Compliance-Radar

Wer wurde wofür sanktioniert?

Bußgelder, Urteile und Vorfälle aus Europa und Nordamerika: 718 Fälle aus 32 Jurisdiktionen, jeder mit amtlicher Quelle und vor der Veröffentlichung gegen diese Quelle geprüft. Filtern Sie nach Land, Rechtsgebiet und Branche. Ein Klick auf ein Diagramm geht eine Ebene tiefer.

3Fälle aus 3 Jurisdiktionen
104.275 €Summe der Geldbeträge
46.909 €Größter Einzelfall: Danske Shoppingcentre P/S
40.000 €Median je Fall mit Betrag

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Wo?

nach Region

Alle Jurisdiktionen

  1. EU 104.275 € 100 % · 3 Fälle

Wofür?

nach Maßnahme
  1. Bußgeld 104.275 € 100 % · 3 Fälle

Wen?

nach Unternehmen
  1. Danske Shoppingcentre P/S 46.909 € 73 % · 1 Fall
  2. Granit Bostad Beritsholm AB 17.366 € 27 % · 1 Fall

Wann?

je Quartal, nach Entscheidungsdatum
Verlauf
ZeitraumFälleSumme
Q3 20230—
Q4 20230—
Q1 20240—
Q2 20240—
Q3 20240—
Q4 20243104.275 €
Q1 20250—
Q2 20250—
Q3 20250—
Q4 20250—
Q1 20260—
Q2 20260—
Q3 20260—

3 Fälle

19.12.2024 Danske Shoppingcentre P/SDanske Shoppingcentre: 350.000 DKK für Kamera über Urinal in Einkaufszentrum City2 DänemarkVideoüberwachung 46.909 €

Der Betreiber des Einkaufszentrums City2 hatte wegen Vandalismus Kameras in Toilettenbereichen installiert; eine Kamera im Herren-WC erfasste trotz schwarzer Abdeckung auch den Bereich vor dem Urinal, Hinweisschilder fehlten. Das Gericht folgte Datatilsynet und Staatsanwaltschaft und verhängte wegen Verstoßes gegen die Datenminimierung 350.000 DKK.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Kameras haben in Toiletten- und Umkleidebereichen praktisch nichts zu suchen – Maskierungen im Bild ersetzen keine Standortprüfung.

Behörde / Gericht
Retten i Glostrup (auf Anzeige der Datatilsynet)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 5 Abs. 1 lit. c; databeskyttelsesloven § 41; tv-overvågningsloven
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Originalbetrag 350.000 DKK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 19.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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19.12.2024 CNIL: 40.000 Euro gegen Immobilienagentur wegen Dauer-Videoüberwachung der Belegschaft FrankreichVideoüberwachung 40.000 €

Eine Immobilienagentur (Name in der Veröffentlichung geschwärzt) filmte Arbeitsplätze und Pausenbereiche dauerhaft in Bild und Ton, abrufbar per Smartphone-App, und erfasste mit der Software Time Doctor Tastatur- und Mausaktivität sowie Bildschirmfotos der Rechner; mehrere Personen griffen über das Administratorkonto eines von ihnen auf diese Daten zu. Die CNIL sah Verstöße gegen Datenminimierung, Rechtsgrundlage, Information, Sicherheit und die Pflicht zur Folgenabschätzung und verhängte 40.000 Euro.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Dauerhafte Bild- und Tonaufnahmen von Arbeitsplätzen sind praktisch nie verhältnismäßig – auch nicht im Kleinbetrieb.

Bezug zu Schulung und Awareness

Zulässige Mitarbeiterüberwachung und Passwortsicherheit

Behörde / Gericht
Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 6, 12, 13, 32, 35 DSGVO
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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11.12.2024 Granit Bostad Beritsholm ABGranit Bostad Beritsholm: 200.000 SEK für Rundum-Videoüberwachung im Mietshaus SchwedenVideoüberwachung 17.366 €

Der Vermieter überwachte ein Mehrfamilienhaus in Malmö rund um die Uhr mit Kameras an Eingängen, Aufzügen, Wohnungstüren, im Treppenhaus, Keller- und Müllraum, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage bestand; die Hinweisschilder nannten den Verantwortlichen nicht. Die IMY verhängte 200.000 SEK und ordnete an, die Überwachung außer in der Garage einzustellen und die Schilder zu ergänzen.

Was Unternehmen daraus mitnehmen

Videoüberwachung in Wohnhäusern braucht für jeden einzelnen Bereich eine Interessenabwägung – Probleme wie Vandalismus rechtfertigen keine flächendeckende Dauerüberwachung.

Behörde / Gericht
Integritetsskyddsmyndigheten (IMY)
Rechtsgebiet
Datenschutz · Videoüberwachung
Rechtsgrundlage
DSGVO Art. 6 Abs. 1, Art. 13
Maßnahme
Bußgeld
Verfahrensstand
unbekannt
Branche
Bau und Immobilien
Veröffentlicht
12.12.2024

Originalbetrag 200.000 SEK, umgerechnet zum EZB-Referenzkurs vom 11.12.2024.

Gegen die amtliche Quelle geprüft am 25.09.2026 · Direktlink

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