Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

64Fälle aus 23 Jurisdiktionen
102,7 Mio. €Summe der Geldbeträge (54 Fälle mit Betrag)
288.750 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
2022335,1 Mio. €
20231517,8 Mio. €
20241518 Mio. €
20252225,8 Mio. €
202696,03 Mio. €

64 Fälle

17.09.2026 PFC Technologies Co., Ltd. (vormals PeopleFund Company)P2P-Kreditplattform gab Kundendaten ohne Einwilligung weiter: FSS sanktioniert PFC SüdkoreaDatenschutz 45.990 €

Laut Sanktionsveröffentlichung des Financial Supervisory Service (FSS) übermittelte die Online-Kreditvermittlungsplattform PFC Technologies am 28. September 2022 die Personenkennnummern von 8.497 Kunden ohne deren Einwilligung an einen Dritten, um die Fehlerquote eines neuen Dienstes für Hypothekenkunden zu berechnen, und erhielt von diesem ebenfalls ohne Einwilligung Kreditinformationen zu denselben Kunden (etwa Adresse und amtlicher Wert ihrer Immobilien); zudem hatte sie bei Prüfungsbeginn keine Passwortregeln gegen leicht zu erratende Zahlen umgesetzt. Die Sanktion vom 17. September 2026 umfasst eine institutionelle Verwarnung, eine Geldbuße (과태료) von 24 Mio. KRW und eine Geldauflage (과징금) von 49 Mio. KRW, zusammen 73 Mio. KRW.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch für interne Tests und Qualitätsmessungen dürfen Kundendaten nur mit Einwilligung oder klarer Rechtsgrundlage an Dritte gehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung bei Weitergabe von Kreditdaten und Passwortregeln

Behörde / Gericht
Financial Supervisory Service (FSS)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 19, 32 und 34 Credit Information Use and Protection Act; Art. 16, 28 und 29 Durchführungsverordnung
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
17.09.2026

Originalbetrag 73.000.000 KRW, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 17.09.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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03.09.2026 Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. – Niederlassung Italien (BBVA Italia)Garante: 5,5 Mio. Euro gegen BBVA Italia wegen Werbung trotz Widerspruchs ItalienWerbung und Einwilligung 5,51 Mio. €

Die Bank schickte einem Kunden über ihre App sieben Monate lang (Oktober 2025 bis Mai 2026) weiter Werbung, obwohl er mehrfach widersprochen hatte. Die Garante stellte zudem mangelhafte Systeme zur Umsetzung von Widersprüchen und unzutreffende Auskünfte über die Verarbeitung fest und verhängte 5.508.000 Euro (Provvedimento Nr. 613).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss kanalübergreifend – auch für App-Nachrichten – sofort und technisch zuverlässig wirken.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12, 21, 24 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.07.2026 Banca Transilvania S.A.Mitarbeiter ruft für Dritte Kontoauszüge ab – Banca Transilvania zahlt 5.000 Euro RumänienDatenpannen und Datensicherheit 5.002 €

Ein Bankmitarbeiter rief auf Bitten eines Dritten außerhalb seiner Aufgaben Kontoauszüge einer betroffenen Person ab (Name, IBAN, Transaktionen, Salden). Die Aufsicht sah unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen und verhängte 26.172 Lei (5.000 Euro); die Bank hat das Bußgeld bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffsprotokolle und klare Regeln gegen „Gefälligkeitsabfragen“ gehören zur Pflicht jeder Bank.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriff auf Kundendaten nur zu dienstlichen Zwecken; Umgang mit Anfragen Dritter

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1, 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.07.2026

Originalbetrag 26.172 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.06.2026 Inkasso-Team AGBundesverwaltungsgericht bestätigt EDÖB: Inkasso-Team durfte Schuldnerdaten nicht veröffentlichen SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Das Inkassounternehmen stellte Personendaten mutmaßlicher Schuldner, teils besonders schützenswerte, ins Internet, um Hinweise auf ihren Aufenthalt zu erhalten und Dritte zu warnen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Verfügung des EDÖB, wonach dies eine ungerechtfertigte Persönlichkeitsverletzung ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentliche Schuldnerpranger sind datenschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen – Inkasso muss mit milderen Mitteln arbeiten.

