Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa, Nordamerika, Lateinamerika, Asien-Pazifik, Naher Osten und Afrika: 2.207 Fälle aus 44 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

18Fälle aus 8 Jurisdiktionen
1,71 Mio. €Summe der Geldbeträge (14 Fälle mit Betrag)
347.343 €Größter Einzelfall: Home Improvement Marketing Ltd
77.500 €Median je Fall mit Betrag

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Wann?

je Jahr, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
20223267.926 €
20232159.614 €
20246267.079 €
20253636.795 €
20264376.928 €

18 Fälle

09.06.2026 Deutsche Wohnen SELG Berlin I bestätigt DSGVO-Verstoß der Deutsche Wohnen durch nicht löschbares Mieterarchiv DeutschlandDatenpannen und Datensicherheit Bußgeld

Die BlnBDI hatte 2019 14,5 Mio. Euro gegen den Wohnungskonzern verhängt, weil Mieterdaten wie Gehaltsbescheinigungen, Kontoauszüge und Sozialversicherungsdaten in einem Archivsystem ohne Löschmöglichkeit lagen. Nach dem EuGH-Urteil von 2023 zur direkten Unternehmenshaftung bestätigte das LG Berlin I am 09.06.2026 Verstöße gegen Datenminimierung und Speicherbegrenzung; die vom Gericht festgesetzte Bußgeldhöhe nennt die Pressemitteilung nicht.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Archiv- und Ablagesysteme müssen von Anfang an Löschfristen technisch umsetzen können – „Privacy by Design“ ist bußgeldbewehrt.

Behörde / Gericht
Landgericht Berlin I (Bußgeldbehörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5, Art. 25 Abs. 1 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Haftung von Führungskräften
Nach EuGH (C-807/21) muss für das Unternehmensbußgeld keine Pflichtverletzung einer Leitungsperson nachgewiesen werden.
Veröffentlicht
10.06.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.05.2026 Thermotech Wall and Loft Surveys LtdICO: 240.000 Pfund gegen Thermotech wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 276.928 €

Die ICO verhängte gegen Thermotech Wall and Loft Surveys Ltd eine Geldbuße von 240.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach einer Durchsuchung im April 2025 stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen zwischen Oktober 2024 und März 2025 575.062 unerbetene Werbeanrufe an Nummern veranlasst hatte, die seit mehr als 28 Tagen im TPS-Register eingetragen waren. Es gingen 132 Beschwerden ein. Grundlage sind die Regulations 21 und 24 der PECR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 240.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.05.2026.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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01.04.2026 The Management Corporation – Strata Title Plan No. 4869 (Riverfront Residences)MCST 4869: Anordnungen wegen fehlender Datenschutzvorgaben an den Hausverwalter SingapurAuftragsverarbeitung Anordnung

Die Eigentümergemeinschaft (Management Corporation) der Wohnanlage Riverfront Residences hatte bis März 2025 keinen Datenschutzbeauftragten (Data Protection Officer) benannt, keine eigenen Datenschutzregeln und ihrem Hausverwalter, der als Auftragsverarbeiter (data intermediary) für sie tätig war, keine Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten gemacht; im April 2025 schickte ein Beschäftigter des Verwalters Namen, Adressen und Hausgeldangaben zweier Eigentümer versehentlich an einen anderen Eigentümer. Die Datenschutzbehörde PDPC stellte Verstöße gegen die Rechenschaftspflicht (Accountability Obligation) und die Schutzpflicht (Protection Obligation) fest; in der Versendung eines Antrags auf eine außerordentliche Versammlung mit Namen und Unterschriften von 303 Eigentümern sah sie dagegen wegen vorrangigen Wohnungseigentumsrechts keinen Verstoß. Sie ordnete an, binnen 90 Tagen Richtlinien und Verfahren für die Datenverarbeitung durch den Verwalter einzuführen und diesem mitzuteilen; der Verwalter selbst hatte eine freiwillige Verpflichtungszusage abgegeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Wer die Verwaltung an einen Dienstleister auslagert, bleibt verantwortlich und braucht einen eigenen Datenschutzbeauftragten, eigene Regeln und konkrete Vorgaben an den Dienstleister.

