Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

30Fälle aus 12 Jurisdiktionen
121,5 Mio. €Summe der Geldbeträge (27 Fälle mit Betrag)
79,1 Mio. €Größter Einzelfall: ein großer italienischer Energieversorger
275.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 119,9 Mio. € 99 % · 24 Fälle
  2. Vereinigtes Königreich 1,59 Mio. € 1 % · 5 Fälle
  3. Kanada – 0 % · 1 Fall

Wofür?

nach Unterthema
  1. Werbung und Einwilligung 90,3 Mio. € 74 % · 14 Fälle
  2. Datenpannen und Datensicherheit 12,4 Mio. € 10 % · 8 Fälle
  3. ohne Unterthema 10 Mio. € 8 % · 1 Fall
  4. Auftragsverarbeitung 8,5 Mio. € 7 % · 3 Fälle
  5. Betroffenenrechte und Transparenz 196.000 € 0 % · 2 Fälle
  6. Beschäftigtendaten 6.000 € 0 % · 2 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Anonymisierte Unternehmen 114,2 Mio. € 94 % · 15 Fälle
  2. Acea Energia S.p.A. 3 Mio. € 2 % · 1 Fall
  3. Repsol Comercializadora de Electricidad y Gas, S.L. 1,38 Mio. € 1 % · 1 Fall
  4. South Staffordshire Plc und South Staffordshire Water Plc 1,12 Mio. € 1 % · 1 Fall
  5. Curenergía Comercializador de Último Recurso, S.A.U. 500.000 € 0 % · 1 Fall
  6. Werbendes Unternehmen aus dem Energiesektor (anonymisiert) 340.000 € 0 % · 2 Fälle
  7. HEP-Toplinarstvo d.o.o. 320.000 € 0 % · 1 Fall
  8. Energy Prices Direct Limited 184.325 € 0 % · 1 Fall
  9. ΗΡΩΝ Α.Ε. Ενεργειακών Υπηρεσιών (Heron), ICOMM Call Center I.K.E. und ein weiteres Callcenter (Einpersonengesellschaft, anonymisiert) 165.000 € 0 % · 1 Fall
  10. Εταιρεία Προμήθειας Αερίου Θεσσαλονίκης Θεσσαλίας Α.Ε. („ZeniΘ“) und Τράπεζα Πειραιώς Α.Ε. (Piraeus Bank) 110.000 € 0 % · 1 Fall
  11. 5 weitere192.500 €

Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20221148.000 €
2023817 Mio. €
2024697 Mio. €
202595,81 Mio. €
202661,5 Mio. €

30 Fälle

05.06.2026 Εταιρεία Προμήθειας Αερίου Θεσσαλονίκης Θεσσαλίας Α.Ε. („ZeniΘ“) und Τράπεζα Πειραιώς Α.Ε. (Piraeus Bank)Griechenland: 110.000 Euro gegen Stromanbieter ZENITH und Piraeus Bank (Auskunftsrecht) GriechenlandBetroffenenrechte und Transparenz 110.000 €

Durch Fehler eines Auftragsverarbeiters des Stromanbieters wurden falsche Angaben zu einem Lastschriftmandat erfasst, sodass drei statt einer Rechnung vom Konto des Kunden abgebucht wurden; Gesprächsaufzeichnungen und Mandatsformular waren nicht aufbewahrt. ZENITH beantwortete das Auskunftsersuchen unzureichend und korrigierte die Daten nicht (100.000 Euro), die Piraeus Bank verletzte das Auskunftsrecht (10.000 Euro und Rüge); Entscheidung Nr. 8/2026.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen vollständig beantworten und Belege zu Mandaten aufbewahren – das gilt auch für Daten, die ein Dienstleister erfasst.

