Compliance-Radar
Wer wurde wofür sanktioniert?
Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.
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Wo?
nach RegionAlle Jurisdiktionen
- EU 13 Mio. € 49 % · 23 Fälle
- USA 7,16 Mio. € 27 % · 1 Fall
- Australien 3,28 Mio. € 12 % · 2 Fälle
- Vereinigtes Königreich 2,74 Mio. € 10 % · 12 Fälle
- Norwegen 133.684 € 1 % · 1 Fall
- Singapur 47.111 € 0 % · 1 Fall
- Südafrika 5.062 € 0 % · 2 Fälle
- Kanada – 0 % · 1 Fall
- Hongkong – 0 % · 1 Fall
- Neuseeland – 0 % · 1 Fall
Wofür?
nach Unterthema- Datenpannen und Datensicherheit 12,5 Mio. € 47 % · 26 Fälle
- Werbung und Einwilligung 7,16 Mio. € 27 % · 1 Fall
- Betroffenenrechte und Transparenz 5,02 Mio. € 19 % · 7 Fälle
- ohne Unterthema 1,61 Mio. € 6 % · 6 Fälle
- Auftragsverarbeitung 47.111 € 0 % · 2 Fälle
- Beschäftigtendaten 24.000 € 0 % · 1 Fall
- Cookies und Tracking – 0 % · 2 Fälle
Wen?
nach Unternehmen- Anonymisierte Unternehmen 13 Mio. € 50 % · 23 Fälle
- IQVIA Operations France 5 Mio. € 19 % · 1 Fall
- Australian Clinical Labs Limited 3,28 Mio. € 13 % · 1 Fall
- 23andMe, Inc. 2,74 Mio. € 11 % · 1 Fall
- IDCQ Hospitales y Sanidad, S.L.U. 1,2 Mio. € 5 % · 1 Fall
- Hôpital Privé de la Loire 500.000 € 2 % · 1 Fall
- Health Service Executive (HSE) 300.000 € 1 % · 1 Fall
- Krankenhaus (anonymisiert) 50.000 € 0 % · 1 Fall
- Γενικό Νοσοκομείο Θεσσαλονίκης Γ. Γεννηματάς «Ο Άγιος Δημήτριος» (Allgemeines Krankenhaus Thessaloniki G. Gennimatas – Agios Dimitrios) 25.000 € 0 % · 1 Fall
- Azienda Sanitaria Universitaria Friuli Centrale (ASUFC) 24.000 € 0 % · 1 Fall
- 10 weitere11.004 €
Wann?
je Jahr, nach Entscheidungsdatum| Zeitraum | Fälle | Summe |
|---|---|---|
| 2022 | 2 | – |
| 2023 | 13 | 7,8 Mio. € |
| 2024 | 12 | 5,42 Mio. € |
| 2025 | 8 | 7,25 Mio. € |
| 2026 | 10 | 5,85 Mio. € |
45 Fälle
03.09.2026 Azienda Sanitaria Universitaria Friuli Centrale (ASUFC)Garante: Klinikverbund Udine zahlt 24.000 Euro für Einsicht in Patientenakte einer Kollegin 24.000 €
Klinikpersonal öffnete die elektronische Gesundheitsakte einer Kollegin, um Dienstpläne während Covid zu organisieren, statt zu Behandlungszwecken. Technische Sperren, die den Zugriff auf behandelndes Personal begrenzen, fehlten; die Garante verhängte 24.000 Euro (Provvedimento Nr. 616).
Patientenakten dürfen nur für die Behandlung geöffnet werden – das gehört in Schulungen und muss technisch durch Rollenrechte und Protokollierung abgesichert sein.
