Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

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17Fälle aus 15 Jurisdiktionen
3,53 Mio. €Summe der Geldbeträge (13 Fälle mit Betrag)
2,74 Mio. €Größter Einzelfall: 23andMe, Inc.
10.057 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20242192.000 €
Q4 2024215.057 €
Q1 20250—
Q2 202532,76 Mio. €
Q3 202523.669 €
Q4 20251—
Q1 202633.273 €
Q2 20261—
Q3 20263549.000 €

17 Fälle

03.09.2026 Azienda Sanitaria Universitaria Friuli Centrale (ASUFC)Garante: Klinikverbund Udine zahlt 24.000 Euro für Einsicht in Patientenakte einer Kollegin ItalienBeschäftigtendaten 24.000 €

Klinikpersonal öffnete die elektronische Gesundheitsakte einer Kollegin, um Dienstpläne während Covid zu organisieren, statt zu Behandlungszwecken. Technische Sperren, die den Zugriff auf behandelndes Personal begrenzen, fehlten; die Garante verhängte 24.000 Euro (Provvedimento Nr. 616).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Patientenakten dürfen nur für die Behandlung geöffnet werden – das gehört in Schulungen und muss technisch durch Rollenrechte und Protokollierung abgesichert sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zweckbindung beim Zugriff auf Patientenakten

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, b, c, f, Art. 9, 25, 32 DSGVO; Art. 75 Codice privacy; Linee guida dossier sanitario
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
11.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.07.2026 Hôpital Privé de la LoireHôpital Privé de la Loire: 500.000 EUR nach Datenabfluss bei über 520.000 Patienten FrankreichDatenpannen und Datensicherheit 500.000 €

Im Sommer 2025 verschaffte sich ein Angreifer Zugriff auf die elektronische Patientenakte der Privatklinik und erlangte Daten von 524.867 Patientinnen und Patienten sowie 202.246 Vertrauenspersonen. Es fehlten VPN und Mehr-Faktor-Authentifizierung für externe Nutzer, eine angemessene Zugriffssteuerung und eine Erkennung auffälliger Aktivitäten; die Vertrauenspersonen wurden nicht benachrichtigt. Bußgeld 500.000 EUR (SAN-2026-009).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Externe Zugänge zu Patientenakten gehören hinter Mehr-Faktor-Authentifizierung und eine laufende Überwachung auf ungewöhnliche Zugriffe.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugangssicherheit und Angriffserkennung im Krankenhaus

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32, Art. 34
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
03.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.07.2026 Γενικό Νοσοκομείο Θεσσαλονίκης Γ. Γεννηματάς «Ο Άγιος Δημήτριος» (Allgemeines Krankenhaus Thessaloniki G. Gennimatas – Agios Dimitrios)Krankenhaus Thessaloniki: 25.000 EUR, weil OP-Listen mit Diagnosen online standen GriechenlandDatenpannen und Datensicherheit 25.000 €

Das öffentliche Krankenhaus veröffentlichte von Mai bis Ende August 2024 versehentlich eine OP-Liste mit Telefonnummern, Erkrankungen und geplanten Eingriffen von Patientinnen und Patienten auf seiner Website; ein Bürger fand das Dokument über Google. Die Behörde verhängte insgesamt 25.000 EUR: 10.000 EUR für mangelnde Sicherheit, 2.000 EUR für die verspätete Meldung, 10.000 EUR für die unterlassene Benachrichtigung der Betroffenen und 3.000 EUR für fehlende DSB-Kontaktdaten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor jeder Veröffentlichung auf der Website braucht es eine Freigabe, die Dokumente mit Gesundheitsdaten zuverlässig abfängt – und nach einer Panne müssen Betroffene informiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Veröffentlichung von Dokumenten mit Gesundheitsdaten

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1, 12, 13 i. V. m. 37 (Entscheidung 13/2026)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen

