Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 3 Jurisdiktionen
21.274 €Summe der Geldbeträge (2 Fälle mit Betrag)
10.637 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 21.274 € 100 % · 3 Fälle

Wofür?

nach Maßnahme
  1. Bußgeld 21.274 € 100 % · 2 Fälle
  2. Anordnung — 0 % · 1 Fall

Wen?

nach Unternehmen
  1. Gesundheitsdienstleister (in der Entscheidung anonymisiert) 1.274 € 100 % · 1 Fall
  2. Nura OÜ — 0 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 2025120.000 €
Q3 20250—
Q4 20251—
Q1 202611.274 €
Q2 20260—
Q3 20260—

3 Fälle

20.03.2026 Gesundheitsdienstleister (in der Entscheidung anonymisiert)Ungarische Hausarztpraxis: 500.000 HUF für 47 EESZT-Abfragen ohne Rechtsgrundlage UngarnBetroffenenrechte und Transparenz 1.274 €

Ein Hausarzt, der den Beschwerdeführer seit Januar 2023 nicht mehr betreute, rief bis August 2024 über seine Praxissoftware insgesamt 47-mal dessen Gesundheitsdaten (Befunde, Rezepte) in der nationalen E-Gesundheitsplattform EESZT ab und beantwortete einen Auskunftsantrag nicht. Die NAIH stellte Verstöße gegen Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 1 DSGVO fest, ordnete die Erfüllung des Auskunftsantrags an und verhängte 500.000 HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jeder Zugriff auf elektronische Gesundheitsakten wird protokolliert und muss einen Behandlungsbezug haben – auch wenn ihn Praxispersonal auslöst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffe auf Gesundheitsdaten und Auskunftsanträge

Behörde / Gericht
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2, 15 Abs. 1 (NAIH-273-7/2026)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
20.03.2026

Originalbetrag 500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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13.10.2025 Nura OÜNura OÜ muss zwei Patientinnen Scan-Dateien ihrer Behandlung herausgeben EstlandBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Zwei Patientinnen erhielten trotz Auskunftsersuchen keine Kopien ihrer Scan-Dateien zum Behandlungsabschluss; die Praxis reagierte nur schleppend auf Anfragen und erschien nicht zu einem Termin bei der Aufsicht. Die AKI ordnete die Herausgabe nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO oder eine begründete Ablehnung an und drohte ein Zwangsgeld von 2.000 Euro an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen zu Gesundheitsdaten brauchen einen festen Ablauf mit Fristen – auch in kleinen Praxen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Auskunftsersuchen von Patienten

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. c, Art. 12 Abs. 4, Art. 15 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.04.2025 Malta: 20.000 Euro gegen Gesundheitsdienstleister wegen Wählerregister-Daten und fehlendem DSB MaltaBetroffenenrechte und Transparenz 20.000 €

Ein Gesundheitsdienstleister (Name geschwärzt) korrigierte trotz Aufforderung die Anschrift einer Patientin nicht, sodass Gesundheitsberichte an Dritte gingen, und nutzte Adressdaten aus dem Wählerregister ohne Rechtsgrundlage. Der IDPC sprach eine Rüge aus, ordnete Berichtigung, Löschung der Registerdaten und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten an und verhängte Bußen von 12.500, 5.000 und 2.500 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer umfangreich Gesundheitsdaten verarbeitet, braucht einen Datenschutzbeauftragten – und eine gemeldete falsche Adresse muss sofort korrigiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Berichtigungsanfragen zügig umsetzen

Behörde / Gericht
Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und d, Art. 6 Abs. 1, Art. 14, 16, 37 Abs. 1 lit. c DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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