Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 756 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

23Fälle aus 14 Jurisdiktionen
20,2 Mio. €Summe der Geldbeträge (18 Fälle mit Betrag)
498.750 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
2,76 Mio. €5,51 Mio. €Q3 2023: 0 FälleQ3 2023Q4 2023: 1 Fall, 5,47 Mio. €Q1 2024: 0 FälleQ1 2024Q2 2024: 0 FälleQ3 2024: 1 Fall, 950.490 €Q3 2024Q4 2024: 2 Fälle, 950.000 €Q1 2025: 5 Fälle, 305.000 €Q1 2025Q2 2025: 2 Fälle, 920.000 €Q3 2025: 4 Fälle, 1,9 Mio. €Q3 2025Q4 2025: 3 Fälle, 3,87 Mio. €Q1 2026: 0 FälleQ1 2026Q2 2026: 3 Fälle, 278.500 €Q3 2026: 2 Fälle, 5,51 Mio. €Q3 2026
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 202315,47 Mio. €
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20241950.490 €
Q4 20242950.000 €
Q1 20255305.000 €
Q2 20252920.000 €
Q3 202541,9 Mio. €
Q4 202533,87 Mio. €
Q1 20260—
Q2 20263278.500 €
Q3 202625,51 Mio. €

23 Fälle

03.09.2026 Banco Bilbao Vizcaya Argentaria, S.A. – Niederlassung Italien (BBVA Italia)Garante: 5,5 Mio. Euro gegen BBVA Italia wegen Werbung trotz Widerspruchs ItalienWerbung und Einwilligung 5,51 Mio. €

Die Bank schickte einem Kunden über ihre App sieben Monate lang (Oktober 2025 bis Mai 2026) weiter Werbung, obwohl er mehrfach widersprochen hatte. Die Garante stellte zudem mangelhafte Systeme zur Umsetzung von Widersprüchen und unzutreffende Auskünfte über die Verarbeitung fest und verhängte 5.508.000 Euro (Provvedimento Nr. 613).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss kanalübergreifend – auch für App-Nachrichten – sofort und technisch zuverlässig wirken.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 12, 21, 24 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
11.09.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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02.07.2026 Banca Transilvania S.A.Mitarbeiter ruft für Dritte Kontoauszüge ab – Banca Transilvania zahlt 5.000 Euro RumänienDatenpannen und Datensicherheit 5.002 €

Ein Bankmitarbeiter rief auf Bitten eines Dritten außerhalb seiner Aufgaben Kontoauszüge einer betroffenen Person ab (Name, IBAN, Transaktionen, Salden). Die Aufsicht sah unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen und verhängte 26.172 Lei (5.000 Euro); die Bank hat das Bußgeld bezahlt. Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Vormonat abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Zugriffsprotokolle und klare Regeln gegen „Gefälligkeitsabfragen“ gehören zur Pflicht jeder Bank.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriff auf Kundendaten nur zu dienstlichen Zwecken; Umgang mit Anfragen Dritter

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 1, 2 und 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
02.07.2026

Originalbetrag 26.172 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 02.07.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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22.06.2026 Inkasso-Team AGBundesverwaltungsgericht bestätigt EDÖB: Inkasso-Team durfte Schuldnerdaten nicht veröffentlichen SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Das Inkassounternehmen stellte Personendaten mutmaßlicher Schuldner, teils besonders schützenswerte, ins Internet, um Hinweise auf ihren Aufenthalt zu erhalten und Dritte zu warnen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Verfügung des EDÖB, wonach dies eine ungerechtfertigte Persönlichkeitsverletzung ist.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Öffentliche Schuldnerpranger sind datenschutzrechtlich nicht zu rechtfertigen – Inkasso muss mit milderen Mitteln arbeiten.

Behörde / Gericht
Bundesverwaltungsgericht (A-3891/2025) auf Verfügung des EDÖB vom 28.04.2025
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 6, Art. 19, Art. 31
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
20.08.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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08.05.2026 Permanent TSB plcDPC: 277.500 Euro gegen Permanent TSB nach Kontoübernahmen per Anruf im Callcenter IrlandDatenpannen und Datensicherheit 277.500 €