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (A-3891/2025) auf Verfügung des EDÖB vom 28.04.2025
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 19, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.08.2026

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08.05.2026 Permanent TSB plcDPC: 277.500 Euro gegen Permanent TSB nach Kontoübernahmen per Anruf im Callcenter IrlandDatenpannen und Datensicherheit 277.500 €

Betrüger mit vorhandenen Kundendaten gaben sich im „Open24“-Callcenter der Bank als Kunden aus, ließen Kontodaten ändern und erhielten weitere Informationen, weil Sicherheitsprotokolle nicht eingehalten wurden; Betroffene mussten Konten schließen, einige erlitten Verluste. Die DPC verhängte 250.000 Euro wegen unzureichender Sicherheit und 27.500 Euro wegen verspäteter Pannenmeldung (Entscheidung in der Vorwoche der Pressemitteilung zugestellt).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Callcenter-Beschäftigte müssen Identitätsprüfungen ausnahmslos einhalten – Anrufer mit „passenden“ Daten sind nicht automatisch berechtigt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung am Telefon (Vishing)

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
08.05.2026

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04.05.2026 Malta: Versicherer erneut gerügt und mit Geldbußen belegt – Werbeanrufe trotz Widerspruchs MaltaWerbung und Einwilligung 1.000 €

Obwohl der IDPC bereits zugunsten eines Beschwerdeführers entschieden hatte, ließ ein Versicherungsunternehmen (Name geschwärzt) ihn erneut über ein Drittunternehmen zu Werbezwecken anrufen; seine Nummer stand weiter auf Anruflisten. Der IDPC rügte fehlende Schutzvorkehrungen und unzureichende Verträge mit Auftragsverarbeitern, ordnete Abhilfe binnen 20 Tagen an und verhängte zwei Geldbußen von zusammen 1.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss auch bei allen beauftragten Callcentern ankommen – sonst folgt die nächste Beschwerde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbewidersprüche an Dienstleister weitergeben (Sperrlisten)

Behörde / Gericht
Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1, Art. 28 Abs. 3 i. V. m. Art. 58 Abs. 2 lit. b, d, i DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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21.04.2026 Unternehmen (Anrufe zur Schadensregulierung), UK (anonymisiert)ICO: Anordnung gegen britisches Unternehmen wegen Anrufen zu Schadensregulierung ohne Einwilligung Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung Anordnung

Die ICO erließ gegen ein britisches Unternehmen eine Durchsetzungsanordnung (enforcement notice). Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen Anrufe zu Dienstleistungen der Schadensregulierung (claims management) veranlasst, ohne dass die Angerufenen eingewilligt hatten. Solche Anrufe sind nach Regulation 21A der PECR nur mit vorheriger Einwilligung zulässig; zudem sah die ICO einen Verstoß gegen Regulation 24. Der Bescheid ist eine Durchsetzungsanordnung; eine Geldbuße enthält er nicht.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21A und 24 PECR; section 40 DPA 1998
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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09.03.2026 Werbendes Unternehmen aus dem Sektor Finanz- und Versicherungsprodukte (anonymisiert)BNetzA: 50.000 Euro gegen Finanzvertrieb, der sich am Telefon als Beratungsstelle ausgab DeutschlandWerbung und Einwilligung 50.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein Unternehmen, das Finanz- und Versicherungsprodukte bewarb, ein Bußgeld von 50.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Anrufer belästigten besonders intensiv, gaben sich wahrheitswidrig als unabhängige Beratungsstelle aus und stellten Werbeanrufe als Serviceanrufe dar; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer am Telefon wirbt, darf weder die eigene Identität noch den Werbezweck des Anrufs verschleiern.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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15.01.2026 Allay Claims LtdICO: 120.000 Pfund gegen Allay Claims wegen Werbe-SMS zu PPI-Steuererstattungen Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 138.344 €

Die ICO verhängte gegen Allay Claims Ltd eine Geldbuße von 120.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen in großem Umfang unerbetene SMS verschickt, mit denen es Dienstleistungen zur Rückforderung von Steuern auf PPI-Erstattungen bewarb; die Anordnung nennt dafür den Zeitraum 1. Februar 2023 bis 13. Februar 2024. Die ICO sah einen schweren Verstoß gegen Regulation 22 der PECR (elektronische Werbung ohne Einwilligung).