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16.04.2026 Fullgevity OÜ (vormals OÜ Dr Mõttus Hambaravi)Fullgevity (Zahnklinik) muss Datenverarbeitung bei Invisalign-Behandlung neu regeln EstlandAuftragsverarbeitung Anordnung

Ausgangspunkt war eine Beschwerde über unvollständige Herausgabe von Patientendaten; die Klinik ließ mehrere Anfragen der Aufsicht unbeantwortet. Die AKI ordnete an, die Verträge mit Align Technology (Invisalign) auf die DSGVO-Rollen hin zu überarbeiten (Art. 26/28 DSGVO), das Einwilligungsformular und die Datenschutzhinweise nach Art. 7, 9, 13 und 14 DSGVO anzupassen und auf Estnisch zu veröffentlichen; bei Nichterfüllung droht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro je Punkt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Patientendaten an Hersteller oder Plattformen weitergibt, muss Rollen, Verträge und Einwilligungen vorab sauber klären – und Anfragen der Aufsicht fristgerecht beantworten.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Transparenz bei Gesundheitsdaten; Zusammenarbeit mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO i. V. m. Art. 5 Abs. 1 lit. a, 7, 9, 13, 14, 26, 28 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen

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20.03.2026 Gesundheitsdienstleister (in der Entscheidung anonymisiert)Ungarische Hausarztpraxis: 500.000 HUF für 47 EESZT-Abfragen ohne Rechtsgrundlage UngarnBetroffenenrechte und Transparenz 1.274 €

Ein Hausarzt, der den Beschwerdeführer seit Januar 2023 nicht mehr betreute, rief bis August 2024 über seine Praxissoftware insgesamt 47-mal dessen Gesundheitsdaten (Befunde, Rezepte) in der nationalen E-Gesundheitsplattform EESZT ab und beantwortete einen Auskunftsantrag nicht. Die NAIH stellte Verstöße gegen Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 1 DSGVO fest, ordnete die Erfüllung des Auskunftsantrags an und verhängte 500.000 HUF.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Jeder Zugriff auf elektronische Gesundheitsakten wird protokolliert und muss einen Behandlungsbezug haben – auch wenn ihn Praxispersonal auslöst.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffe auf Gesundheitsdaten und Auskunftsanträge

Behörde / Gericht
Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (NAIH)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 2, 6 Abs. 1, 9 Abs. 2, 12 Abs. 2, 15 Abs. 1 (NAIH-273-7/2026)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
20.03.2026

Originalbetrag 500.000 HUF, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.03.2026.

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20.02.2026 SC Hayat Dent SRLZahnklinik Hayat Dent blockiert Aufklärung von Datenabfluss – 2.000 Euro RumänienDatenschutz 1.999 €

Der Geschäftsführer der Klinik meldete selbst, eine ehemalige Mitarbeiterin habe Kontaktdaten und Patientenakten aller Patienten kopiert und diese für eine neue Klinik abgeworben. In der anschließenden Untersuchung beantwortete die Klinik Anfragen der Aufsicht trotz Verwarnung und Anordnung nicht vollständig; die Aufsicht verhängte daher 10.190 Lei (2.000 Euro). Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Februar 2026 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Offboarding-Prozesse müssen Datenzugriffe sofort sperren – und wer einen Vorfall meldet, muss die Aufklärung auch unterstützen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Mitnahme von Patientendaten beim Ausscheiden; Kooperation mit der Aufsicht

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
20.02.2026

Originalbetrag 10.190 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 20.02.2026.