Zweckbindung beim Zugriff auf Patientenakten
- Behörde / Gericht
- Garante per la protezione dei dati personali
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Beschäftigtendaten
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a, b, c, f, Art. 9, 25, 32 DSGVO; Art. 75 Codice privacy; Linee guida dossier sanitario
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 11.09.2026
- Newsletter del 11 settembre 2026 – Garante privacy Pressemitteilung einer Behörde
- Garante privacy, azienda sanitaria di Udine sanzionata per 24mila euro Pressemitteilung einer Behörde
- Garante – Provvedimento n. 616 del 3 settembre 2026 [10293994] (ASUFC) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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21.07.2026 Hôpital Privé de la LoireHôpital Privé de la Loire: 500.000 EUR nach Datenabfluss bei über 520.000 Patienten 500.000 €
Im Sommer 2025 verschaffte sich ein Angreifer Zugriff auf die elektronische Patientenakte der Privatklinik und erlangte Daten von 524.867 Patientinnen und Patienten sowie 202.246 Vertrauenspersonen. Es fehlten VPN und Mehr-Faktor-Authentifizierung für externe Nutzer, eine angemessene Zugriffssteuerung und eine Erkennung auffälliger Aktivitäten; die Vertrauenspersonen wurden nicht benachrichtigt. Bußgeld 500.000 EUR (SAN-2026-009).
Externe Zugänge zu Patientenakten gehören hinter Mehr-Faktor-Authentifizierung und eine laufende Überwachung auf ungewöhnliche Zugriffe.
Zugangssicherheit und Angriffserkennung im Krankenhaus
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 32, Art. 34
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 03.09.2026
- Sanction : amende de 500 000 euros à l'encontre de l'Hôpital Privé de la Loire Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération SAN-2026-009 du 21 juillet 2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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07.07.2026 Γενικό Νοσοκομείο Θεσσαλονίκης Γ. Γεννηματάς «Ο Άγιος Δημήτριος» (Allgemeines Krankenhaus Thessaloniki G. Gennimatas – Agios Dimitrios)Krankenhaus Thessaloniki: 25.000 EUR, weil OP-Listen mit Diagnosen online standen 25.000 €
Das öffentliche Krankenhaus veröffentlichte von Mai bis Ende August 2024 versehentlich eine OP-Liste mit Telefonnummern, Erkrankungen und geplanten Eingriffen von Patientinnen und Patienten auf seiner Website; ein Bürger fand das Dokument über Google. Die Behörde verhängte insgesamt 25.000 EUR: 10.000 EUR für mangelnde Sicherheit, 2.000 EUR für die verspätete Meldung, 10.000 EUR für die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen und 3.000 EUR für fehlende DSB-Kontaktdaten.
Vor jeder Veröffentlichung auf der Website braucht es eine Freigabe, die Dokumente mit Gesundheitsdaten zuverlässig abfängt – und nach einer Panne müssen Betroffene informiert werden.
Veröffentlichung von Dokumenten mit Gesundheitsdaten
- Behörde / Gericht
- Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1, 12, 13 i. V. m. 37 (Entscheidung 13/2026)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Επιβολή προστίμου σε νοσοκομείο (Απόφαση 13/2026) Entscheidung einer Behörde
- Απόφαση 13/2026 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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11.06.2026 Monash IVF Pty LtdMonash IVF: Tracking-Pixel auf Kinderwunsch-Website ohne Einwilligung Anordnung
Monash IVF erhob über Tracking-Pixel von Drittanbietern auf seiner Website für Kinderwunschbehandlungen sensible Informationen von Besucherinnen und Besuchern. Die Privacy Commissioner entschied, dass das Verfolgen von Besuchern gesundheitsbezogener Websites mit anschließender gezielter Werbung in sozialen Netzwerken eine Erhebung sensibler Daten ist, die eine Einwilligung erfordert, und stellte Verstöße gegen APP 3.3, 5.1, 5.2 und 7.1 fest. Monash IVF darf das Vorgehen nicht fortsetzen oder wiederholen und muss festgelegte Abhilfeschritte umsetzen; am selben Tag erging eine gleichgerichtete Entscheidung gegen den Telemedizinanbieter Medmate Australia.
Wer auf Gesundheitswebsites Tracking-Pixel einsetzt, braucht die Einwilligung der Besucher und muss wissen, welche Daten an Werbeplattformen fließen.