Bezug zu Schulung und Awareness

Empfänger vor dem Versand prüfen, sensible Anhänge schützen und Dienstleistern klare Vorgaben machen

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Auftragsverarbeitung
Rechtsgrundlage
Sections 11(3) und 12(a) PDPA 2012 (Accountability Obligation); Section 24 i. V. m. Section 4(3) PDPA (Protection Obligation bei Einsatz eines Data Intermediary)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
07.05.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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19.02.2026 AZOP: 100.000 Euro gegen Immobilienmakler wegen Ausweiskopien und Altakten KroatienBetroffenenrechte und Transparenz 100.000 €

Eine Immobilienagentur (Name nicht veröffentlicht) bewahrte 11.887 Maklerverträge aus 2010 bis 2019 samt 914 Kopien von Ausweisen, Pässen und Bankkarten ohne Rechtsgrundlage auf, obwohl der Geschäftsführer angab, keine Kartenkopien zu erheben. Die AZOP rügte zudem unregelmäßige und unzureichende Datenschutzschulungen der Beschäftigten und verhängte 100.000 Euro (Veröffentlichungsdatum, genaues Bescheiddatum nicht angegeben).

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Ausweis- und Kartenkopien nur mit Rechtsgrundlage anfertigen, Altakten fristgerecht vernichten und Beschäftigte regelmäßig schulen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Datensparsamkeit bei Ausweiskopien, Aufbewahrungsfristen

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Agencija za zaštitu osobnih podataka (AZOP)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c und e, Art. 6 Abs. 1, Art. 32 Abs. 4 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Kein Schaden für Betroffene festgestellt.
Veröffentlicht
19.02.2026

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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28.08.2025 Home Improvement Marketing LtdICO: 300.000 Pfund gegen Home Improvement Marketing wegen 2,4 Mio. automatisierter Anrufe Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 347.343 €

Die ICO verhängte gegen Home Improvement Marketing Ltd eine Geldbuße von 300.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach einer Durchsuchung im März 2024 stellte sie fest, dass das Unternehmen zwischen 31. Mai und 31. August 2023 2.449.380 automatisierte Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung veranlasst hatte; es gingen 274 Beschwerden ein. Die Software reagierte laut ICO auf Antworten der Angerufenen und bot keine Möglichkeit, weitere Anrufe abzulehnen. Grundlage sind die Regulations 19 und 24 der PECR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 19 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 300.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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28.08.2025 Green Spark Energy LtdICO: 250.000 Pfund gegen Green Spark Energy wegen 9,6 Mio. automatisierter Werbeanrufe Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligung 289.452 €

Die ICO verhängte gegen Green Spark Energy Ltd eine Geldbuße von 250.000 Pfund und erließ eine Durchsetzungsanordnung. Nach einer Durchsuchung im März 2024 stellte die Behörde fest, dass das Unternehmen von Mai 2023 bis Mai 2024 9.587.050 automatisierte Anrufe mit aufgezeichneten Werbebotschaften veranlasst hatte; es gingen 497 Beschwerden ein. Die Aufnahmen enthielten laut ICO irreführende Aussagen, um Hausbesitzer unter Druck zu setzen, etwa zu angeblichen Gefahren ihrer vorhandenen Dachdämmung. Grundlage sind die Regulations 19 und 24 der PECR.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 19 und 24 PECR; section 55A DPA 1998
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 250.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 28.08.2025.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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19.05.2025 The Management Corporation – Strata Title Plan No. 4599 (The Scotts Tower)MCST 4599: Anordnungen nach abgelehntem Auskunftsersuchen zu Videoaufnahmen SingapurBetroffenenrechte und Transparenz Anordnung

Eine an einem Verkehrsunfall neben der Wohnanlage beteiligte Person verlangte im April 2024 Zugang zu den Aufnahmen der Überwachungskameras; der Sicherheitsdienst konnte sie mangels Administratorzugang nicht sichern, das System überschrieb sie nach 17 Tagen, und die Eigentümergemeinschaft lehnte das Ersuchen danach unter Verweis auf Daten Dritter und das Wohnungseigentumsrecht ab. Die Datenschutzbehörde PDPC hielt eine pauschale Ablehnung für nicht gerechtfertigt (Dritte hätten unkenntlich gemacht werden können), traf zur Auskunftspflicht mangels noch vorhandener Aufnahmen aber keine Feststellung und stellte einen fahrlässigen Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht (Accountability Obligation) fest: kein Datenschutzbeauftragter, keine eigene Datenschutzrichtlinie (nur die des Verwalters) und keine Vorgaben an Verwalter und Sicherheitsdienst zu Auskunftsersuchen. Sie ordnete an, binnen 60 Tagen Richtlinien und ein Verfahren für Auskunftsersuchen zu Videoaufnahmen einzuführen und an Verwalter und Auftragnehmer weiterzugeben.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Für Auskunftsersuchen zu Videoaufnahmen braucht es ein festes Verfahren, das die Aufnahmen vor dem automatischen Überschreiben sichert und Dritte unkenntlich macht, statt pauschal abzulehnen.

