Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

2Fälle aus 2 Jurisdiktionen
196.000 €Summe der Geldbeträge
98.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20240—
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20262196.000 €
Q3 20260—

2 Fälle

05.06.2026 Εταιρεία Προμήθειας Αερίου Θεσσαλονίκης Θεσσαλίας Α.Ε. („ZeniΘ“) und Τράπεζα Πειραιώς Α.Ε. (Piraeus Bank)Griechenland: 110.000 Euro gegen Stromanbieter ZENITH und Piraeus Bank (Auskunftsrecht) GriechenlandBetroffenenrechte und Transparenz 110.000 €

Durch Fehler eines Auftragsverarbeiters des Stromanbieters wurden falsche Angaben zu einem Lastschriftmandat erfasst, sodass drei statt einer Rechnung vom Konto des Kunden abgebucht wurden; Gesprächsaufzeichnungen und Mandatsformular waren nicht aufbewahrt. ZENITH beantwortete das Auskunftsersuchen unzureichend und korrigierte die Daten nicht (100.000 Euro), die Piraeus Bank verletzte das Auskunftsrecht (10.000 Euro und Rüge); Entscheidung Nr. 8/2026.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Auskunftsersuchen vollständig beantworten und Belege zu Mandaten aufbewahren – das gilt auch für Daten, die ein Dienstleister erfasst.

Behörde / Gericht
Αρχή Προστασίας Δεδομένων Προσωπικού Χαρακτήρα (Hellenic DPA)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. d, Art. 12 Abs. 3, Art. 15, Art. 28 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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12.05.2026 Société Wallonne des Eaux (SWDE)SWDE: 86.000 EUR für Gesprächsaufzeichnungen ohne ausreichende Transparenz BelgienBetroffenenrechte und Transparenz 86.000 €

Der wallonische Wasserversorger zeichnete Kundengespräche zur Qualitätskontrolle und Schulung auf und hörte sie mit; die Kammer stellte Verstöße gegen Transparenz und Fairness sowie bei der Einbindung eines Unterauftragsverarbeiters fest. Sie verhängte zwei Bußgelder von zusammen 86.000 EUR (85.000 + 1.000), nachdem sie die Beträge wegen der Lage des öffentlichen Versorgers gesenkt hatte; gegen die Entscheidung wurde Rechtsmittel beim Marktgericht eingelegt.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer Kundengespräche aufzeichnet, muss Zweck, Rechtsgrundlage und Beteiligte vorab klar kommunizieren und Dienstleister vertraglich sauber einbinden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Aufzeichnung von Kundengesprächen

Behörde / Gericht
Autorité de protection des données (APD/GBA) – Chambre Contentieuse
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 6 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 13, Art. 28 Abs. 3
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
angefochten
Branche
Energie und Versorgung

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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