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18.02.2026 Fraser Health Authority, Provincial Health Services Authority, Vancouver Coastal HealthBritish Columbia: 36 Klinikbeschäftigte sahen unbefugt Akten von Lapu-Lapu-Day-Opfern ein Kanada, BCDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Nach der Tragödie beim Lapu-Lapu-Day-Festival 2025 griffen 36 Beschäftigte dreier Gesundheitsbehörden in 71 Fällen unbefugt auf Patientendaten von 16 eingelieferten Personen zu. Die Betroffenen wurden nicht ohne unangemessene Verzögerung informiert; der Beauftragte sprach neun Empfehlungen aus, u. a. automatisierte Zugriffsüberwachung und abschreckende Disziplinarmaßnahmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neugier ist kein Zugriffsgrund: Zugriffe auf Akten prominenter Fälle sollten in Echtzeit überwacht und Verstöße spürbar sanktioniert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Unbefugte Einsicht in Patientenakten (Snooping)

Behörde / Gericht
Office of the Information and Privacy Commissioner for British Columbia (OIPC BC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Freedom of Information and Protection of Privacy Act (FIPPA) BC, s. 25.1
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
vorsätzlich
Mildernde Umstände
Angemessene Schutzmaßnahmen waren vorhanden; die Behörden reagierten schnell und nahmen alle Empfehlungen an.
Veröffentlicht
18.02.2026

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13.10.2025 Nura OÜNura OÜ muss zwei Patientinnen Scan-Dateien ihrer Behandlung herausgeben EstlandBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Zwei Patientinnen erhielten trotz Auskunftsersuchen keine Kopien ihrer Scan-Dateien zum Behandlungsabschluss; die Praxis reagierte nur schleppend auf Anfragen und erschien nicht zu einem Termin bei der Aufsicht. Die AKI ordnete die Herausgabe nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO oder eine begründete Ablehnung an und drohte ein Zwangsgeld von 2.000 Euro an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen zu Gesundheitsdaten brauchen einen festen Ablauf mit Fristen – auch in kleinen Praxen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Auskunftsersuchen von Patienten

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. c, Art. 12 Abs. 4, Art. 15 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen

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12.09.2025 Specer sp. z o.o.Medizinfirma Specer: Vorstandschef als Datenschutzbeauftragter kostet 11.365 PLN PolenDatenschutz 2.669 €

In dem medizinischen Unternehmen war fast sechs Jahre lang der Vorstandsvorsitzende zugleich Datenschutzbeauftragter; aufgefallen war dies nach einer Meldung, dass einem Patienten Unterlagen einer anderen Person ausgehändigt wurden. Die Behörde sah einen Interessenkonflikt und verhängte 11.365 PLN.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch in kleinen Praxen und Firmen gilt: Die Geschäftsleitung kann nicht ihr eigener Datenschutzbeauftragter sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Rolle und Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten; Herausgabe von Patientenunterlagen

Behörde / Gericht
Prezes Urzędu Ochrony Danych Osobowych (UODO)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 38 Abs. 6 DSGVO (DKN.5131.7.2025)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Mildernde Umstände
Im Juli 2024 wurde ein unabhängiger externer Datenschutzbeauftragter bestellt.
Veröffentlicht
29.09.2025

Originalbetrag 11.365 PLN, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.09.2025.

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21.08.2025 Fachärztliche Ordination (Kardiologie, anonymisiert)Kardiologin zahlt 1.000 EUR für unbefugten ELGA-Zugriff auf Daten einer Ex-Mitarbeiterin ÖsterreichBeschäftigtendaten 1.000 €

Eine Ärztin rief am 1. August 2024 zwölfmal E-Rezepte und Medikationsdaten einer ehemaligen Mitarbeiterin in der elektronischen Gesundheitsakte ELGA ab, ohne dass ein Behandlungszusammenhang bestand. Die DSB verhängte 1.000 EUR (plus 100 EUR Kosten), mildernd wirkten Geständnis und Unbescholtenheit.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffe auf Gesundheitsakten sind nur mit Behandlungsbezug erlaubt – und werden protokolliert.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffe auf Gesundheitsdaten nur mit Behandlungsbezug

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a und b, Art. 6 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1 und 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Unbescholtenheit, Fahrlässigkeit, volle Kooperation und Geständnis.