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic DPA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 12 Abs. 3, Art. 15, Art. 28 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.05.2026 Société Wallonne des Eaux (SWDE)SWDE: 86.000 EUR für Gesprächsaufzeichnungen ohne ausreichende Transparenz BelgienBetroffenenrechte und Transparenz 86.000 €

Der wallonische Wasserversorger zeichnete Kundengespräche zur Qualitätskontrolle und Schulung auf und hörte sie mit; die Kammer stellte Verstöße gegen Transparenz und Fairness sowie bei der Einbindung eines Unterauftragsverarbeiters fest. Sie verhängte zwei Bußgelder von zusammen 86.000 EUR (85.000 + 1.000), nachdem sie die Beträge wegen der Lage des öffentlichen Versorgers gesenkt hatte; gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel beim Marktgericht eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundengespräche aufzeichnet, muss Zweck, Rechtsgrundlage und Beteiligte vorab klar kommunizieren und Dienstleister vertraglich sauber einbinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufzeichnung von Kundengesprächen

Behörde / Gericht
Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 13, Art. 28 Abs. 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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07.05.2026 South Staffordshire Plc und South Staffordshire Water PlcICO: Knapp 1 Mio. £ gegen Wasserversorger South Staffordshire nach Cyberangriff Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheit 1,12 Mio. €

Über eine Phishing-Mail gelangte 2020 Schadsoftware in das Netz des Wasserversorgers und blieb rund 20 Monate unentdeckt; 2022 erlangten Angreifer Administratorrechte und stahlen Daten von 633.887 Personen, die im Darknet landeten. Die ICO bemängelte u. a. eine Überwachung von nur 5 % der IT-Umgebung, veraltete Software wie Windows Server 2003 und fehlendes Schwachstellen- und Patchmanagement.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch Versorger der kritischen Infrastruktur müssen ihre gesamte IT überwachen und Altsysteme ablösen – ein Angriff darf nicht erst durch Leistungsprobleme auffallen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Phishing-Erkennung

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
UK GDPR Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 Abs. 1
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
40 % Minderung wegen frühen Schuldeingeständnisses; Zahlung ohne Rechtsmittel vereinbart.
Veröffentlicht
11.05.2026

Originalbetrag 963.900 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 07.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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15.04.2026 Öffentliches Kommunalunternehmen (in der Mitteilung nicht namentlich genannt)Kommunales Unternehmen: 6.000 EUR für dauerhaftes GPS-Tracking von Dienstwagen SlowenienBeschäftigtendaten 6.000 €

Ein Erbringer öffentlicher Versorgungsleistungen erfasste über GPS-Sender in Dienstfahrzeugen dauerhaft und anlasslos die Standortdaten der Beschäftigten, ohne Zweckfestlegung, Interessenabwägung und ausreichende Information. Die Behörde verhängte 6.000 EUR gegen das Unternehmen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

GPS-Daten taugen nicht zur Leistungskontrolle – vor der Einführung milderes Mittel prüfen und Beschäftigte vorab informieren.

Bezug zu Schulung und Awareness

GPS-Ortung und Beschäftigtendatenschutz

Behörde / Gericht
Informacijski pooblaščenec Republike Slovenije (IP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 5 und Art. 6 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Haftung von Führungskräften
Maßnahmen gegen einzelne Personen werden hier nicht wiedergegeben.
Veröffentlicht
15.04.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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30.03.2026 Energy Prices Direct LimitedICO: 160.000 Pfund gegen Energy Prices Direct wegen Werbeanrufen ohne TPS-Abgleich Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 184.325 €

Die ICO verhängte gegen Energy Prices Direct Limited, einen Vermittler von Energietarifwechseln, eine Geldbuße von 160.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen Kontaktdaten aus öffentlichen Quellen und von Listenanbietern bezogen und vor seinen Werbeanrufen nicht mit den Sperrregistern TPS/CTPS abgeglichen. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigt sich der Betrag laut Bescheid um 20 % auf 128.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Originalbetrag 160.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.03.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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18.03.2026 Nova Scotia PowerNova Scotia Power: Zusagen an Datenschutzbeauftragten nach Ransomware-Angriff KanadaDatenpannen und Datensicherheit Sonstiges

Nach einem Cyberangriff im Frühjahr 2025, bei dem Daten von rund 375.000 aktuellen und 540.000 früheren Kundinnen und Kunden abflossen, darunter Bankkonto-, Führerschein- und Sozialversicherungsnummern, hat Nova Scotia Power gegenüber dem Privacy Commissioner of Canada ein Compliance-Schreiben (Compliance Letter) unterzeichnet. Das Unternehmen sagt zu, die Sozialversicherungsnummern von Kundinnen und Kunden zu löschen und bis 31. Oktober 2026 eine unabhängige Sicherheitsprüfung – einschließlich Mitarbeiterschulung und Benachrichtigungsprozessen – vorzulegen und über die Umsetzung der Empfehlungen zu berichten; erst dann wird die Untersuchung eingestellt. Ausgangspunkt war laut Schreiben, dass ein Beschäftigter auf einer kompromittierten Website einen Link in einem Pop-up anklickte und dadurch Schadsoftware installierte.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ein einziger Klick auf ein gefälschtes Pop-up kann Hunderttausende Kundendaten kosten – Schulung, beschränkte Adminrechte und schnelle Benachrichtigung gehören zusammen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Gefälschte Update-Pop-ups und Schadsoftware