Betrüger mit vorhandenen Kundendaten gaben sich im „Open24“-Callcenter der Bank als Kunden aus, ließen Kontodaten ändern und erhielten weitere Informationen, weil Sicherheitsprotokolle nicht eingehalten wurden; Betroffene mussten Konten schließen, einige erlitten Verluste. Die DPC verhängte 250.000 Euro wegen unzureichender Sicherheit und 27.500 Euro wegen verspäteter Pannenmeldung (Entscheidung in der Vorwoche der Pressemitteilung zugestellt).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Callcenter-Beschäftigte müssen Identitätsprüfungen ausnahmslos einhalten – Anrufer mit „passenden“ Daten sind nicht automatisch berechtigt.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung am Telefon (Vishing)

Behörde / Gericht
Data Protection Commission (DPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1, Art. 33 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
08.05.2026

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04.05.2026 Malta: Versicherer erneut gerügt und mit Geldbußen belegt – Werbeanrufe trotz Widerspruchs MaltaWerbung und Einwilligung 1.000 €

Obwohl der IDPC bereits zugunsten eines Beschwerdeführers entschieden hatte, ließ ein Versicherungsunternehmen (Name geschwärzt) ihn erneut über ein Drittunternehmen zu Werbezwecken anrufen; seine Nummer stand weiter auf Anruflisten. Der IDPC rügte fehlende Schutzvorkehrungen und unzureichende Verträge mit Auftragsverarbeitern, ordnete Abhilfe binnen 20 Tagen an und verhängte zwei Geldbußen von zusammen 1.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein Werbewiderspruch muss auch bei allen beauftragten Callcentern ankommen – sonst folgt die nächste Beschwerde.

Bezug zu Schulung und Awareness

Werbewidersprüche an Dienstleister weitergeben (Sperrlisten)

Behörde / Gericht
Information and Data Protection Commissioner (IDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2, Art. 24 Abs. 1, Art. 28 Abs. 3 i. V. m. Art. 58 Abs. 2 lit. b, d, i DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Kroatien: 1,5 Mio. Euro gegen Bank, deren App alle installierten Apps der Kunden erfasste KroatienBetroffenenrechte und Transparenz 1,5 Mio. €

Die Mobile-Banking-App einer Bank (Name nicht veröffentlicht) scannte auf Android- und Huawei-Geräten von 433.922 Kunden die Liste aller installierten Anwendungen und speicherte sie zentral – ohne Rechtsgrundlage, ohne transparente Information und ohne datensparsame Gestaltung. Die AZOP verhängte 1,5 Mio. Euro; der Bescheid ist nicht rechtskräftig (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betrugsprävention rechtfertigt keine Vollerfassung von Gerätedaten – eine Sperrliste bekannter Schad-Apps wäre das mildere Mittel gewesen.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und c, Art. 6 Abs. 1, Art. 12, 13, 25 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
18.12.2025

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27.11.2025 American Express Carte FranceAmerican Express Carte France: 1,5 Mio. EUR – Marketing-Cookies trotz „Alle ablehnen“ FrankreichCookies und Tracking 1,5 Mio. €

Beim Aufruf der Website wurden acht nicht ausgenommene Cookies ohne Nutzeraktion gesetzt; nach „Alle ablehnen“ landeten beim Wechsel auf eine verbundene Domain dennoch drei Marketing-Cookies, und nach Widerruf der Einwilligung wurden Cookies weiter ausgelesen. Die CNIL verhängte dafür 1,5 Mio. EUR und verzichtete wegen der Nachbesserung im Verfahren auf eine Anordnung; einen Verstoß gegen die Datenminimierung bei der Aufzeichnung von Kundengesprächen stellte sie fest, sanktionierte ihn aber nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Cookie-Einstellungen müssen über alle Domains eines Angebots hinweg gelten – auch beim Sprung auf verbundene Seiten.

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Cookies und Tracking
Rechtsgrundlage
Art. 82 Loi Informatique et Libertés (Geldbuße); Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Gesprächsaufzeichnungen) festgestellt, aber nicht sanktioniert
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr
Mildernde Umstände
Korrekturen während des Verfahrens, Kooperation.

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23.10.2025 Aktia Pankki OyjAktia: 865.000 EUR – fremde Daten über Bank-Login in OmaKanta und OmaKela sichtbar FinnlandDatenpannen und Datensicherheit 865.000 €

Nach einer technischen Änderung am Dienst für starke elektronische Identifizierung der Bank kam es im Januar 2023 zu einer rund einstündigen Störung, in der sich Kunden mit Aktia-Zugangsdaten bei Diensten wie OmaKanta, OmaKela, Arbeitslosenkassen, Versicherern und Gesundheitsanbietern anmeldeten und dabei Daten anderer Personen sahen; betroffen waren rund 350 Personen. Das Sanktionsgremium rügte mangelhafte Planung, Umsetzung und Tests der Änderung und verhängte zusätzlich zur Verwarnung 865.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Änderungen an Identifizierungsdiensten wirken weit über das eigene Haus hinaus – Test- und Freigabeprozesse müssen das abbilden.