Tracking-Pixel und Werbewerkzeuge auf Websites mit sensiblen Inhalten
- Behörde / Gericht
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- Privacy Act 1988 (Cth), APP 3.3, 5.1, 5.2, 7.1
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 24.06.2026
- OAIC: Privacy Commissioner finds privacy breaches in third-party tracking pixel investigation (24.06.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- OAIC: Privacy determinations – Commissioner Initiated Investigation into Monash IVF Pty Ltd (Privacy) [2026] AICmr 40 (11 June 2026) Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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10.06.2026 Health Service Executive (HSE)DPC: 300.000 Euro gegen HSE nach Ransomware-Angriff auf Kliniklabor in Tullamore 300.000 €
Im November 2018 verschlüsselten Angreifer Patientendaten im Laborinformationssystem des Midlands Regional Hospital Tullamore. Die DPC stellte Verstöße der HSE gegen Art. 5(1)(f), 28, 30, 32(1) und 34 DSGVO fest (u. a. unzureichende Sicherheit, lückenhafte Auftragsverarbeitungsverträge und Verarbeitungsverzeichnis, unvollständige Benachrichtigung Betroffener), erteilte einen Verweis, verhängte 300.000 Euro für die Sicherheitsmängel (Art. 5(1)(f) und 32(1)) und ordnete an, festgelegte Richtlinien und Verfahren zur sicheren Verarbeitung einzuführen.
Auch Labor- und Spezialsysteme im Krankenhaus gehören ins Sicherheits- und Dienstleistermanagement; Verträge mit Auftragsverarbeitern müssen die DSGVO-Garantien enthalten.
Ransomware-Schutz klinischer Systeme
- Behörde / Gericht
- Data Protection Commission (DPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5(1)(f), 28, 30, 32(1), 34 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- DPC: Inquiry into Midlands Regional Hospital Tullamore (IN-19-9-4) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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26.05.2026 IQVIA Operations FranceCNIL: 5 Mio. EUR gegen IQVIA Operations France wegen Gesundheitsdatenlagern 5 Mio. €
Die CNIL verhängte gegen IQVIA Operations France eine Geldbuße von 5.000.000 EUR, weil die Gesellschaft bei zwei von der CNIL genehmigten Gesundheitsdatenlagern (Daten aus rund 14.000 Apotheken und mehreren Tausend Arztpraxen) die Auflagen der Genehmigungen nicht einhielt, u. a. bei Protokollauswertung, Mehrfaktor-Authentifizierung, Patienteninformation und Widerspruchsrecht. Zudem wurden Apothekenkunden nicht über die Weitergabe ihrer Daten informiert, eigene Studien ohne die erforderliche Genehmigung durchgeführt und über die Apothekensoftware Daten auch nach einer Ablehnung übermittelt (Art. 25 DSGVO). Die CNIL wertete die Daten als pseudonym, nicht anonym, und ordnete Abhilfe binnen sechs Monaten unter einem Zwangsgeld von 10.000 EUR je Tag an.
Wer mit genehmigten Gesundheitsdaten arbeitet, muss die Auflagen der Genehmigung auch technisch umsetzen und die Information der Betroffenen durch Partner aktiv überwachen.
Auflagen bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten
- Behörde / Gericht
- Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 66 Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés); Art. 14 und 25 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Die Sicherheitsmängel wurden nach den Kontrollen behoben.
- Veröffentlicht
- 28.05.2026
- CNIL: Données de santé : sanction de 5 millions d'euros à l'encontre de la société IQVIA (28.05.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Délibération de la formation restreinte n° SAN-2026-008 du 26 mai 2026 concernant la société IQVIA OPERATIONS FRANCE Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink
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16.04.2026 Fullgevity OÜ (vormals Zahnarztpraxis unter Inhabernamen, anonymisiert)Fullgevity (Zahnklinik) muss Datenverarbeitung bei Invisalign-Behandlung neu regeln Anordnung
Ausgangspunkt war eine Beschwerde über unvollständige Herausgabe von Patientendaten; die Klinik ließ mehrere Anfragen der Aufsicht unbeantwortet. Die AKI ordnete an, die Verträge mit Align Technology (Invisalign) auf die DSGVO-Rollen hin zu überarbeiten (Art. 26/28 DSGVO), das Einwilligungsformular und die Datenschutzhinweise nach Art. 7, 9, 13 und 14 DSGVO anzupassen und auf Estnisch zu veröffentlichen; bei Nichterfüllung droht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro je Punkt.