Bezug zu Schulung und Awareness

Auskunftsersuchen erkennen, betroffene Daten sofort sichern und fristgerecht bearbeiten

Behörde / Gericht
Personal Data Protection Commission (PDPC)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Betroffenenrechte und Transparenz
Rechtsgrundlage
Sections 11(3) und 12 PDPA 2012 (Accountability Obligation); geprüft auch Sections 21 und 22A PDPA (Auskunft, Aufbewahrung bei Ablehnung)
Maßnahme
Anordnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
fahrlässig
Mildernde Umstände
Die Eigentümergemeinschaft benannte nach dem Vorfall einen Datenschutzbeauftragten.
Veröffentlicht
07.08.2025

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 04.10.2026 · Direktlink

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19.12.2024 Danske Shoppingcentre P/SDanske Shoppingcentre: 350.000 DKK für Kamera über Urinal in Einkaufszentrum City2 DänemarkVideoüberwachung 46.909 €

Der Betreiber des Einkaufszentrums City2 hatte wegen Vandalismus Kameras in Toilettenbereichen installiert; eine Kamera im Herren-WC erfasste trotz schwarzer Abdeckung auch den Bereich vor dem Urinal, Hinweisschilder fehlten. Das Gericht folgte Datatilsynet und Staatsanwaltschaft und verhängte wegen Verstoßes gegen die Datenminimierung 350.000 DKK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kameras haben in Toiletten- und Umkleidebereichen praktisch nichts zu suchen – Maskierungen im Bild ersetzen keine Standortprüfung.

Behörde / Gericht
Retten i Glostrup (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. c; databeskyttelsesloven § 41; tv-overvågningsloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 350.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

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19.12.2024 CNIL: 40.000 Euro gegen Immobilienagentur wegen Dauer-Videoüberwachung der Belegschaft FrankreichVideoüberwachung 40.000 €

Eine Immobilienagentur (Name in der Veröffentlichung geschwärzt) filmte Arbeitsplätze und Pausenbereiche dauerhaft in Bild und Ton, abrufbar per Smartphone-App, und erfasste mit der Software Time Doctor Tastatur- und Mausaktivität sowie Bildschirmfotos der Rechner; mehrere Personen griffen über das Administratorkonto eines von ihnen auf diese Daten zu. Die CNIL sah Verstöße gegen Datenminimierung, Rechtsgrundlage, Information, Sicherheit und die Pflicht zur Folgenabschätzung und verhängte 40.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dauerhafte Bild- und Tonaufnahmen von Arbeitsplätzen sind praktisch nie verhältnismäßig – auch nicht im Kleinbetrieb.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zulässige Mitarbeiterüberwachung und Passwortsicherheit

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 6, 12, 13, 32, 35 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.12.2024 Granit Bostad Beritsholm ABGranit Bostad Beritsholm: 200.000 SEK für Rundum-Videoüberwachung im Mietshaus SchwedenVideoüberwachung 17.366 €

Der Vermieter überwachte ein Mehrfamilienhaus in Malmö rund um die Uhr mit Kameras an Eingängen, Aufzügen, Wohnungstüren, im Treppenhaus, Keller- und Müllraum, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage bestand; die Hinweisschilder nannten den Verantwortlichen nicht. Die IMY verhängte 200.000 SEK und ordnete an, die Überwachung außer in der Garage einzustellen und die Schilder zu ergänzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Videoüberwachung in Wohnhäusern braucht für jeden einzelnen Bereich eine Interessenabwägung – Probleme wie Vandalismus rechtfertigen keine flächendeckende Dauerüberwachung.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1, Art. 13
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
12.12.2024

Originalbetrag 200.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 2 · Direktlink

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15.08.2024 ein britischer Anbieter von Fenstern und WintergärtenICO: 40.000 Pfund gegen Fensteranbieter wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 46.721 €

Die ICO verhängte am 15. August 2024 gegen einen britischen Anbieter von Fenstern und Wintergärten eine Geldbuße von 40.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO hatte das Unternehmen zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juni 2023 18.280 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse getätigt, die seit mindestens 28 Tagen im TPS- bzw. CTPS-Sperrregister eingetragen waren, ohne dass die Angerufenen solchen Anrufen zugestimmt hatten; daraus gingen acht Beschwerden hervor. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21(1)(b) PECR. Bei Zahlung bis 16. September 2024 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 32.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21(1)(b) PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 40.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 15.08.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 15.08.2026 · Direktlink