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 22 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Originalbetrag 120.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.01.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.12.2025 Kroatien: 1,5 Mio. Euro gegen Bank, deren App alle installierten Apps der Kunden erfasste KroatienBetroffenenrechte und Transparenz 1,5 Mio. €

Die Mobile-Banking-App einer Bank (Name nicht veröffentlicht) scannte auf Android- und Huawei-Geräten von 433.922 Kunden die Liste aller installierten Anwendungen und speicherte sie zentral – ohne Rechtsgrundlage, ohne transparente Information und ohne datensparsame Gestaltung. Die AZOP verhängte 1,5 Mio. Euro; der Bescheid ist nicht rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betrugsprävention rechtfertigt keine Vollerfassung von Gerätedaten – eine Sperrliste bekannter Schad-Apps wäre das mildere Mittel gewesen.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13, 25 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.12.2025

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27.11.2025 American Express Carte FranceAmerican Express Carte France: 1,5 Mio. EUR – Marketing-Cookies trotz „Alle ablehnen“ FrankreichCookies und Tracking 1,5 Mio. €

Beim Aufruf der Website wurden acht nicht ausgenommene Cookies ohne Nutzeraktion gesetzt; nach „Alle ablehnen“ landeten beim Wechsel auf eine verbundene Domain dennoch drei Marketing-Cookies, und nach Widerruf der Einwilligung wurden Cookies weiter ausgelesen. Die CNIL verhängte dafür 1,5 Mio. EUR und verzichtete wegen der Nachbesserung im Verfahren auf eine Anordnung; einen Verstoß gegen die Datenminimierung bei der Aufzeichnung von Kundengesprächen stellte sie fest, sanktionierte ihn aber nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Cookie-Einstellungen müssen über alle Domains eines Angebots hinweg gelten – auch beim Sprung auf verbundene Seiten.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés (Geldbuße); Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Gesprächsaufzeichnungen) festgestellt, aber nicht sanktioniert
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Korrekturen während des Verfahrens, Kooperation.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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23.10.2025 Aktia Pankki OyjAktia: 865.000 EUR – fremde Daten über Bank-Login in OmaKanta und OmaKela sichtbar FinnlandDatenpannen und Datensicherheit 865.000 €

Nach einer technischen Änderung am Dienst für starke elektronische Identifizierung der Bank kam es im Januar 2023 zu einer rund einstündigen Störung, in der sich Kunden mit Aktia-Zugangsdaten bei Diensten wie OmaKanta, OmaKela, Arbeitslosenkassen, Versicherern und Gesundheitsanbietern anmeldeten und dabei Daten anderer Personen sahen; betroffen waren rund 350 Personen. Das Sanktionsgremium rügte mangelhafte Planung, Umsetzung und Tests der Änderung und verhängte zusätzlich zur Verwarnung 865.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Änderungen an Identifizierungsdiensten wirken weit über das eigene Haus hinaus – Test- und Freigabeprozesse müssen das abbilden.

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25, Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
28.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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16.10.2025 Experian Nederland B.V.AP: 2,7 Mio. Euro gegen Experian Nederland wegen Bonitätsdaten ohne Rechtsgrundlage NiederlandeBetroffenenrechte und Transparenz 2,7 Mio. €

Experian Nederland B.V. verarbeitete für ihren bis Ende 2024 angebotenen Dienst Credit Check Daten zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern, ohne sich wirksam auf ein berechtigtes Interesse stützen zu können, und informierte die Betroffenen unzureichend. Im Einspruchsverfahren hob die AP ihren ursprünglichen Bußgeldbescheid vom 6. Dezember 2023 auf und setzte das Bußgeld neu auf 2.700.000 EUR fest; Experian erkannte beide Verstöße an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Bonitätsdaten über Menschen sammelt, die er nie direkt kontaktiert hat, muss das berechtigte Interesse sauber belegen und die Betroffenen aktiv informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