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25, Art. 32
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
28.10.2025

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08.09.2025 S-Pankki OyjS-Pankki: 1,8 Mio. EUR wegen Sicherheitslücke im Bank-Identifizierungsdienst FinnlandDatenpannen und Datensicherheit 1,8 Mio. €

Nach Einführung einer neuen Login-Funktion in der S-mobiili-App im April 2022 konnte bis August 2022 über eine Schwachstelle im Identifizierungsdienst mit den Zugangsdaten anderer Kunden auf das Online-Banking und Dienste mit starker Authentifizierung zugegriffen werden; Missbrauch verursachte finanzielle Schäden. Die Bank hatte die Funktion ohne ausreichende Risikoanalyse und Tests eingeführt; das Sanktionsgremium verhängte zusätzlich zur Verwarnung 1,8 Mio. EUR, erschwerend wirkte eine frühere Verwarnung.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Neue Funktionen in Authentifizierungsdiensten brauchen vor dem Start eine Risikoanalyse aller Nutzerpfade und gezielte Sicherheitstests.

Behörde / Gericht
Tietosuojavaltuutetun toimisto – seuraamuskollegio (Datenschutzbeauftragter, Sanktionsgremium)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 25 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 und 2
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Das Bußgeld der Finanzaufsicht (7,67 Mio. EUR) zum selben Sachverhalt wurde berücksichtigt (Bußgeld rund ein Drittel des sonst verhängten Betrags); die Bank hat nach eigener Angabe unmittelbare Kundenschäden ersetzt.
Veröffentlicht
10.09.2025

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12.08.2025 Asociația Casa de Ajutor Reciproc „FLEXICREDIT”Kreditverein Flexicredit vergibt 17 Kredite mit gefälschten Unterlagen – 3.000 Euro RumänienDatenpannen und Datensicherheit 2.990 €

Eine Schulangestellte verschaffte sich Zugriff auf das offizielle E-Mail-Postfach ihrer Schule und schickte gefälschte Unterlagen, auf deren Basis der Kreditverein 2023/2024 ohne Wissen der Betroffenen 17 Kredite abschloss. Die Aufsicht bemängelte die unzureichende Identitätsprüfung bei Fernanträgen und verhängte 15.141,6 Lei (3.000 Euro). Datum = Veröffentlichung der Pressemitteilung; die Untersuchung wurde laut Behörde im Juni 2025 abgeschlossen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Fernabschlüsse brauchen eine belastbare Identitätsprüfung – eine E-Mail von einer „offiziellen“ Adresse ist kein Nachweis.

Bezug zu Schulung und Awareness

Identitätsprüfung und Betrugserkennung bei Fernanträgen

Behörde / Gericht
Autoritatea Națională de Supraveghere a Prelucrării Datelor cu Caracter Personal (ANSPDCP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 32 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
12.08.2025

Originalbetrag 15.141,6 RON, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 12.08.2025.

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23.07.2025 ESTO ASDatenschutzaufsicht verlangt von ESTO AS Ende von Konten für Nichtkunden EstlandBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Der Ratenkauf-Anbieter legte Personen, die sich über Händler-Checkouts anmeldeten, ohne Vertrag Kundenprofile an, verweigerte ehemaligen Kunden die Kontoschließung und schickte ihnen weiter Transaktions-E-Mails mit Werbeinhalt. Die AKI ordnete transparente Information, eine wirksame Einwilligung, Löschmöglichkeiten nach Art. 17 DSGVO und die Trennung von Transaktions- und Werbemails an; je nicht erfülltem Punkt droht ein Zwangsgeld von 5.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kundenkonten dürfen nicht „nebenbei“ für Nichtkunden entstehen – und nach Vertragsende muss die Löschung funktionieren.