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05.06.2025 23andMe, Inc.ICO: 2,31 Mio. £ gegen 23andMe nach Credential-Stuffing auf Gendaten Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 2,74 Mio. €

Von April bis September 2023 nutzten Angreifer wiederverwendete Zugangsdaten, um auf Daten von 155.592 Personen im Vereinigten Königreich zuzugreifen, darunter Herkunft, Stammbäume und Gesundheitsangaben. Es fehlten MFA, sichere Passwortregeln und wirksame Überwachung; trotz Auffälligkeiten im Juli 2023 begann die volle Untersuchung erst im Oktober. Gemeinsame Untersuchung mit dem kanadischen Datenschutzbeauftragten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer genetische oder Gesundheitsdaten verwaltet, muss Kundenkonten mit MFA gegen Credential Stuffing schützen und Warnsignale sofort untersuchen.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
fahrlässig
Veröffentlicht
17.06.2025

Originalbetrag 2.310.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 05.06.2025.

Quellen

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27.05.2025 Yliopiston ApteekkiYliopiston Apteekki: 1,1 Mio. EUR wegen Tracking im Online-Shop – Gericht hebt Bußgeld auf FinnlandCookies und Tracking aufgehoben

Die Online-Apotheke übermittelte 2018–2022 über Google- und Meta-Tracking Daten aus dem Einkauf, auch zu verschreibungspflichtigen Medikamenten, an die Tracking-Anbieter. Die Behörde verhängte 1,1 Mio. EUR und eine Verwarnung; das Verwaltungsgericht Helsinki bestätigte am 01.06.2026 den Verstoß, hob aber das Bußgeld auf, weil unklar sei, ob der Universitätsapotheke überhaupt ein Bußgeld auferlegt werden darf (nicht rechtskräftig).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Tracking-Tools auf Seiten mit Gesundheitsbezug übermitteln schnell sensible Daten – Marketing-Technik gehört in die Datenschutzprüfung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Tracking-Pixel auf sensiblen Webseiten

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio; Helsingin hallinto-oikeus
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 9, Art. 25, Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
aufgehoben
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
04.06.2025

Betrag in EUR; für diese Währung liegt kein EZB-Referenzkurs vor.

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02.04.2025 Malta: 20.000 Euro gegen Gesundheitsdienstleister wegen Wählerregister-Daten und fehlendem DSB MaltaBetroffenenrechte und Transparenz 20.000 €

Ein Gesundheitsdienstleister (Name geschwärzt) korrigierte trotz Aufforderung die Anschrift einer Patientin nicht, sodass Gesundheitsberichte an Dritte gingen, und nutzte Adressdaten aus dem Wählerregister ohne Rechtsgrundlage. Der IDPC sprach eine Rüge aus, ordnete Berichtigung, Löschung der Registerdaten und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten an und verhängte Bußen von 12.500, 5.000 und 2.500 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer umfangreich Gesundheitsdaten verarbeitet, braucht einen Datenschutzbeauftragten – und eine gemeldete falsche Adresse muss sofort korrigiert werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Berichtigungsanfragen zügig umsetzen

Behörde / Gericht
Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und d, Art. 6 Abs. 1, Art. 14, 16, 37 Abs. 1 lit. c DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Quellen

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16.10.2024 DSB: 5.000 Euro gegen Covid-Labor mit Geschäftsführer als Datenschutzbeauftragtem ÖsterreichDatenschutz 5.000 €

Eine GmbH mit diagnostischem Labor (Name pseudonymisiert), die in der Pandemie mit rund 200 Beschäftigten täglich bis zu 45.000 PCR-Analysen durchführte, hatte ihren Geschäftsführer zugleich als Datenschutzbeauftragten benannt. Wegen des damit verbundenen Interessenkonflikts verhängte die DSB 5.000 Euro; das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet, kann sich nicht selbst als Datenschutzbeauftragter kontrollieren.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 37, Art. 38 Abs. 6 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Beschäftigte
50 bis 249
Haftung von Führungskräften
Geschäftsführer war zugleich als Datenschutzbeauftragter benannt – unzulässiger Interessenkonflikt.