Wer Patientendaten an Hersteller oder Plattformen weitergibt, muss Rollen, Verträge und Einwilligungen vorab sauber klären – und Anfragen der Aufsicht fristgerecht beantworten.
Einwilligung und Transparenz bei Gesundheitsdaten; Zusammenarbeit mit der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Auftragsverarbeitung
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, 7, 9, 13, 14, 26, 28 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Ettekirjutus-hoiatus isikuandmete kaitse asjas nr 2.1-1/24/397-890-38 (Fullgevity OÜ), 16.04.2026 Entscheidung einer Behörde
- Andmekaitse Inspektsioon – veröffentlichte Ettekirjutused (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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20.03.2026 Gesundheitsdienstleister (in der Entscheidung anonymisiert)Ungarische Hausarztpraxis: 500.000 HUF für 47 EESZT-Abfragen ohne Rechtsgrundlage 1.274 €
Ein Hausarzt, der den Beschwerdeführer seit Januar 2023 nicht mehr betreute, rief bis August 2024 über seine Praxissoftware insgesamt 47-mal dessen Gesundheitsdaten (Befunde, Rezepte) in der nationalen E-Gesundheitsplattform EESZT ab und beantwortete einen Auskunftsantrag nicht. Die NAIH stellte Verstöße gegen Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 1 DSGVO fest, ordnete die Erfüllung des Auskunftsantrags an und verhängte 500.000 HUF.
Jeder Zugriff auf elektronische Gesundheitsakten wird protokolliert und muss einen Behandlungsbezug haben – auch wenn ihn Praxispersonal auslöst.
Zugriffe auf Gesundheitsdaten und Auskunftsanträge
- Behörde / Gericht
- Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2, 15 Abs. 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 20.03.2026
Originalbetrag 500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.03.2026.
- NAIH-273-7/2026 – Jogalap nélküli hozzáférés az EESZT rendszeréhez Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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20.02.2026 SC Hayat Dent SRLZahnklinik Hayat Dent blockiert Aufklärung von Datenabfluss – 2.000 Euro 1.999 €
Der Geschäftsführer der Klinik meldete selbst, eine ehemalige Mitarbeiterin habe Kontaktdaten und Patientenakten aller Patienten kopiert und diese für eine neue Klinik abgeworben. In der anschließenden Untersuchung beantwortete die Klinik Anfragen der Aufsicht trotz Verwarnung und Anordnung nicht vollständig; die Aufsicht verhängte daher 10.190 Lei (2.000 Euro). Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Februar 2026 abgeschlossen.
Offboarding-Prozesse müssen Datenzugriffe sofort sperren – und wer einen Vorfall meldet, muss die Aufklärung auch unterstützen.
Mitnahme von Patientendaten beim Ausscheiden; Kooperation mit der Aufsicht
- Behörde / Gericht
- Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 20.02.2026
Originalbetrag 10.190 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.02.2026.
- ANSPDCP – Comunicat de presă 20.02.2026 (SC Hayat Dent SRL) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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18.02.2026 Fraser Health Authority, Provincial Health Services Authority, Vancouver Coastal HealthBritish Columbia: 36 Klinikbeschäftigte sahen unbefugt Akten von Lapu-Lapu-Day-Opfern ein Sonstiges
Nach der Tragödie beim Lapu-Lapu-Day-Festival 2025 griffen 36 Beschäftigte dreier Gesundheitsbehörden in 71 Fällen unbefugt auf Patientendaten von 16 eingelieferten Personen zu. Die Betroffenen wurden nicht ohne unangemessene Verzögerung informiert; der Beauftragte sprach neun Empfehlungen aus, u. a. automatisierte Zugriffsüberwachung und abschreckende Disziplinarmaßnahmen.