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09.04.2024 eine schottische gemeinnützige WohnungsbaugesellschaftICO: Verwarnung für Wohnungsbaugesellschaft wegen fehlerhaftem Mieterportal Vereinigtes KönigreichDatenpannen und Datensicherheitanonymisiert Verwarnung

Die ICO sprach gegenüber einer schottischen Wohnungsbaugesellschaft, einer gemeinnützigen Vermieterin von rund 4.700 Wohnungen, eine Verwarnung aus. Nach den Feststellungen der ICO ging am 14. Juli 2022 ein neues Kundenportal online, in dem ein Konfigurationsfehler Bewohnern mit laufendem Verfahren wegen asozialen Verhaltens Zugriff auf Dokumente anderer Bewohner gab. Betroffen waren 139 Personen, bei 62 davon sah die Gesellschaft ein hohes Risiko; die Daten waren fünf Tage einsehbar, weil eine erste Meldung eines Bewohners nicht weitergegeben wurde. Die Tests vor dem Start hatten nach Angaben der Gesellschaft nur die Funktion, nicht den Datenschutz geprüft. Die ICO sah darin einen Verstoß gegen Art. 5(1)(f) UK GDPR. Der Bescheid trägt kein Datum; das Datum folgt der ICO-Fallseite.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Datenpannen und Datensicherheit
Rechtsgrundlage
Art. 5(1)(f) UK GDPR; Verwarnung nach Art. 58(2)(b) UK GDPR
Maßnahme
Verwarnung
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 09.04.2026 · Direktlink

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11.01.2024 ein britisches Unternehmen mit Telefonwerbung für HausverbesserungenICO: 100.000 Pfund gegen britisches Unternehmen wegen Werbeanrufen zu Einfahrten und Förderprogrammen Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 116.083 €

Die ICO verhängte am 11. Januar 2024 gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 100.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO veranlasste das Unternehmen zwischen dem 2. März und dem 31. Mai 2022 614.342 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die seit mehr als 28 Tagen im TPS-Sperrregister eingetragen waren; Beschwerdeführer berichteten, die Anrufe hätten mit Energiezuschüssen für Kunstharz-Einfahrten geworben. Zudem erhielten die Angerufenen nicht die vorgeschriebenen Angaben zum Anrufer. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 und 24 PECR. Bei Zahlung bis 13. Februar 2024 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 80.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 100.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.01.2024.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 11.01.2026 · Direktlink

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07.12.2023 eine österreichische gemeinnützige WohnbaugesellschaftGemeinnütziger Wohnbauträger: 10.000 € für ignorierte Anfragen der Datenschutzbehörde ÖsterreichDatenschutzanonymisiert 10.000 €

Die DSB verhängte gegen eine gemeinnützige Wohnungs-AG 10.000 EUR, weil sie in einem Beschwerdeverfahren mehrere Aufforderungen zur Stellungnahme von November 2021 bis Juni 2022 unbeantwortet ließ und damit ihre Pflicht zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde verletzte. Ursache waren interne Mängel bei der Weiterleitung behördlicher Schreiben; die DSB nahm bedingten Vorsatz an. Mildernd wirkten Geständnis, fehlende Vorverstöße sowie ein neues Kontrollsystem für Behördenpost und Mitarbeiterschulungen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Post von Aufsichtsbehörden braucht einen verlässlichen internen Eingangs- und Weiterleitungsprozess mit Fristenkontrolle, sonst wird schon das Schweigen zur Geldbuße.

Bezug zu Schulung und Awareness

Umgang mit Schreiben der Datenschutzbehörde

Fehlende oder unzureichende Schulung spielte in der Entscheidung eine Rolle.