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01.10.2024 Kræftens BekæmpelseKræftens Bekæmpelse: 75.000 DKK nach Diebstahl unverschlüsselter Laptops DänemarkDatenpannen und Datensicherheit 10.057 €

Die Krebshilfe-Organisation meldete 2019 und 2020 Diebstähle von Computern aus ihren Büros in Kopenhagen und Aarhus sowie Phishing-Angriffe; laut Datatilsynet waren mindestens 1.448 Personen betroffen, teils mit Gesundheitsdaten. Obwohl sie nach einem Angriff 2018 selbst Multifaktor-Authentifizierung für nötig gehalten hatte, fehlten diese und eine Verschlüsselung der Rechner; das Stadtgericht Kopenhagen verurteilte sie rechtskräftig zu 75.000 DKK (Empfehlung der Datatilsynet und Antrag der Anklage: 800.000 DKK).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Mobile Geräte mit Gesundheitsdaten müssen verschlüsselt sein – wiederholte Vorfälle ohne Umsetzung eigener Maßnahmen wiegen schwer.

Bezug zu Schulung und Awareness

Verschlüsselung mobiler Geräte und Phishing-Abwehr (Multifaktor-Authentifizierung)

Behörde / Gericht
Københavns Byret (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 32 Abs. 1; databeskyttelsesloven § 41
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Gesundheitswesen
Wiederholungsfall
ja

Originalbetrag 75.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 01.10.2024.

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18.09.2024 VSIA "Paula Stradiņa klīniskā universitātes slimnīca"Universitätsklinik Paula Stradiņa verweigert Datenschutzaufsicht Auskünfte – 2.000 Euro LettlandDatenschutz 2.000 €

Die DVI prüfte mehrere Beschwerden gegen das staatliche Krankenhaus, u. a. zur Verarbeitung von Patienten- und Gesundheitsdaten durch einen Arzthelfer und zu einer unbeantworteten Auskunftsanfrage. Weil die Klinik die angeforderten Informationen nicht lieferte, verhängte die Behörde 2.000 Euro wegen Verstoßes gegen die Kooperationspflicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kliniken brauchen protokollierte Zugriffe auf Patientenakten und eine zentrale Stelle, die Anfragen der Aufsicht fristgerecht beantwortet.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriff auf Patientendaten nur bei Behandlungsbezug

Behörde / Gericht
Datu valsts inspekcija (DVI)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 58 Abs. 1, Art. 83 Abs. 5 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Verschulden
vorsätzlich

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13.09.2024 Kroatien: 190.000 Euro gegen Spezialklinik nach Verlust von Röntgenbildern ohne Backup KroatienDatenpannen und Datensicherheit 190.000 €

Eine Spezialklinik aus dem Raum Rijeka (Name nicht veröffentlicht) verlor 2019 unwiederbringlich radiologische Bilder von Patienten, weil sie keine Sicherungskopien anlegte, und meldete den Vorfall nicht, obwohl die Leitung informiert war. Die AZOP verhängte 190.000 Euro, u. a. auch wegen fehlenden Auftragsverarbeitungsvertrags, Gesprächsaufzeichnungen ohne Rechtsgrundlage und Nichteinbindung der Datenschutzbeauftragten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Backups sind kein Kostenfaktor, sondern Pflicht – und ein bekannter Datenverlust muss binnen 72 Stunden gemeldet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Meldung von Datenpannen innerhalb von 72 Stunden

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 6, 12, 13, 28 Abs. 3, 32 Abs. 1 lit. b, 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Gesundheitswesen
Veröffentlicht
13.09.2024

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