Neugier ist kein Zugriffsgrund: Zugriffe auf Akten prominenter Fälle sollten in Echtzeit überwacht und Verstöße spürbar sanktioniert werden.
Unbefugte Einsicht in Patientenakten (Snooping)
- Behörde / Gericht
- Office of the Information and Privacy Commissioner for British Columbia (OIPC BC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Freedom of Information and Protection of Privacy Act (FIPPA) BC, s. 25.1
- Maßnahme
- Sonstiges
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- vorsätzlich
- Mildernde Umstände
- Angemessene Schutzmaßnahmen waren vorhanden; die Behörden reagierten schnell und nahmen alle Empfehlungen an.
- Veröffentlicht
- 18.02.2026
- Investigation reveals 71 snooping incidents by 36 healthcare workers following Lapu Lapu Day tragedy Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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21.11.2025 IDCQ Hospitales y Sanidad, S.L.U.AEPD: 1,2 Mio. Euro gegen Klinikbetreiber IDCQ wegen entsorgter Patientenaufnahmen 1,2 Mio. €
Ein Krankenhaus der Gruppe hatte frühere MRT-Aufnahmen, die ein Patient zum Vergleich mitgebracht hatte, nach Ablauf einer internen Abholfrist aus dem Archiv entfernt, sodass sie nicht mehr verfügbar waren. Die AEPD verhängte je 100.000 Euro wegen Verarbeitung von Gesundheitsdaten ohne Rechtsgrundlage (Art. 9 und Art. 6) und 1.000.000 Euro wegen mangelnden Datenschutzes durch Technikgestaltung im Verfahren (Art. 25), zusammen 1.200.000 Euro.
Von Patienten überlassene Unterlagen sind Gesundheitsdaten und dürfen nicht nach internen Aufräumfristen vernichtet werden.
Umgang mit von Patienten übergebenen Gesundheitsunterlagen
- Behörde / Gericht
- Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 6, 9, 25 DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 20.03.2026
- AEPD, Resolución PS/00288/2024 (EXP202402851), IDCQ Hospitales y Sanidad Entscheidung einer Behörde
- BOE: Resolución de 4 de marzo de 2026 der AEPD, Sanktionen über 1 Mio. Euro Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink
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13.11.2025 Lancet LaboratoriesInformation Regulator: 100.000 ZAR gegen Lancet Laboratories, Datenpannen nicht gemeldet 5.062 €
Eine Prüfung nach mehreren Sicherheitsvorfällen ergab, dass das Laborunternehmen die Vorfälle weder dem Information Regulator noch den betroffenen Personen gemeldet hatte. Nach einer Enforcement Notice, die es nicht befolgte, erhielt es eine Infringement Notice mit 100.000 ZAR Geldbuße, die inzwischen bezahlt ist.
Datenpannen müssen sowohl der Aufsicht als auch den Betroffenen gemeldet werden; wer mehrere Vorfälle nicht meldet, zieht eine Prüfung und Sanktionen nach sich.
Meldung von Datenpannen an Aufsicht und Betroffene
- Behörde / Gericht
- Information Regulator (South Africa)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Protection of Personal Information Act 4 of 2013 (POPIA), s. 22
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 13.11.2025
Originalbetrag 100.000 ZAR, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 13.11.2025.
- Information Regulator: Media briefing – high-level cases on POPIA and PAIA (13.11.2025) Pressemitteilung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink
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13.10.2025 Nura OÜNura OÜ muss zwei Patientinnen Scan-Dateien ihrer Behandlung herausgeben Anordnung
Zwei Patientinnen erhielten trotz Auskunftsersuchen keine Kopien ihrer Scan-Dateien zum Behandlungsabschluss; die Praxis reagierte nur schleppend auf Anfragen und erschien nicht zu einem Termin bei der Aufsicht. Die AKI ordnete die Herausgabe nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO oder eine begründete Ablehnung an und drohte ein Zwangsgeld von 2.000 Euro an.
Auskunftsersuchen zu Gesundheitsdaten brauchen einen festen Ablauf mit Fristen – auch in kleinen Praxen.