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Office of the Privacy Commissioner of Canada (OPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA); Einstellung nach Paragraph 12.2(1)(c) bei Erfüllung der Zusagen
Maßnahme
Sonstiges
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
25.03.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 03.10.2026 · Direktlink

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24.12.2025 ΗΡΩΝ Α.Ε. Ενεργειακών Υπηρεσιών (Heron), ICOMM Call Center I.K.E. und ein weiteres Callcenter (Einpersonengesellschaft, anonymisiert)Heron und Callcenter: 165.000 EUR für Werbeanrufe trotz Sperrliste GriechenlandWerbung und Einwilligung 165.000 €

Nach zahlreichen Beschwerden über Werbeanrufe für Heron stellte die Datenschutzbehörde mit Entscheidung 43/2025 Mängel bei der Kontrolle der beauftragten Callcenter und bei den Sicherheitsmaßnahmen fest, sodass auch Teilnehmer aus dem Sperrregister nach Art. 11 ν. 3471/2006 angerufen wurden; zudem wurden Daten teils rechtswidrig erhoben. Sie verhängte insgesamt 165.000 EUR: 115.000 EUR gegen Heron (Art. 32 DSGVO) samt Verwarnung und der Anordnung, binnen sechs Monaten ein Kontrollverfahren für Callcenter-Partner mit mindestens jährlicher Prüfung einzuführen, 35.000 EUR gegen ICOMM (5.000 Art. 32, 10.000 Art. 29, 20.000 Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO) mit Löschanordnung sowie 15.000 EUR gegen ein weiteres Callcenter (Art. 32 DSGVO).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Telefonmarketing auslagert, muss die Partner regelmäßig und stichprobenartig prüfen – die Verantwortung für Sperrlisten bleibt beim Auftraggeber.

Bezug zu Schulung und Awareness

Telefonwerbung über Dienstleister und Abgleich mit Sperrlisten

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic Data Protection Authority)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 29, Art. 32, Art. 58 Abs. 2 lit. d, f und i DSGVO; Art. 11 ν. 3471/2006; Art. 21 ν. 2472/1997 i. V. m. Art. 84 ν. 4624/2019
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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22.12.2025 Curenergía Comercializador de Último Recurso, S.A.U.AEPD: 500.000 Euro gegen Energieversorger Curenergía nach Fehlversand im Doppel-Chat SpanienAuftragsverarbeitung 500.000 €

Ein Mitarbeiter des Kundenservice-Dienstleisters bediente im Chat zwei Kunden gleichzeitig und ordnete einem die E-Mail-Adresse des anderen zu; der Beschwerdeführer erhielt so Namen, Schulden und Rechnungsdaten eines Fremden. Die AEPD sah die Ursache im Prozessdesign, das parallele Chats zuließ, und verhängte 500.000 Euro wegen fehlenden Datenschutzes durch Technikgestaltung; der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Servicekanäle so gestalten, dass Verwechslungen zwischen Kunden technisch erschwert werden – ein Einzelfehler kann ein Organisationsversagen sein.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sorgfalt im Kundenservice / Fehlversand