Berechtigtes Interesse und Informationspflichten bei Auskunfteien

Behörde / Gericht
Autoriteit Persoonsgegevens (AP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 6 Abs. 1 sowie Art. 12 Abs. 1 i. V. m. Art. 14 Abs. 1 und 2 DSGVO (AVG)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
17.10.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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30.09.2025 Unternehmen der Finanzwirtschaft (anonymisiert)HmbBfDI: 492.000 Euro wegen intransparenter automatisierter Kreditkarten-Ablehnungen DeutschlandBetroffenenrechte und Transparenz 492.000 €

Ein Finanzunternehmen hatte Kreditkartenanträge mehrerer Kundinnen und Kunden trotz guter Bonität automatisiert ohne menschliches Eingreifen abgelehnt und auf Nachfrage die gesetzlich geschuldeten Informationen und Auskünfte zur Entscheidung nicht ausreichend erteilt. Der HmbBfDI verhängte 492.000 Euro; erhebliche Verbesserungen am Prozess und die Zusammenarbeit wirkten deutlich mildernd, das Unternehmen akzeptierte den Bescheid.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Anträge automatisiert ablehnt, muss Betroffenen auf Nachfrage nachvollziehbar darlegen können, warum und nach welcher Logik entschieden wurde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Transparenz bei automatisierten Entscheidungen

Behörde / Gericht
Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO – Informations- und Auskunftspflichten bei automatisierten Entscheidungen im Einzelfall
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Erhebliche Verbesserung des Prozesses für Betroffenenrechte bei automatisierten Entscheidungen; umfassende Zusammenarbeit mit der Behörde.
Veröffentlicht
30.09.2025

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17.09.2025 Servicios Financieros Carrefour, E.F.C., S.A.AEPD: 1,5 Mio. Euro gegen Carrefour-Finanzsparte nach Angriff mit fremden Zugangsdaten SpanienDatenpannen und Datensicherheit 1,5 Mio. €

Im Dezember 2023 nutzte ein Angreifer anderswo abgeflossene Zugangsdaten, um über einen Dienst des Finanzdienstleisters Kundendaten einschließlich teilweiser Zahlungsmitteldaten abzurufen. Die AEPD sah einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO; die Sanktion von 2.500.000 Euro ermäßigte sich wegen Anerkennung der Verantwortung und freiwilliger Zahlung um 40 % auf 1.500.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dienste mit Finanzdaten müssen mit fremden Zugangsdaten gestartete Massenabrufe erkennen und abwehren können.

Bezug zu Schulung und Awareness

Credential Stuffing und Schutz von Kundenzugängen

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Ermäßigung um 40 % wegen Anerkennung der Verantwortung und freiwilliger Zahlung (Art. 85 LPACAP).
Veröffentlicht
19.12.2025

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08.09.2025 S-Pankki OyjS-Pankki: 1,8 Mio. EUR wegen Sicherheitslücke im Bank-Identifizierungsdienst FinnlandDatenpannen und Datensicherheit 1,8 Mio. €

Nach Einführung einer neuen Login-Funktion in der S-mobiili-App im April 2022 konnte bis August 2022 über eine Schwachstelle im Identifizierungsdienst mit den Zugangsdaten anderer Kunden auf das Online-Banking und Dienste mit starker Authentifizierung zugegriffen werden; Missbrauch verursachte finanzielle Schäden. Die Bank hatte die Funktion ohne ausreichende Risikoanalyse und Tests eingeführt; das Sanktionsgremium verhängte zusätzlich zur Verwarnung 1,8 Mio. EUR, erschwerend wirkte eine frühere Verwarnung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Funktionen in Authentifizierungsdiensten brauchen vor dem Start eine Risikoanalyse aller Nutzerpfade und gezielte Sicherheitstests.

