten im Juli 2023 begann die volle Untersuchung erst im Oktober. Gemeinsame Untersuchung mit dem kanadischen Datenschutzbeauftragten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer genetische oder Gesundheitsdaten verwaltet, muss Kundenkonten mit MFA gegen Credential Stuffing schützen und Warnsignale sofort untersuchen.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Beschäftigte
250 bis 999
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
17.06.2025

Originalbetrag 2.310.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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27.05.2025 Yliopiston ApteekkiYliopiston Apteekki: 1,1 Mio. EUR wegen Tracking im Online-Shop – Gericht hebt Bußgeld auf FinnlandCookies und Tracking aufgehoben

Die Online-Apotheke übermittelte 2018–2022 über Google- und Meta-Tracking Daten aus dem Einkauf, auch zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, an die Tracking-Anbieter. Die Behörde verhängte 1,1 Mio. EUR und eine Verwarnung; das Verwaltungsgericht Helsinki bestätigte am 01.06.2026 den Verstoß, hob aber das Bußgeld auf, weil unklar sei, ob der Universitätsapotheke überhaupt ein Bußgeld auferlegt werden darf (nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Tracking-Tools auf Seiten mit Gesundheitsbezug übermitteln schnell sensible Daten – Marketing-Technik gehört in die Datenschutzprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tracking-Pixel auf sensiblen Webseiten

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio; Helsingin hallinto-oikeus
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 9, Art. 25, Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
04.06.2025

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.04.2025 Malta: 20.000 Euro gegen Gesundheitsdienstleister wegen Wählerregister-Daten und fehlendem DSB MaltaBetroffenenrechte und Transparenz 20.000 €

Ein Gesundheitsdienstleister (Name geschwärzt) korrigierte trotz Aufforderung die Anschrift einer Patientin nicht, sodass Gesundheitsberichte an Dritte gingen, und nutzte Adressdaten aus dem Wählerregister ohne Rechtsgrundlage. Der IDPC sprach eine Rüge aus, ordnete Berichtigung, Löschung der Registerdaten und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten an und verhängte Bußen von 12.500, 5.000 und 2.500 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer umfangreich Gesundheitsdaten verarbeitet, braucht einen Datenschutzbeauftragten – und eine gemeldete falsche Adresse muss sofort korrigiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Berichtigungsanfragen zügig umsetzen

Behörde / Gericht
Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und d, Art. 6 Abs. 1, Art. 14, 16, 37 Abs. 1 lit. c DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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17.12.2024 Krankenhaus (anonymisiert)Krankenhaus nach Ransomware: Bußgeld gerichtlich von 200.000 auf 50.000 EUR gesenkt BelgienDatenpannen und Datensicherheit 50.000 €

Nach einem Ransomware-Angriff im Jahr 2021 – dem zweiten nach einem Angriff 2019 – stellte die Streitsachenkammer fest, dass ein belgisches Krankenhaus u. a. keine Datenschutz-Folgenabschätzung, keine wirksame Informationssicherheitsrichtlinie, kein ausreichendes Verfahren für Sicherheitsupdates seiner Software und kein echtes Schulungs- und Sensibilisierungsprogramm für das Personal hatte. Sie verhängte am 17. Dezember 2024 eine Geldbuße von 200.000 EUR, ordnete Abhilfemaßnahmen an und wies den Einwand zurück, das Krankenhaus sei als öffentliche Stelle nicht bußgeldfähig. Der Marktgerichtshof hob die Entscheidung am 3. September 2025 teilweise auf und setzte die Geldbuße auf 50.000 EUR herab; die Datenschutzbehörde hat dagegen Kassationsbeschwerde eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Eine einzelne Phishing-Schulung oder die Teilnahme weniger Beschäftigter an Übungen ersetzt kein regelmäßiges Datenschutz- und Sicherheitstraining für das gesamte Krankenhauspersonal.

Bezug zu Schulung und Awareness

Security-Awareness und Datenschutzschulung für das gesamte Krankenhauspersonal

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Autorité de protection des données / Gegevensbeschermingsautoriteit (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 24, Art. 32 und Art. 35 Abs. 3 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 lit. d und i sowie Art. 83 DSGVO; Art. 100 § 1 9° und 13° sowie Art. 101 LCA
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
reduziert
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die Kammer senkte den Ausgangsbetrag von 390.000 EUR auf 200.000 EUR, vor allem wegen der finanziellen Schwierigkeiten des Krankenhauses, der Covid-19-Krise als mildernder Umstand und einer neu bewerteten Dauer des Verstoßes.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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13.12.2024 United Lincolnshire Teaching Hospitals NHS TrustICO: Verwarnung für United Lincolnshire Teaching Hospitals NHS Trust wegen verspäteter Auskunftsersuchen Vereinigtes KönigreichBetroffenenrechte und Transparenz Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber dem United Lincolnshire Teaching Hospitals NHS Trust eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO beantwortete der Klinikverbund zwischen März 2021 und März 2022 32 % der Auskunftsersuchen betroffener Personen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Die ICO sah darin Verstöße gegen die Vorgaben zur fristgerechten Auskunft.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Beschäftigte
1.000 bis 9.999

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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