Umgang mit Auskunftsersuchen von Patienten
- Behörde / Gericht
- Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- § 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. c, Art. 12 Abs. 4, Art. 15 DSGVO
- Maßnahme
- Anordnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Ettekirjutus-hoiatus nr 2.1-1/25/737-1585-20 (Nura OÜ), 13.10.2025 Entscheidung einer Behörde
- Andmekaitse Inspektsioon – veröffentlichte Ettekirjutused (Liste) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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08.10.2025 Australian Clinical Labs LimitedAustralian Clinical Labs: 5,8 Mio. AUD Zivilstrafe nach Datenpanne bei Medlab Pathology 3,28 Mio. €
Auf Antrag des Australian Information Commissioner verhängte der Federal Court of Australia die ersten Zivilstrafen nach dem Privacy Act 1988: Australian Clinical Labs (ACL) hatte die personenbezogenen Daten auf den IT-Systemen seines Geschäftsbereichs Medlab Pathology nicht angemessen geschützt; bei einem Cyberangriff im Februar 2022 wurden dort Daten von mehr als 223.000 Menschen abgegriffen. Die Strafe von zusammen 5,8 Mio. AUD setzt sich aus 4,2 Mio. AUD für die unzureichenden Schutzmaßnahmen (APP 11.1), 800.000 AUD dafür, dass ACL nicht angemessen und zügig prüfte, ob eine meldepflichtige Datenpanne vorlag, und 800.000 AUD für die verspätete Meldung an den Commissioner zusammen. ACL räumte die Verstöße ein; Haftung und Strafhöhe beruhten mutmaßlich auf gemeinsamen Anträgen der Parteien.
Werden IT-Systeme eines Geschäftsbereichs in die eigene Umgebung eingebunden, müssen sie von Anfang an angemessen geschützt und Angriffe zügig auf eine Meldepflicht geprüft werden.
Eingegliederte IT-Systeme absichern, Datenpannen zügig bewerten und melden
- Behörde / Gericht
- Office of the Australian Information Commissioner (OAIC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Privacy Act 1988 (Cth) s 13G(a) i. V. m. APP 11.1; s 26WH(2); s 26WK(2)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Kooperation mit der Untersuchung, laufendes Programm zur Verbesserung der Cybersicherheit, Entschuldigungen und Eingeständnis der Haftung.
- Haftung von Führungskräften
- Das Gericht hielt fest, dass die oberste Führungsebene an den Entscheidungen zur Einbindung der Medlab-Systeme und zur Bewertung des Angriffs beteiligt war.
- Veröffentlicht
- 09.10.2025
Originalbetrag 5.800.000 AUD, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 08.10.2025.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink
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12.09.2025 Specer sp. z o.o.Medizinfirma Specer: Vorstandschef als Datenschutzbeauftragter kostet 11.365 PLN 2.669 €
In dem medizinischen Unternehmen war fast sechs Jahre lang der Vorstandsvorsitzende zugleich Datenschutzbeauftragter; aufgefallen war dies nach einer Meldung, dass einem Patienten Unterlagen einer anderen Person ausgehändigt wurden. Die Behörde sah einen Interessenkonflikt und verhängte 11.365 PLN.
Auch in kleinen Praxen und Firmen gilt: Die Geschäftsleitung kann nicht ihr eigener Datenschutzbeauftragter sein.
Rolle und Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten; Herausgabe von Patientenunterlagen
- Behörde / Gericht
- Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz
- Rechtsgrundlage
- Art. 38 Abs. 6 DSGVO (DKN.5131.7.2025)
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- rechtskräftig
- Branche
- Gesundheitswesen
- Mildernde Umstände
- Im Juli 2024 wurde ein unabhängiger externer Datenschutzbeauftragter bestellt.
- Veröffentlicht
- 29.09.2025
Originalbetrag 11.365 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.09.2025.