Behörde / Gericht
Andmekaitse Inspektsioon (AKI)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
§ 56 Abs. 1, § 58 Abs. 1 IKS; Art. 58 Abs. 2 lit. d, Art. 4 Nr. 11, 5, 6, 7, 12–14, 17 DSGVO
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

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02.07.2025 Hrvatski ured za osiguranje (HUO)AZOP: 101.000 Euro gegen Kroatisches Versicherungsbüro nach Leck von Fahrzeughalterdaten KroatienDatenpannen und Datensicherheit 101.000 €

Nach einem anonymen Hinweis auf einen USB-Stick mit Daten von über einer Million Fahrzeughaltern (Name, OIB, Adresse, Kennzeichen, Versicherungsdaten) stellte die AZOP fest, dass die Daten aus der Datenbank des Versicherungsbüros stammten, das keine angemessenen Schutzmaßnahmen und keine Löschfristen festgelegt hatte. Wegen seiner öffentlichen Aufgaben wurde die Buße auf 101.000 Euro begrenzt (Veröffentlichungsdatum, genaues Bescheiddatum nicht angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Große Register brauchen Zugriffskontrollen, Exportprotokollierung und Löschfristen, damit Massendaten nicht unbemerkt auf USB-Sticks landen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zugriffskontrolle und Löschfristen bei Registerdaten

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e, Art. 32 Abs. 2 und 4 DSGVO; Art. 44 kroatisches DSGVO-Durchführungsgesetz
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Begrenzung wegen öffentlicher Aufgaben (Art. 44 Durchführungsgesetz).
Veröffentlicht
02.07.2025

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05.06.2025 CaixaBank, S.A.AEPD: 200.000 Euro gegen CaixaBank wegen weiter gespeicherter Daten einer Nichtkundin SpanienWerbung und Einwilligung 200.000 €

Eine Person, die nicht (mehr) Kundin war, erhielt von CaixaBank Post zur Aktualisierung der Datenschutzerklärung mit der Ankündigung, man werde sie zu Werbepräferenzen kontaktieren. Die AEPD wertete die fortgesetzte Speicherung ihrer Daten als Verstoß gegen den Grundsatz der Speicherbegrenzung und verhängte 200.000 Euro; der Widerspruch der Bank wurde als unzulässig verworfen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Vor Massenaussendungen prüfen, ob die Daten der Empfänger überhaupt noch gespeichert sein dürfen – Ex-Kunden gehören gelöscht, nicht angeschrieben.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Beschäftigte
10.000 und mehr

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14.04.2025 Iberinform Internacional, S.A.AEPD: 720.000 Euro gegen Wirtschaftsauskunftei Iberinform für angekaufte Unternehmerdaten SpanienBetroffenenrechte und Transparenz 720.000 €

Iberinform bezog seit 2008 über einen Liefervertrag mit Camerdata Daten über Einzelunternehmer und reicherte damit eigene Dateien für kommerzielle Auskünfte an. Die AEPD sah dafür keine Rechtsgrundlage und keine Information der Betroffenen und verhängte je 360.000 Euro (zusammen 720.000 Euro) sowie eine Anpassungsanordnung; der Widerspruch (recurso de reposición) wurde zurückgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Personendaten bei Dritten einkauft, braucht eine eigene Rechtsgrundlage und muss die Betroffenen aktiv informieren.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1, Art. 14 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

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10.03.2025 Οργανισμός Χρηματοδοτήσεως Στέγης (Housing Finance Corporation)Zypern: 10.000 Euro gegen Wohnungsbaufinanzierer wegen zu langer Datenspeicherung ZypernBetroffenenrechte und Transparenz 10.000 €

Der Wohnungsbaufinanzierer hielt Daten eines ehemaligen Kunden über die zulässige Aufbewahrungsfrist hinaus in seinem Kreditsystem vor, weil Löschungen dort nur manuell Datensatz für Datensatz möglich sind. Die Kommissarin verhängte 10.000 Euro und ordnete die Löschung binnen 10 Tagen sowie technische und organisatorische Korrekturen binnen sechs Monaten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Löschfristen brauchen technische Unterstützung – ein System ohne Löschfunktion macht jeden Fristablauf zum Verstoß.