Behörde / Gericht
Datenschutzbehörde (DSB)
Rechtsgebiet
Datenschutz
Rechtsgrundlage
Art. 31 iVm Art. 58 Abs. 1 lit. a und e DSGVO; Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Verschulden
vorsätzlich
Wiederholungsfall
nein
Mildernde Umstände
Keine Vorverstöße; Mitwirkung, Einsicht und Geständnis; neues Kontrollsystem für behördliche Schriftstücke und interne Datenschutzschulungen.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 02.10.2026 · Unternehmensname anonymisiert seit 07.12.2025 · Direktlink

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18.05.2023 ein britischer Anbieter von VerglasungenICO: 130.000 Pfund gegen Verglasungsfirma wegen über 500.000 Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 149.614 €

Die ICO verhängte am 18. Mai 2023 gegen das Unternehmen eine Geldbuße von 130.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Der Fall gehörte nach Angaben der ICO zur Operation Tinago, die Beschwerden im Energie- und Heimwerkerbereich auswertete. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 4. Januar und dem 11. November 2021 503.445 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die im TPS-Sperrregister eingetragen waren, unter anderem zu Doppelverglasung und kostenlosen Energietests; daraus gingen 37 Beschwerden hervor. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR. Bei fristgerechter Zahlung ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 104.000 Pfund. Die ICO veröffentlichte den Fall am 8. Juni 2023.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 130.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 18.05.2023.

Quellen

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 18.05.2025 · Direktlink

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30.09.2022 ein britisches Unternehmen für Dämmung, Dachsanierung und AnbautenICO: 40.000 Pfund und Anordnung gegen Dämmungsfirma wegen Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 45.300 €

Die ICO verhängte am 30. September 2022 gegen ein britisches Unternehmen für Dämmung, Dachsanierung, Wintergärten und Anbauten eine Geldbuße von 40.000 Pfund und erließ am selben Tag eine Durchsetzungsanordnung. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen im Jahr 2020 11.825 unerbetene Werbeanrufe an Anschlüsse, die im TPS- bzw. CTPS-Sperrregister eingetragen waren; bei den Anrufen wurden wechselnde Handelsnamen verwendet, und das Unternehmen hatte laut ICO mindestens 425.214 Datensätze zugekauft. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulations 21 und 24 PECR. Laut Bescheid ermäßigte sich die Buße bei früher Zahlung auf 32.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulations 21 und 24 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße); section 40 DPA 1998 (Enforcement Notice)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 40.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 30.09.2022.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 30.09.2024 · Direktlink

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29.09.2022 ein britischer Anbieter von Fenstern, Türen und WintergärtenICO: 150.000 Pfund gegen Fensteranbieter wegen über 460.000 Werbeanrufen an TPS-Nummern Vereinigtes KönigreichWerbung und Einwilligunganonymisiert 167.626 €

Die ICO verhängte am 29. September 2022 gegen einen britischen Anbieter von Fenstern, Türen und Wintergärten eine Geldbuße von 150.000 Pfund. Nach den Feststellungen der ICO tätigte das Unternehmen zwischen dem 1. August 2020 und dem 30. April 2021 461.062 Werbeanrufe an Anschlüsse, die seit mehr als 28 Tagen im TPS-Sperrregister eingetragen waren; bei 460.978 dieser Anrufe war die Rufnummer unterdrückt. Beschwerden bezogen sich unter anderem auf Anrufe zu Fenstern und staatlichen Zuschüssen sowie auf wiederholte Anrufe trotz Widerspruchs. Die ICO wertete dies als Verstoß gegen Regulation 21 PECR. Bei Zahlung bis 28. Oktober 2022 ermäßigte sich die Buße laut Bescheid auf 120.000 Pfund.

Behörde / Gericht
Information Commissioner's Office (ICO)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Regulation 21 PECR; section 55A DPA 1998 (Geldbuße)
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 150.000 GBP, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 29.09.2022.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 29.09.2024 · Direktlink

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21.09.2022 LfDI BW: Bußgelder gegen Bauträger und Vermesser wegen Grundbuchdaten für Kaufangebote DeutschlandWerbung und Einwilligunganonymisiert 55.000 €

Ein Vermessungsingenieur ermittelte über das elektronische Grundbuch Hunderte Grundstückseigentümer und gab die Daten an ein Bauträgerunternehmen weiter, das die Eigentümer mit Kaufangeboten anschrieb, ohne über die Datenquelle zu informieren. Der LfDI verhängte 50.000 Euro gegen den Bauträger und 5.000 Euro gegen den Vermesser (zusammen 55.000 Euro); beide Bescheide wurden rechtskräftig.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Berufliche Zugänge zu Registern wie dem Grundbuch dürfen nicht für Akquise oder Weitergabe an Geschäftspartner genutzt werden.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zweckbindung beruflicher Registerzugänge

Behörde / Gericht
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Werbung und Einwilligung
Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f, Art. 14 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
rechtskräftig
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
21.09.2022

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 28.09.2026 · Fassung 4 · Unternehmensname anonymisiert seit 21.09.2024 · Direktlink

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