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 25 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Werbendes Unternehmen aus dem Energiesektor (anonymisiert)BNetzA: 210.000 Euro gegen Energieunternehmen wegen untergeschobener Verträge am Telefon DeutschlandWerbung und Einwilligung 210.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein werbendes Energieunternehmen ein Bußgeld von 210.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung. Die Anrufer gaben sich vielfach als Energieversorger der Angerufenen aus, wodurch in vielen Fällen Verträge untergeschoben wurden; das Unternehmen hat Einspruch eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer am Telefon wirbt, braucht vorab eine belegbare Einwilligung und darf sich nicht als bisheriger Versorger der Angerufenen ausgeben.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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18.12.2025 Werbendes Unternehmen aus dem Sektor Photovoltaik (anonymisiert)BNetzA: 100.500 Euro gegen Photovoltaik-Anbieter wegen verdeckter Werbeanrufe DeutschlandWerbung und Einwilligung 100.500 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein werbendes Photovoltaik-Unternehmen Bußgelder von insgesamt 100.500 Euro: 66.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und 34.500 Euro wegen Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. Die Anrufer verschleierten den wahren Auftraggeber und gaben Werbeanrufe teils wahrheitswidrig als bloße Beratungsgespräche aus.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch wer Werbeanrufe nur beauftragt, kann selbst belangt werden – Einwilligungen der Angerufenen gehören vor Kampagnenstart geprüft.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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13.11.2025 Werbendes Unternehmen aus dem Energiesektor (anonymisiert)BNetzA: 130.000 Euro gegen Energieunternehmen wegen Werbeanrufen mit unterdrückter Nummer DeutschlandWerbung und Einwilligung 130.000 €

Die Bundesnetzagentur verhängte gegen ein werbendes Energieunternehmen Bußgelder von insgesamt 130.000 Euro: 105.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern und 25.000 Euro wegen Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. Die Anrufer verschleierten vielfach ihre Identität, wodurch Angerufenen oft Verträge untergeschoben wurden; das Unternehmen legte Einspruch ein.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer bei Werbeanrufen die Nummer unterdrückt oder die eigene Identität verschleiert, riskiert zusätzliche Bußgelder neben dem Anrufverbot.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Nachweis bei Telefonwerbung

Behörde / Gericht
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
UWG – Verbot unerlaubter Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern; Verbot der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Direktlink

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22.07.2025 HEP-Toplinarstvo d.o.o.Kroatien: 320.000 Euro gegen HEP-Toplinarstvo wegen Passwörtern im Klartext KroatienDatenpannen und Datensicherheit 320.000 €

Das Fernwärmeunternehmen speicherte die Passwörter von fast 16.000 Nutzern seines Kundenportals „Moj račun“ lesbar und verschickte bei „Passwort vergessen“ das alte Passwort per E-Mail. Die AZOP verhängte 320.000 Euro wegen fehlender Sicherheitsmaßnahmen und mangelnder Kooperation, weil das Unternehmen weder die Behebung belegte noch alle Informationen herausgab (Datum = Veröffentlichung).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Passwörter werden nie im Klartext gespeichert – und wer der Aufsicht Belege verweigert, verschärft das Bußgeld.

Bezug zu Schulung und Awareness

Sichere Passwortspeicherung in der Softwareentwicklung

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 31, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
22.07.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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26.05.2025 Repsol Comercializadora de Electricidad y Gas, S.L.AEPD: 1,38 Mio. Euro gegen Repsol-Vertrieb wegen Verträgen unter verwechselten Kundendaten SpanienDatenpannen und Datensicherheit 1,38 Mio. €

Weil die Wechselanfrage einer anderen Kundin mit fast identischem Namen im Kundenkonto der Beschwerdeführerin erfasst wurde, liefen Gas- und Stromverträge für eine ihr unbekannte Lieferstelle unter ihren Daten, und ein Dritter erhielt als Vertragsinhaber Zugang zu diesen Daten. Die AEPD verhängte 130.000 Euro wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 lit. d) und 1.250.000 Euro wegen unzureichender Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32), zusammen 1.380.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Bei ähnlichen Namen müssen Kundendaten vor jeder Vertragsänderung anhand eindeutiger Merkmale abgeglichen werden, damit keine Verträge unter fremden Daten entstehen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Eindeutige Zuordnung von Kundendaten bei Vertragsabschlüssen

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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10.04.2025 Acea Energia S.p.A.Garante: 3 Mio. EUR gegen Acea Energia wegen aggressiven Telemarketings über Agenturen ItalienWerbung und Einwilligung 3 Mio. €

Gemeinsame Ermittlungen mit der Guardia di Finanza ergaben, dass ein Netz von Agenturen für Acea Energia Personen anrief, die kurz zuvor den Energieanbieter gewechselt hatten, ihnen nicht existierende technische Probleme beim Wechsel vorspiegelte und dafür Datenlisten nutzte, die ohne Einwilligung und ohne vorherige Information weitergegeben worden waren. Der Garante verhängte gegen Acea Energia 3.000.000 EUR, weil die Kontrolle über Auftragsverarbeiter und Vertriebskette unzureichend war; das Unternehmen muss die Betroffenen informieren und die Verträge der Agenturen mit Unteragenten überprüfen. In einem gesonderten Bescheid wurden gegen die beteiligten Agenturen und Gesellschaften insgesamt 850.000 EUR verhängt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auftraggeber haften für die illegale Kontaktbeschaffung ihrer Agenturen, wenn sie Unterbeauftragung und Herkunft der Datenlisten nicht nachprüfen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrolle der Vertriebskette im Telemarketing