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d und e, Art. 24 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

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07.02.2025 Trust International Insurance Company (Cyprus) LimitedZypern: Rüge für Trust International Insurance – Unfallakte an Versicherungsagenten gegeben ZypernDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Ein Versicherungsagent, der selbst in einen Unfall verwickelt war, erhielt vom Versicherer auf Anfrage die Pannenhilfe-Akte samt Daten des Unfallgegners und kontaktierte diesen anschließend. Die Kommissarin sprach eine Rüge aus, weil es für die Weitergabe keine Rechtsgrundlage gab und interne Verfahren diesen Fall nicht regelten, und ordnete ein Verfahren für Datenanfragen von Agenten und Beschäftigten an.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eigene Agenten oder Beschäftigte sind Dritte, wenn sie in eigener Sache Daten anfordern – das muss im Herausgabeprozess geregelt sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Herausgabe von Kundendaten an Agenten und Kollegen in eigener Sache

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, Art. 6 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Mildernde Umstände
Unternehmen setzte die Anordnung um

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

29.01.2025 Cembra Money Bank AGEDÖB-Verfügung: Cembra Money Bank beantwortete Auskunftsbegehren zu spät und pauschal SchweizBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Von Dezember 2023 bis September 2024 beantwortete Cembra 9 von 13 Auskunftsbegehren nach Ablauf der 30-Tage-Frist und allen 13 Personen nur mit Standardschreiben statt ihrer tatsächlich bearbeiteten Daten. Der EDÖB verpflichtete die Bank, die Daten nachzuliefern.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsbegehren brauchen einen Prozess mit Ressourcen und Fristkontrolle – Textbausteine ersetzen keine echte Datenauskunft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Bearbeitung von Auskunftsbegehren

Behörde / Gericht
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSG Art. 25 Abs. 2 lit. b, Art. 25 Abs. 7
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen
Veröffentlicht
01.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

10.01.2025 Εθνική Τράπεζα της Ελλάδος Α.Ε. (National Bank of Greece)Griechenland: 120.000 Euro gegen National Bank of Greece nach Fehlbuchung per Handynummer GriechenlandDatenpannen und Datensicherheit 120.000 €

Eine IRIS-Überweisung per Mobilnummer über die App der Bank landete bei einer unbeteiligten Kundin statt beim Empfänger, weil die Nummer falsch zugeordnet war. Die Behörde verhängte mit Entscheidung 3/2025 100.000 Euro wegen unrichtiger Daten, unzureichender Sicherheit, fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung und unterlassener Meldung der Datenpanne sowie 20.000 Euro wegen Verletzung des Auskunftsrechts.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch eine einzelne Fehlbuchung kann eine meldepflichtige Datenpanne sein – Beschwerden von Kunden müssen intern als möglicher Vorfall bewertet werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Erkennen und Melden von Datenpannen

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d und f, Art. 15, 25, 32, 33, 34 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

06.01.2025 Luxemburger Kreditinstitut: 175.000 EUR für verspätete Antworten auf Betroffenenanfragen LuxemburgBetroffenenrechte und Transparenz 175.000 €

Nach 47 Beschwerden stellte die CNPD fest, dass ein Luxemburger Kreditinstitut (in der Entscheidung pseudonymisiert als „Société A“) Anträge Betroffener nicht fristgerecht beantwortet hatte; den Verweis auf die COVID-19-Pandemie ließ die CNPD nicht gelten. Sie sprach eine Verwarnung (rappel à l'ordre) aus und verhängte 175.000 EUR.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Betroffenenanfragen brauchen ein Fristen-Tracking und ein überwachtes DSB-Postfach – Personalengpässe sind keine Ausrede.

Bezug zu Schulung und Awareness

Fristen bei Betroffenenanfragen

Behörde / Gericht
Commission nationale pour la protection des données (CNPD) – formation restreinte
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 12 Abs. 3 und 4
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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Anonym: Wir speichern nur Ihren Text, keine Kontaktdaten und keine IP-Adresse.

23.12.2024 Eurolife LtdZypern: Rüge für Versicherer Eurolife – offene Kündigung beim Vater zugestellt ZypernBeschäftigtendaten Verwarnung

Ein Bote des Versicherers stellte die Kündigung eines Mitarbeiters unverschlossen im Elternhaus zu und ließ sie, als der Vater die Annahme verweigerte, dort liegen, sodass Dritte den Inhalt lesen konnten. Die Kommissarin rügte Verstöße gegen Rechtmäßigkeit, Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht und ordnete an, das Zustellverfahren für Kündigungen binnen eines Monats zu überarbeiten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Personalschreiben wie Kündigungen gehören verschlossen und nur an die betroffene Person zugestellt – Boten brauchen klare Anweisungen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Vertrauliche Zustellung von Personalschreiben

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, Art. 6, Art. 24 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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