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Bußgeld der Finanzaufsicht (7,67 Mio. EUR) zum selben Sachverhalt wurde berücksichtigt (Bußgeld rund ein Drittel des sonst verhängten Betrags); die Bank hat nach eigener Angabe unmittelbare Kundenschäden ersetzt.
Veröffentlicht
10.09.2025

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12.08.2025 Asociația Casa de Ajutor Reciproc „FLEXICREDIT”Kreditverein Flexicredit vergibt 17 Kredite mit gefälschten Unterlagen – 3.000 Euro RumänienDatenpannen und Datensicherheit 2.990 €

Eine Schulangestellte verschaffte sich Zugriff auf das offizielle E-Mail-Postfach ihrer Schule und schickte gefälschte Unterlagen, auf deren Basis der Kreditverein 2023/2024 ohne Wissen der Betroffenen 17 Kredite abschloss. Die Aufsicht bemängelte die unzureichende Identitätsprüfung bei Fernanträgen und verhängte 15.141,6 Lei (3.000 Euro). Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2025 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fernabschlüsse brauchen eine belastbare Identitätsprüfung – eine E-Mail von einer „offiziellen“ Adresse ist kein Nachweis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung und Betrugserkennung bei Fernanträgen

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
12.08.2025

Originalbetrag 15.141,6 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2025.

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23.07.2025 ESTO ASDatenschutzaufsicht verlangt von ESTO AS Ende von Konten für Nichtkunden EstlandBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Der Ratenkauf-Anbieter legte Personen, die sich über Händler-Checkouts anmeldeten, ohne Vertrag Kundenprofile an, verweigerte ehemaligen Kunden die Kontoschließung und schickte ihnen weiter Transaktions-E-Mails mit Werbeinhalt. Die AKI ordnete transparente Information, eine wirksame Einwilligung, Löschmöglichkeiten nach Art. 17 DSGVO und die Trennung von Transaktions- und Werbemails an; je nicht erfülltem Punkt droht ein Zwangsgeld von 5.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kundenkonten dürfen nicht „nebenbei“ für Nichtkunden entstehen – und nach Vertragsende muss die Löschung funktionieren.

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1, § 58 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d, Art. 4 Nr. 11, 5, 6, 7, 12–14, 17 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.07.2025 Hrvatski ured za osiguranje (HUO)AZOP: 101.000 Euro gegen Kroatisches Versicherungsbüro nach Leck von Fahrzeughalterdaten KroatienDatenpannen und Datensicherheit 101.000 €

Nach einem anonymen Hinweis auf einen USB-Stick mit Daten von über einer Million Fahrzeughaltern (Name, OIB, Adresse, Kennzeichen, Versicherungsdaten) stellte die AZOP fest, dass die Daten aus der Datenbank des Versicherungsbüros stammten, das keine angemessenen Schutzmaßnahmen und keine Löschfristen festgelegt hatte. Wegen seiner öffentlichen Aufgaben wurde die Buße auf 101.000 Euro begrenzt (Veröffentlichungsdatum, genaues Bescheiddatum nicht angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Große Register brauchen Zugriffskontrollen, Exportprotokollierung und Löschfristen, damit Massendaten nicht unbemerkt auf USB-Sticks landen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffskontrolle und Löschfristen bei Registerdaten

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 32 Abs. 2 und 4 DSGVO; Art. 44 kroatisches DSGVO-Durchführungsgesetz
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Begrenzung wegen öffentlicher Aufgaben (Art. 44 Durchführungsgesetz).
Veröffentlicht
02.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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05.06.2025 CaixaBank, S.A.AEPD: 200.000 Euro gegen CaixaBank wegen weiter gespeicherter Daten einer Nichtkundin SpanienWerbung und Einwilligung 200.000 €

Eine Person, die nicht (mehr) Kundin war, erhielt von CaixaBank Post zur Aktualisierung der Datenschutzerklärung mit der Ankündigung, man werde sie zu Werbepräferenzen kontaktieren. Die AEPD wertete die fortgesetzte Speicherung ihrer Daten als Verstoß gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung und verhängte 200.000 Euro; der Widerspruch der Bank wurde als unzulässig verworfen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor Massenaussendungen prüfen, ob die Daten der Empfänger überhaupt noch gespeichert sein dürfen – Ex-Kunden gehören gelöscht, nicht angeschrieben.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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