- Prezes firmy nie może być jednocześnie IOD. Kara dla spółki Specer Pressemitteilung einer Behörde
- Decyzja DKN.5131.7.2025 z 12 września 2025 Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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05.06.2025 23andMe, Inc.ICO: 2,31 Mio. £ gegen 23andMe nach Credential-Stuffing auf Gendaten 2,74 Mio. €
Von April bis September 2023 nutzten Angreifer wiederverwendete Zugangsdaten, um auf Daten von 155.592 Personen im Vereinigten Königreich zuzugreifen, darunter Herkunft, Stammbäume und Gesundheitsangaben. Es fehlten MFA, sichere Passwortregeln und wirksame Überwachung; trotz Auffälligkeiten im Juli 2023 begann die volle Untersuchung erst im Oktober. Gemeinsame Untersuchung mit dem kanadischen Datenschutzbeauftragten.
Wer genetische oder Gesundheitsdaten verwaltet, muss Kundenkonten mit MFA gegen Credential Stuffing schützen und Warnsignale sofort untersuchen.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 250 bis 999
- Verschulden
- fahrlässig
- Veröffentlicht
- 17.06.2025
Originalbetrag 2.310.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2025.
- 23andMe fined for failing to protect UK users' genetic data Pressemitteilung einer Behörde
- ICO Penalty Notice: 23andMe, Inc. Entscheidung einer Behörde
- SEC EDGAR: 23andMe Holding Co., Form 10-K zum 31.03.2025 (265 Beschäftigte) Amtliches Register oder Bekanntmachung
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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27.05.2025 Yliopiston ApteekkiYliopiston Apteekki: 1,1 Mio. EUR wegen Tracking im Online-Shop – Gericht hebt Bußgeld auf aufgehoben
Die Online-Apotheke übermittelte 2018–2022 über Google- und Meta-Tracking Daten aus dem Einkauf, auch zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, an die Tracking-Anbieter. Die Behörde verhängte 1,1 Mio. EUR und eine Verwarnung; das Verwaltungsgericht Helsinki bestätigte am 01.06.2026 den Verstoß, hob aber das Bußgeld auf, weil unklar sei, ob der Universitätsapotheke überhaupt ein Bußgeld auferlegt werden darf (nicht rechtskräftig).
Tracking-Tools auf Seiten mit Gesundheitsbezug übermitteln schnell sensible Daten – Marketing-Technik gehört in die Datenschutzprüfung.
Tracking-Pixel auf sensiblen Webseiten
- Behörde / Gericht
- Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio; Helsingin hallinto-oikeus
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Cookies und Tracking
- Rechtsgrundlage
- DSGVO Art. 9, Art. 25, Art. 32
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- aufgehoben
- Branche
- Gesundheitswesen
- Veröffentlicht
- 04.06.2025
Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.
- Finlex – Tietosuojavaltuutettu 27.5.2025 (verkkoapteekin seurantateknologiat) Entscheidung einer Behörde
- Tietosuojavaltuutettu – Hallinto-oikeudelta päätös Yliopiston Apteekille määrätystä seuraamusmaksusta (2.6.2026) Pressemitteilung einer Behörde
- Helsingin hallinto-oikeus – kumosi Yliopiston Apteekille määrätyn 1,1 miljoonan euron seuraamusmaksun (01.06.2026) Pressemitteilung eines Gerichts
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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02.04.2025 Malta: 20.000 Euro gegen Gesundheitsdienstleister wegen Wählerregister-Daten und fehlendem DSB 20.000 €
Ein Gesundheitsdienstleister (Name geschwärzt) korrigierte trotz Aufforderung die Anschrift einer Patientin nicht, sodass Gesundheitsberichte an Dritte gingen, und nutzte Adressdaten aus dem Wählerregister ohne Rechtsgrundlage. Der IDPC sprach eine Rüge aus, ordnete Berichtigung, Löschung der Registerdaten und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten an und verhängte Bußen von 12.500, 5.000 und 2.500 Euro.
Wer umfangreich Gesundheitsdaten verarbeitet, braucht einen Datenschutzbeauftragten – und eine gemeldete falsche Adresse muss sofort korrigiert werden.