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a und f, 6, 7, 13, 24, 25, 28 und 32 DSGVO; Art. 130 Codice privacy (D.Lgs. 196/2003)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Acea entzog der betroffenen Agentur nach Bekanntwerden der Ermittlungsergebnisse den Auftrag und ergriff Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit; Kooperation im Verfahren.
Veröffentlicht
07.05.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Direktlink

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11.03.2025 Αρχή Ηλεκτρισμού Κύπρου (Electricity Authority of Cyprus, EAC)Zypern: Rüge für Stromversorger EAC wegen unsicherer App-Registrierung ZypernDatenpannen und Datensicherheit Verwarnung

Ein Kunde bestritt, sich in der EAC Mobile App registriert und dort seine Rechnungsanschrift geändert zu haben; der Versorger konnte nicht belegen, dass die zur Identifizierung genutzte Handynummer vom Kunden selbst stammte. Die Kommissarin stellte Verstöße gegen Rechenschaftspflicht und Datensicherheit fest, sprach eine Rüge aus und ordnete an, die Zustellanschrift schriftlich mit dem Kunden zu klären.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Die Selbstregistrierung in Kundenportalen braucht eine belastbare Identitätsprüfung – sonst lassen sich Rechnungen und Daten umleiten.

Behörde / Gericht
Επίτροπος Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Commissioner for Personal Data Protection)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 24, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.07.2024 ein französischer EnergiekonzernCNIL rügt Energiekonzern wegen Beschäftigtenrechten bei interner Untersuchung FrankreichBeschäftigtendatenanonymisiert Verwarnung

Die Präsidentin der CNIL erteilte einem französischen Energiekonzern nach Beschwerden von drei Beschäftigten eine Rüge (rappel à ses obligations légales nach Art. 20 III Loi Informatique et Libertés). Die Beschäftigten waren von einer internen Untersuchung nach Meldungen betroffen; das Unternehmen hatte ihren Widerspruch gegen die Datenverarbeitung ohne tragfähige Begründung abgelehnt, sie unvollständig informiert, Auskunftsersuchen verweigert und eine Anfrage verspätet beantwortet. Der Conseil d'État bestätigte am 1. Dezember 2025, dass die Verarbeitung auf berechtigtem Interesse und nicht auf einer gesetzlichen Pflicht beruhte, das Widerspruchsrecht also galt, und dass Auskunft notfalls mit Schwärzungen zum Schutz Dritter zu erteilen war.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch bei internen Untersuchungen behalten Beschäftigte ihr Auskunfts- und Widerspruchsrecht; Rechte Dritter rechtfertigen Schwärzungen, aber keine pauschale Verweigerung.

Bezug zu Schulung und Awareness

Betroffenenrechte bei internen Untersuchungen

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL), présidente
Rechtsgebiet
Datenschutz · Beschäftigtendaten
Rechtsgrundlage
Art. 20 III Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 (Loi Informatique et Libertés); Art. 6 Abs. 1 lit. c und f, 12, 15 und 21 DSGVO
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 19.07.2026 · Direktlink

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06.06.2024 ein italienischer EnergieversorgerGarante: 6,4 Mio. EUR gegen Energieversorger wegen unerlaubter Werbeanrufe ItalienWerbung und Einwilligunganonymisiert 6,42 Mio. €

Nach 108 Meldungen und 7 Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe stellte der Garante fest, dass für den Energieversorger ohne Einwilligung oder bei im Widerspruchsregister eingetragenen Nummern telefoniert wurde und das Unternehmen Agenturen und Unteragenturen nicht ausreichend kontrollierte: In einer Stichprobenwoche stammten 657 von 747 Verträgen aus unzulässigen Kontakten. Neben einer Geldbuße von 6.419.631 EUR untersagte die Behörde die weitere Verarbeitung der Daten der Beschwerdeführer und ordnete die Information der 657 Betroffenen sowie Kontrollen an, die Verträge aus unzulässigen Kontakten von den Systemen fernhalten.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Verträge aus unzulässigen Werbekontakten dürfen gar nicht erst ins System gelangen – Audits und das Entfernen einzelner Agenten reichen nicht.

Bezug zu Schulung und Awareness

Einwilligung und Widerspruchsregister im Telemarketing

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, d und f, Abs. 2, Art. 6 Abs. 1 lit. a, 24 Abs. 1, 25 und 28 DSGVO; Art. 130 Abs. 3 und 3-bis Codice privacy (D.Lgs. 196/2003)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Wiederholungsfall
ja
Mildernde Umstände
Mildernd: rasche Umsetzung früherer Anordnungen des Garante (Art. 83 Abs. 2 lit. i DSGVO).
Veröffentlicht
26.06.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.06.2026 · Direktlink

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08.02.2024 ein großer italienischer EnergieversorgerGarante: Rekordbuße von 79 Mio. Euro gegen Energieversorger wegen illegalem Telemarketing ItalienWerbung und Einwilligunganonymisiert 79,1 Mio. €

Nicht autorisierte Vermittler nutzten Sicherheitslücken in den Kunden- und Aktivierungssystemen des Versorgers für illegales Telemarketing; über Jahre wurden mindestens 9.300 Verträge aktiviert, 978 davon von Firmen außerhalb des Vertriebsnetzes angekauft. Die Garante verhängte 79.107.101 Euro; das Tribunale di Roma bestätigte die Entscheidung am 18.09.2025, ein Rechtsmittel ist anhängig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Vertrieb über Partner organisiert, muss seine Systeme gegen fremde Zugriffe sichern und Verträge aus unbekannten Quellen zurückweisen.

Behörde / Gericht
Garante per la protezione dei dati personali
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
DSGVO; Codice privacy (Telemarketing)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung
Beschäftigte
10.000 und mehr
Veröffentlicht
29.02.2024

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 08.02.2026 · Direktlink

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07.02.2024 ein spanischer EnergiekonzernAEPD: 3 Mio. Euro gegen Energiekonzern als Auftragsverarbeiter der Konzernfirmen SpanienAuftragsverarbeitunganonymisiert 3 Mio. €

Die Konzernobergesellschaft betreibt als Auftragsverarbeiter eine gemeinsame Datenbank für mehrere Konzerngesellschaften; bei dem Angriff auf die Netztochter des Konzerns gelangte der Angreifer über die unzureichende logische Trennung auch an Kundendaten anderer Konzernfirmen. Weil der Konzern die Risiken der gemeinsamen Speicherung nicht analysiert und keine angemessenen Maßnahmen getroffen hatte, verhängte die AEPD 2.000.000 Euro (Art. 5 Abs. 1 lit. f) und 1.000.000 Euro (Art. 32), zusammen 3.000.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auch ein konzerninterner Auftragsverarbeiter haftet selbst für die Sicherheit und muss Mandanten in gemeinsamen Datenbanken wirksam trennen.

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. f, Art. 32 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
18.04.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.02.2026 · Direktlink

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06.02.2024 ein spanischer EnergieversorgerAEPD: 5 Mio. Euro gegen Energieversorger wegen täuschender Kundenwerbung durch Dienstleister SpanienAuftragsverarbeitunganonymisiert 5 Mio. €

Ein für den Energieversorger tätiger Auftragsverarbeiter nutzte Daten aus der Kundendatenbank eines anderen Versorgers, um Kunden telefonisch unter dem Anschein zu werben, im Auftrag ihres bisherigen Anbieters anzurufen; der Energieversorger beendete den Vertrag erst nach Monaten. Die AEPD verhängte je 2.500.000 Euro wegen Verstößen gegen Treu und Glauben/Transparenz (Art. 5 Abs. 1 lit. a) und die Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 2), zusammen 5.000.000 Euro, und ordnete Risikoanalyse und Kontrollen der Vertriebsdienstleister an; der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundengewinnung an Dienstleister auslagert, muss deren Methoden prüfen und bei Täuschung sofort eingreifen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Kontrolle von Vertriebsdienstleistern und lautere Kundengewinnung

Behörde / Gericht
Agencia Española de Protección de Datos (AEPD)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 5 Abs. 2 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung
Veröffentlicht
18.09.2024
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 06.02.2026 · Direktlink

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