Berichtigungsanfragen zügig umsetzen
- Behörde / Gericht
- Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. a und d, Art. 6 Abs. 1, Art. 14, 16, 37 Abs. 1 lit. c DSGVO
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- IDPC Decision CDP/COMP/282/2024 Entscheidung einer Behörde
- Data Protection Decisions – IDPC Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink
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17.12.2024 Krankenhaus (anonymisiert)Krankenhaus nach Ransomware: Bußgeld gerichtlich von 200.000 auf 50.000 EUR gesenkt 50.000 €
Nach einem Ransomware-Angriff im Jahr 2021 – dem zweiten nach einem Angriff 2019 – stellte die Streitsachenkammer fest, dass ein belgisches Krankenhaus u. a. keine Datenschutz-Folgenabschätzung, keine wirksame Informationssicherheitsrichtlinie, kein ausreichendes Verfahren für Sicherheitsupdates seiner Software und kein echtes Schulungs- und Sensibilisierungsprogramm für das Personal hatte. Sie verhängte am 17. Dezember 2024 eine Geldbuße von 200.000 EUR, ordnete Abhilfemaßnahmen an und wies den Einwand zurück, das Krankenhaus sei als öffentliche Stelle nicht bußgeldfähig. Der Marktgerichtshof hob die Entscheidung am 3. September 2025 teilweise auf und setzte die Geldbuße auf 50.000 EUR herab; die Datenschutzbehörde hat dagegen Kassationsbeschwerde eingelegt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Betrag und Sachverhalt sind nicht an der Primärseite bestätigt.
Eine einzelne Phishing-Schulung oder die Teilnahme weniger Beschäftigter an Übungen ersetzt kein regelmäßiges Datenschutz- und Sicherheitstraining für das gesamte Krankenhauspersonal.
Security-Awareness und Datenschutzschulung für das gesamte Krankenhauspersonal
Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.
- Behörde / Gericht
- Autorité de protection des données / Gegevensbeschermingsautoriteit (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
- Rechtsgrundlage
- Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 24, Art. 32 und Art. 35 Abs. 3 DSGVO; Art. 58 Abs. 2 lit. d und i sowie Art. 83 DSGVO; Art. 100 § 1 9° und 13° sowie Art. 101 LCA
- Maßnahme
- Bußgeld
- Verfahrensstand
- reduziert
- Branche
- Gesundheitswesen
- Verschulden
- fahrlässig
- Mildernde Umstände
- Die Kammer senkte den Ausgangsbetrag von 390.000 EUR auf 200.000 EUR, vor allem wegen der finanziellen Schwierigkeiten des Krankenhauses, der Covid-19-Krise als mildernder Umstand und einer neu bewerteten Dauer des Verstoßes.
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 07.10.2026 · Fassung 2 · Direktlink
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13.12.2024 United Lincolnshire Teaching Hospitals NHS TrustICO: Verwarnung für United Lincolnshire Teaching Hospitals NHS Trust wegen verspäteter Auskunftsersuchen Verwarnung
Die ICO sprach gegenüber dem United Lincolnshire Teaching Hospitals NHS Trust eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO beantwortete der Klinikverbund zwischen März 2021 und März 2022 32 % der Auskunftsersuchen betroffener Personen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat. Die ICO sah darin Verstöße gegen die Vorgaben zur fristgerechten Auskunft.
- Behörde / Gericht
- Information Commissioner's Office (ICO)
- Rechtsgebiet
- Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
- Rechtsgrundlage
- Art. 12(3), 15(1) und 15(3) UK GDPR; Art. 58(2)(b) UK GDPR
- Maßnahme
- Verwarnung
- Verfahrensstand
- unbekannt
- Branche
- Gesundheitswesen
- Beschäftigte
- 1.000 bis 9.999
- ICO Enforcement: United Lincolnshire Teaching Hospitals NHS Trust. Enthält Informationen des Information Commissioner's Office, lizenziert unter der Open Government Licence v3.0. Durchsetzungsdatenbank einer Behörde
- Reprimand: United Lincolnshire Teaching Hospitals NHS Trust (13 December 2024) Entscheidung einer Behörde
Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink